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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-02-12 · 7 (12.2.1904) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
7 (12.2.1904)
Date
1904-02-12
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 7 Dr. Llocb's MocbenscbrM. Seite 103 Punkt, den er in der Erkenntnistheorie einnimmt?) Nicht die Natur uns, sondern wir schreiben ihr Gesetze vor. Das ist kein Idealismus, sondern empirischer Realismus, wie wir sehen werden. In der transscendentalen Aesthetikft beweist Kant, daß Raum und Zeit keine Schachteln sind, welche die Dinge umsaffen, daß sie den Dingen weder zugrunde liegen noch anhängen, sondern, unserem Sinne anhängend, Formen der menschlichen Anschauung sind. Abgesehen vom „Ich" gibt es wohl ein Etwas, — Kant nennt es das „transscendentale Objekts, — das aber weder räumlich noch zeitlich ist und von welchem, wie es „an sich" ist, wir keine Vorstellung haben können. Bon diesem „transscendentalen Objekte" affiziert, erzeugt der Mensch Vorstellungen, welche durch die grüne Brille von Raum und Zeit, mit welcher der Sinn behaftet ist, gehend, räumlich und zeitlich sich ordnen. Ebendieselbe Lehre beweist Kant auf indirektem Wege in der transscendentalen Dialektik?) wo er nachweist, daß die menschliche Vernunft in unauflösliche Widersprüche sich verstricken müsse, wenn man die Gegenstände der Sinnenwelt als „Dinge an sich" auffaßt. Hiemit ist die Kausalitätsftage gelöst. Sind die Gegenstände der Sinnenwelt keine „Dinge an sich", sondern Erscheinungen, Produkte unseres Vorstellungsvermögens, so haben wir auch das Recht, diese unsere Erzeugnisse nach unseren Verstandesbegriffen, wie Kausalität, Substantialität u. s. w. zu ordnen, und zwar geschieht die Anwendung der Verstandesbegriffe auf die Gegenstände der Erfahrung nur mittels der Zeit. Die Zeit liefert uns ein Bild der Verstandesbegriffe. Die Kausalität wird durch die Sukzession, die Substantialität durch die Beharrlichkeit dargestellt. Diese Lehre nennt Kant den „transscendentalen Idealismus" und „empirischen Realismus". Das besagt: in der Erfahrung behalten die Dinge ihre Wirklichkeit, weil sie allen Wesen, welche mit der grünen Brille von Raum und Zeit behaftet sind, gleichmäßig erscheinen. Erst wenn wir nach dem wahren Wesen der Dinge fragen, müssen wir zugeben, daß es nicht so ist, wie die Dinge uns erscheinen. Diese Lehre klingt paradox, ist es aber keineswegs. Die moderne Physik, welche Licht, Schall und Farbe auf Schwingungen der Aether- oder Luftwellen reduziert, die unsere Sinne affizieren, welche ihrerseits jene schönen Dinge erzeugen, so daß Helmholtz mit Recht sagen konnte: wir müssen unseren Sinnen dafür dankbar sein, daß sie aus einfacher Bewegung solche herrliche Dinge erzeugen; die moderne Physik unterstützt diese Lehre. Wird Alles auf Bewegung zurückgeführt, so braucht man nur einen Schritt weiter zu gehen und Raum und Zeit als subjektiv zu erklären, um auch die Bewegung aufzuheben und beim Kant'schen transscendentalen Objekt anzugelangen, da Bewegung ja nichts Anderes ist als Veränderung der Lage im Raume während einer gewissen Zeit. Hiemit ist schon die Grundlage für die Kritik der praktischen Vernunft gegeben, deren Aufgabe es ist, die Kausalität mit der Freiheit zu vereinigen. Die Schwierigkeit scheint unüberwindlich. Der Mensch, der als Teil der Körperwelt wie alle Körper dem Kausalitätsgesetze unterworfen ist, soll andererseits in seinen Handlungen frei sein, wie die Ethik verlangt; wie ist das möglich? Einen Unterschied zwischen Kausalität und Motivation, zwischen mechanischer und psychologischer Willensbestimmung, will Kant nicht gelten lassen?) Allein die Kritik der reinen Vernunft hat ja schon bewiesen, daß die Gegenstände der Sinnenwelt, die Menschen inbegriffen, keine „Dinge an sich", sondern Erscheinungen sind, daß der Mensch daher nur von einer Seite, nämlich als Erscheinung, dem Raume, der Zeit und dem Naturmechanismus unterworfen fei, als „Ding an sich" aber jenseits von Raum, Zeit und Kausalität stehe. Es ist daher wohl denkbar, daß er als intelligibles Wesen eine Kausalität aus Freiheit besitze, um eine Reihe von Handlungen von selbst zu beginnen. Wohl gemerkt: nur die Denkbarkeit der Freiheit ist ft Kritik d. r. V. S. 17. ft ibid. 50—62. ft iblä. 403. *) ibid. 411. 