Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 52 (25.12.1903)
- Date
- 1903-12-25
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 838 Dr. Dlocb's MlocbenscbrM. Nr. 52 Paris. (Ein antisemitisches Sensation sstück) von Maurice Donnay „le Retour de Jerusalem“ wird seit einigen Tagen im Pariser Theater du Gymnase ausgeführt. Eine fanatische junge Jüdin Namens Judith verläßt ihren ersten Mann, einen katholischen Adeligen, und verführt den gleichfalls katholischen Michel Aubier, der ihretwegen Gattin und- Kinder aufgibt. — Sie reist mit ihm nach Jerusalem und zwingt ihn, nach ihrer Rückkehr nur mit chren Freunden und Glaubensgenossen zu verkehren; sie versammelt nur Leute um sich, die den Haß gegen die Armee, das Vaterland, kurz, gegen alles, was Michel heilig hält, predigen. Am Ende des dritten Actes rafft sich Michel auf und wirft einen dieser Gäste mit flammenden patriotischen Worten hinaus. Am Ende des vierten Actes trennt sich Judith von ihm, weil sie jetzt den jüdischen Gelehrten Händelsohn liebt. Das Stück, dessen erster, sehr dramatischer Act noch starke literarische Qualitäten besitzt, wird vom zweiten Act ab ein niedriges, brutales Machwerk von geradezu empörender Verlogenheit und Gesinnungsroheit. Unter der Maske sogenannter Unparteilichkeit wird mit groben Schlagworten die schlimmste Racenhetze getrieben, und das einfach zu dem Zweck, um die Menge ins Theater zu locken. Es war vorherzusehen, daß es bei den AuMhrungen des antisenlitischen Spectakelstückes zu Scandalscenen kommen würde. Sonnabend pfiffen einige Zuschauer nach der Rede, die der Held des Stückes über den Antimilitarismus der Juden hält; andere Zuschauer geriethen mit den Pfeifern in Wortwechsel. Ein großer Lärm entstand; die Polizei mußte erscheinen und die Streitenden entfernen. Auch begann der Scandal immer von Neuem, bis der Schauspieler Dumeny an die Rampe trat und erklärte, die Vorstellung würde abgebrochen werden, falls sich das Publicum nicht beruhigte. Draußen auf der Straße kam es dann noch zu Schlägereien zwischen beiden Parteien. Der Leiter des Gymnase-Theaters, Franck, der Verfasser des Stückes Donnay, die Darstellerin der Jüdin, Frau Lebargy, gehören, wie man der „Vossischen Zeitung" schreibt, alle drei der jüdischen Race an. Das ist der sittliche Hintergrund dieses Zwischenfalles des Pariser Lebens. Militür-Chanuka-Feier in London. Sonntag, der Tag, an welchem das jüdische Chanukafest gefeiert wurde, zeigte das erhebende Schauspiel eines Militär-Gottesdienstes, welcher sich Heuer zum elftenmale erneuerte, u. zw. aus diesem Anlasse in der West-End-Synagoge, Bayswater. Das Haus war gedrängt voll, als die Feier kurz vor 5 Uhr begann. Anwesend waren: Generalmajor Sir Alfred Tunner, General-Jnspector der Hilfsarmee und Generalmajor Aliphant, Commandant des heimatlichen Bezirkes. Nahezu 300 Mitglieder verschiedener Truppenkörper und einige Vierzig derjenigen Officiere, welche zur Parade befehligt wurden, v. Colonel, Lara v. Cohen, von Ost-London Ingenieurs, für welche einer von den eigenen Officieren, Capitän Hallenstein, den Dienst als Adjudant versah. Die regulären Truppen waren vertreten durch Grenadiere, Coldstream und schottische Garden, sowie auch Mannschaft von der kön. Artillerie und Liniencavallerie. Aus diesem Anlasse waren auch einige von Aldershot und anderen Garnisonen anwesend. Es waren auch Vertreter der Imperial-Yeomanry. Besonders von gutem Aussehen waren die Westminster Dragoner. Die hauptstädtischen Freiwilligen waren vorherrschend, inbegriffen die Ehren-Artillerie-Compagnie und nur wenige von den Londoner Truppen, die nicht vertreten waren. Einige von den Regulären und Yeomamyg trugen die südafrikanische Medaille. Der Gottesdienst, welcher einen überwältigenden Eindruck machte und bei welchem der gesangliche Theil von großer Wirkung war, ward geleitet vom Oberrabbiner Dr. Adler; Ehrwürden F. L. Cohen, jüdischer Feld-Seelsorger und Initiator des Militär-Gottesdienstes, wie auch die Functionäre der Synagoge waren anwesend. Se. Ehrwürden F. L. Cohen hielt die Predigt, deren Thema eine Stelle aus dem ersten Buche der Makkabäer war, aus welcher hervorgeht, daß die Juden ihre Dankbarkeit bewiesen dem Hohepriester und General Simon, unter welchem die Besteiung von dem syrisch-griechischen Joch stattfand. Der Prediger spielte an