Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 47 (20.11.1903)
- Date
- 1903-11-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 748 Nr. 47 Dr. Kloco's MocbenscbrM. bildet. Bon Ausländern, die sich mit der Geschichte der römischen Judengemeinde beschäftigten, abgesehen, haben wir von Italienern: Dr. A. Ciscato, „Gli Ebrei in Padova“, „Gli Ebrei in Este*4 und „Gli Ebrei in Montag»ano sotto il dominio Carrarese“; Pietro M. Leonardo, „Gli Ebrei a Benevento“ und „Gli Ebrei a Pisa“; Ciavarini, „Memorie storielie degii Israeliti in Ancona; Aleandri, „Gli Ebrei e le lore banebe di usura ed i monti di pietä in 8. Severino“, außerdem viele Aussätze in Zeitschriften von Soave, Rava, Colocci und Anderen zu nennen. An diese schließt sich eine kürzlich erschienene Schrift von Gino Luzzato an: „1 banckieri ebrei in Urbino nelF etä ducale“ (Fratelli Drucker, Padova 1903s, die neben 46 Seiten Text 25 Seiten Doeumente bietet, so daß wir die aus letzteren basirte Darstellung des Autors controlirer; können. Eine andere Cvntrole bietet uns eine gewisse Gleichförmigkeit in den Schicksalen der Inden in den einzelnen Städten, nicht blos Italiens. Es wiederholt sich säst überall dasselbe: Eimvanderung, manchmal infolge von Einladung, Duldung unter gewisser; Bedingungen, die manchmal bis zur Gleichberechtigung geht, Prosperität Brotneid und Concurrenz, Aufhetzung des Volks oder der Regierenden durch die Geistlichkeit, Bcdrängung, hohe Besteuerung, Verfolgung, Austreibung oder Verarmung. Doch ist es in Italien nie zu so grausamen Verfolgungen wie in Spanien, Frankreich, Deutschland und in neuester Zeit in Rußland gekommen. Als Vorwände zur Verfolgung dienten getvöhnlich die bekannten Verleumdungen: die Kreuzigung Jesu, der Christenhaß der Juden, Brunnenvergistung, Kindermord und Ausbeutung des Volkes durch Wucher. Daß letzterer zuerst von Christen, ja selbst von christlichen Geistlichen getrieben und daß die Beschäftigung damit den Juden im Mittelalter gewissermaßen ausgezwungen wurde, ist bekannt. Aus dem Lateranensischen Concil im Jahre 1179 wurde verordnet, daß, um dem stets überhandnehmenden Wucher zu steuern, die Wucherer nicht zum Sarrament des Altars zugelasscn werden, noch ein christliches Begräbnis; erhalten sollten. Das waren doch gewiß keine jüdischen Wucherer. Im vierzehnten Jahrhundert erzählte der Bischof Alvar Pclagius in seinem Buche „Oe planeta Ecclesiae“, daß die Secretäre, Vertrauten und Bevollmächtigten der Prälaten meistens toseanische Kauflcutc seien, die mit dem Gelde der Prälaten Wucher treiben und ihnen einen Autheil daran gewähren. Italienische Geldverleiher und Wucherer waren in England und Frankreich unter dem Namen Lombarden sehr zahlreich und verhaßt. In Italien waren wieder genuesische Wucherer au; ärgsten verrufen. Leih¬ und Wuchergeschäfte wurden auch von dem zum Kampfe gegen die „Ungläubigen" gegründeten Orden der Templer betrieben, dessen enormer Reichthum Mitveranlassung zu seiner Auflösung war. Gegen die Ausbeutung durch christliche Wucherer suchte man Schutz — bei den Juden. So kam es denn, daß inan die Niederlassung von Juden, freilich in beschränkter Zahl, gern sah, daß manche Städte, wie erwähnt, sie förmlich dazu einluden und den jüdischen Bankier gewissermaßen als Theil der Stadtprivilegieu betrachteten. „Man stellte einen jüdischen Geldvcrleiher an, wie man einen Lehrer oder städtischen Arzt anstellte", sagt Luzzatto. Im Jahre 1394 ernannte die Stadt Gemona eine Commission behufs Aufsuchung eines Juden, der geneigt lväre, dort ein Bankgeschäft zu errichten. Ebenso wurden jüdische Geldverleiher nach San Severino berufen und mit ihnen ein mehrjähriger Contract abgeschlossene Als das Herzogthum Urbino dem Kirchenstaat einverleibt wurde, bedang sich die Stadt Cagli von Papst Urban VIII. aus, daß dort stets ein jüdischer Bankier wohnen sollte, „der den armen Leuten durch Leihen auf Pfänder Hilfe leister; sollte." Noch weiter war die Stadt Fanv beim Uebergang unter directe päpstliche Herrschaft im Jahre 1463 gegangen. Sie hatte sich in der Capitnlation von Papst Pius II. ausbedungen, daß die Juden als gleichberechtigte Stadtbürger behandelt werden sollten: sieno trattati avuti e riputati come veri cittadini della citta di Fano*). *) Ugoliui, „Styria dei Cuiiti e Duehi ti’Urbiuo“ 1. 