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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-03-04 · 10 (4.3.1904) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
10 (4.3.1904)
Date
1904-03-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
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©eue 146 Dr. JBlocb’s Mocdenscvrur. Sir. 10 Aller Freigeisterei ungeachtet, lebten damals die meisten jüdischen Familien in Wien noch streng rituell — die Taufen mehrerer hervorragender Personen (Arnstein, Eskeles, Liebenberg, Neuwall), erregten Entsetzen: die Kenntnisse und das Studium der Thora und des Talmud wurden noch nicht als Ausnahmen angesehen, der „Meassef" hatte in Wien nicht nur Leser, sondern eifrige Mitarbeiter. Der Gottesdienst im Dämpfingerhof bewegte sich allerdings in wenig annehmbaren Formen. Dem Vorbeter standen zwei Sänger zur Seite — Singer und Baß. Die Gebete wurden seitens vieler Beter lärmend mitgesprochen, das Hinaufrufen zur Thora wurde feilgeboten: die Gaboim und der Schames zeichneten sich durch Grobheit und Gewalttätigkeit aus. Die Liturgie hielt sich an das in den alten Gebetbüchern waltende Uebermaß; die Musik schwankte zwischen den als „Chasunoth" geltenden polnischen Singsang und einzelnen, besonders von Gastsängern eingelegten Opernarien. Diese Zustände wurden allmälig als unerträglich empfunden: dazu machte sich der Umstand geltend, daß die durch Zuzug nach Wien anwachsende Zahl der Beter in dem beengten Betsaale keinen Raum mehr fand. Als dann noch eine a. h. Entschließung erfloß, wonach die hebräischen Gebete abgeschafft und der Gottesdienst nur in deutscher Sprache gehalten werden sollte, wurde am 4. Juni 1820 eine Kommission wegen Einführung zeitgemäßer Reformen im Bethaus eingesetzt. Auch ein Verein wurde gebildet, dessen Mitglieder sich „Beförderer des Guten" nannten; derselbe ging so weit, den Ritus des Hamburger Reformtempels — deutsche Liturgie — vorzuschlagen, was jedoch wenig Zustimmung fand. Der Vorstand, offiziell benannt: „Die Vertreter der hiesigen israelitischen Bewohner und Vorsteher des israelitischen Spitales" — bestand damals aus folgenden Personen: Max Hönigsberg, Marcus Ritter v. Neuwall, Jgn. Edler v. Liebenberg, Jsac Löw Hofmanschal, M. L. Biedermann, Julius Breisach. Den führenden Einfluß übte Biedermann. Derselbe war als „Siegelstecher" anfangs des 19. Jahrhunderts aus Preßburg nach Wien gekommen, hatte mit Glück und Geschick den Schafwoll-, später den Juwelenhandel betrieben und ein Haus begründet, das schon anfangs der Zwanziger-Jahre als eines der angesehensten galt. Durch Klugheit und Charakterfestigkeit wußte er nicht nur unter den Glaubensgenossen, sondern auch bei den Behörden Ansehen und Einfluß zu erwerben. Der konservativen Mehrheit gegenüber drang er auf Verbesserung der gottesdienstlichen Zustände. In welcher Art Biedermann seine Ansichten in den Vertretersitzungen zur Geltung brachte, wird durch die Anekdote illustriert, daß er, wenn er Widerspruch fand, auf den Beratungstisch zu schlagen pflegte mit den Worten: „Ich Hab' nur eine Stimme, aber was die sagt, muß geschehen". Biedermann hatte das Bethaus Friedländer in Berlin, das Reform-Bethaus in Hamburg und die temporären Veranstaltungen während der Leipziger Messe besucht und dabei Spreu vom Weizen zu sondern verstanden. Er strebte nicht danach, diese Zwittereinrichtungen nach Wien zu übertragen, wohl aber den geänderten Zeitverhältnissen Rechnung zu tragen. Als erste Bedingung jedes Fortschrittes erschien ihm eine Verbesserung des Lokales. Allein seine Versuche, hiefür die behördliche Bewilligung zu erlangen, mißlangen. Mit Regierungsdekret vom 31. Oktober 1821 wurde der erbetene Umbau des Dämpfingerhofes rundweg untersagt. Es ist bekannt, daß er nach entsprechender Minierarbeit bei den Behörden, deren Zustimmung durch List zu erlangen suchte. Er ließ nämlich einen Dippelbaum im Fußboden des Betsaales absägen; der Fußboden senkte sich, eine Baukommission besichtigte die künstliche Ruine und mußte allerdings das Haus für baufällig erklären und dessen Umbau (Magistratsdekret vom 7. März 1823) anordnen. Damit war die Herstellung eines neuen Hauses mit einem Betsaale ermöglicht (Dekret der Landesregierung vom 12. Dezember 1823), mit der Maßgabe, daß letzterer keinen Eingang direkt von der Straße aus haben durfte. Während des Umbaues