Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 18 (29.4.1904)
- Date
- 1904-04-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 18 Dr. Mocb's Wocbenscbritt. Seite 285 hatte sich zu dem Vortrage eingefunden und empfing den Redner mit sympathischem Beifall. Der Vortrag beschäftigte sich zunächst naturgemäß mit den Referaten, welche Professor Delitzsch in der Deutschen Orient-Gesellschaft zu Berlin über die Ergebnisse seiner Assyrien- Forschung erstattet hatte. Die in diesen Referaten ausgestellten Behauptungen über die Wechselbeziehungen zwischen dem Codex Hamurabi und der Bibel hatten durch die starke Geringschätzung, mit welcher Professor Delitzsch die Bibel behandelte, das Interesse der öffentlichen Meinung für diese Frage wachgernfen. Dieses Interesse mußte sich steigern, als Kaiser Wilhelm, der dem ersten Vortrage beigewohnt hatte, in einem Briefe an Professor Harnack seine Zustimmung zu den Ansichten Delitzsch aussprach. Was die Angriffe, welche Delitzsch gegen die Bibel und damit gegen das Judentnm richtete, so sensationell machte, war, wie Dr. Roseubacher hervorhob, das Publikum, vor dem er sie erhob, und die Methode, die er hiebei befolgte. Enthielt sein erster Vortrag lediglich wissenschaftliche Behauptungen, über deren Richtigkeit sich streiten läßt, so machte sich der zweite lustig über das Judentum und wärmte die alte, hundertmal widerlegte Legende von dem jüdischen Rachegott auf. Dr. Rosenbacher wies diese Angriffe in würdiger Form zurück und besprach sodann in längerer, scharf pointierter Rede die Unterschiede zwischen der Bibel und dem Codex Hamurabi in ethischer, moralischer und strafrechtlicher Beziehung. Er wandte sich zunächst gegen die Behauptung, daß die Bibel die Gesetze Hamurabis, den man mit dem biblischen Amrafel identifizieren will, übernommen habe Die Kasuistik, welche sich in vielen Bestimmungen der Hamurabischen Gesetze zeige, fehle in der Bibel und es sei unwahrscheinlich, daß ein späterer Gesetzgeber diese oft interessanten kasuistischen Entscheidungen für die Gesetzesbestimmungen der Bibel nicht berücksichtigt hätte. Auch die Behauptung, daß Moses und Hamurabi aus einer Urquelle geschöpft hätten, sei nicht stichhältig, wenn man die Zeit berücksichtige, zu welcher die beiden Gesetzessammlungen kodifiziert wurden. Andererseits aber müsse man bedenken, daß die Hebräer aus Mesopotamien kamen, daß in biblischer Zeit ein Verkehr zwischen dem Jordanland und Mesopotamien unterhalten wurde, so daß die Aehnlichkeiten zwischen den beiden Werken naturgemäß sind. Auf diese Beziehungen zwischen Kanaan und dem Heimatlande mußte eben der Gesetzgeber Rücksicht nehmen. Weiters — sagte der Vortragende — sei es unbestreitbar, daß das in der Bibel festgclegte jüdische Recht den rein menschlichen moralischen Prinzipien mehr entspricht, als die in 49 Steinkolninnen ausgezeichneten 282 Gesetze des assyrischen Königs. In der Bibel sei die unbedingte Rechtsgleichheit der Volksgenossen und der Fremden, sowie der einzelnen Stände und Klassen normiert, was Hamurabi des Oefteren verletzt. Die gesetzliche Unterscheidung zwischen clolu8 und culpa, welche im biblischen Strafrecht überall festgehalten wird, fehlt bei Hamurabi, dessen Strafbestimmungen zwischen Tod und Körperverstümmelungen variieren, vollständig. Ebenso kennt die Bibel kein Loskanfen von der Strafe. Das Hauptgewicht legte der Redner auf die biblische Bestimmung: „Es sollen Väter nicht für ihre Söhne, noch Söhne