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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1904-01-08 · 2 (8.1.1904) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
21 (1904)
Issue
2 (8.1.1904)
Date
1904-01-08
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sette 16 Dr. Dlocb's MlocbenscbrM. Nr. 2 Sötai, 31. Deiember 1903. Euer Hochwolgeboren! Hochgeehrter Herr! Die audauernde Störung in meiner Gesundheit legt mir, in Ausführung meiner bereits vor mehreren Monaten geäußerten Absicht, nunmehr die schmerzliche, aber unabweisbar gewordene Pflicht auf, das Mandat als Mitglied des Vorstandes der israelitischen Cultusgemeinde Wien mit Heutigem zurückzulegen. Ich habe hievon gleichzeitig zu Händen des geehrten Herrn I. Vicepräsidenten, der während der letzten Zeit, da Krankheit eine Verminderung meine Thätigkeit verursachte, in hingebungsvoller Weise mich vertreten hat, die geziemende Anzeige für den löblichen Vorstand erstattet. Eingedenk aber des von den Mitgliedern des Vorstandes mir wiederholt zugewendeten Vertrauens und der mir erwiesenen, mir unvergeßlichen, weit über mein Verdienst hiuausreichenden Ehrungen kann ich bei dem Scheiden aus dieser Körperschaft — welcher durch eine Reihe von Jahren augehört zu haben den Stolz meines Lebens bildet — es nicht unterlassen. Ihnen, dem hochgeehrten bisherigen College», hiemit meinen innigen Dank zu sagen. Mit dem einem wahren Herzensbedürfnisse entspringenden Ausdrucke desselben verbinde ich die Bitte, daß Sie hochgeehrter Herr, meinem stets besten Wollen eine nachsichtige Beurtheilung nicht versagen und ein wohlwollendes Gedenken mir bewahren mögen. In hochachtuugsvoller Ergebenheit H. K l i n g e r. Pharaouische Gesetze in Rumänien. Nach den rumänischen Weihnachtsfeiertagen wird im Parlamente ein neues Gesetzproject des Ministers des Innern Herrn Lascar, betreffend die Reorganisation der Landgemeinden, zur Berathung gelangen. Von besonderer Wichtigkeit sind in dem neuen Gesetze die Bestimmungen, die sich auf das Aufenthaltsrecht der „Fremden" in den Landgemeinden beziehen. Die „Fremden", welche sich in einer Landgemeinde niederlassen wollen, müssen zuvor die Erlaubniß der betreffenden Ortsbehörde einholen und haben zu diesem Zwecke außer einem Sittenzeugnisse von Seite der Behörden des Ortes, an dem sie bis dahin ihren Wohnsitz gehabt, auch noch den Nachweis zu erbringen, daß sie den Vorschriften des Recrutirungsgesetzes nachgekommen, daß sie gerichtlich unbescholten sind und ein Gewerbe erlernt haben oder ein Capital von 1000 Francs besitzen. Die Ermächtigung der Gemeindeverwaltung bedarf, um rechtsgiltig zu sein, der Genehmigung des Präfecten des Districtes. Ueberdies kann die Ausenthaltsbewilligung aus Gründen verschiedener Art jederzeit entzogen werden. In Rumänien gibt es eine große Anzahl von Bewohnern — wenigstens 400.000 — welche im Lande geboren sind, keinem fremden Staatsverbande angehören und allen Pflichten der rumänischen Volksbürger unterworfen sind, trotzdem aber in Bezichung auf ihre bürgerlichen und politischen Rechte als „Fremde" betrachtet werden. Diese Bewohner, in ihrer überwiegenden Mehrzahl Juden, in geringerer Anzahl auch anderen Nationalitäten angehörend, werden nun durch das neue Gesetz in härtester Weise betroffen. Die erleuchtetsten Geister in Rumänien haben es ausgesprochen, daß es nicht Mgcht, eingeborene Bewohner des Landes, welche kein anderes Vaterland, keinen anderen Beschützer kennen, als Rumänien, dem gegenüber sie die gleichen Pflichten zu erfüllen haben, wie