Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 47 (20.11.1903)
- Date
- 1903-11-20
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 752 Dr. Dlocv's MLocvenscbrM. Nr. 47 Kliniken Aufnahme zu suchen, ist aus Verlangen des Generalgouverncurs von Moskau, Großfürsten Sergius, zurückzuführen. In dem Erlasse, welchen Minister v. Plchwe an die Gouverneure im Reiche gerichtet hat, wird ausdrücklich gesagt: „Sc. kaiserliche Hoheit der Generalgouverneur von Moskau hat das Ministerium des Innern aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zureisc von kranken Juden nach Moskau, welche eintrcffen, um ein dortiges Spital oder eine dortige Klinik aufzusuchcn, zu verhindern." Sa'mmttiche Polizcichefs haben nun den Juden bekanntzugcben, daß die Reise kranker Juden nach Moskau künftighin nur mit Erlaubnis; des Moskauer Oberpolizeimeisters zugelassen werden wird. Das gegen den Aufenthalt kranker Juden in Jalta und Umgebung erlassene Verbot tritt schon mit dem 1. Jänner 1904 in Kraft. Auch dieses Verbot ist auf die Wünsche einiger Mitglieder der Czarenfamilie zurückzuführen, welche in Jalta und Umgebung Besitzungen haben und dort den Winter zuzubringen pflegen. Eine noch empfindlichere Maßnahme ist jedoch gegen die jüdischen Stellungspflichtigen im Nordwestgebiete ergriffen worden. Dort werden jüdische Stellungspflichtige unmittelbar nach ihrer Assentirung für verhaftet erklärt, nach dem Gefängniß überführt und dann auf dem Schub in die Garnisonen befördert, wo sie ihre Dienstzeit zu verrichten haben. Eine christliche Deputation in Wilna, welche für die Aufhebung dieser grausamen Maßnahmen eintrat, wurde competentenorts abgewiesen. Von Geschichtsforschern, Philosophen und Dichtern ist uns oft verkündet worden: „Die menschliche Grausamkeit kennt keine Grenzen." Kein Raubthier, das dem Menschen gleichkäme, wenn dieser seinen unbezähmbaren Grausamkcitsinstincten freien Lauf läßt. Was von einzelnen Individuen gilt, das gilt auch von ganzen Staaten, von den Repräsentanten der Regicrungsgewalt. In noch verderblicherer Weise können diese die Macht der Grausamkeit deployiren; auch sie können sich zu Handlungen hinreißen lassen, wie sie sonst nur dem kranken Gehirn eines auf psychische und moralische Abwege gerathencn Individuums zu entspringen pflegen. Ein solcher Fall unerhörter Grausamkeit, begangen von dem Individuum höherer Kategorie, begangen von der Regierung eines Staates, liegt hier vor. Kein halbwegs vernünftiger Grund, kein wirthschaftliches, kein politisches Moment entschuldigt die Verfügung des russischen Ministers des Innern. Es handelt sich um nichts anderes als um den Ausdruck der Lust, sich an den Qualen anderer Menschen zu weiden, um den Ausdruck der Grausamkeit um ihrer selbst willen. Man macht sich keiner Uebertreibung schuldig, wenn man die auf der primüivsten Culturstufe stehenden Cannibalen moralisch höher einschätzt als jene Pionniere der östlichen Cultur, die durch einen einzigen Federstrich Tausende ihrer Mitmenschen zum Tode verurtheilen. Und auch jene grausamen Eiferer des Mittelalters, die Scheiterhaufen errichteten, um Andersgläubige zu verbrennen, stehen auf einem unvergleichlich höheren Culturniveau als die niedrigen feigen Meuchelmörder, die den kranken Juden von all' den Wohlthatcn und Segnungen ausschließen, an deren Möglichwerden neben der Natur selbst Alle mitgearbeitet, Alle, die bisher auf unserer Erde gewandelt und gearbeitet, nicht in letzter Reihe — die Juden. Die jüngste Verordnung der russischen Regierung ist — in der buchstäblichsten und grausamsten Bedeutung des Wortes — ein Monument von unserer Zeiten Schande, ein empörender Faustschlag gegen die moderne Cultur, ein dreistes Vergehen gegen alle göttlichen und menschlichen Gesetze. Die Greuelthaten von Kischcnew sind ein harmloses Kinderspiel gegenüber dieser Verfügung, die an Raffinement der Grausamkeit Alles übertrifft, was sich bisher der Mensch in seinen widerlichsten Grausamkeitsanwandlungen geleistet. Ein Mörder kann oft mehr als einen Entfchuldigungsgrund für seine That in Anspruch nehmen, nicht einen einzigen der Meuchelmörder. Die Torquemadas von St. Petersburg sind schlimmer als ihre spanischen Vorgänger. Denn so verwerflich cs auch sein mag, einen gesunden Menschen zu verbrennen, es steckt doch mehr — Menschlichkeit in dieser Handlung als darin, einem Kranken die Möglichkeit der Heilung zu rauben, mehr Menschlichkeit — und weniger Feigheit. Washington. Wie verabredet, überreichte am 31. October