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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-03-18 · 12 (18.3.1904) · page 18

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
12 (18.3.1904)
Date
1904-03-18
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Seite 194 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nt. 12 gewiffen Salomon Kühn die Bemerkung machte, der Verteidiger des Angeklagten vindiziere sich mehr Rechte als ihm gebühren, worauf der Verteidiger erklärte, er besitze genau so viel Rechte, wie der öffentliche AnNäger. Damit war die Sache vorläufig erledigt. Als es aber zu den Plaidoyers kam. motivierte der Staatsanwalt seine frühere Bemerkung mit folgenden Worten: „Der Herr Verteidiger ist im Irrtum, wenn er glaubt, daß ihm ebenso viele Rechte zustehen, wie mir, denn zwischen uns beiden besteht ein gewaltiger Unterschied: der Herr Verteidiger hat nämlich seine Betrauung von Salomon K o h n. ich aber habe mein Mandat von Sr. Majestät dem König erhalten." Der Verteidiger blieb die Antwort nicht schuldig und replizierte in folgender köstlichen Weise: „Es fällt mir nicht einmal im Traum ein, eine Parallele zwischen unseren Auftraggebern zu ziehen; wenn aber der sehr geehrte Herr Vertreter der öffentlichen Anklage das Mandatsverhältni-s zur Sprache gebracht bat. so möge er mich entschuldigen, wenn ich die bescheidene Bemerkung wage, daß Salomon Kahn darum zu mir gekommen ist. weil er mich gekannt hat; ich glaube aber nicht, daß Se. Majestät den Herrn Staatsanwalt betraut haben würde, wenn — er ihn gekannt hätte!" Der Senatspräsident war nun genötigt, infolge der nach diesen Wort.» entstandenen Heiterkeit die Verhandlung für einige Minuten zu suspendieren. Dotizen. ('Anglo-Oeslerreichische Bank.) Die vierzigste ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Anglo-Oesterrcichischcn Bank findet am «;0. März 1904, um halb 7 Uhr abends, im Saale des Hauses der Kaufmannschaft (1., Schwarzenbergplatz Nr. 7) statt. Gegenstände der Verhandlung: 1. Jahresbericht des Generalrates; 2. Bericht der Zensoren über den Rechnungsabschluß des Jahres 1908 und Beschlußfassung hierüber; 3. Beschlußfaffung über die Verwendung des Reingew.unes pro 1903; 4 Aenderung der Statuten; 5. Bestätigung der Kooptation eines Mitgliedes des Generalratcs und Wahl von drei Mitgliedern des Generalrates infolge Ablaufes der Fnnktionsdauer. Laut Artikel 80 der Statuten berechtigen 25 Aktien zu einer Stimme. Die stimmberechtigten Herren Aktionäre werden eingeladen, ihre AÄien samt den nichtfälligen Kupons bis iuklusive 22. März d. I. in Wien bei der Liquidatur der Anglo-Oesterreichischen Bank, in London bei der Anglo-Auftrian Bank, in Aussig, Brünn, Budapest, Prag, Teplitz, Trautenau und Triest bei den Filialen der Anglo-Oesterreichischen Bank zu deponieren. Laut Artikel 27 der Statuten können Vollmachten nur an stimmberechtigte Aktionäre erteilt werden. <Un»ou-Ba«k.) Die vierunddreißigste ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Union-Bank findet am Mittwoch den 30, März 1904, um 11 Uhr vormittags, in den Banklokalitäten, L Bezirk, Renngaffe Nr. 1, statt. Tagesordnung: 1. Bericht des Verwaltungsrates und Vorlage des Bilanz-Abschlusses pro 1903; 2. Bericht des Revifions-Ausschuffes und Beschlußfaffung hierüber; 3. Beschlußfaffung über die Verwendung des Reingewinnes; 4. Wahlen in den VeüvaUungsrat; 5. Wahl des Revisions-Ausschusses für das Jahr 1904. Die stimmberechtigten Herren Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilzunehmcn wünschen, wollen ihre Aktien in Gemäßheit deS § 27 der Statuten spätestens am 22. März l. I. deponieren, und zwar: in Wien bei der Liquidatur der Union-Bank, in Triest bei der Filiale der Union-Bank, in Berlin bei der Berliner Handels-Gesellschaft, in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Effekten- und Wechselbank. Die Aktien sind unter Anschluß von Konsignationen zu erlegen, welche vom Einreicher eigenhändig zu unterzeichnen und für Wien in zwei Exemplaren, für die anderen Eclagsstellen in drei Exemplaren anzufertigen sind. Ein Exemplar der Konsignationen erhält der Deponent mit der Empfangsbestätigung versehen zurück; nach abgehaltener Geueralversammlimg werden die Aktien gegen Rückstellung dieser Konsignation ausgefolgt. Das Stimmrecht kann vom Aktionär oder von dessen gesetzlichem Vertreter persönlich oder durch Bevollmächtigung eines anderen