alle anderen Söhne des Landes, unter einen künstlich construirten Fremdenbegriff zu subsumiren, und in der Praxis hat man bereits begonnen, die aus der Theorie des Gesetzes sich ergebenden Harten zu mildern. Und jetzt kommt Herr Lascar und stellt sich mit seinem neuen Gesetze auf den Standpunkt der rein formellen Auffassung verfassungsmäßiger Bestimmungen, denen er eine neue, in ihren Folgen grausame gesetzliche Form gibt. Man muß das durchschnittliche geistige und sittliche Niveau unserer Dorfbürgermeister und Dorfnotare kennen, um zu begreifen, was das heißt, wenn man solche Leute zu souveräne Herren über das Schicksal und die Existenz von Zehntaufenden von Menschen macht. Man denke sich den Fall, daß solch ein armer Teufel von Jude in irgend einem Neste der Moldau seinen Aufenthaltsort, an dem er vor Hunger stirbt, verlassen will, um an einen anderen Ort hinzuziehcn, in welchem er glaubt, eher seine Existenz finden zu können. Aus gutem Willen wird ihm der Primär das nothwendige Zeugnis; der tadellosen Aufführung, der gesetzlichen Unbescholtenheit oder der Kenntnis; eines Gewerbes gewiß nicht ausstellen, und aus gutem Willen wird ihn der Primär des neuen Ortes noch viel weniger aufnehmen. Welch unendliche Quellen der Chicanen, des Mißbrauches und der Ausbeutung von Seite der Ortsgewaltigen! Und wenn der unglückselige Jude schon glaubt, das; er bereits Alles gethan, daß er den Dorfpascha und seine Adjutanten durch die größten Opfer beftiedigt und milde gestimmt hat, dann kommt der Herr Primär oder sonst irgend ein hiezu berechtigter Functionär und findet, daß der Jude nicht mehr den Bedingungen entspricht, welche für das Aufenthaltsrecht der Fremden verlangt werden, und der Mann wird zur Gemeinde hinausgejagt in's graue Elend. Vom Aubrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Die geistigen Eroberungen des Antisemitismus. Nothnagel und Masaidek der Kämpfer. — Reinfälle und Schmerzen des „Deutschen Volksblatt".) Die Antisemiten sind die Herren von Wien. Dr. Lueger hat es oft genug verkündet, oft genug bewiesen. Wer es trotzdem auch ihm nicht glauben wollte, der konnte sich die Bestätigung aus den Reden Herrn Bielohlawek's holen. Das Kraftgefühl und die geistige Überlegenheit, die da zum Ausdruck kommen, müssen überzeugend wirken. Und doch — kein Glück aus Erden ist vollkommen. Zur vollen Herrlichkeit fehlt ihnen doch noch so Manches. F. F. Masaidek, eine Leuchte und Zierde der antisemitischen Literatur, läßt sich darüber tiefsinnig wie folgt, vernehmen: „Wenn es uns nicht gelingt, die Universität, das Theater und die Presse den Juden zu entreißen, so ist der ganze Antisemitismus für die Katz'!" Und wenn es gelingt? möchten wir fragen. Stellen wir uns vor, sie hätten die Universität u. s. w. den Juden, die sie nicht besitzen, schon „entrissen". Der Fall ist ja nicht undenkbar. Man braucht sich nur vorzustellen, wie unsere officiellen Handicapper den Gewichtsausgleich bei dem Wettbewerb im Kampf ums Dasein zwischen Katholiken und Juden besorgen. Um wie Vieles mehr muß ein jüdischer Candidat für irgend eine Stelle oder Würde leisten, um berücksichtigt zu werden, als der von Haus aus glücklichere und begünstigtere katholische Candidat. Wird denn wirklich ein Jude jemals so leicht Professor, Staats-, Stadt- oder Landesbeamter oder Officier, oder auch nur Tramwäy-Conducteur oder Amtsdiener, wie ein Anderer, der mit diesem Geburtsfehler nicht behaftet ist? Und wenn er es ausnahmsweise doch einmal

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