Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-01-22 · 4 (22.1.1904) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
4 (22.1.1904)
Date
1904-01-22
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021547-3021552--13312-3037956
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Nr. 4 Dr. Dlocb s Mocbenscbrikt. Sette S7 Bericht über die Tagung des Verbandes der israelitischen Religionslehrer an den österreichischen Mittelschulen. Die am 28. und 29. December 1903 in Wien abgehaltene Versammlung, zu der die Mitglieder des Verbandes geladen worden waren, war recht zahlreich besucht und nahm einen durchaus würdigen Verlauf. Die Versammlung wurde Montag den 28. December, 10 Uhr Vormittags, durch den Obmann Dr. Adolf Weiß (Wien) eröffnet, der in seiner Eröffnungsansprache die Versammelten, insbesondere den Vorstand der löblichen Wiener Cnltusgemeinde herzlich begrüßte. Der Aufgabe, den Religionsunterricht zu fördern, Geist und Gemüth der Jugend für das Judenthum zu erwärmen, seien sich alle Versammelten stets bewußt. Wenn trotzdem diese erhabene Aufgabe bisher nicht in entsprechender Weise gelöst werden konnte, so liege der Grund einerseits in der noch unsicheren Existenz vieler Kollegen, andererseits in dem Jndifferentismus der College» und in der 'Theilnahmslosigkeit der Cultusgemeinden, wovon eine rühmliche Ausnahme die oerehrliche Cultusgemeinde in Wien mache, die den Bestrebungen des Verbandes stets das größte Wohlwollen entgegengebracht habe. Ter Vorsitzende gedenkt der unverkennbaren Gerechtigkeit, welche die hohe Regierung den Religionslehrern gegenüber hat walten lassen, und der unerschöpflichen Gnade, die Se. Majestät der Kaiser ihnen stets angedeihen ließ, und ladet die Versammlung ein, ihre Berathungen zu eröffnen mir dem Rufe: Gott erhalte Se. Majestät unfern Kailer! Unter lebhaften dreimaligen Hochrufen auf Se. Majestät erklärt der Redner die Versammlung des Verbandes für eröffnet. Der Obmann widmet dem Hingeschiedenen Religions-Schnlinspcctor Dr. Jonathan Wolf, der als Religionslehrer ein leuchtendes Vorbild und dessen edler Charakter allen Kollegen bekannt war, einen warmen und herzlichen Nachruf. Ferner erbittet sich der Obmann von der Versammlung die Ermächtigung, dem College« Herrn Religions-Schnlinipector Doctor Leopold Langfelder zur Vollendung seines 70. Lebensjahres die Sympathien des Verbandes in geeigneter Weise kundgeben zu dürfen. «Beifall.) Schriftliche Zustimmungskundgebungen sind der Versammlung zugekommen von: Rabbiner Dr. Hillel in Leipnik, Rabbiner Doctor Friedmann in Linz. Rabbiner Dr. Schornstein in Leitmeritz, Rabbiner Dr. Biach in Brüx, Rabbiner Dr. Tauber in Preran, Professor Dr. Herzl in Brody, Rabbiner Dr. Mandl in Neutitschein, Rabbiner Dr. Rabinowicz in Mähr -Weißkirchen. Ihren Beitritt haben angemeldet: Rabbiner Dr. Bauer in Wien, Rabbiner Dr. Mandl in Wien, Rabbiner Dr. Abcles in Wien, Rabbiner Dr. Funk in Boskowitz, Rabbiner Dr. Hausner in Lemberg, Rabbiner Dr. Mandl in Neutitschein u. A. Zum ersten Punkt der Tagesordnung „Rechenschaftsbericht des Obmannes" übergehend, begrüßt es der Obmann mit aufrichtiger Genugthttung, daß erst in den letzten Wochen 4 der Collegen, davon 2 in Wien (Kollek und Goldhammer) zu definitiven Religionslehreru an Mittelschulen ernannt wurden. Emein Aufträge des Vorstandes der Wiener Cnltusgemeinde folgend, habe der Ausschuß den Entwurf eines Lehrplanes und einer Instruction für den Religionsunterricht an Mittelschulen ausgearbeitet. Der Lehrplan wurde nach unwesentlichen Aenderungen von der Wiener Cultusgemeinde approbirt, indcß die Instructionen den besonderen Verhältnissen in Wien