Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 11 (11.3.1904)
- Date
- 1904-03-11
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 11 Dr. Dlocb s MocbenscbrM. Seite 169 Delegierten der Kultusgemeinde k. k. Baurat Herrn Wilhelm Stiaßny, wies auf das freundliche Entgegenkommen der Kultusgemeinde gegenüber dem Vereine Beth Israel hin, wofür Redner unter allgemeiner Zustimmung den Dank des Vereines zum Ausdrucke brachte. Herr Baurath S t i a ß n y, von der Versammlung lebhaft akklamiert, erwiderte, daß der Verein „Beth Israel" von der Sympathie der Muttergemeinde überzeugt sein möge, und betonte, daß es ihn stets besonders freue, wenn er in diese Versammlung entsendet wird, weil er sich hier als Mitglied heimisch fühle und ihn die daselbst herrschende Harmonie, Einigkeit und das friedliche Zusammengehen anmute. Aus dem Gebahrungs-Ausweis geht hervor, daß die Gesamt-Einnahmen im Jahre 1903, bestehend aus dem Erträgnisse der Betsitze, den Synagogenspenden, den Einnahmen für Jahrzeittafeln re. K 35.634 99 betrugen, welche zur Bezahlung der Gehalte, der Hypothekarschuld, zur teilweisen Zuführung an den Pensionsfond, Verteilung von Osterbrod, zur Brautausstattung re. verwendet wurden. Es wurde im Berichtsjahre zur Erinnerung san das 50jährige glorreiche Regierungs- Jubiläum Sr. Majestät des Kaisers einem würdigen Brautpaare ein Heiratsausstattungs-Beitrag von K 400 verliehen. Nach Erteilung des Absolutoriums wurde zur Wahl geschritten, und zum Obmann Herr S. Deiches per Akklamation gewählt. Aus Antrag des Vorstehers Herrn Direktor Ignatz Zolles wurde auch die Wahl der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder per Akklamation vorgenommen, und zwar die Herren: I. M. Herbert, Jakob Weichselbaum als Vereins-Vorsteher; I. M. Bels, H. Karp, Leopold Klausner, Alexander Landau, Ignatz Schlein als Bethaus-Vorsteher; Isidor Bels, Jakob Obst, Sigmund Tischler als Rechnungs-Revisoren; Dr. H. Engländer, H. Flieg und Jonas Reizes als Schiedsrichter. In der konstituierenden Sitzung am 5. März l. I. wurden gewählt die Herren: Salo Landau als Obmann-Stellvertreter; Max Rosenfeld als Schriftführer; Alexander Landau als Schriftführer-Stellvertreter und Josef Silbermark als Kassier. Ebenso wurde beschlossen, ehemöglichst eine Statutenänderung, die Wahl eines zweiten Obmann-Stellvertreters betreffend, dem Bedürfnisse entsprechend durchzuführen. Eine oberstgerichlliche Entscheidung in Sachen der Chaliza. Eine bemerkenswerte Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof in einer Chaliza-Angelegenheit getroffen. Bekanntlich darf eine kinderlose Witwe ohne „Chaliza" nicht heiraten. Es ereignete sich nun der Fall, daß der überlebende Bruder von seiner Schwägerin für die Abgabe dieser Erklärung 8000 K verlangte und auch tatsächlich bezahlt erhielt, worauf die Witwe sich neuerlich vermählen konnte. Nachträglich begehrte sie aber diesen Betrag im Klagewege zurück, wurde aber von den beiden unteren Instanzen mit der Begründung abgewiesen, daß die Abgabe der in Rede stehenden Erklärung keine unerlaubte oder im Gesetze verbotene Handlung, die Annahme einer Entlohnung hiefür laut Aussage der vernommenen Sachverständigen üblich, durch die Satzungen der Religion nicht verpönt sei und daß gemäß 8 1432 a. b. G.-B. die geleistete Zahlung einer bewußten Nichtschuld nicht zurückgefordert werden könne. Der Oberste Gerichtshof änderte jedoch die Entscheidung ab und erkannte im Sinne des Klagebegehrens. In den Gründen des oberstgerichtlichen Urteiles wird darauf hingewiesen, daß der Beklagte, wenn er sich vor Abhaltung der „Chaliza" einen Vermögensvorteil in der exorbitanten Höhe von 8000 K versprechen ließ, sich unzweifelhaft die ihm bekannte Zwangslage der Klägerin zunutze machte. Es erscheint sonach, da nach 8 878 a. b. G.-B. ein Vertragsrecht nicht begründet ist, und da der Klägerin, welche unter pschologischem Zwange sich zu dem mehrerwähnten Versprechen herbeiließ, auch die Willensfreiheit mangelte (88 869 und 870 a. b. G.