Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 3 (15.1.1904)
- Date
- 1904-01-15
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 3 Dr. Dlocb s MocbenscbrLkt. zu schicken. Der Allianz ist dieser H. Levinsohn völlig unbekannt und sie hat sich nie mit diesem ihr zugeschriebenen Plane befaßt. — Es ist das derselbe Herr Levinsohn, der nach Südafrika das Angebot von hunderttausend jüdischen Minenarbeitern machte, die sich auf fünf Jahre gegen einen Monatslohn von zwei Pfund Sterling verdingen wollten. Das — übrigens abgelehnte — Angebot hatte keine reale Unterlage. Frankfurt a. M. Das in banger Sorge Gefürchtete ist leider eingetreten; am Morgen des 12. Tewes. ist Justizrath Dr. Naphtali Hirsch, der Sohn R. Samson Raphael Hirsch's, aus dem Leben geschieden. Am 27. Elul 5604 (1844) wurde er zu Emden, wo sein Vater kgl. Landesrabbiner war, geboren. Daselbst und in Nikolsburg verbrachte er seine ersten Knabenjahre, von seinen Eltern in der Thora erzogen. Früh zeigten sich bedeutende Geistesanlagen. Er war ein Jüngling von 18 Jahren, da rühmte das Weinheimer Lehrerseminar, an welchem er eine Zeit lang unterrichtete, „seine nicht gewöhnliche Gediegenheit des philosophischen Urtheils und der historischen Weltanschauung und eine seltene pädagogische Begabung." Von 1863 ab stndirte er in Würzburg, Heidelberg, Tübingen und Berlin, zuerst Philosophie, dann Jurisprudenz. Er promovirte in beiden Disciplinen. Nach Abschluß seiner Studien ließ er sich in Frankfurt a. M. als Rechtsanwalt nieder. Man hat in weiteren Kreisen von der beispiellosen Hingebung, mit der er sich in diesem seinem Berufe bethätigte, keine blasse Ahnung. Als ihm einstmals ein hohes Ehrenamt übertragen werden sollte, da wies er es entschlossen zurück, weil er die Versuchungen fürchtete, in die er vielleicht gerathen könnte, weil er es nicht darauf ankommen lassen wollte, bei Ausübung dieses Amtes, das ihm klingendes Gold in Hülle und Fülle verhieß, mit den Anforderungen des jüdischen Religionsgesetzes in Collision zu gerathen. Ruhig ließ er seine Collegen ihre Wege gehen, die sie zu Ehre und Reichthum führten, unbeirrt ging er seinen eigenen Weg — allein — mit Gott. Man zeige uns auf weitem Erdenrund einen Rechtsanwalt, der an Charaktergröße und Opferbereitschaft sich auch nur im Entferntesten mit Naphtali Hirsch vergleichen ließe. So ist es denn auch nicht zu verwundern, daß die Jurisprudenz seine Arbeitskraft nur zum Theil in Anspruch nahm. Groß sind die Verdienste, die er sich um das gesetzestr.'ue Judenthum erworben. Er war Mitarbeiter an der von seinem Vater herausgegebenen Zeitschrift „Jeschurun", und eine Reihe von trefflichen Aufsätzen zeigen von seiner glänzenden schriftstellerischen und jüdisch-wissensäiaftlichen Begabung. Wir nennen hier nur: „Princip des Beweises und Beweisverfahrens im Kriminalproceß des jüdischen Rechtes" (seine Dissertation), „Grundzüge des Strafprocesses im jüdischen Recht", „Der Schomre-Hadath- Verein in Ungarn", „66 Wiener Aerzte eonlra, die Beschneidung", „Pädagogische Silhouetten", „Die Politik der Vergewaltigung" beleuchtet in einer Urkunde aus alter Zeit u. A. m. In letzter Zeit begann er mit der Herausgabe der „Gesammelten Schriften von Rabbiner Ramson Raphael Hirsch", wovon der erste Band bereits erschienen ist. Die herrliche Vorrede und geschmackvolle Anordnung zeugen von der Liebe