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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-03-04 · 10 (4.3.1904) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
10 (4.3.1904)
Date
1904-03-04
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 10 Dr Dlocb's Wocbenscbntt. Seite 151 glaubt. Der Vorwurf der Brunnenvergiftung wird hier freilich nicht gegen die Juden, sondern gegen die Katholiken erhoben, aber der Angriff bleibt derselbe, wenn auch die Richtung verschieden ist, und zudem eröffnet das Schriftstück einen so deutlichen Einblick in die Entstehung jenes monströsen Aberglaubens, daß es für immer als ein Kulturdenkmal ersten Ranges gelten wird. Es ist ein offenbar aus dem Lager der Protestanten, die damals gegen Kaiser und Papst unter Waffen standen, gegen die deutsche katholische Partei gerichtetes Flugblatt und zerfällt in drei Abschnitte. Der erste enthält eine gemeinschaftliche Bekanntmachung des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen und des Landgrafen Philipp von Hessen und ist vom 30. August 1546 datiert — drei Wochen vor der Schlacht bei Mühlberg, die beiden Kurfürsten Krone und Freiheit kostete. Sie wendet sich an „allen und jeden, Churfürsten, Fürsten, Grafen, Herren, Ritterschaft und Stete (Städte), so unser Augspurgischen Konfession, Auch unser Christlichen einunge und verwandt sein, desgleichen allen und jeden unfern unthertanen und Vorwandten". Sie verbreitet sich sodann über die gegen die Protestanten gerichteten Maßregeln des Papstes, wirft diesem vor, daß er „nicht die geringste Ursache" sei, daß „sich der Kayser itzo unterstehet, Gottes Wort und die wäre Christliche Religion mit dem Schwert zu dempffen und auszureuten" und fährt dann fort: „So ist er (der Papst) doch daran, seiner mörderischen und blutdürstigen art nach, nicht gesettiget noch zufrieden. Sondern hat daneben, wie wir des von hohen Fürstlichen Personen aus sondern (besonderem) trewhertzigen volmeinenden bedenken, gegen uns, unsere Religionsverwandte und der gantzen Deudschen Nation, glaubwirdigen Bericht empfangen, ettlich viel, und geschwinde gifft in Deudsche Land verordnet, welche gifft auch an ein benannten ort ankommen sein sol. Der Meinung und mit diesem beseht, fürnehmlich die Brunnen, Teiche, und andere stehende Wasser, und wie es sonsten zuwegen bracht werden mag, In E. L. (Ew. Liebden) und ewern Landen, Grafschaften und Herrschaften, Steten und Gebieten, auch inn unfern Landen und Fürstensthumen, damit zuvorgifften." Das Schreiben schließt mit einer Warnung vor den Mörderbanden des Papstes. Der zweite Abschnitt, eine private Notiz, die den Flugblattcharakter des Ganzen erkennen läßt, teilt mit, daß man aus Grund dieses „Ausschreibens" aufmerkam geworden, im Walde bei Weimar „das große Webicht genant", einen Verdächtigen ergriffen habe. Von seiner Aussage handelt der dritte Abschnitt, eine öffentliche Mitteilung des Herzogs Johann Wilhelm von Sachsen, vom Mittwoch nach Matthaei (24. September) 1546. Man habe einen als Pilger verkleideten Mann im großen Webich ergriffen und eingesperrt. Er habe — Groß meint mit Recht: auf der Folter — ausgesagt, er heiße Jakob Julian und sei aus Leon in Frankreich. Der Hauptmann des Papstes, „ein langer Edelmann, so zu Rom wvnet", habe ihn nebst vier andern, nämlich dem Schuhmacher Peter Julian aus Rom, dem Wollenweber Johann Latran aus Florenz, dem Seiler Nikolaus aus Florenz und dem Schuhmacher Ludwig aus derselben Stadt, angestiftet, im protestantischen Lande auf Mord zu brennen und die Brunnen zu vergiften. Sie sollten nur recht viel Schaden anrichten, dann sollten ihnen alle ihre Sünden vergeben sein. Die „Gesellen" des Gefangenen hätten jeder zwei Büchschen mit schwarzem und weißem Giftpulver bei sich. Davon hätten sie zu Hall im Innthal eine Menge von der Größe einer Wallnuß in einen Brunnen getan. Er selbst habe kein Gift besessen, könne aber nicht angeben, woraus es hergestellt sei. Mit einer Mahnung zur schärfsten Vorsicht schließt das niederträchtige Schriftstück, das, wie Groß hervorhebt, uns darüber unterrichtet, was man in damaliger Zeit unter strafprozessualer Sicherheit verstand. In der Tat dürfte es wenig Urkunden geben, die mit