5) Kritik der praktischen Vernunft. S. 117. dort bewiesen worden?) Der Beweis für die Denkbarkeit einer Sache ist noch kein Beweis für deren Existenz. Daher ist die Aufgabe der Kritik, der praktischen Vernunft die Existenz der menschlichen Freiheit zu beweisen. Dieses vollführt Kant auf folgende Weise. Er sucht das Prinzip oder das oberste Gesetz der Moral herauszufinden. Ein Gesetz muß allgemeingiltig und notwendig sein, sonst kann es wohl eine Vorschrift aber kein Gesetz genannt werden, ft Es muß daher unabhängig von aller Erfahrung sein, weil Erfahrung keine Allgemeingiltigkeit und Notwendigkeit verleihen kann. Es darf daher kein Objekt der Erfahrung zur Voraussetzung haben. Wäre z. B. die Glückseligkeit die Voraussetzung des moralischen Gesetzes, wäre der Mensch darum verpflichtet, moralisch zu handeln, um sein Glück oder das Glück der Allgemeinheit zu fördern, so wäre ja das moralische Gesetz vom Glücke, welches auf dem Gefühle der Lust beruht und demnach ein Erfahrungsgegenstand ist, abhängig und könnte nicht allgemeingiltig und notwendig sein. Denn es müßte ja erst durch Erfahrung untersucht werden, welche Handlungen den Menschen für alle Zeiten notwendig Glück bringen, was die Erfahrung gar nicht leisten kann, abgesehen davon, daß die Menschen in ihren Urteilen darüber gar nicht einig sind, welche Handlungen Glück bringen?) Soll das moralische Gesetz allgemeingiltig und notwendig sein, so muß es a priori unabhängig von aller Erfahrung von der Vernunft diktiert werden und kann nur formal sein. Es kann nur die Form enthalten, an welcher der Mensch seine Handlungen messen kann, um zu wissen, ob sie sittlich sind. „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne" ft ist nach Kant das oberste moralische Gesetz. An diesem formalen Gesetze kann jedermann leicht erkennen, ob feine Handlungen sittlich sind. Der Betrüger, der ein ihm anvertrautes Gut veruntreut, kann leicht einsehen, daß seine Handlungsweise zum Prinzipe einer allgemeinen Gesetzgebung nicht tauge, weil ein Gesetz, daß jedermann die ihm im guten Glauben anvertrauten Güter veruntreuen dürfe, Glauben und Vertrauen vernichten und dadurch sich selbst zerstören müßte, da niemand mehr seine Güter anderen Leuten anvertrauen würde, ft Ebenso würde ein Gesetz zu stehlen sich selbst zerstören, weil es dann gar nichts mehr zu stehlen gäbe. Dieses formale Gesetz, durch welches die Sittlichkeit einer jeden Handlung erkannt werden kann, ist ein Gebot der Vernunft, die ihre Stimme in der Brust eines jeden Menschen erhebt, gleichviel ob er ihr folgt oder nicht. Mag der Egoist, seinem Triebe folgend, seine Taten rühmen, daß sie ihm Vorteil und Nutzen brächten, wagte er es aber, diese seine Taten moralisch zu nennen, so wird ihm die Vernunft den Spiegel ihres Gesetzes Vorhalten, in welchem er feine Handlungen in ihrer wahren Gestalt erblicken würde. Daher nennt Kant dieses Gesetz den kategorischen Imperativ, weil es ein Gebot ist, welches die praktische Vernunft obne Rücksicht auf unsere Neigungen und unseren Nutzen bedingungslos, daher nicht hypothetisch, sondern kategorisch uns auferlegt. Es ist Selbstzweck, denn es setzt gar keinen Gegenstand voraus, und daher autonom, während ein moralisches Gesetz, welches Glück, Befriedigung oder irgend einen Gegenstand voraussetzr, heteronom genannt werden muß. Mit hinreißender Beredsamkeit schildert Kant die hohe Würde des autonomen moralischen Gesetzes, „so wie es die praktische Verttunft uns zur Befolgung vorstellt, deren Stimme auch den kühnsten Frevler zittern macht und ihn nötigt, sich vor seinem Anblicke" — wer denkt da nicht an Kain— „zu verbergen", ft Achtung vor dem moralischen Gesetze ist das einzige moralische Gefühl, welches die praktische Vernunft in uns bewirkt. Achtung bringt man nur der Moral entgegen, ein Talent bewundert man, einen Despoten fürchtet man, einen edlen Charakter, mag er gesellschaftlich unter uns stehen, achtet ') K. d. r. V. 445. K. d. p V. 1. -) ibid. 22. *) ibid. 48. 4) K. d. p. V. 36. ft ibid. 32. ft ibid. 97.

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