entsprechend auf Grund weiterer mündlicher Berathnngen weitergehende Aenderungen erhielten. Der Obmann berichtet über die vorbereitenden Schritte, die zur Herausgabe einer Vierteljahrsschrift geschehen sind und über die Hindernisse, die bisher dem Erscheinen derselben im Wege gestanden sind. Indem der Obmann seinen Collegen im Ausschuß für ihre Arbeitsfreudigkeit, dem Verbände für das ihm entgegengebrachte Vertrauen dankt, legt er sein Mandat als Obmann nieder mit der Bitte, seinen Rechenschaftsbericht znr Kenntniß nehmen zu wollen. (Beifall.) Nach Erstattung des Rechenschaftsberichtes des Cassiers Dr. Goldhammer wird dem Ausschüsse das Absolutorium ertheill und dem Obmanne für seine dem Verbände erwiesenen großen Dienste auf Antrag des Professor Kanitz der wärmste Dank ausgesprochen. V'.cepräsident der Cultusgemeinde Dr. Alfred Stern begründet sein Erscheinen, sowie das seines Collegen Dr. Gustav Kohn mit dem Hinweis auf das rege Interesse, das die Wiener Cultusgemeinde den Berathnngen des Verbandes entgegenbringt. Er erklärt sich bereit, das Material, welches der seit einigen Jahren begründete Bund der österreichischen israelitischen Gemeinden über die Erforschung der Zustände des Religionsunterrichtes gesammelt habe, dem Verbände zur Verfügung zu stellen, welche Bereitwilligkeit vom Obmanne mit bestem Danke entgegengenommen wird. Auf Antrag des Vorsitzenden werden die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung („Berichtcrstaitung über die Rechtsstellung der Religionslehrer und über die Wahl eines Comitös zur Abfassuun eines einheitlichen Lehrplanes") erst nach Neuconstituirung des Ausschusses und nach Vornahme der nothwendigen Statutenänderungen vorgenommcn. Zum Obmann wird mit allen gegen drei abgegebenen Stimmen der bisherige Obmann-Stellvertreter Rabbiner Dr. Feuchtwang, zum Schriftführer Professor Tr. Heinrich Pollak gewählt. Rabbiner Dr. Feuchtwang dankt für das ihm durch seine Wahl zum Obmann bekundete Vertrauen und erklärt dieselbe anzunehmen im Hinblick darauf, daß der bisherige Obmann Dr. Weiß infolge allzugroßer Ueberbürdnng nicht mehr in der Lage sei, die Obmannschaft weiter zu führen. Schriftführer Professor Dr. Pollak dankt für seine Wiederwahl zum Schriftführer mit der Versicherung, seine Kräfte auch ferner in den Dienst des Vereines zu stellen. Punkt 6 der Tagesordnung: Wahl des Ausschusses. Es werden per Acclamation gewählt die Herr n: Dr. Goldhammer (Wien), Professor Kanitz (Wien), Jnspector Langfelder (Wien), Dr. Grünfeld (Brünn), Professor Dr. Kisch (Prag), Dr. Biach (Brüx), Profeffor Weiß (Wien). Dr. Kaminka stellt den Antrag, den gewesenen Obmann Doctor Weiß in Würdigung seiner Verdienste zum Ehreninitgliede zn ernennen, welcher Antrag einstimmig angenommen wird. Professor Weiß dankt für die ihm dadurch erwiesene Ehre. Als Referent zum Punkt „Anträge zur Statutenänderung" beantragt Dr. Weiß mehrere Aenderungen einzelner Paragraphe der Statuten, mit denen sich die Versammlung für einverstanden erklärt. Ein Antrag des Herrn Rabbiner Dr. Kaminka auf Aenderung des § 9 der Statuten wird abgelehnt. Hierauf wird die Sitzung geschlossen * * * In der zweiten Sitzung, die um 4 llhr Nachmittags begann, führte Obmann Rabbiner Dr. Feuchtwang den Vorsitz. > Zur Verhandlung gelangt Punkt 3 der Tagesordnung „Die rechtliche Stellung der Religionslehrer". Als Referent nimmt Doctor Weiß das Wort und führt ans, daß die bisherigen Ernennungen desinitiver Religionslehrer nicht darüber täuschen dürfen, daß die Juden sich in einer Ausnabmssiellung befinden, insoferne als für evangelische Religionslehrer in Wien 3 Lehrstellen systemisirt wurden, wobel an keiner Wiener Mittelschule die Zahl der evangelischen Schüler 40 übersteige. während die israelitischen Religionslehrer nur ad personam definitiv ernannt werden. Referent beantragt daher, der hohen Regierung eine Petition zu überreichen, die folgende Punkte enthalten möge: 1 An denjenigen Anstalten, an denen die israelitischen Schüler übenviegen, auf Grund der Bestimmung des § 92 Organisations- Entwurf wolle das hohe Ministerium geruhen, Lehrstellen zu systemisiren. 