gleicher Offenheit enthüllen, mit welcher Frivolität man noch im Zeitalter des Humanismus Anklagen der schwersten Art zu erheben wagte. Der Papst ist der größte Erbfeind, der „Antichrist"; man traut ihm jedes Mittel zur Unterdrückung der Ketzer zu. Den Fürsten, in der Not eines aussichtslosen Krieges gegen die Macht Karls des Fürsten, ist nichts lieber, als daß der Haß gegen die feindliche Partei zunehme: so wird denn eine Warnung erlassen: Von dem einen droht uns das Schwert, von dem andern Feuer und Gift. Bewiesen ist das letzte zwar nicht, aber erstens ist es wahrscheinlich und zweitens haben wir gewisse Nachricht. Und bald findet sich auch der Beweis. Ein armer Sünder, der gewiß kein ganz reines Gewissen hatte, wird solange gefoltert, bis er „bekennt", daß er genau in der von den Fürsten behaupteten, dem Volke seit mancher Judenschlacht bekannten Absicht zur Brunnenvergistung angestistet sei. Die Beschaffenheit des Giftes zwar kennt er nicht; er hat keines besessen, auch keines verbreitet, und dunkel bleibt, zu welcher strafbaren Handlung ihn „der lange Edelmann, so zu Rom wohnet", angestistet hat, wenn nicht zur Verbreitung des Giftes. Aber er hat Leute gekannt, die irgendwo etwas in einen Brunnen geworfen haben, was Gift gewesen sein soll, wie Groß ironisch hervorbebt. Damit ist bewiesen, daß der Papst ganz Deutschland mit Mördern und Giftmischern überzogen hat, um die Ketzer zu vertilgen! Das Schriftstück ist in doppelter Hinsicht lehrreich. Es beweist einmal, daß Lügen dieser Art nationale Lügen sind. Zwar standen sich im Schmalkaldischen Kriege aus beiden Seiten Deutsche gegenüber. Allein der erste Abschnitt, die Bekanntmachung des Kurfürsten von Sachsen und des Landgrafen von Hessen, enthält wohl Ausfälle der schärfsten Art gegen den Papst, der kein Deutscher ist, aber nicht gegen den Kaiser, aus den nur in einer nicht unsachlichen Form als aus das Organ des Papstes Bezug genommen wird. Dagegen heißt es dort, es habe sich das „Welsche Kriegsvolk, so der Bapst dem Kayser zugeschickt" öffentlich vernehmen lassen, „das er, der Bapst, uns und alle unsere Religionsverwandten, jnen habe zu preis gegeben." Sehr bemerkenswert ist ferner in der Aussage des Gefangenen, daß er selbst Franzose, feine Genossen Italiener sind. Ein Zufall ist das gewiß nicht, da das Schriftstück keinen Zweifel an seinem pamphletischen Charakter aufkommen läßt. Sodann aber wird hier klar, welches die Voraussetzungen find, unter denen diese Lügen zu entstehen Pflegen: Ein gegen Fremde erregtes, ungebildetes Volk, das von Personen, denen es vertraut, nach Demagogenart aufgewiegelt wird, und eine gefällige Justiz, die sich deni Drucke der öffentlichen Meinung beugt. Der Herr Herausgeber des „Archivs" verdient für seine Veröffentlichung den Dank aller, denen an der Ermittelung der Wahrheit auch in dem objektiven Verfahren gelegen ist, das vor dem Richterstuhle der Geschichte feine Sühne findet. Korrespondenzen. Z.m Kapitel »Europäer und Asiaten. Aus Rußland wird der „Berliner Zeitung" von zuverlässiger Seite mitgeteilt: Vierzig Familien jüdischer Aerzte find aus Petersburg, Moskau, Charkow und Kiew ausgewiefen worden, weil sie durch die Entsendung der Familienväter nach der Mandschurei das Recht verloren haben, außerhalb des Ansiedlungsrayons zu wohnen. In den genannten Städten dürfen nämlich Juden nur wohnen, wenn sie entweder Kaufleute erster Gilde oder Aerzte sind. Nachdem die jüdischen Aerzte nunmehr nach dem Kriegsschauplätze gegangen sind, um dort den russischen Truppen ihre Dienste zu widmen, ist die formelle Handhabe gegeben, um ihre Familien auszuweifen, denn es dürfen ja nur jüdische Aerzte mit Familie, aber nicht die Familien jüdischer Aerzte in Moskau u. s. w. wohnen. Das klingt grotesk, phantastisch, schier unglaublich, so daß das „Neue Wiener Tagblatt" sich aus Petersburg ein Dementi schicken läßt mit folgenden Wortlaut: „Die im Auslande verbreiteten Gerüchte von der angeblichen Ausweisung Angehöriger der nach dem Kriegsschauplätze gesendeten südlichen Aerzte aus Kiew bestätigen sich nach einer offiziellen Auskunft des „Russj" nicht. Das Blatt erklärt, daß die Regierung schon

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