Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 47 (20.11.1903)
- Date
- 1903-11-20
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 47 Dr. Vlocb s MocbenscbrM. Seite 749 mehr für Italien, wohl aber für andere uns näher liegende Länder und Städte. Die Reaction gegen die Juden im Herzogthum Urbino ging auch hier wie anderwärts von der christlichen Geistlichkeit aus, welche das Volk aufhetzte. Die erste Frucht dieser Thätigkeit war die besonders von Franziskanermönchen seit Mitte des XV. Jahrhundert betriebene Gründung öffentlicher christlicher Leihhäuser: Monti di pietä. Insofern sie darauf gerichtet war, den unbemittelteren Claffen billigeres Geld zu schaffen — viele dieser Leihhäuser ließen sich übrigens auch an 12 Procent Zinsen zahlen — läßt sie sich natürlich nur billigen, aber es wurde damit ganz unnöthigerweise eine Judenhetze verbunden. Namentlich zeichnete sich dabei der auch sonst als Judenfeind bekannte Franciskaner Bernardino v. Feltre aus, dessen Animosität gegen die Juden selbst sein Ordensgenoffe P. Heribert Holzapfel in seiner Schrift „Die Anfänge der Montes pietatis" (München 1803) zugibt. Aus dieser erfahren wir auch, daß das erste Pfandleihhaus dieser Art 1462 in Perugia errichtet wurde, zu dem das nothwendige Capital mit Erlaubnis; des Papstes Pius II. von einem Juden entlehnt wurde. Auch sonst scheint es, daß die andächtigen Zuhörer solcher antisemitischen Predigten sich leichter zu Judenkrawallen als zu Geldvorschüssen an die christlichen Leihhäuser anregen ließen. So litten auch die seit 1468 in Urbino, Fano, Macerata, Recanati errichteten Anstalten dieser Art an Capitalmangel und ungeschickter, engherziger Leitung. Derr pomphaft angekündigten Zweck „ne perfidus Judaeus amplins usurus devoret eives et incolas huius civitatis" haben sie nur in geringem Maße erreicht oder nur den jüdischen Wucherer zu Gunsten des christlichen verdrängt. Der arme Handwerker oder Bauer zog es mitunter vor, ein Darlehens- Geschäft mit dem Juden zu machen, der ihn gewiß recht höflich und devot begrüßte, als im Leihhause als ein Bittender zu erscheinen und die wenigen Gulden fast wie ein Almosen zu empfangen. Urid wo es sich um größere Summen, um Bedürfnisse der Stadt handelt, mußte man erst recht seine Zuflucht zu den Juden nehmen. So machte Urbino bei ihnen 1312 ein Anlehen zu Kriegsrüstungen und 1371 entnahm die Stadtverwaltung sogar Pretiosen aus dem öffentlichen Pfandleihhause und verpfändete sie bei Juden! So hat diesen denn auch die neue Concurrenz fast gar nicht geschadet, und die Zahl der jüdischen Bankiers sowie der Juden überhailpt nahm im XV l. Jahrhundert noch zu, besonders infolge Einwanderung von aus Spanien vertriebenen Juden. So lebten am Anfänge des XVII. Jahrhunderts etwa 1500 Juden im ganzen Herzogthum. Aber eben diese Zunahme war, wenn nicht die Ursache, doch der Vorwand zur Verfolgung und Bedrückung, gerade wie jetzt in manchen Ländern. An partiellen Verfolgungen, bedrückenden Gesetzen und Austreibungen hat es den Juden auch in Italien nicht gefehlt. Die Päpste haben wohl die Juden in ihren Staaten geduldet, aber ihnen kaum mehr als das Leben gestattet, sie mit Steuern und Contributionen bedrückt und stets in strenger Absonderung von den Christen zu halten gesucht. Dreimal im Laufe von vierzig Jahren wurde die Stadt Fano von den Päpsten excommunicirt, weil sie mit Juden Verträge über deren Aufnahme geschlossen hatte; im 15. Jahrhundert hetzten Johann Capistrano und andere Prediger das Volk gegen die Juden auf und im 16. forderten Päpste und Cardinäle die Fürsten und Regierungen Italiens zur Verfolgung oder Vertreibung der Juden auf. Letzteres traf zumeist die aus Spanien eingewanderten Juden. Ein Decret des Herzogs Franz Maria I. vom Jahre 1508 verbot den Juden das Geldverleihen, annullirte alle mit ihnen geschlossenen Aufnahmevertrüge und befahl ihnen das Tragen des bekannten gelben Zeichens, Auch sollten sie fortan keinen Grundbesitz erwerben und Lebensmittel nicht vor Abend ankaufen dürfen. Ein Decret vom Jahre 1553 befahl die Beschlagnahme und