Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 48 (27.11.1903)
- Date
- 1903-11-27
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 766 Biocb’s Mocbenscdritt. Nr. 48 Viktor Stern eine Kopflehne für die Verforgnngsan statt im Werthe von .. K 20.— Legat der Frau Amalie Rothstern für das israel. Mädchenwaisenhaus K 300. für das israel. Blindeninstitut „ 700.— K 1000.— Frau Dr. Seiberling für das Bethaus im Allgemeinen Krankenhause.K 20.— für Arme daselbst. „ IO.— K 30.— Alois Hofmann zum Ankauf von Holzmaterial für Arme „ 100.— Vor Uebcrgang zur Tagesordnung gibt der Vorsitzende bekannt, daß er die Angelegenheit „Ansuchen des Tempelvereines Wieden-Margarethen um Gewährung eines Darlehens" von der Tagesordnung abgesetzt habe, nachdem dieselbe durch den in der Zwischenzeit erfolgten Verkauf des seitens des genannten Tempelvereines in Aussicht genommenen Baugrundes dermal gegenstandslos geworden ist. Weiters theilt der Vorsitzende mit, daß die jüdische Volksküche durch die hochherzige Spende der verewigten Frau Rosa Hildesheimer im Stande war, eine Filiale in der Brigittenau zu errichten, deren Eröffnung am 24. d. M. stattfindet. Er ladet die Mitglieder des Vorstandes zur Theilnahme an der Eröffnungsfeierlichkeit ein. Kais. Rath Dr. Lieben referirt über den Antrag des Vertreter-Collegiums auf Bewilligung eines Nachtragscredites für den Unterstützungsfond des Vertreter-Collegiums für den Rest des laufenden Kalenderjahres im Betrage von K 2000.—, nachdem der für diese Zwecke budgctirte Betrag per K 21.000.— bereits mit dem Beginn des Monates November erschöpft war. An der hierüber geführten Debatte bethciligten sich die Herren: Ober- Finanzrath Dr. Rappaport, Eltbogen, Dr. Steiner, Vice-Präsident Dr. Kohn, Rudolf Auspitz und der Vorsitzende. Hierauf wird der Vertreterantrag zuni Beschluß erhoben. Ueber Antrag des Vertreter-Collegiums werden die Damen Frau Rabbiner Dr. David, Frau Hermine Kadisch und Frau Adele von Mises in das Counts der Ehrendamen für die Versorgungsanstalt berufen. Die Aufnahme eines in der nächsten Nähe Wiens, aber immerhin außerhalb des Gemeindcgebietes wohnenden Petenten in die Siechenanstalt des Versorgungshauses wird abgelehnt. Zum Anträge des Vertreter-Collegiums, dem Tempelverein in Liesing einen Beitrag von X 500.— zu gewähren, nimmt der Vorsitzende I. Vice-Präsident Dr. Stern das Wort, um in warmer Weise für die Stattgebung dieses Antrages einzutreten, indem er auf die besonderen Schwierigkeiten verweist, mit welchen der rührige Licsinger Tempelverein zu kämpfen hat. Es handle sich darum, das neuerrichtete Gotteshaus, mit welchem auch eine Talmud-Thoraschule verbunden ist, seiner Bestimmung zu erhalten. Der Verein sei in eine unverschuldete Nothlage geratheu, es drohe dem Gotteshause, welches vor den Thoren Wiens steht, die executive Feilbietung. Er (der Vorsitzende) habe deshalb bereitwilligst eine Action eingeleitet, welcher die Cultusgemeinde beispielgebend voranleuchten möge. -Der Vertreterantrag wird angenommen. Smmch zog die Plenarversammlung das Referat des Vertreter-Collegiums, betreffend dieBezirkseommissionen, in Berathung. Das Vertreten Collegium hat sich mit diesem Gegenstand, seiner besonderen Wichtigkeit entsprechend, in überaus eingehender Weise seit mehr als Jahresfrist beschäftigt. Es haben wiederholt Berathungen, zum Theil unter Zuziehung der Obmänner der Bezirkscommissionen, stattgefunden. Weiters sind die Aeußerungen sämmtlicher Bezirkscommissionen eingeholt und den Berathungen zu Grunde gelegt worden. Den Wünschen der Bezirkscommissionen nach erweiterter Thätigkeit ist in den Vorschlägen des Vertreter-Collegiums nach mehrfacher 8 ichlung entsprochen worden. Das Vertreter-Collegiuni beantragt die Zuziehung von Delegirten der Bezirkscommissionen in die ständigen Commissionen und Comit^s des Cultusvorftandes in nachfolgender Weise: 1. Für die Commission I (Cultus- und rituelle Angelegenheiten) und die Commission II (Unterrichts-Angelegenheiten) des Cultnsvorstandes nominirt jede Bezirkscommission aus ihrer Mitte je einen Delegirten und einen Ersatzmann. Die Delegirten sind zu den Sitzungen der betreffenden Commission in der Regel dann einzuladen, wenn wichtigere Angelegenheiten ihrer Bezirke zur Berathung gelangen oder wenn sie in Bezug auf solche Angelegenheiten im Aufträge ihrer Bezirkscommission Anträge oder Anregungen vorzubringen haben. Die Einladungen zu den Sitzungen ergehen an den Delegirten, tvelchem es obliegt, im Verhinderungsfälle seinen Ersatzmann behufs Theilnahme an der Sitzung rechtzeitig zu verständigen. 