für die Väter, jeder soll für seine Schuld bestraft werden", eine Norm, welche Hamurabi absolut nicht berücksichtigt, ebensowenig wie das römische Recht oder die spanische Inquisition. Bei Hamurabi fänden sich in dieser Hinsicht Bestimmungen, die, wenn sie nicht so traurig wären geradezu zur Heiterkeit herausfordern. Im Gegensatz zur Bibel kenne auch der Codex Hamurabi absolut keine Gesetze über das Leben der Sklaven. — Der Vortragende erntete für seine fesselnden Darlegungen reichen Beifall. j. l. Die Philosophie Kant s und die biblisch-talmndische W eltans ch anung. Von Rabbiner Dr. Simon Rubin, Wien-Mariahilf. In Nr. 16 dieses geschätzten Blattes sucht Herr Dr. Mandl meine in dem unter obigem Titel in diesem geschätzten Blatte erschienenen Aufsatze aufgestellte Behauptung, daß die Kant'sche Autonomie der Moral mit dem Prinzips der biblifch-talmudifchen Ethik nicht vereinbar sei, zu widerlegen. Meine für das Nützlichkeitsprinzip aus Bibel und Midrasch angeführten Belege ignorierend, nimmt Herr Dr. Mandl nur gegen meine Behauptung, daß nach Kant die praktische Vernunft eine kleine Despotin sei, die 8ic volo, sic jubeo sage, und daß dieses Prinzip auf die biblische Ethik übertragen, Gott zum Despoten mache, Stellung mit der Erwiderung: „Nicht weil Gott dem sittlichen Subjekte sie volo. sie jubeo zuruft, deshalb ist das Moralgesetz autonom, sondern weil es vielmehr autonom ist, deshalb vernimmt dasselbe jenes sie volo, sie jubeo in seinem Innern." Gleich in diesem ersten Satze macht Herr Dr. Mandl einen Denkfehler. Der Satz „weil es vielmehr autonom ist, deshalb vernimmt dasselbe jenes sie volo, sie jubeo in seinem Innern", widerspricht sich selbst. Denn wo es ein „Weil" gibt, dort existiert kein sie volo, sie jubeo, sie volo, sie jubeo sagt man eben dort, wo es kein „Weil" geben kann. Dadurch zerfließt die Widerlegung des Herrn Dr. Mandl in nichts. Wenn nach Kant die praktische Vernunft sie volo, sie jubeo sagt, so heißt das, sie schreibt das Gesetz ohne Grund und ohne Zweck vor. Denn nnr dadurch erhält das Gesetz nach Kant den Stempel der Moralität und der Autonomie; also, weil die praktische Vernunft sie volo sagt, darum ist das Gesetz moralisch und nicht umgekehrt. Wenn man nun dieses Prinzip in die Bibel hineinträgt, so muß Gott, der dem Menschen unter Donner und Blitz die Ausübung der zwecklosen Gesetze, welche die praktische Vernunft despotischerweise verkündet, einschärft, selbst als Despot erscheinen, und das ist nicht biblisch. Verliert die Bibel dabei? Ich glaube nein. Der kategorische Imperativ, für den Herr Dr. Mandl schwärmt, hat in Fachkreisen seine Rolle längst ausgespielt') und man würde die Bibel nur diskreditieren, wollte mau durchaus den altersschwachen, von Fachmännern längst aufgegebenen kategorischen Imperativ hervorholen, um ihm in der Bibel Aufnahme zu gewähren, damit sie durch seine Anwesenheit würdiger erscheine. Sie hats wahrlich nicht nötig. Um aber die Unmöglichkeit dieser Vereinigung mit wenigen Worten klar vor Augen zu führen, soll noch Folgendes hervorgehoben werden. In der Erkenntnis, daß es dem Menschen hienieden unmöglich sei, rigoros nach dem Gesetze, wie es die praktische Vernunft verlangt, zu handeln, verlegt Kant die Vervollkommnung des Menschen ins Jenseits, wo die Seele fortfährt, dem Sittengesetze gemäß, sich zu vervollkommnen.'') Ist das auch biblisch-talmudisch? Der Talmud kennt wohl eine Fortdauer aber keine sittliche Vervollkommnung der