Simon Wolf von hier als Vertreter des Executivcomitas des B'nai B'rith dem Staatssecretär Hay die an den Czar gerichtete Petition anläßlich des Blutbades zu Kischcnew, welche in den Vereinigten Staaten seit mehreren Monaten circulirt hat, deren Entgegennahme aber von der russischen Regierung abgelehnt worden ist. Die Petition, deren Wortlaut schon früher veröffentlicht worden ist, trägt 50.000 Unterschriften, welche von amerikanischen Angehörigen aller Glaubensbekenntnisse herrühren. Sie ist würdig ausgestattet und trägt auf einer auf dem Deckel angebrachten silbernen Platte die Inschrift: „Petition an den Kaiser von Nutzland seitens Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika anläßlich des Judenmassacres zu Kischcnew in Bessarabien, 1903. Zur Ueberinittlung überreicht von dem Independent Order of B'nai B'rith." Der Petition war ein Schreiben an den Secretär Hay von Leo M. Levy, dem Präsidenten des Executivcomit6s des B'nai B'rith, beigegeben, auf welches Secretär Hay wie folgt, antwortete: Staatsdepartement, Washington, 31. October 1903. Leo M. Levy, Esq., Präsident des Executivcomites des Independent Order of B'nai B'rith, New-Iork, N. I Geehrter Herr! Ich habe durch Herrn Simon Wolf Ihr Schreiben vom 5. October erhalten Er hat mir auch das gebundene Exemplar der Kischenew-Petition übergeben. Es gereicht mir zum Vergnügen, dieses wichtige und bezeichnende Dokument unter meine Obhut zu nehmen und ihm einen Platz in den Archiven des Staatsdepartements anzuweisen. Obgleich dieses Exemplar Ihrer Petition die hohe Btstimmung, für welche es berechnet war, nicht erreicht hat, haben ihre Worte doch Verbreitung über die ganze Welt und eine Stätte in vielen Tausenden von Herzen gefunden. Diese Petition wird stets denkwürdig bleiben, nicht nur wegen ihres Inhaltes, sondern auch wegen der Zahl und des Gewichtes der darunter gesetzten Unterschriften, unter denen sich einige der hervorragendsten Namen von Männern unseres Zeitalters befinden, welche sich durch Intelligenz, Menschenfreundlichkeit und Gemeingeist ausgezeichnet haben. Wenn in der Zukunft die Geschichtsforscher auf dieses Document stoßen, so werden sie von Bewunderung dafür ergriffen werden, wie die Bittsteller, von tiefer Entrüstung über das gegen die Unschuldigen -und Hilflosen verübte unerträgliche Unrecht ergriffen, für ihre Empfindungen einen so ernsten und beredten und doch so würdigen, gemäßigt!'» und ziemlichen Ausdruck gefunden haben. Es ist ein werthvoller Beitrag zur öffentlichen Literatur und wird heilig gehalten werden unter den Schätzen dieies Departements. „Ich verbleibe, geehrter Herr, Ihr achtungsvoll ergebener _ John Hay." vermischtes. Kranzablöfunqsfvenden zu Gunsten der Chewra-Kadischa in Wien I.» Seitenstettengaffe 4 für arme kranke Glaubensgenossen. Anläßlich des Ablebens der sel. Frau Helene Bern köpf: Von Herrn S. Bernkopf, XX., Wallensteinstratze, X 10.—; Sam. Bernhardt, XV., Mariahilferstraße 144, X 10. -; El. Goldsand, VI. , Gmnpendorferstraße 65, X 4.—; Mich. Goldsand, IV.. Hauptstraße X 4.—; Sal. Goldsand, I., Naglergasse 9, X 2.—; Jon. Goldsand, IX., Währingerstraße, X 2.—; Franz und Olga Löbl, VII. , Hermanngasse, X 4.—; Em. Goldsand, III. Landstraße, X 2.—; Isidor Straßer. XX., Wallensteinstratze 58, X 2.—. zusammen X 40. Anläßlich des Ablebens des sel. Herrn Leopold Braun: Von Herrn M. Bondi, II., Odeongasse 8, X 2.—. Anläßlich des Ablebens des sel. Herrn Emil Rosenbaum: Von Herrn Jacob Jaiteles, X io.—. Anläßlich des Ablebens des k. k. Hofopernsängers Herrn Willibald Horwitz: Von Herrn Adolf Jelinek, III., Oetzeltgasse, X 20.—; Max Hiller, IX., Kolingasse, X 10.—; zusammen X 30.— Anläßlich des Ablebens des sel. Herrn Bernhard Roth: Von Herrn Moriz Müller, XIX., Hofzeile 16, X 4.—; Salomon Gang, VI. , Nelkengasse 4, X 5.—; Philipp Pick, I„ Sonnenfelsgasse 15, K 2.—; Ludwig Mahler, VI., Gumpendorferstraße 77, X 1.—; Sigmund Roth, II., Obere Donaustraße 45, X 1; Samuel Unger, VII. , Neubaugasse 54, X 2.—; Dr. Elias Münz, I., Rothenthurmstraße 13, X 5.—; I. Lipschitz, XV., Mariahilfergürtel 41, X 2.—; Edmund Blaskopf, VII., Zieglergasse 11, X 3.—; Simund Mayer, VHI., Dreilaufergasse 6, X 2.—; Bernhard Werber, XIX, Nußwaldgasse 12, X 3.—; E. Roth, II., Fruchtgasse 1., X 1,—; Frau Leny Reiner, VI., Corneliusgasse 5, X 1.—; zusammen X 32.—. Anläßlich des Ablebens des sel. Herrn Bernhard Indianer: Von Herrn R. Grünwald (Raimundtheater) X 2.—; von Frau Hermine Grünwald, I., Kohlmarkt 6, X 2.—. Zusammen X 4.—.