Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 47 (20.11.1903)
- Date
- 1903-11-20
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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fl'r. 47 'seife 75! Dr. Blocb’s TWlocbenscbritt.?fnget)örigen fletöbtet, während zwei Christen den Tod in Paris. 5. November. Alfred Dreyfus hatte von der Marquise d'Arconati eine Einladung aus ihr Schloß in Gaesbeek (Brabant) erhalten, theilte ihr aber mit, er bedauere, den Besuch nicht ausführen zu können: dringende Geschäfte, schrieb er, hielten ihn in Paris zurück. Die Art dieser dringenden Geschäfte glaubt nun der Brüsseler ,.8oir" zu kennen. Der französische Kriegsminister, General Andr^, so erzählt das Blatt, hat im Laufe der persönlichen Untersuchung, die er über den Dreyfushandel vorgenommen hat, eine neue bedeutsame Fälschung in den Acten entdeckt. Es ist das Schriftstück, in dem der auf Dreyfus gedeutete Anfangsbuchstabe D. vorkommt. Das Schriftstück war schon mehrere Monate vor der Verhaftung Dreyfus' von Lemercier-Picard auf Befehl seiner Vorgesetzten angefertigt worden. Der Kriegsminister hat seinen Collegen von dieser neuen Entdeckung Kenntniß gegeben und Alfred Dreyfus darüber verständigt. Die französische Regierimg wird die Initiative zur Revision nicht ergreifen, um in Uebereinstimmung mit den letzten auf den Dreyfushandel bezüglichen Willcnsausdruck der Kanimer zu bleiben. Dafür uürd Dreyfus selbst sich mit der aufgedeckten „neuen Thatsache" an die Justizbehörde wenden. So erfüllt sich die Voraussage Zola's, schließt das Brüsseler Blatt seine Mittheilung, die nicht verfehle, Aufsehen zu erregen. Wie weit sie richtig ist, wird sich ja recht bald zeigen. — Aus die Meldung verschiedener Blätter, Alfred Dreyfus sei mit Vorarbeiten für die Revision seines Processes beschäftigt, hat Josef Reinach einem Mitarbeiter des „Ternps“ nachstehende Ausschlüsse ertheilt: Was den Kriegsminister anlangt, so kann ich nur auf die Zwischenfälle der Kammersitzungen vom 6. und 7. April d. I. verweisen. General Andre hatte die Ansicht geäußert, daß ihm Rechtsgelehrte für die Prüfung der Acten des Dreyfushandels beigegeben werden sollten. Darauf erwiderte Herr Ribot mit vollem Rechte, wie ich glaube, der Kriegsminister brauche nicht erst die Beihilfe von Gerichtspersonen, um sich mit einer in sein Ressort fallenden Angelegenheit zu beschäftigen. Was das Ergebniß der administrativen Ermittelung anlangt, die General Andre vorgenommen hat, so brauche ich Ihnen wohl nicht erst zu sagen, daß erste gegebenen Falles seinem Collegen, dem Justizminister, zu übermitteln, hat, damit dieser die durch das Gesetz von 18V5 geschaffene Revisionscommission des Justizministeriums damit befasse. Unter den neuen Tlmtsachen sind ewige, neben denen, die im Kriegsministerium entdeck: worden sein konnten, bereits öffentlich bekannt, so die Enthüllung des Herrn James über den Einfluß, den das berüchtigte Bordereau mit den Randbemerkungen des deutschen Kaisers auf gewisse Richter von Rennes hatte ansüben können. Dann ist auch der Brief da. den ich von Herrn von Münster mit der formellen Versicherung der Beziehungen zwischen den Obersten von Schwartzkoppen mit Esterhazy erhalten habe, die der erstere endlich seinem Vorgesetzten gestauten hatte. Dann der Brief Esterhazy's an seinen Vertheidiger Me. Cabanes, der die Erklärung enthält, daß das Bordereau sich nie in den Händen des Obersten von Schwartzkoppen befunden habe, woraus sich der Schluß ergibt, daß das Schriftstück nicht in Stücke zerrissen, sondern ganz ins Kriegsministerium gelangt ist. Ich besitze diesen Brief, der theilweise bereits vom „Temps“ veröffentlicht wurde Des Weiteren liegt noch der Brief des Generals de Pellieux an Herrn Cavaignac vor. Man hat also, wie Sie sehen, mehrere neue Thatsachen und Documente. Die Begnadigung des Hauptmanns Dreyfus ist keineswegs ein Hinderniß für die Revision semes Processes Der Soldat Voisin war längst begnadigt, als der Cassationshof die Revision seines Processes anordnete. Die einzige Frage, die noch unentschieden ist, betrifft die Anwendung oder Nichtanwendung der Strafe, die eventuell von dem Gerichte verhängt werden könnte, vor das der Betheiligte verwiesen würde, falls der höchste Gerichtshof das Urtheil umstieße. Hierüber liegen verschiedene widersprechende Entscheidungen vor. Petersburg (D a s I ud e n m a ss a cr e i n K i s ch e n e io.) Die „Nowoje Wremja" meldet in der Angelegenheit des für den 2. December d. I. anberaumten Processes, betreffend die Kischenewer Judenverfolgungen: Der Proceß