Seele nach dem Tode. Ausdrücklich heißt es im Talmud, daß es für die Seele keine Gebote mehr gebe und daß sie von den Gesetzen befreit sei?) Nun gestatte malt mir den Rückschluß. Gibt es nach der Bibel und dem Talmud nur eine Fortdauer aber keine sitttiche Vervollkommnung der Seele nach dem Tode, dann muß der Mensch hienieden das Gesetz dem Befehle Gottes gemäß ausführeu können^) es kann daher nicht rigoros, also nicht autonom, sondern nur Heteronom sein. Ich glaube, das stimmt. Was ick noch hierüber vorzubringen hätte, hoffe ich an einem andern Orte ausführlich tun zu können. Nur erlaube ich mir, Herrn Dr. Mandl darauf aufmerksam zu machen, daß man das „höchste Gut" bei Kant nicht mit dem äyaö-ov der Griechen in einen Sack werfen dürfe, wie er es tut, und daß man den Beweis für das Dasein Gottes, den man vom kategorischen Imperativ führt, nicht ontologisch nennen könne, wie er ihn nennt. Nikolaos von Damaskus. Am 23. März hielt Herr Professor Dr. Rühl im „Vereine für jüdische Geschichte und Literatur" in Königsberg einen fesselnden Vortrag über Nikolaos von Damaskus, den Kanzler des Königs Herodes des Großen, der als Sohn einer vornehmen nichtjüdischen Familie zirka 64 v. d. g. Z. geboren wurde, später aber vielleicht das Judentum (jedoch nur als „Proselyt des Tores") annahm. Seine philosophische Bildung, verbunden mit seiner rhetorischen Begabung, lenkte die Aufmerksamkeit des Antonius auf ihn, so daß er ihn zum Lehrer seiner Kinder machte. Wann er zuerst an den Hof des Herodes kam, ist nicht überliefert. Doch finden wir ihn wohl seit dem Jahre 20 als Lehrer und staatsmännischen Ratgeber des Königs tätig, der mit Rücksicht auf seine zahlreichen nichtjüdischen Untertanen und seine Beziehungen zu Rom einen griechisch gebildeten Kanzler nötig hatte. Er betraute Nikolaos mit den wichtigsten diplomatischen Missionen, bei denen er immer mit Erfolg die Interessen des Königs und der Juden zu vertreten verstand und sich bei Auguftus auch persönlich einschmeichelte. So sandte er ihm öfter von den trefflichen Datteln Palästinas, die der Kaiser deswegen Nikolaos-Datteln nannte, welcher Name bei Griechen und Juden Eingang fand. Nach dem Tode des Herodes lebte Nikolaos wahrscheinlich in Rom. Von seiner ausgedehnten und vielseitigen schriftstellerischen und wissenschaftlichen Tätigkeit zeugen heute nur noch Fragmente seiner Selbstbiographie und seiner beiden historischen Hauptschriften, die uns auch nur in dem großen Sammelwerk des byzantinischen Kaisers Konstantinus Porphyrogennetus erhalten sind. Es sind dies sein großes Geschichtswerk in 144 Büchern, das auch die Hauptquelle des Josephus für die Geschichte des Herodes bildete, und die Biographie des Auguftus. Obgleich Nikolaos wenig Kritik an den ihm vorliegenden Geschichtsquellen übt und im ersten Werke seinen Herrn Herodes möglichst reinzuwaschen sucht, außerdem auch von maßloser Eitelkeit erfüllt ist und dem Kaiser mit überschwänglichem Lobe schmeichelt, kann er doch nicht als direkter ') Man vergleiche Wundt, Ethik 3. Auflage 437. Paulsen Ethik, Kapitel 5. Gizycki, Grundzüge der Moral. 2) Kritik der praktischen Vernunft 147. 3) Talmud Tractat Sabbat 30», 151b. Nida 81b. 0 Der Satz: „Es gibt keinen Gerechten auf Erden, welcher immer Gutes übe und nie sündige" widerspricht dem nicht. Denn der angeführte Satz sagt nur, daß auch der Gerechte hie und da fehle, nickt aber, daß er nie, in keinem Zeitpunkte seines Lebens dem Gesetze gemäß handeln könne.