Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 21 (1904)
- Issue
- 3 (15.1.1904)
- Date
- 1904-01-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 3 Dr. Dlocb's MocbenscbrLtt. Sette 35 Cardinal kann man zur Curie nach Rom einberufen. Man überlegt, wie's nun damit wäre. Die Olmützer Diöcese wäre ihn damit glücklich los und der ganzen clericalen und antisemitischen Gemeinde in Oesterreich fiele ein Stein vom Herzen. Sie sollen nun in Rom selber probiren, wie sie mit einem Herrn Kohn fertig werden. Da thut sich aber nun die großartige Perspective aus. Herr Kohn im Cardinalscollegium würde Papabilis werden. Es wäre nicht unmöglich — wer kann es fassen?! Auch bei den Papstwahlen fehlt es an Rivalitäten nicht. Man kann auch da zwischen die Puffer gerathen, ohne deshalb gleich zermalmt zu werden. Der Gedanke an die Analogie ist es, der die Perspective eröffnet. Es ist eine imposante Vorstellung: Herr Kohn an der Spitze der Christenheit, Segen spendend allen Clericalen der ganzen Welt, auch jenen in Oesterreich, seinen Stammesgenossen Löw und Porzer, aber auch Bielohlawek, Purscht und Gregorig nicht ausgenommen. Es müßte ein erhebendes Schauspiel sein. Und warum nicht? Meinen Segen hätte er dazu. — Whig. Au« der Gegenwart Die „Nation" veröffentlicht in der Form von „Novae epistolae virorum obscurorum“ satirische Zeitglossen, denen wir folgenden Briefwechsel entnehmen: Der Commercienrath Aronsfeld an den Oberkammerherrn Baron v. Rünberg. Hochgeehrter Herr Baron! Bon Ihrem so überaus liebenswürdigen Schreiben angenehm berührt, fühle ich mich fast beschämt durch die Dankesworte, mit denen Euer Hochwohlgeboren mich beehren. Aus Wort! Die Stiftung des Kirchenfensters entsprang lediglich dem frommen Drange meines Herzens und meiner Frau. Es gebührt mir. .dafür keine weitere Anerkennung als die Güte der Annahme. Auch bin ich ganz einverstanden, daß der Oeffentlichkeit gegenüber mein Name nicht genannt wird. Ich verstehe, o Gott, ich verstehe vollkommen. Was ich zur Ehre unserer christlichen Kirche thue, das thue ich ja nicht um des äußeren Scheines willen. Wenn die wenigen eingeweihten Persönlichkeiten meine Gesinnung nicht verkennen, so genügt das meiner stillen Empfindung durchaus. Was ist der Ruhm des Namens? Allerdings bezüglich des Namens, da habe ich eine große Bitte an Sie, verehrter Herr Baron. Ich bin nämlich in einerrecht peinlichen Situation. Vor Jahren, als ich die heilige Taufe empfing — ich war ja leider kein Kind mehr — da hätte ich meiner guten Frau folgen und mit dem Glauben auch den Namen meiner Väter ablegen sollen. Aber wie es so geht; die ganze Sache war mir noch so neu; geschäftliche Rückfichten — ich stand doch damals noch nicht so da wie heute; also ich konnte mich nicht dazu entschließen. Inzwischen habe ich eingesehen, daß es sehr unrecht von mir war; es ist eben doch eine halbe Sache, ein peinlicher Zwiespalt zwischen dem inneren und dem äußeren Menschen. Also will ich mein Unrecht gern gut machen; das soll man doch als sittlicher Mensch thun, wenn man es reumüthig eingesehen hat. Auch werden die Kinder groß; mein Aeltester hat keinen Sinn fürs Geschäft; er fühlt den inneren Beruf zum Cavalleristen. Kurz und gut; ich habe um die Genehmigung nachgesucht, einen einzigen Buchstaben, blos das kleine o, aus meinem Namen weglassen zu dürfen; gerade der Name ist so biegsam, das ist ja sein einziger Vorzug. Arnsfeld! — dagegen ist doch gar nichts zu sagen. Und nun denken Sie, Verehrtester Herr Baron, diese Genehmigung will die Behörde mir nicht ertheilen. Angeblich habe neuerdings ein Ministerialrescript oder dergleichen bestimmt, daß der Glaubenswechsel kein genügender Grund zu Namensänderungen sei! Begreifen Sie das, Herr Baron? Billigen kann es Ihr frommer Sinn keinesfalls. Hat nicht auch der Apostel seinen Namen geändert, und ganz so, wie ich es möchte, durch einen einzigen Buchstaben: Saulus—Paulus!? Soll der wahrhaftige