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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-01-29 · 5 (29.1.1904) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
5 (29.1.1904)
Date
1904-01-29
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. B Dr. Llocd's MocvenscvrM. Seite 71 ist. Dessen Aussprüche sind es somit, die — freilich den Meisten unbewußt — zum Gemeingut der europäischen Kultur geworden. So verhält es sich auch mit jenem Ausspruch zu Anfang des ersten, hierauf bezüglichen Berichtes in der „Neuen Freien Presse" (29. Dez. 1903). Auch dieser Ausspruch aus dem genannten Papyrussragmente resp. dem Lukas-Evangelium VI, 42 „. . . . und dann kannst Du sehen, um herauszuziehen den Splitter aus Deines Bruders Auge" wird im Talmud aus dem Munde des im ersten nachchristlichen Jahrhundert wirkenden Aabbi Tarphon tradiert. Im Talmud, Traktat Erachin 16 b nämlich ist zu lesen: „Es sagt Rabbi Tarphon (in Lydda, Mitglied des Tanaitengeschlechtes): Ich zweifle, ob es in diesem Geschlechte jemanden gibt, der Zurechtweisung annimmt: Wenn man ihm (jemandem) sagt: Nimm den Splitter aus Deinem Auge, so antwortet er: N i m m d e n B a l k e n a u s D e i n e m A u g e. . Wo nun die Originalquelle dieses Ausspruches zu suchen ist, wird jedermann wissen, der Rabbi Tarphvn's Streben und seine historische Stellung dem Zeitalter gegenüber kennt. Bergt. Graetz, Gesch. d. Juden, Bd. 4, 101 f. Auch dieser Ausspruch Rabbi Tarphvn's findet sich in einer Parallelstelle des Talmud: Lada batbra, 15 b. * * Aus all dem ergibt sich, daß nicht geringe ethische Gemeingüter der Gesellschaft ihren Ursprung in jener Quelle haben, die nur deshalb noch immer v e r kannt ist, weil sie noch immer so wenig b e kannt ist: In unserer Religion. Sie ist es, für welche ein gewiegter Kenner derselben, dessen trefflichen Ausführungen wir schon wiederholt begegneten, Herr Handelskammerrath S. Löwin, in Ihrem geschätzten Blatte vom 1. Jänner a. p„ eine Lanze einlegt. In seinem von edelster Entrüstung über die entrechteten israelitischen Lehrer Wiens diktierten Artikel heißt es unter anderem: Die jüdischen Kinder sollen doch hie und da einem jüdischen Lehrer in der Schule begegnen „weil die Seele des Kindes zu lesen versteht und diese ihre Religion für minderwerthig ansehen würden, was sie doch tatsächlich nicht ist." Dies läßt sich gerade vom Standpunkt der in Rede stehenden Frage, der pädagogischen, mit gutem Gewissen bestätigen. Unsere Religion mißt dem Lehrerberuf eine gar erhabene Bedeutung bei, und gerade in den Kreisen ihrer Anhänger wird er als dasjenige gehandhabt, was er eigentlich von Haus ist: als idealer Beruf. Und wenn es wahr ist, daß nur jenes Volk am gedeihlichsten blüht, welches seine Lehrer am edelsten behandelt, dann darf das Judentum dieses Verdienst mit vollem Rechte beanspruchen. Wahrlich, jene in seiner Mitte, die sich diesem Berufe widmen, sie können wohl nicht schlechter als andere zu demselben prädestiniert sein, tvenn ihre Religion Anschauungen über Pädagogik enthält, die zumindest als mustergiltig dastehen und die wahllos, wie sie uns im Gedächtnisse haften, hier angeführt werden mögen: Der Ausspruch im Buche Daniel: „Die Kenntnisreichen sie leuchten wie der Glanz des Firmamentes und jene, die das Volk unterweisen, wie die Sterne der Ewigkeit, es deutet hinaus das strahlende Verdienst der I u g e n d b i l d n e r." „Wenn der Psalmist in Begeisterung die Worte anstimmt: Wer Dank mir opfert, der ehrt mich, und wer meinen Pfad ebnet, dem zeige ich göttlich Heil, so beseelt ihn, wie die alten Volkslehrer des Judentums deuten, der erhabene Beruf jener aufopferungsvollen, hingebungsreichen Erzieher, die auch den Kindern fernstehender Personen die Segnungen des Wissens angedeihen lassen." „Wer dem Kinde seines Nächsten in selbstloser Weise Lehre