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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-03-11 · 11 (11.3.1904) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
11 (11.3.1904)
Date
1904-03-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite ltiti H>r. JSlocb’s Mlocbenscdnrr. 'Jtr. 11 unter Kaiser Franz wurde, darüber berichtet Sealsfield (K. Pvstl) in dem Werke „Austria, as it is“ (ober l’Autriche teile quelle est^). Da war schon ein Rückgang in der Leutseligkeit hoher Herren zu merken (unter Metternichs Einfluß natürlich). — Sealsfield läßt die österr. Hochtories mit ihren Reitknechten in „burlesker Vertraulichkeit" verkehren, also war die Leutseligkeit degeuerirt. Die Polizeiwirtschaft Sedlnitzky's untergrub das Vertrauen. Die Rolle der Buch-Zensoren war derart verachtet, daß einer dieser geistigen Henker sich auf dem Hausboden selbst erhenkte. Der Stab von Zensoren und Spionen trug die Schuld an dem Verschwinden des urbanen Verkehres zwischen Hoch und Nieder, und nur das „Herr von" für jedermann beweist noch, daß es eine Zeit der Annäherung der Stände gegeben, die einander heute schroffer gegenüberstehen, denn je! Liebe, joviale alte Herren, ideale, bescheidene junge Männer haben wir noch gesehen, und wir betrauern die Verschlimmerung in Kunst und Literatur, im Verkehre der Gesellschaft, das Herabsiuken auf ein tiefes Niveau, die Heftigkeit und Derbheit der Jugend. Statt aus der Geschichte des Landes zu lernen, aus der Erfahrung Aelterer zu schöpfen, hat mau eine Kluft geschaffen, so daß Gutes von Einst nicht mehr das Heute beeinflussen kann: So stieg meerschaumgeboren das hochnäsige Gigerl empor, das geistlose Gigerl, das Alles besser weiß, selbst wenn es auf dem Holzwege ist. Und im geselligen Verkehre muß man jetzt stets fragen: „Bist Du deutschnational, bist Du christlich-sozial, bist Du Czech, bist Du Pol' oder gar — Denunziant?" Denn so ist es heute und es ist jedenfalls ein großer Zeitverlust für den gastfreundlichen Hausherrn, bis er Alle bei Tisch so gesetzt hat, daß nicht Stahl neben Stein zu fitzen kommen, damit es nicht Feuer gebe in camera earitatis. (Fortsetzung folgt.) Das Urteil von Zablotow. Am II. September v I. fanden in dem ostgalizischen Städtchen Zablotow anläßlich eines Jahrmarktes blutige Exzesse gegen die Juden statt. Die böswillige Ausstreuung des Gerüchtes, daß die Inden eine Bäuerin zu rituellen Zwecken abgeschlacht.'t hüllen, versetzie Hunderte von Bauern in furchtbare Erregung, sie fielen über die unglücklichen Juden mit Prügeln, Eisenstangen und Mistgabeln her, verwundeten mehr als vierzig von ihnen, plünderten und verwüsteten ihre Häuser. Die barbarisch mißhandelten jüdischen Bewohner Mordko Burg, Juda Karpcl, Rachmil Nier und Aba Eisenberg entgingen nur wie durch ein Wunder dem Tode. Nach den übereinstimmenden Aussagen zahlreicher Zeugen standen an der Spitze der ruthenischen Exzedenten der polnische Finanzwach-Ober aufseher Eduard Skalski, der in Uniform und mit blankem Säbel die Bauern anführte, und der gleichfalls polnische GemischtwaarenverschUißer Krziwiecki. Am 5. März nun hat das Kreisgericht Kolomea nach zweiwöchentlicher Verhandlung das Urteil über die Uebeltäter ge prvchen Von den 31 Angeklagten wurden nur zwölf zu Kerker- und Arreststrafeu in der Dauer von fünf Tagen bis zu drei Monaten verurteilt, die übrigen aber, darunter die Rädelsführer Skalski und Krziwi.cki, sowie der Bauer Wakaluk, der als Ui Heber des Ritualmordgerüchtes bezeichnet wurde, freigesprochen. Obwohl der augerichtete Schaden viele Tausende von Gulden betrug, wurden den Beschädigten doch nur 268 Kronen als Schadenersatz zugesprocheu. Der Vergleich zwischen diesem Urteil und jenen von Kischenew drängt sich von selbst auf. Da der Staatsanwalt gegen das sreisprechende Erkenntnis des Gerichtshofes die Nichtigkeitsbeschwerde, gegen das Strafausmaß der Verurteilten die Berufung erhoben hat, ist uns bei Besprechung der Vorgänge beim Kreisgerichte Kolomea eine gesetzlich genau bestimmte Grenze gezogen. Wir können, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, den Wert der einzelnen Zeugenaussagen und die Berechtigung des Urteiles nicht kritisieren. Wir können nur auf die Tatsache Hinweisen, daß im Beweisverfahren eine lange Reihe von Zeugen durch Depositiouen über ganz Präzise Tatumstände die Schuld Skalski's und Krziwiecti's bekundet habe und daß zwischen diesen Zeugenaussagen und deni Urteile eine unerklärliche Lücke klafft, die hoffentlich vom Obersten Gerichtshöfe ansg> füllt werden wird. Wohl aber ist es uns gestattet, eine Reihe von Nebenumständev des Prozesses zu besprechen, welche auf die Haltung der Behörden bei antisemitischen Exzessen in Galizien ein ganz eigentümliches Licht fallen lassen. Wenn die Zablotower Ausschreitungen nicht den Umfang der Kischenewer Greu>l annahmen, so ist dies in erster Reihe dem tapferen und besonnenen Einschreiten zweier Personen: des Gemeindesekretärs Karl Hübscher und des Gendarmerie-Postenführers Jan O r z e ch, zu danken. Dieser Letztere nun hat bei seiner Vernehmung erklärt, daß die Exzesse von langer Hand vorbereitet waren und daß er schon mehrere Tage vor dem Ausbruche derselben die politische Behörde in Sniatyn auf die drohende Gefahr aufmerksam gemacht und um Anordnung von Vorsichtsmaßregeln gebeten habe. Der Bezirkshauptmanu von Sniatyn aber hat diese Warnung unbeachtet gelassen und keinen Finger gerührt, um Gut und Leben der Zablotower Juden zu schützen. Diese unbegreifliche Gleichgiltigkeit der politischen Behörde in Bezug auf die Sicherheit der Juden begegnet uns nicht zum ersteumale. Wir wollen daraus keine allgemeine Regel ableiten, zumal der gegenwärtige Statthalter mit der traurigen Praxis seines Vorgängers im Amte gebrochen hat; aber sie ist immerhin eine so bedenkliche Erscheinung, daß wir sie dringendst der Beachtung des Ministerpräsidenten als Leiters des Ministeriums des Innern empfohlen haben möchten. In das Ressort des Herrn Handelsministers fällt ein anderer Vorgang, der bei der Verhandlung in Kolomea bezeugt wurde. Als die geängstigten Juden nach Ausbruch der Exzesse zum Telegraphenamt eilten, um von den Behörden in Kolomea die Entsendung von Militär-Assistenz zu erbitten, da verweigerte der Postmeister die Annahme der betreffenden Depeschen unter dem Vorwände, daß die Telegraphenleitung verdorben sei. Wie? Im entscheidenden Momente, wo eine Stadt der Schauplatz won Mord und Plünderung ist, versagt die Telegraphenleituug? Hat der Handelsminister eine Untersuchung darüber angeordnet, ob die damalige Angabe des Postmeisters aus Wahrheit beruhte, und wenn dies geschehen ist, hat diese Untersuchung klargestellt, welchem merkwürdigen Umstande das plötzliche Versagen des Telegraphen zuzuschreiben sei? Das sind russische Zustände, die in dem konstitutionellen Oesterreich nicht geduldet werden können. Man hat das Recht, zu verlangen, daß der Postmeister von Zablotow energisch zur Verantwortung gezogen und daß das Resultat der Untersuchung so rasch als möglich der Otffentlichkeit mitgeteilt werde. Wenn der oberste Chef der Post- und Telegraphenverwaltung nicht schon aus eigener Initiative diese Untersuchung angeordnet hat, so werden wohl die jüdischen Abgeordneten aus Galizien ihre Pflicht tun und ihn an die seinige erinnern. Und noch ein drittes Mitglied der Zeutralregierung hätte Ursache, sich mit der Gerichtsverhandlung in Kolomea eingehend zu beschäftigen. Wir meinen den Herrn Finanzminister. Nach den für den Oberaufseher Skalski schwer belastenden Zeugenaussagen wurde zur allgemeinen Ueberraschung auch der Herr Finanz-Bezirksdirektor aus Snyatin vernommen, der in einem einstüudigen Vortrage nicht ein einziges tatsächliches Moment vorzubringen wußte, wohl aber ein förmliches Plaidoyer für die Nichtschuld Skalski's hielt, der nach der Versicherung des Herrn Bezirlsdirektors nicht auf die Anklagebank gehöre, sondern Sr. Majestät zu einer Auszeichnung vorgeschlagen werden müßte. Ueber die prozessuale Berechtigung der Ein?

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