dürste voraussichtlich anderthalb Monate in Anspruch nehmen, da nicht weniger als zweitausend Zeugen vorgeladen sind. Das genannte Blatt zählt aus der Anklageschrift folgende Details auf, ivelche die Erhebungen der russischen Gerichtsbehörden zutage förderten: Nicht weniger als 1350 Häuser, in denen Juden wohnten, wurden von dem von fanatischen Agitatoren aufgestachelten Pöbel geplündert und mehr als achthundert Personen verhaftet. Nach der Anklage wurden nicht weniger als 38 Juden auf die grausamste, martervollste Weise im Angesichte der Folge der Abwehr der Angriffe des wüthenden Pöbels von Seite der Juden erlitten. Für die Grausamkeit, welche die Inden- Verfolger übten, spricht, daß jüdische Frauen und Mädchen, letztere ohne Rücksicht auf zartes Kindesalter, geschändet ivurden. Den bedrängten Juden wurden von der aufgehetzten Menge die Augen geblendet und andere gräßliche Verstümmelungen zugefügt. Kennzeichnend für die Blutgier des Pöbels ist, daß unter den 500 ineist schiver verwundeten Personen sich nur 07 Christen besinden, und von diesen 8 Personen wieder Verletzungen durch Schüsse erhielten, welche aus dem Pöbel gegen die Juden abgegeben worden waren. Mit welch schrecklichen Mitteln der Kampf geführt ivurde, beweist die gerichtlich festgestellte Thatsache, daß fünf Personen schwere Verletzungen in Folge lieber schüttens mit Schwefelsäure erlitten. Bei den späteren Bemühungen der Polizenvache, als endlich der Auftrag zur Herstellung der Ruhe und Beschützung der Juden gegeben worden war, die mordende und plündernde Pöbelmasse zur Raison zu bringen, ivurden 68 Polizisten, zwei Officiere und fünf Soldaten leicht verivundet. Von den vier Richtern, welche die Untersuchung geführt haben, wurde von den 800 verhafteten Personen, von denen sich noch 470 in Hast befinden, gegen einhundert Personen die Anklage auf Mord, gegen 250 Verhaftete die ^Anklage wegen Theilnahme am Mord, gegen alle Jnhaftirten die Anklage wegen Ptünderuug, öffentlicher Gewaltthütigkert, Schändung, Raub und dergleichen erhoben. Der Czar und der jüdische Soldat. Ein gelegentlicher Mitarbeiter aus Rußland schreibt der „Breslauer Zeitung": Ein für die russischen Anschauungen von Mannesehre und Vaterlandsliebe charakteristisches Vorkomrnniß sei nun, nachdem der Held des Geschichtchens vor Kurzem aus dem russischen Heeresverband geschieden ist, der deutschen Oeffentlichkeit übergeben. Bevor Graf Waldersee nach China kani, führte der russische General Steffel den Oberbefehl, und es wurde unter ihm die Schlacht bei Tientsin geschlagen. Bei einem dem feindlichen Feuer besonders ausgesetzten Geschütz war der Corporal und ein Theil der Bedienungsmannschaft gefallen, die übrigen wichen vor dem Feuer zurück bis aus einen einzigen, einen jüdischen Soldaten, der bei seiner Kanone ausharrte und durch Zeichen und Rusen den Commandirenden aufmerksam machte. Hiedurch erreichte er, daß Ersatzmannschaft an das entblößte Geschütz beordert ivurde, so daß es wieder in Action treten konnte. Nach der Schlacht zeichnete der General Steffel den Soldaten durch eine längere Ansprache aus, ernannte ihn zum Corporal, übergab ihm eines der Ordenszeichen, mit deren Vertheilung für Auszeichnung vor den: Feinde er beauftragt ivar, und schenkte ihm außerdem hundert Rubel. Einige Wochen später gelangte aus der Kanzlei des Kriegsministeriums der Befehl herab, daß Juden nicht zu Unterofficieren ermannt werden dürfen. General Steffel ließ den Mann kommen, verlas ihm den Befehl und drückte ihm fein lebhaftes Bedauern aus, daß er nun genölhigt fei, feine Ernennung zum Unteroffieier zu ividerrufen. Der jüdische Soldat nahm hierauf die ihm verliehene Ordensauszeichnung von seinem Rocke, zog die ihm geschenkten hundert Rubel aus der Tasche, legte beides auf den Tisch und sagte: „Bitte, Excellenz, gchorsamst zu verzeihen; ich bin ein armer Manu, der zu Hause oft nicht weiß, woher er das Brot nehmen soll. Aber hier ist auch der Orden und die hundert Rubel". — Diese Geschichte ging seinerzeit in Rußland von Mund zu Mund, und wie man sagt, soll sie auch zu Ohren des Czaren gekommen sein, der sich über das Borkommniß sehr erregt ausgesprochen habe. Daß aber jener Befehl zurückgenommen worden fei, davon hat Niemand etwas erfahren. Jedenfalls ist dem tapferen Soldaten irgend eine Genugthuung nicht zutheil geworden. Die neuen M?-str getn gegen dic russischen Juden. Die telegraphisch gemeldete, vom russischen Minister des Innen: getroffene Verfügung, wonach es kranken Juden nunmehr verboten wird, nach Moskau zu kommen, um in den dortigen