Verbrennung aller Exemplare des Talmud, seiner Commentare oder sonst mit ihm verwandter Werke. Ein Decret vom Jahre 1570 verbot unter Bezugnahme auf Befehle des Papstes das Wohnen von Juden und Christen in demselben Hause, sowie jeden Verkehr und freundschaitlichen Umgang zwischen denselben. Ein Jahr später wurden alle in den letzten vier Jahren eingewanderten Juden aus dem Herzogthume ausgewiesen. Daß aber viele dieser Verordnungen nur auf Betreiben der Geistlichkeit erlassen und von den Herzogen Urbinos nicht ernst gemeint waren, ersieht man auch daraus, daß sie oft gar nicht ausgeführt lvurden. Nach allen diesen Decreien sehen wir Juden ungestört rveiter ihre Geschäfte betreiben, ein Jude wird als Stadtarzt angestellt und Juden finden am Hofe freundliche Aufnahme. Die Herzoge sind auch für ihre Sicherheit bedacht und schützen Gut und Blut der Juden. Als ein Gesetz über das Benehmen der Juden bei kirchlichen Feierlichkeiten Anlaß zu ihrer Behelligung gibt (15831, folgt gleich ein herzoglicher Erlaß: mau solle nichts Unmögliches oder Allzuschwieriges von ihnen verlangen und sie ruhig leben lassen. Im April 1624 verbietet Herzog Franz Maria II. jede Behelligung oder Beleidigung der Juden bei Strafe von hundert Scudi oder Galeerensclaverei nach Belieben des Richters. Einen Monat später erneuert und bestätigt der Herzog alle Rechte, Freiheiten und Privilegien der Juden, denen zufolge sie Handel treiben, alle Handwerke und Künste ansüben dürfen und schürft allen Behörden deren genaue Beobachtung ein. Motivirt wird diese Verfügung mit der „uns stets bezeigten Treue und Anhänglichkeit der Juden, ihrer genauen Beachtung aller Gesetze und Verordnungen, ihrer disereten und friedlichen Betreibung von allen Handlverken, Bank- und anderen Handelsgeschäften zu unserer Zufriedenheit." Ueberaus verschlechtert hat sich die Lage der Juden sowie überhaupt des ganzen Herzogthums, als dieses <16321 unter päpstliche Herrschaft gelangte. Die Stadt Urbino ward aus der Residenz eines prachtliebenden Hofes eine vernachlässigte Provinzstadt. Die dortige Jndengemeinde sank von 300 Seelen auf 200 im Jahre 1718 und diese bestanden größtentheils ans alten Frauen und Kindern, die in drückender Armuth lebten. Ihre traurige Lage, die sie in einer Petition an den Papst schilderten, ward von den städtischen Behörden bestätigt. Auf dieses der Zeit nach späteste der von Lnzzatto abgedruckten Documente folgen noch einige aus früheren Jahrhunderten, wie überhailpt die chronologische Anordnung seines Werkchens Manches zu wünschen übrig läßt. Hier und da vermißt man auch die Eingabe der Jahreszahl, und »venu S. 43 von Herzog Guidvbaldo die Rede ist, kann man nur aus dem Zusammenhang schließen, daß der zrveite dieses Namens gemeint ist. Trotz dieser kleinen Fehler ist dies Werkchell eine recht dankenswerthe Leistnng. Recht interessant sind die in der Steuerliste vom Jahre 162t; <Doe. XIII und auch sonst im Buche vorkommenden Namen, besonders der Frauen, w. z. B. Bella donna, Bellafiora u. s. w., so daß auch der Namensforscher nicht leer ausgeht. „Fr. Ztg." Korrespondenzen. Was ist mit Hilsner? Vor einiger Zeit verschwand die Tochter eines bei Laibach wohnenden Winzers, Namens Bratuschka. Der Vater wurde unter dem Verdacht, sie umgebracht zu haben, verhaftet: er gestand, das Kind ermordet und gegessen zu haben, und wrirde auf sein Geständniß hin zum Tod verllrtheilt. Kurz dartlach wurde das vermißte Mädchen bei Rudolfswerth auf ge gri ffen: sie war sortgelausen und hatte sich monatelang her" umgetrieben. Ter in Laibach erscheinende „Slovence" berichtete nun, wie das Geständniß des Braruschka zustande gekommen sei. Glider Gendarnrerie das Verschwinden der Tochter gemeldet wurde, kam einer der Gendarmen auf die Idee, daß der Vater sie er mordet haben müsse. Der Gendarm ging daher zu dem Haus des Bratuschka, traf ihn jedoch nicht an und verfolgte ihn einen ganzen Tag und eine Nacht, bis er ihn endlich im Wald auffand. Er setzte ihm sein Bajonnetl an die Brust und forsche ihn auf, das Verbrechen zu gestehen. Aus Furcht ---.esiand