2. Dies möge aber auch in Bezug ans jene Anstalten geschehen, wo für den Religionslehrer eine ausreichende Stundenzahl vorhanden ist, selbst wenn die Voraussetzung des Punktes 1 nicht zutrifft. 3. An solchen Orten, wo ein Religionslehrer an mehreren Anstalten unterrichtet und die genügende Stundenanzahl hat, möge für eine dieser Anstalten eine Lehrstelle systemisirt werden, wie dies bei den evangelischen Religionslehrern thatsächlich geschehen ist. 4. An allen Anstalten, bei denen eine vollständige Lehrstelle zu schaffen nicht möglich ist, mögen die Religionslehrer auf Grund des Alinea 4 des Gesetzes vom 19. September 1898 mit einem geringeren Gehalte als definitive Lehrer angestellt werden. 5. Das hohe Ministerium möge allen Religionslehrern, also auch denjenigen, für die Lehrstellen nicht systemisirt werden können, wenn sie ihre Dienstzeit beendet haben, eine dem Ausmaße ihrer Lehrthätigkeit entsprechende Altersversorgung sicherstellen. 6. Der Verband Nlöge auf die oft willkürlichen und sachlich nicht begründeten Claffencombinationen, welche der technischen Möglichkeit eines geeigneten Unterrichts entgegen stehen, Hinweisen und das hohe Ministerium bitten, eine entsprechende Norm zu erlassen. 7. Der Verband möge ankämpfen gegen den an einzelnen Anstalten herrschenden Uebelstand, daß nur eine wöchentliche Religionsstunde ertheilt wird. 8. Das hohe Ministerium möge auf Grund der bisher erlassenen Verfügungen (die namentlich anzuführen sind) die beim Jugendaottcsdienst gehaltenen Exhorten, falls dieser JugendgotteSdienst für Mittelschulen obligatorisch eingefllhrt ist, remuneriren oder für zwei Lehrstunden anrechnen. In die sich an diese Ausführungen anschließende Debatte greift Vicepräsident der Cnltusgemeinde Dr. Gustav Kohn (Mitglied des k. k. niederösterreichischen Landesschulrathes) ein, der die Bemühungen der Wiener Cnltnsgenieinde nm die Vermehrung der Ernennungen zu definiriven Religionslehrern darlegt und dafür eintritt, die Systemisiriing dieser Sollen anzustreben, wozu nothwendig sei, daß die Aspiranten mit einem staatlich rechtskräftigen Zeugnisse sich ausweise». An der Debatte betheiligen sich noch die Herren Rosenmann, Lazarus, Grünfeld, Kisch. Hausner, Bauer^. und die Versammelten einigen sich aus den Compromißantraa, an die hohe Unterrichtsverwaltnng folgende Petition zu richten: „Ter Verband der israelitischen Religionslehrer an den österreichischen Mittelschulen bittet, daß nur Diejenigen mit dem israelitischen Religionsui't rrichte an Mittelschulen betraut werden, welche ihre allgemeine akademische und religionswiffenschaftliche Bildung in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachgewieseu haben, und daß die hohe Ilnterrichtsverwaltung, sei es durch Einsetzung einer Prüfnugscommiffion, sei es durch Autorisirung einer theologischen Lehranstalt, die Möglichkeit schaffe, das Ausmaß des zu fordernden Wissens zu regeln und festzustellen." •" Auf Antrag des Prof. Dr. Reich wird auch der Vicepräsident der Wiener Cultusgemeinde Dr. Gustav Kohn zum Ehrenmitglied des Verbandes ernannt. Hierauf wird die Sitzung geschloffen. * *

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.