42 p. In der Stadt Urbino selbst erhielt zuerst gegen Ende des 14. Jahrhunderts Jesaia, Sohn Daniels aus Viterbo, ein Privilegium vom Grafen Anton von Montefeltro, das von dessen Nachfolger den Erben Jesaias bestätigt wurde. Andere Juden, die sich später dort etabliren wollten, bedurften dazu außer der Bewilligung des Stadtherrn auch der von Jesaias Erben. Deshalb blieb auch dort im 15. Jahrhundert die Zahl der Juden eine geringe, während sie in Fano, Ancona, Sonigaglia und Pesaro schneller anwuchs. Der jüdische Bankier tvar, wie gesagt, eine Art von vffentlichem Funktionär, seine Stellung war mehr der einer Bank oder Commanditgesellschaft mit vom Staate bestätigten Statutenals der eines privaten Bankiers ähnlich.. So wurde z. B. im Jahre 1464 zwischen der Stadt Fano und den Juden Leon und Bonaventura, Söhne des Dattolo und Manuel, Sohn Jfaacs, ein dreißig Paragraphen enthaltender Vertrag abgeschlossen. In diesem wurde n. A. bestimmt, daß im ganzen Gebiet von Fano außer den Genannten Niemand auf Zinsen leihen dürfe, daß ihre ordentlich geführten Geschäftsbücher volle Beweiskraft haben sollen, daß sie der Stadt 100 Dukaten ohne Zinsen auf ein halbes Jahr und nach deren Rückzahlung auf Verlangen 50 ohne Zinsen Leihen sollten, daß sie dagegen von Kriegsdiensten und anderen Steuern und Leistungen an die Gemeinde befreit sein sollten. Auch verpflichte sich die Stadt, sie gegen Bedrückungen und Verfolgungen von anderer Seite zu schützen n. s. w. Der Vertrag wurde auf fünf Jahre geschlossen, vorbehaltlich der Verlängerung unter beiderseitiger Zustimmung. Nach Ablauf des Vertrages durften die Bankiers ihre ausstehenden Gelder nebst den Zinsen eintreiben. Dieser Vertrag war eigentlich die Erneuerung eines mit anderen Juden schon 1425 geschlossenen Vertrages, in dem auch genaue Bestimmungen über die Geschäftsführung und den Zinsfuß getroffen waren und der später wiederholt prolongirt, respective mit den Erben oder anderen Juden geschlossen wurde. Selbstverständlich wurde ihnen volle Religionsfreiheit und das Recht, in' allen Straßen der Stadt zu wohnen, cing'eräumt, die Stadt hatte auch Fürsorge für jüdische Schlachtung und Fleischbank u. s. w. zu treffen. Was den Zinsfuß anbetrifft, so bewegte er sich in Fano um dreißig Procent pro anno. Im Jahre 1425 wurden die Zinsen für Beträge unter einem Ducaten auf 30, für ein bis 3 Ducaten auf 25 und für höhere Betrüge 20 Procent festgesetzt. Das galt für Darlehen auf Pfand, gegen Schuldschein waren 28 Procent zu zahlen, von Fremder; dursten bis 33 Procent genommen werden. In anderen Gegenden Italiens rvurdc mitunter ein Zins von 37 bis 40 Procent gestattet, andererseits wieder bis 20 heruntergegangen: unter diesenr' Zinsfuß wollte weder Christ noch Jude borgen. Unter den Psandschuldnern finderr wir neben Christen arrs allen Ständer; arrch Jr;der;. Einmal entlieh sogar der Graf vor; Urbino selbst 21 Ducaten gegen Pfand. Bei alledem haben sich die jüdischer; Bankiers im Gebiete vor; Urbino nicht bereichert. Der im Jahre 1416 verstorbene Jesaia hinterließ nur ein Vermögen von 4375 Ducaten, und es gab damals dort viel reichere christliche Bürger. In Venedig hatte mancher Edelmarn; so viel und mehr an Jahreseinkommen als dieser Jude an Capital besaß. Uebrigens beschäftigten sich die Juden dort nicht nur mit Geldgeschäften, Wir sinder; Juden als Schneider, als Papier-, Tuch- und Lederhändler, als Haus- und Grundbesitzer, ja sogar einmal als Pächter vor; Grundstücken, die dem Domcapitel gehörten. Zwei Söhne des obengenannter; Jesaia sind Aerzte und einer vor; ihnen läßt einen Lehrer für ' Hebräisch nach Urbino kommen. Eine Jüdin, Namens Perea, erhält 1460 die Erlaubnis;, sich als Acrztir; in Fana niederzulassen. In den; benachbarter; Citta di Castello hatte man schon 1380 einen Juden als Stadtarzt und einen anderer; als Stadtchirurg angestellt. Dazu bemerkt Ugolini, der Verfasser der Geschichte vor; Urbino: „Es scheint, daß wir in dieser Beziehung seit fürffthalb Jahrhundert Rückschritte gemacht haben." Dies wurde geschrieben, als Urbino. noch unter päpstlicher Herrschaft stand. Jetzt gilt die Bemerkung des Historikers nicht