2. Jene Bezirkscommissionen, in deren Wahlbezirk sich Gemeindeanstalten befinden, entsenden je zwei ihrer Mitglieder als ständige Delegirte in die für diese Anstalten vom Cultusvorstande eingesetzten Commissionen, beziehungsweise Comitos. Diese Delegirten sind zu sämmtlichen Sitzungen der betreffenden Commission, beziehungsweise Comitös einzuladen. 3. Von der Einladung des Delegirten ist der Obmann der betreffenden Bezirkscommission unter Bezeichnung des die Einladung veranlassenden Berathungs - Gegenstandes zu verständigen. Dem Obmanne und dem Delegirten, beziehungsweise seinem Ersatzmanne ist nach jeweilig erfolgter Einladung die Möglichkeit zu bieten, sich vor der Sitzung über den zur Verhandlung gelangenden Gegenstand zu informiren. 4. Den Delegirten der Bezirkscommission, beziehungsweise den Ersatzmännern derselben steht berathende Stimme zu. Des Weiteren erfährt die Geschäftsordnung der Bezirkscommissionen nach den Vorschlägen des Vertreter-Collegiums, im Sinne der Wünsche der Bezirkscommissionen eine Ergänzung in der Richtung, daß nunmehr in den Kreis jener Angelegenheiten, welche die Bezirkscommissionen zum Gegenstand der Berathung und Antragstellung machen könnet!, auch Angelegenheiten, welche das Armenwesen ihrer Bezirke betreffen, einbezogen werden. Endlich werden als neue Bestimmungen der Geschäftsordnung für die Bezirkscommissionen vorgeschlagen: Die Bezirkscommissionew haben weiters über von Fäll zu Fall ergehende Aufforderung des Cultusvorstandes denselben in der Ausübung des ihm gemäß 8 77 des Statutes zustehenden Aussichtsrechtes zu unterstützen (wie beispielsweise über Einladung des Präsidiums den Vorstand bei Generalversammlungen von Vereinen im Delegationswege zu vertreten). Die den einzelnen Bezirkscommissionen erwachsenden Auslagen werden im Rahmen des hiefür im Cuttusgemeinde-Budget ausgesetzten Pauschales von der Cultusgemeinde gedeckt. Die Verhandlungen der Bezirkscommissionen sind vertraulich und ist vor einer eventuellen Veröffentlichung von Berathungen und Beschlüssen jeweils die Zustimmung des Präsidiums der Cultusgemeinde einzuholen. Ueber die Anträge des Vertreter-Collegiums entwickelt sich eine rege Debatte, welche durch die Ausführungen mancher Redner besonders instructiv war. An derselben betheiligten sich die Herren: Ober-Finanzrath Dr. Rappaport, Wilhelm Kuffner, Sigmund Kauders, Th. Ritter von Taussig, Hermann Eltbogen, Heinrich Teltscher, kais. Rath Wilhelm Pollak, Dr. Spitzer und Präsident kaiserlicher Rath Klinger. Herr Vorsteher Wilhelm Kuffner beantragt mit der Motivirung, daß die Commission ll aus zahlreichen Mitgliedern des Vorstandes bestehe und die Angelegenheit des Unterrichtes weniger eine solche der Bezirke als der Allgemeinheit sei, die Eliminirung der Commission II aus dem Punkte I der Anträge, während Herr Vorsteher Teltscher in längerer Ausführung für einen selbstständigen Wirkungskreis der Bezirkscommissionen eintritt und dafür den schriftlichen Verkehr mit dem Vorstande als entsprechend bezeichnet. Herr kais. Rath Wilhelm Pollak bringt bei diesem Anlasse den Wunsch einer Statutenänderung vor, Herr Vorsteher Kauders spricht dem Präsidenten und ebenso dem Vertreter Ritter von Taussig als Antragsteller den Dank dafür aus, daß die Angelegenheit endlich nach langer Zeit zu einem hoffentlich gedeihlichen Resultate geführt werde. Herr Vertreter Ritter von Taussig widerlegt einzelne in der Debatte gegen die vorgeschlagenen Aenderungen vorgebrachten Einwürfe und hebt besonders hervor, daß durch die Zuziehung