Mensch scheinen wollen, was er nicht ist? Wenn ich weiter Aronsseld heiße, so scheine ich Jude, da ich doch Christ bin. Darf unser christlicher Staat das christliche Sacrament der Taufe verleugnen oder ignoriren? Darf er verbieten, daß der, der durch die Taufe ein neuer Mensch geworden ist, mit dem alten Adam auch den alten Namen ablege? Mit Recht wirken in Ihrem wie in aller Guten Sinn der Staat und alle seine Behörden dahin, daß der strebsame Unterthan im christlichen Staate fich lossagt vom verstockten Festhalten am jüdischen Sonderwesen. Und hat er es gethan und sein Heil erkannt, dann zwingt ihn derselbe Staat, das äußere Absonderungszeichen des alten Bundes im Namen weiter zu schleppen für sein Leben und seine Kinder und Kindeskinder! Das kann ein Mann, wie Sie, Verehrtester Herr Baron, unmöglich wollen; und deshalb bin ich sicher, daß Sie meine Bitte gütig erfüllen und Ihren mächtigen Einfluß benutzen werden, um doch noch die Genehmigung meines so natürlichen und sittlich berechtigten Antrages durch die zuständigen Behörden zu erwirken. Schon im Voraus sage ich Ihnen meinen herzinnigsten Dank, zugleich im Namen meiner guten Frau, die sich Ihnen angelegentlichst empfiehlt; und verharre, hochverehrter Herr Baron, in hochachtungsvoller Dankbarkeit (Unterschrift unlesbar.) Der Oberst Gras Rittwitz an denselben. Bester Baron! Es thut mir leid, Sie mit einer komischen Sache behelligen zu müssen; aber heutzutage kann man nie wissen, ob nicht die scheinbar einfachste Geschichte furchtbar verzwickt ist; nimmt man nicht vorsichtig an der richtigen Stelle Fühlung, so macht man ahnungslos eine Bombendummheit, und es kann einem hernach höllisch in die Bude regnen. Also besser ist besser. Hören Sie, Theuerster. Präsentirt sich mir da neulich ein Jüngling, nomine Aronsseld; will bei meinem Regiment als Avantageur eintreten!! Ich denke natürlich, der junge Hebräer ist toll, und will ihn mit einigen Andeutungen in diesem Sinne der frischen Lust wiedergeben. Aber mit der Zähigkeit seiner Race und in erstaunlich manierlicher Haltung infinuirt mir der stemde Knabe einen Schreibebries seines eher pöre: christlicher Sohn christlicher Eltern; wird bald ganz stubenrein Arnsfeld heißen; Vater steht eifrig in der kirchlichen Bewegung; mit Ihnen besonders liirt: ja, gibt Sie, Verehrtester, als Prima-Referenz auf — usw. Das machte mich doch einigermaßen stutzig; erklärte zwar ziemlich bestimmt, daß mein Bedarf für absehbare Zeit gedeckt sei; erlaubte aber dem in spe Arnsfeld doch, gelegentlich nochmal anzutreten. Denn, wie gesagt, heute kenne sich der Teufel aus. Und nun stage ich Sie, Baron, um Himmelswillen, ists denn menschenmöglich? Wollen Sie mir wirklich die alttestamentarische Laus in meinen Attila setzen? Bin gut Freund mit unserem hiesigen Regierungspräsidenten; höllisch fixer Kerl, als Präsident noch sehr jung, oben pei'8ona gratissima, rasende Carriere vor sich. Den frage ich neulich, was er thäte, wenn fich ein Jude bei ihm zum Regierungsreferendar meldete? Lacht blos; so was käme nicht vor. Wenn aber doch? Nun lächelt er nur noch, setzt die Amtsmiene auf und orakelt: „Ja, lieber Oberst, wir vom Civil find auf die Verfassung vereidigt; Ihr nicht." — Na, und? — „In der Verfassung steht: ,Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechte finden nicht statt. Die öffentlichen Aemter find für alle dazu Befähigten gleich zugänglich.' Juden find eben zu diesen Aemtern nicht befähigt. Basta!" — Großartig! Wenn sie aber getauft find? Steht darüber auch was in der Verfassung? — Er lächelt noch amtlicher. „Aber gewiß, bester Graf." ,Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse/ Das heißt doch: getaufte Juden find wie ungetaufte zu behandeln. Allerdings — keine Regel ohne Ausnahme. Es gibt da schwierige Fälle, höhere Rücksichten. Im Sinne religiöser Gleichberechtigung nehmen wir beide ja auch richtige Christen bürgerlichen Standes nicht