wurde' der Gottesdienst im sogenannten Hackcnmüllerhause in der Kohlmessergasse Nr. 469 abgehaltcn. Mit richtigem Blick veranlaßte Biedermann, daß der Architekt K o r n h ä u s e l, der Erbauer der -Weilburg und des neuen Schlosses Liechtenstein mit der Erbauung eines Bethauses betraut wird. Die Aufgabe war eine schwierige; auf der Straßenseite mußte ein das Bethaus verdeckendes Wohnhaus aufgeführt und auf der verbleibenden, unregelmäßigen Grundfläche dem Bethaus die richtige Orientierung, d. h. die Richtung nach Osten gewahrt werden. Auch aus dem rituellen Bauprogramme erwuchsen Schwierigkeiten. Bis dahin hatten die jüdischen Bethäuser den Almemor, den Tisch, auf welchen die zur Vorlesung aufgerollte Thora gelegt wurde, in der Mitte des Betraumes. Um Platz zu ersparen, ward nun der Almemor zum Oraun Hakodesch, zur Thoralade, hingerückt, was von Vielen als unerlaubte Neuerung bekämpft würde. Das Problem der „Frauenschul" löste Kornhäusel in gelungener Weise. Allerwärts bestand die Frauenabteilung in einem neben dem Männerraume in gleichem oder höherem Niveau gelegenen Annex, der mit dem eigentlichen Bethause nur durch ein breites vergittertes Fenster kommunizierte. Infolge dessen konnten nur die hart am Fenster sitzenden Frauen von den gottesdienstlichen Vorgängen im Betraume Kenntnis nehmen; die hinter diesen sitzenden Frauen sahen und hörten nichts. Kornhäusel jedoch verlegte den Betraum der Frauen ins Bethaus selbst; er schuf die Frauengalerie, welche, obschon durch ein Messinggitter gegen neugierige Blicke geschützt, es doch allen Frauen ermöglichte, zu sehen und zu hören, wie sich der Gottesdienst vollzog. Der Bau des Bethauses wurde in echt künstlerischem Geiste ausgeführt, in römischen Formen, dem Empirestyl jener Zeit angepaßt. Der Rundbau — in's Oval gestreckt, um die Richtung nach Osten zu kennzeichnen — erschien gleichfalls als Neurung, da bis dahin keine Synagoge anders als viereckig geformt war. Die Kuppel mit ihrer Laterne, der Abgang jeder anderen Dekoration als den jonischen Säulen und den über der Bundeslade angebrachten Reliefs (Palme und Myrthe), alles wirkte heiter und ruhevoll, im Gegensätze zu den bis dahin üblichen gedrückten Betsälen. Ueber der Lade wurden die das Judentum symbolisierenden Gesetzestafeln so angebracht, daß sie vor allem den Blick des Eintretenden auf sich ziehen — sehr unterschieden von dem neuerlich eingebürgerten Gebrauch, diese Tafeln in kleinen Dimensionen zum gemeinen Ornamente herabzuwürdigen. Die Abend-Beleuchtung erfolgte durch einen von der Kuppel herabhängenden Kronluster und durch längst des Galeriegebälkes angebrachte Wachskerzen. Ueber den Fassungsraum hatten lebhafte Diskussionen stattgehabt. Die Vornehmen hätten eine beschränkte Plätzezahl vorgezogen; finanzielle Rücksichten bestimmten jedoch die damals für bedeutend erachtete Anzahl von 550 Plätzen, wobei noch 200 stehende Mitbeter zugelassen werden sollten. Der Zugang ins Bethaus erfolgte durch ein im Wohnhause angebrachtes Hausthor; aus demselben gelangte man in einen ^kleinen Hofraum, welcher gegenwärtig zur Vorhalle umgebildet ist. Erst von diesem Hofe aus kam man ins Bethaus. Die Bewilligung, über dessen Eingang eine Inschrift anbringen zu dürfen, konnte erst nach längeren Bemühungen erlangt werden. Unter Beischluß eines vom hebräischen Censor Fischer verfaßten Gutachtens ward am 21. Februar 1826 demütiglich darunO angesucht und hierbei betont, daß die Inschrift von der Straße aus nicht bemerkt werden kann, s e l b st dann nicht, wenn die Haustür offen stehen würde. Das Vorhandensein eines jüdischen.Bethauses sollte den Passanten nicht verraten werden. Nun galt es, die Art festzusetzen, nach welcher der Gottesdienst im neuen Bethause abzuhalten wäre, und die hiefür erforderlichen Funktionäre zu bestellen. Im August und September 1823 hatte Mannheimer noch im alten Dämpfingerhofe drei Probepredigten abgehalten, welche ihm alle Herzen gewannen. Als im November 1824 der Religionslehrer Salomon Herz starb, wurde Mannheimer zum Lehrer an der Religionsschule bestellt. In einer Eingabe der Vertreter an die Polizeidirektion (10. Mai 1825) wurden Mannheimers glänzende Eigenschaften charakterisiert und um Genehmigung seiner Anstellung angesucht. Die Genehmigung erfolgte jedoch erst im Jahre 1827, nachdem Salo-

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