Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 7 (12.2.1904)
- Date
- 1904-02-12
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 7 Dr. iJBtocb s MocbenscbrM. Seite 105 ist dann die biblische Ethik nicht autonom, sondern hetervnom und verliert an Würde. Allein was hat das zu bedeuten: sie verliert an Würde und gewinnt an Brauchbarkeit, welches bei einer Ethik das wichtigsteist. Die Kant'sche Ethik gleicht einem Diadem, das man einmal im Jahre auf das Haupt setzt, um einen Hofball zu besuchen, das ganze Jahr hingegen im Schmuckkästchen eingeschlossen hält, um mit falschen Juwelen zu glänzen. Die biblische Ethik gleicht einem Kleide, das man immer trägt, wenn man sitzet zu Hause und wenn man geht aus dem Wege, „wenn man sich niederlegt und wenn man aussteht". Verliert sie dadurch an Wert? Ich glaube nein! Der Vorwurf Hartmamrs, daß die Kulturmenschen der erzieherisch wohl berechtigten Heteronomen Moral schon entwachsen sind, ist nicht ernst zu nehmen. Denn ein Blick aus die sogenannten Kulturmenschen und aus die Chrouique scauclaleuse den oberen Zehntausend belehrt uns, daß die Menschen noch sehr lange die biblische Moral brauchen können. Ist nun erwiesen, daß Lazarus das Prinzip der biblischen Ethik verkannt hat, so ist seine Ethik alles eher als eine Ethik des Judentums. Korrespondenzen. Wien. (Eine Prager S y n a g o g e n st i f t u n g.) Der Verwaltungsgerichtshof unter Vorsitz des zweiten Präsidenten Freiherrn Dr. v. Lemayer verhandelte über die Gebührenfrage, betreffend eine bei der Prager Kultusgemeinde bestehenden Joachim v. Popper'sche Stiftung, bestehend in Wertpapieren von 38.630 Kronen. Der Stifter Joachim Edler v. Popper Hattein seinem Testament vom 6. Mai 1795 angeordnet, daß die in seinem Hause bestehende Synagoge mit allen Erfordernissen versehen und in gutem Zustande erhalten werde, und zwar mit den nötigen Lichtern, Schuldienern und sonstigen Erfordernissen, auf die nämliche Art und Weise, wie dies bei seinen Lebzeiten beobachtet wurde, und daß nach seinem Hinscheiden zwei jüdische Gelehrte alle Tage nach dem Gebete sich mit Talmudstudien befassen und die Seelenandachten zu verrichten haben. Von dieser Stiftung haben die Finanzbehörden den Schulbeitrag vom Gebührenäquivalent bemessen, weil es sich nicht um eine von der Gebührenpflicht befreite Synagoge handelt, sondern uni eine selbständige Stiftung, die Kultuszwecken gewidmet ist. Gegen ' diese von den Instanzen bestätigte Entscheidung machte der Vertreter der Prager Kultusgemeinde, Dr. Ludwig Bendiner, vor dem Verwaltungsgerichtshofe geltend, daß die betreffende „Schule" (ein althergebrachter Ausdruck für Synagoge) eine Privatsynagoge des Joachim Edler v. Popper war, die er für ewige Zeiten als solche gesichert haben wollte. Wenn Popper nun bestimmte, daß für diese Synagoge die Auslagen für die Diener, für die Beschaffung von Lichtern und für sonstige Einrichtungen, sowie für die Verrichtung von Gebeten und Talmudstudien ein Betrag gesichert werde, so sind dies integrierende Bestandteile der Synagoge, sind von derselben nicht zu trennen, bilden keine besonderen juristischen Personen, da die Synagoge sich nicht auf einen leeren Bau beschränken kann, sondern auch einen Inhalt und eine Bedeutung haben muß. Es sei daher auch diese Stiftung nach § 2 des Landesgesetzes vom 6. Juni 1898 frei vom Schulbeitrage und die angefochtene Entscheidung als gesetzwidrig aufzuheben. Der Verwaltungsgerichtshof hob die Entscheidung des Finanzministeriums als ungesetzlich auf, weil sie auf einer unhaltbaren Unterscheidung zwischen der Synagoge und dem Vermögen der Synagoge beruhe. Die Synagoge sei aber eine juristische Person, eine Anstalt, die identisch sei mit den zum Stiftszwecke gewidmeten Personen. Geradeso aber wie ein Kirchenvermögen nicht aufhört, Kirchenvermögen zu sein, wenn sein Zweck sich noch auf andere Kultushandlungen richte, fei es auch bei der Synagoge. Da es sich also um eine Synagogenstiftung handle, habe die Freiheit vom Gebührenäquivalente statt. L^ien. Sonntag den 31. v. M. fand unter zahlreicher Beteiligung der Vereinsmitglieder im Restaurant Slatky die ordentliche. Generalversammlung des Bethausvereines