und Begeisterung, mit der er sich in die Lösung dieser Aufgabe versenkte, der Anhang beweist sein tiefes Verständniß und seine große Belesenheit in den Schriften seines Vaters. Der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums" gehörte er seit ihrer Begründung als Vorstandsmitglied und Schriftführer an. Unermüdlich war er für die Verwirklichung ihrer Ziele thätig. Jedes einzelne Feld ihres ausgebreitelen Arbeitsgebietes erfteute sich seiner Fürsorge. Seine letzten Bestrebungen bezogen sich auf die Einrichtung von Wanderrednern. Jedoch zu ganz besonderem Danke ist ihm die Synagogengemeinde „Israelitische Religionsgesellschaft" verpflichtet. Das Gesetz vom 21. März 1899, betreffend die Synagogengemeindeverhältnisse in Frankfurt a. M., das der Religionsgesellschaft die Rechte einer preußischen Synagogengemeinde verlieh, ist in Folge seiner rastlosen Thätigkeit zu Stande gekommen. Nächte hat er durchwacht, um der Schöpfung seines seligen Vaters die Krone aufzusetzen Er hat die Herausgabe dieses Gesetzes mit Einleitung nebst geschichtlichem Rückblick und Erläuterungen veranstaltet. Zahlreiche Anerkennungsschreiben sind ihm aus höchsten Regierungskreisen anläßlich dieser Herausgabe zutheil geworden, so unter vielen anderen vom Justizminister Schönstedt, Cultusminister Bosse, Abgg. Rickert und Lieber. Unterm 12. Mai 1899 dankte ihm der damalige Regierungspräsident von Hessen-Nassau in einem längeren Schreiben für die Uebersendung seiner Schrift und bemerkte zum Schluffe, daß es ihm zur Freude gewesen, „daß unsere gemeinsamen Bemühungen, die auf die Herbeiführung einer gesetzlichen Regelung der strittigen Fragen gerichtet waren, zu einem alle Theile befriedigenden Ergebnisse geführt haben." Die Trauerfeierlichkeiten gestalteten sich zu einer imposanten Kundgebung der innigen Wehmuth, die unsere Gemeinde bei seinem Heimgange erfMe. Kopf an Kopf gedrängt umstanden sie Alle die Bahre, die da gekommen waren, um Naphtali Hirsch das letzte Geleit zu geben. In leuchtenden Zügen entwarf Herr Rabbiner Dr. Breuer, ein Schwager des Verblichenen, das Charakterbild des theuren Mannes, dem er zum Schluß als Zeichen seiner Verehrung den Morenu-Titel verlieh. Wir gedenken diese ergreifende Rede, die stellenweise von lantem Schluchzen der Umstehenden unterbrochen wurde, in der nächsten Nummer nach stenographischer Aufzeichnung wiederzugeben. Herr Julius Hirsch rief dem entschlafenen Bruder ein thränenreiches "|b zu, Herr Stadtrath Dr. Flesch dankte dem Verstorbenen für die großen Verdienste, die er sich als langjähriger Armenvorsteher um die Armenpflege der Stadt Frankfurt a. M. erworben. Er rühmte seinen weiten klaren Blick, seine echte Humanität, seine bewunderungswürdige Fähigkeit, sich in die Individualität eines Jeden, weß Standes oder Confeffion er auch war. hineinzuversetzen Herr Wilhelm Hackenbroch dankte im Namen des Vorstandes für die Verdienste, die sich der „Benjamin" unter den Söhnen Rabbiner Samson Raphael Hirsch's um die Gemeinde erworben. So ist er denn heimgegangen, der große, edle Mann. Er ist hin mit seinem reichen, weltumspannend weiten Herzen, hin mit seinem reichen Geiste, seinem sonnigen Gemüthe, seiner unvergleichlichen Gottesfurcht, seinem geraden, lauteren, goldreinen Charakter. Dresden. In der sächsischen zweiten Kammer beklagte sich kürzlich der antisemitische (deutsch-sociale) Abgeordnete Schubart darüber, daß zum Vorsitzenden des Schwurgerichts in Chemnitz ein Jude ernannt worden sei. Die Justizverwaltung, die sicher nicht im Geniche besonderer Judenfreundlichkeit steht, denn der sächsische Richterstand ist fast ganz „judenrein", that Herrn Schubart nicht den Gefallen, auf seine antisemitischen Phrasen etwas zu erwidern. Gemeint war mit jenem jüdischen Richter der plötzlich verstorbene Landgerichtsrath Johannes Meyer. In dem Nachrufe, welchen der „Dresdner Anzeiger" (Amtsblatt des Magistrats) ihm widmete, heißt es: „Der Verstorbene gehörte seit einer langen Reihe von Jahren dem Königlichen Landgerichte zu Dresden als Richter an. Er war meist häufig auch als Vorsitzender von Strafkammern in Strafsachen thätig und erfreute sich wegen seiner beruflichen Tüchtigkeit und vorzüglichen Charaktereigenschaften allgemeiner Werthschätzung und Beliebtheit. Auch für gemeinnützige und wohlthätige Zwecke hatte er jederzeit offenes Herz und offene Hand. Vor wenigen Wochen wurde er zum Schwurgerichtspräsidenten für die nächste Schwurgerichtsperiode in Chemnitz ernannt. Als er sich zur Vorbereitung für diese Thätigkeit nach Chemnitz begeben hatte, ereilte ihn dort im Hotel, fern von den Seinen, plötzlich und unerwartet ein einsamer Tod infolge Schlagfluffes. Die Beerdigung des schon im 52. Jahre seines schaffensreichen Lebens Heimgegangenen fand unter außerordentlich großer Theilnahme von Freunden und Berufsgenossen statt. Besonders wohnten ihr viele Mitglieder der hiesigen Gerichte und anderer Behörden und Rechtsanwälte bei. An der Bahre sprachen nach dem Geistlichen Herrn Rabbiner Dr. Winter, der die Pflichttreue und strenge Rechtlichkeit des Verstorbenen pries, Herr Geheimer Medicinalrath Dr. Erdmann namens der Großen Landesloge zu Sachsen und Herr Geheimer Baurath Waldow namens der St. Johannesloge zum goldenen Apfel." Antisemitische Umtriebe in Kischenew. Den hohen Feiertagen sieht die russische jüdische Bevölkerung immer mit gerechtfertigter Unruhe entgegen, da antisemitische Ausschreitungen zu der Regel gehören. In Kischenew hofft man diesmal von ernsteren Krawallen verschont zu bleiben. Daß die antisemitischen Hetzer aber nichts unversucht lassen und auf die Unwissenheit des Volkes in unglaublicher Weise speculiren, zeigt das alberne Gerücht, das sie verbreiten: der Czar sei von den Juden gekauft — sie geben auch gleich eine Sunlme an: 30.000 Rubel — desgleichen, natürlich entsprechend billiger, der Gouverneur Fürst Urussow. Leider haben auch die im Kischenewer Proceß bloßgestellten Beamten ein Interesse daran, antisemitische Exceffe zu fördern. Sie wollen dadurch beweisen, daß man mit dieser antisemitischen Stimmung des russischen Volkes rechnen müsse, und daß es gefährlich sei, sie selbst zur Verantwortung zu ziehen. Aus Petersburg erfahren wir Folgendes: Erfteulicherweise fehlt es aber auch nicht an Zeichen dafür, daß die wirtliche russische Intelligenz, die auf Seiten des Rechts und der Aufklärung steht, auch auf dem Posten und muthig genug ist, für das Recht einzutreten. In einer geselligen Vereinigung hervorragender Petersburger Persönlichkeiten aus den Kreisen der Literatur wurde einstimmig nach einem Vortrag des Kischenewer Vertheidigers Pereversew gegen das ungesetzliche Verfahren des Kischenewer Gerichtshofes der Verlheidigung gegenüber Protest erhoben.