stimmberechtigten.Aktionärs ausgeübt werden. (§ 28 der Statuten.) — § 27 der Statuten lautet: Der Besitz von je 20 Aktien gibt das Recht auf eine Stimme in der Generalversammlung. Zur Ausübung des Stimmrechtes ist erforderlich, daß die Aktien längstens acht Tage vor dem Zusammentritte der statutenmäßig berufenen Generalversammlung in die Gesellschastskaffc oder an einen anderen vom Verwaltungsrate zu bestimmenden Ort hinterlegt werden. Anläßlich der herannahenden Pessach-Festtage werden in den meisten Familien Tafelgeräte, hauptsächlich Eßbestecke, nachgeschafft, und es ist für jedermann von Interesse, eine in diesen Artikeln leistungsfähige Bezugsquellen kennen zu lernen. Wir machen unsere gechrten Leser auf die bekannte reelle Firma Brüder Goldmann „Zur Brillantenkönigin", Wien, I., Adlergasse 3, aufmerksam, woselbst eine reichere Auswahl von echt Silber-, sowie Berndorfer Chinasilber-Eßbestecken, Tafelleuchtern, Sederschüsseln und allen zu Hochzeitsgeschenken geeigneten Artikeln in solider und phantasiereicher Ausführung preiswürdig zu haben ist. Jakob Löwysche Familienstiftung. Vom Kuratorium der obgcuauuteu Stiftung wird hiemit vcrlautbart, dos; die Zinsen derselben im Betrage von K 2520.— demnächst zur Verteilung an die nächsten armen Verwandten d e s a m 7. M a i 1864 verstorbenen Stifters, Herrn Jakob L ö w y, gelangen. Die Belverber haben ihre mit dem legalen Nachweise der Dürftigkeit und der Verwandtschaft mit dem Stifter, sowie mit einem Geburtszeugnisse versehenen Gesuche bis längstens 31. März 1904 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitcnstcttcngasse 4, I. Stock), woselbst während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags Gesuchsblanquette unentgeltlich verabfolgt werden, zu überreichen. Auf verspätet eingclangte oder nicht g-hörig instruierte Gesuche, o er endlich auf solche von Personen, welche mit dem Stifter nicht verwandt sind, wird keine Rücksicht genommen. Auszüge aus den Gebnrts-, Trauungs¬ und Sterbematriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die g e n a u e A ngabe der betreffenden Daten. Sigmund Edler von Wertheimstein schon Stipendien-Stiftung. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien verlautbart hiermit, d ß am 18. Juni 1904, als dem Sterbetage des Herrn Sigmund Edlen von Werlheimstein, ans dem Zinsenerträgnisse dieser Stiftung sechs Stipendien aL84.-, und zwar zur Hälfte an studierende Jünglinge jüdischen Glaubens ander hiesigen Universität, vorzüglich an solche, welche mit gutem Erfolge der mosaischen Theologie sich widmen, zur anderen Hälfte a) an israelitische Schüler des h i e s i g e n K o n s e r v a t o r i u in s und d) a n israelitische Jünglinge, welche sich der bilden den K ü n st e an der hiesigen Akademie befleißen, zur Verleihung gelangen. Von den diesen Studien obliegenden Bewerbern ist nebst den dokumentarischen Belegen der Angehörigkeit zur jüdischen Konfession, der Hilssbedürftigkeit, des entsprechenden Verhaltens und des guten Studienfortganges auch der Nachweis, daß sie eltern- oder vaterlos sind, zu erbringen. Verwandte des Stifters Herrn Sigmund Edlen von Wertheimstein oder seiner Gattin Frau Nanette Edlen von Wertheimstein genießen, vorausgesetzt, daß sie die gleiche Befähigung besitzen, unter allen anderen Bewerbern den Vorzug und bedürfen des Nachweises der Verwaisung nicht. In zweiterLinie sind unter den den obigen Anforderungen entsprechenden. Bewerbern hiesige zu bevorzugen. Bewerbungsgesuche für diese Stiftung sind bis 31. März 1901 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien (I., Seitenstettengasse 4, I. Stock), woselbst auch während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden, zu überreichen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der isr. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand der isruelitischen Kultusgemeinde Wien. ^Konkurs. Bei der Kult us ge in ein de in Pilsen wird mit 15. September 1904 die Stelle eines Religionslehrers mit dem Jahresgelialte von 2400 Kronen besetzt. Bewerber, welche das vierzigste Lebensjahr noch nicht überschrittten haben, wollen ihr Gesuch, belegt mit Zeugnissen und einem curriculum vitae bis — 20. April a. c» ■—- dem gefertigten Kultusvorstande einsenden. Pilsen am 7. März 1904. Israelitischer Kultusvorstand: '.Der Sekretär: Der Kultusvorsteher: Wm Arnstein. Or. Schanzer.

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