Beth Hachneseth statt. In Vertretung der israelitischen Kultusgemeinde war Herr Sekretariats-Adjunkt Julius Braun erschienen. Nach der Begrüßung der Vereinsmitglieder durch den Obmann Doktor S t r a ß e r nahm Herr Braun die Gelegenheit wahr, um in einigen kurzen, aber inhaltsreichen Worten dem Wohlwollen und regen Interesse Ausdruck zu verleihen, welches der löbliche Kultusvorstand dem Bethausvereine bisher entgegenbrachte und auch in der Zukunft entgegenbringen wird. Die Ausführungen des Herrn Braun fanden bei allen Anwesenden lebhaften Beifall. Nach Verlesung und Anhörung mehrerer Anträge und Interpellationen, interne Angelegenheiten des Vereines betreffend, schritten die Mitglieder zur Wahl von 15 neuen Vorstandsmitgliedern. In der daraus, Donnerstag den 1. d. M., stattgehabten Konstituirung des Vorstandes wurden gewählt: Als Obmann: Dr. Leo Ehrentheil, Hof- und Gerichtsadvokat: I. Obmann-Stellvertreter: Dr. Josef Auerbach, Hof- und Gerichtsadvokat; II. Obmann-Stellvertreter: Samuel Adler: Schriftführer: Siegfried Ornstein und Dr. Arnold Löw, Hof- und Gerichtsadvokat: Kassier: N. Spiegel: Kassaverwalter: Gustav He insh eimer: Kontrollore: Max Markus und Theodor Kruh: Bethausverwalter: Salomon Neufeld, S. Spitzer und L. Steiner: Beisitzer: Dr. L. Straßer und Adolf Tausky. Die Namen der Gewählten bieten Gewähr, daß das heißersehnte Streben der jüdischen Bevölkerung im UI. Bezirke nach der Errichtung eines würdigen Gotteshauses endlich zur Verwirklichung gelangen wird. Die Herren Dr. Leo Ehrentheil, Obmann, und Dr. Josef Auerbach, I. Obmann-Stellvertreter, haben bis heute so viele Beweise der Tüchtigkeit und Opfersähigkeit für die Interessen des Bethausvereines Beth Hachneseth erbracht, daß an dem Gedeihen des nunmehr unter ihrer bewährten Leitung stehenden Bethausvereines nicht zu zweifeln ist. Wien. Der Verein Frauen Hort, an dessen Spitze die Damen Rosa Zifferer als Präsidentin, Regine Kopstein und Johanna Fröhlich als Vizepräsidentinnen, Frau Regine Bettelheim als Kassierin und Frau Clotilde Benedikt als Schriftführerin stehen, versendet soeben seinen 11. Jahresbericht. DerVerein schließt das Jahr mit einem nicht unbeträchtlichen Defizit, trotz der namhaften Spenden (darunter solche von Herrn Salo Cohn, S. Carry, Frau Rosalie Goldschmidt) und der Errichtung neuer Seelenlicht-und Gedenkblätterstiftungen. DerVerein hat 115 Kurschützlinge in die berühmtesten Kurorte entsendet, mehrere hundert Familien mit Osterbrot und Wein, mit Brennmaterial und 210 Schulkinder mit vorzüglicher Winterkleidung versorgt und zirka 28.000 Kronen an Arme verteilt, was über 800 Recherchen des Vorstandes notwendig machte. Im Ganzen hat der „Frauenhort" über 100 Arbeiterinnen ins Gebirge zur Erholung entsendet und von einem Wohltäter nunmehr einen Baugrund für das A r b e i t e r i n n e n - E r h o l u n g s h e i m in schönster Alpeugegend zum Geschenk erhalten. Einen unersetzlichen Verlust erlitt der Verein durch den Tod seines langjährigen Revisors und Beirates, des Herrn Kommerzialrates N e u st a d t l. Der „Frauenhori" ist mehr als je auf die Unterstützung seiner Gönner, auf Spenden von Geld, Bekleidungen und Brennmaterial angewiesen, soll nicht seine segensreiche Tätigkeit eine Einschränkung erfahren. Möge dies im Interesse der armen und ärmsten unserer Glaubensgenossen verhütet werden und der „Frauenhort" zu seinen alten Gönnern noch viele neue gewinnen, wie es die Arbeitsfteude seines zielbewußten und opferwilligen Vorstandes so reichlich verdient. Brody. An unserem k. k. Obergymnasium wurde bereits die vierte Supplentenstelle einem Juden verliehen. Es ist dies eine sehr erfreuliche Erscheinung, daß der galrzische Landesschulrat nicht die Konfession, sondern die Befähigung in Anbetracht zieht. An der Spitze des Landesschulrates steht jetzt ein Mann, der frei von jedem Vorurteile ist und nicht die verwerflichen Gesinnungen eines Lueger, Schneider und Konsorten teilt. Wer sich zu dem Berufe eignet, dem wird ein Posten verliehen, was die ergiebige Anzahl von jüdischen Lehrkräften an den galizischen Mittelschulen deutlich bekundet. Wir haben bereits nicht nur Supplenten, sondern auch schon Professoren in