auf die herzliche Art, mit welcher die Juden dem Rufe nach Kriegern zum letzten Kampfe in Süd-Afrika entsprachen und damit gleichzeitig eine triumphirende Antwort gaben auf die alte boshafte Frage: „Können Juden Patrioten sein", indem von mehr als 2000 Mann zur Armee eingereiht, 127 den Heldentod fürs Vaterland starben. Zur ewigen Erinnerung ward vorgeschlagen die Errichtung eines Monuments für die Gefallenen. Der Gottesdienst schloß mit dem Absingen des Chanuka-Liedes und dem „God save the King". („Times" vom 15. December 1903.) Petersburg. (Processe gegen Juden in Rußland.) Die russische Polizei hat in der letzten Zeit mehrere politische Processe gegen Juden führen lassen, um auf diese Weise für ihre Behauptung, daß die revolutionäre Strömung in Rußland von den Juden ausgehe, eine Art von Beweis zu erbringen. Die letzten drei Processe dieser Art wurden in Minsk, Kowno und Odessa verhandelt. In den ersten beiden Processen hat die Administration eine klägliche Niederlage erlitten, denn sämmtliche Angeklagten wurden vom Gerichte freigesprochen. Freilich hat sich die Gendarmerie durch diesen Mißerfolg nicht einen Augenblick einschüchtern lassen; sie hat die Freigesprochenen gleich auf der Stelle, im Gerichtsfaale, wieder verhaftet. Sie werden nun wohl auf administrativem Wege nach Sibirien verbannt werden. In Odessa hatte die Administration mehr Glück mit ihrer Anklage. Sämmtliche sechs Angeklagten wurden schuldig erkannt und zur Verbannung nach Sibirien „auf ewige Zeiten" verurtheilt. Die Einzelheiten der Gerichtsverhandlung, die hinter verschlossenen Thüren stattfand, sind nicht bekannt. Wir besitzen nur die Vertheidigungsrede des Hauptangeklagten Leon Goldmann und einige Auszüge aus den Reden der Vertheidiger, die in der russischen socialdemokratischen Presse veröffentlicht worden sind. Der Hauptinhalt der Rede Goldmann's ist folgender: Er bekennt sich schuldig, in Kischenew eine Geheimdruckerei errichtet zu haben zum Zwecke des Druckes verbotener socialdemokratischer Schriften; hingegen weist er die Anklage der „Aufreizung zum Aufruhr" zurück. Das Ziel der russischen Socialdemokratie sei zunächst lediglich die Einführung einer demokratischen Verfassung, die von allen Schichten der Gesellschaft gewünscht werde und allein im Stande sei, die äußerst traurige materielle Lage des russischen Volkes zu verbessern. Unter dem gegenwärtigen Regime hätten die Arbeiter ein erbärmliches Dasein, und die Bauern würden geknechtet und schimpflich behandelt. Die Hungersnoth sei eine ständige Erscheinung geworden. Das Volk brauche zu feiner Rettung die Freiheit der Selbsthilfe und der Selbstentwicklung und zur Abwehr der administrativen Willkür die Freiheit der Presse und der Rede. Allein das Selbstherrscherthum glaube, daß es bei diesen Freiheiten sich nicht werde halten können, deshalb werde das freie Wort unerbittlich bekämpft. Er — der Angeklagte — sei allerdings auch der Meinung, daß die Freiheit der Presse das Selbstherrscherthum vernichten würde. Deshalb habe er sich der Aufgabe gewidmet, eine freie Presse zu drucken und zu verbreiten. Er und seine Partei seien Gegner des Terrorismus; sie hätten daher bewaffnete Aufftände bisher in keiner Weise organisirt. Sie hätten nur für ihre freiheitlichen Ideen Propaganda gemacht. Goldmann erläuterte dann die Verhältnisse, durch welche die Juden in die revolutionäre Bewegung hineingedrängt werden. Er zeigte, wie die Juden durch die Maßnahmen der Regierung vom Kindesalter an in das Lager der Feinde des herrschenden Regimes gedrängt werden, da den jüdischen Kindern das Elementarrecht auf Bildung verweigert wird. Er selbst habe wegen seiner jüdischen Herkunft außerhalb der Schule bleiben müssen. Die russischen Juden, die ihre Heimat lieben und Rußland als ihr Vaterland ansehen, könnten nicht dem Rathe folgen, in fremde Länder auszuwandern; sie hätten thatsächlich nur die Wahl zwischen einem elenden Untergange und einem mannhaften Kampfe für die Freiheit Rußlands und die Rechte aller Bürger. Diese Rede Goldmann's übte anscheinend eine gewisse Wirkung auf die Richter aus, denn sie lehnten den Antrag des Staatsanwaltes auf Verurtheilung zur Zwangsarbeit ab und verurtheilten Goldmann gleichwie seine Mitangeklagten „nur" zu lebenslänglicher Verbannung nach Sibirien. Tiefe Entrüstung hat aber Unter der russischen