erteilt, der ist gleichsam sein geistiger Vater." „Die Wächter einer Stadt sind nicht etwa die bezahlten Wachleute derselben. Sie allein können nicht eine Störung der Ruhe, des bürgerlichen Friedens verhindern; die V o l k s s ch alle h r e r sind es, welche die Jugend auf die Pfade des Rechtes, der Weisheit leiten ..." Diese Aussprüche, die sich aber noch unerschöpflich ergänzen ließen, sie bilden gleichsam einen glänzenden Befähigungsnachweis, ein Ehrendiplom des jüdischen Lehrberufes und seines Verständnisses für das Heiligtum, das im kindlichen Herzen verborgen ruht. Aber auch konkrete Beweise für die segensreiche Wirksamkeit jüdischer Lehrer an öffentlichen Kommunalschulen — wie ein solcher auch in der Stadt zu verzeichnen ist, aus welcher diese Zeilen datiert sind — auch sie bieten einen lebendigen Nachdruck dem gerechten Entrüstungsrus jenes genannten Artikels, einen verkörperten Beweis für die Segnungen des Reichsvolksschulgesetzes, für die in demselben garantierte Unterschiedslosigkeit des Glaubensbekenntnisses. Neutitschein, 16. Jänner 1904. Dr. Simon Mandl, Rabbiner. Korrespondenzen. XX. Generalversammlung des Tempelbauvereines Josesstadt Am 24 d. M. fand in der Zeremonienhalle des Josesstädter Tempels im V IT. Bezirk, Neudeggergasse Nr. 12, die XX. Generalversammlung des Tempelbauvereines Josesstadt statt. Der Präses des Vereines Herr Michael Straffer begrüßt die zahlreich erschienenen Gäste, darunter Herrn Dr. Alfred Berger als Vertreter der Kultusgemeinde und den Herrn Rabbiner Dr. Moritz Bauer. Nachdem Herr Straffer ersucht, in Anbetracht seines hohen Alliers von einem Berichte seinerseits abzusehen, überträgt derselbe den Vorsitz dem Präses des Tempelvereines Herrn Hermann B e ck. Sodann ergreift der Schriftführer Dr. Sigmund Goldberger das Wort, um in kurzen Umrissen die Geschichte des Tempelbauvereines zu erläutern. Redner erwähnt in erster Reihe der fruchtbaren und unermüdlichen Tätigkeit des Präses des Tempelbauvereines Herrn Michael Straffer, ebenso des dahingeschiedenen Baron von K ö n i g s w a r t e r, einstigen Protektors des Vereines, der zum Ankauf des Grundes 70.000 Kronen spendete. Weitere Förderungen wurden durch die mit sehr günstigem Erfolge im Jahre 1894 veranstaltete Lotterie, sowie durch die munifizente Subvention von 40.000 Kronen seitens der Kultusgemeinde herbeigesührt. Im Jahre 1895 wurde das Haus VI [[., Neudeggergasse 12 für den Tempelbau angekaust. Nach vieljährigen großen Schwierigkeiten und Bauprozessen wurden der Baukonsens erteilt und so konnte im Dezember 1902 mit dem Bau begonnen werden. Mit der Herstellung der Pläne und Leitung des Baues wurden der in Tempelbauten rühmlichst bekannte Architekt Herr Max Fleischer und der tüchtige Baumeister Carl Mayer betraut. Das Vorstandsmitglied Architekt Modern widmete seine bedeutenden Fachkenntnisse dem gelungenen Werke. Dr. Goldberger drückt den genannten Meistern, sowie allen bei dem Baue mit vollstem Eifer Beteiligten den wärmsten Dank aus. Die Kosten des Baues betragen rund 219.000 Kronen, hiezu die Kaussumme des Zinshauses mit 96.000 Kronen, so daß der Gesamtwert des Tempels 325.000 Kronen betrügt. Dr. Goldberger glaubt, daß der Tempelbauverein seine Pflicht vollkommen erfüllt hat und schließt seine Ausführungen mit der Bitte an die Anwesenden, das geschaffene Werk tatkräftig zu unterstützen, damit dasselbe zur Ehre Gottes und zur Verherrlichung des Judentums erhalten werde. Herr Vizeprüses Leopold G u t t m a n n bittet die Generalversammlung, Herrn Dr. Goldberger für die hingebende und aufopfernde Tätigkeit im Lause der Jahre den besten Tank auszusprechen, was mit Akklamation angenommen wurde. Herr Kultusvorsteher Dr. Alfred Berger entschuldigt einleitend die Abwesenheit des Herrn Architekten Fleischer.

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