-B.), jenes Uebereinkommen zur Gänze ungiltig. Ist dies aber der Fall, so hat, nachdem nicht das Versprechen, beziehungsweise die Leistung seitens der Klägerin, sondern die Annahme des Versprechens und der Leistung seitens des Beklagten unsittlich war, mithin eine grundlose Bereicherung des Beklagten stattsand, die Rückerstattung dessen, um was der Empfänger aus dem Vermögen der Klägerin bereichert ist, im Sinne des 8 869 a. b. G.-B. und in analoger Anwendung der Bestimmungen der 88 1431 und 1437 a. b. G.-B. zu erfolgen. Ein antisemitischer Ehrenmann als Bürgermeister. Wiener-Neustadt. Der christlich-soziale Bürgermeister von Mutmannsdors, Florian Kernbeis, war von der „Wiener-Neustädter Zeitung" in einer Notiz unredlicher Handlungen beschuldigt worden. Er sandte dem genannten Blatte mit der Berufung auf das Preßgesetz eine Berichtigung, welche lautet: „1. Es ist unwahr, daß ich meines Amtes enthoben wurde; vielmehr habe ich selbst mein Enthebungsgesuch eingereicht, welchem auch stattgegeben wurde. 2. Unwahr ist, daß ich einkassierte Gemeindeumlagen in noch nicht festgesetzter Höhe unterschlagen habe; vielmehr ist laut der von mir bereits gelegten Gemeinderechnung vom hiesigen Gemeindeausschusse die Höhe der Kassenabgänge genau konstatiert und festgestellt worden, wovon auch bereits der niederösterreichische Landesausschuß Kenntnis hat. 3. Bon einer Unterschlagung kann keine Rede sein, da ich die abgängigen Gelder teils für mich verwendet, teils ausgeborgt habe und davon dem Gemeindeausschusse gegenüber gar kein Hehl machte vielmehr dieses mein allerdings unkorrektes Vergehen unumwunden eingestand und mich zum Ersätze des Kassensehlbetrages voll und ganz verpflichtete. 4. Von einer gerichtlichen Anzeige ist mir dermalen nichts bekannt, um so weniger, als weder der Gemeindeausschuß noch der Landesausschuß einen solchen Schritt für notwendig erachteten und mit Rücksicht auf meine umfassende Erklärung und mit Bezug daraus, daß ich die Gemeinde in keiner Weise zu schädigen beabsichtigte, auch hiezu kein Grund vorlag. Hochachtungsvollst Florian Kernbeis, Mutmannsdorf, 21. Februar 1904. Wird gemeindeamtlich bestätigt! Bürgermeisteramt Mutmannsdorf, Bezirk Wiener-Neustadt, 21. Februar 1904. Der erste 'Gemeinderat als Leiter des Gemeindeamtes: Simon Schwendenwein. Karl Graf, Ausschuß." Man sieht, unsere Christlich-Sozialen sind doch gute Menschen. Budapest. Im Landes - Rabbinerseminar fand am 22. Februar vormittags eine erhebende Feier statt; es wurden nämlich jene Zöglinge, welche die Anstalt heuer absolvierten, zu Rabbinen geweiht. Der Feier wohnten Vertreter der israelitischen Landeskanzlei, viele Notabilitäten und ein großes Publikum bei. Die neuen Rabbiner sind: Dr. Michael Guttmann, Dr. Emanuel Hirschfeld, Dr. Karl Schönwald, Dr. Bernhard Sik und Dr. Jakob Silberfeld. Die Prüfungskommission bestand aus den von der leitenden Kommission entsendeten Herren: Oberrabbiner Dr. Moritz Klein aus Nagy-Becskerek und Oberrabbiner Dr. Adolf Sidon aus Versecz und den prüfenden Professoren Dr. Bacher, Dr. Blau, Dr. Bloch und Dr. Goldzieher. Vorsitzender der Prüfungskommission war Oberrabbiner Dr. Moritz Klein, der nach Absingung eines Psalms unter Leitung des Oberkantors Lazarus an die jungen Rabbinatskandidaten eine erhebende, gedankenreiche Ansprache richtete, sie zum treuen Festhalten am Glauben, zu glühendem Patriotismus, zu rastloser Tätigkeit aneifernd. Die meisterhafte Rede des greisen Oberrabbiners machte aus die Zuhörer den tiefsten Eindruck. Namens des Professorenkörpers segnete sodann der gelehrte Rektor Rabbi Moses Bloch in Begleitung einer herrlichen hebräischen Ansprache die Kandidaten, in deren Namen Dr. Michael Guttmann ergreifende Worte des Tankes und des Abschieds an das Professorenkollegium und die leitende Kommission richtete. Mit der Absingung des „Himnusz" schloß die schöne Feier. Prag. „Der Unterstützungsverein für mittellose israelitische Universitätshörer in Prag" hielt am 20. Februar d. I. seine statutenmäßige ordentliche Vollversammlung unter dem Vorsitze des gewesenen langjährigen Vereinsobmannes Herrn M.U.Dr. Otto Wiener ab. Nach Verlesung und Verifizierung des Protokolles der letzten Vollversammlung erstattete der Ob-