Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-10-02 · 40 (2.10.1903) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
40 (2.10.1903)
Date
1903-10-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3020846-3021493-3021534--13022-3037650
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 638 Dr. Dlocb's MocbenscbrM. Nr. 40 Vorstand und fast ebenso lange Gemeinderath der Stadt Mcchrisch-Ostrau. Der Heimgang dieses seltenen Mannes hat in allen Kreisen der Bevölkerung lebhafteste Theilnahme hervorgerufen. Stand der Verstorbene ja wie selten einer durch seine vielfachen öffentlichen Stellungen und als Großindustrieller mit allen Kreisen der Bevölkerung in lebhaftem Verkehr und erfreute fich allseitiger Beliebtheit und Werthschätzung. Seit mehr als 40 Jahren in Mähr.-Ostrau thätig, war er mit der Entwicklung der Stadt und insbesonders der Industrie, dank seines unermüdlichen Fleißes und seiner energischen Thätigkeit, zum Großindustriellen gewachsen. Er hatte das hiesige Brauhaus im Jahre 1857 mit einer Production von 3000 Eimern von der hiesigen brauberechtigten Bürgerschaft pachtweise übernommen, es dann 1889 käuflich erworben und es sodann zu einem Etabliffement ausgestaltet, das als eines der größten dieser Branche in Mähren gilt. Vor wenigen Jahren wurde das Brauhaus in eine Actiengesellschaft umgewandelt, an deren Spitze er weiter als Präsident verblieb, sich jedoch vom Geschäfte zurückzog, um sich vollständig dem Dienste der Oeffentlichkeit zu widmen, in welchem er seit mehr als 30 Jahren unermüdlich thätig war. Er hatte vor 28 Jahren im Vereine mit einigen Glaubensgenoffen die hiesige Cultusgemeinde gegründet und stand seit dieser Zeit an der Spitze derselben. Alle Institutionen dieser Gemeinde find vorwiegend seiner Anregung und seiner Energie zu danken, so daß sich die Gemeinde heute zur zweitgrößten des Landes Mähren entwickelt hat. Wegen dieser Verdienste wurde er vor einigen Wochen durch den Titel eines kaiserlichen Rathes ausgezeichnet, eine Auszeichnung, welcher er sich nur kurzer Zeit erfreuen konnte. Ebenso rastlos war der Verstorbene in der Gemeindeverwaltung thätig, deren Vertretung er ebenfalls seit fast 30 Jahren — seit 19 Jahren als Gemeinderath — angehörte. Als Obmann des Curatoriums der Freiherr v. Rothschild'schen Waisenhausstiftung. als Mitglied des Sparcaffe- und Bezirksstraßenausschuffes hatte er gleichfalls erfolgreich gewirkt. An den Humanitären Actionen war er in hervorragender Weise betheiligt und übte namentlich in den letzten Jahren im Vereine mit seiner Gattin eine ausgedehnte Wohlthätigkeit aus, für welche er reiche Mittel aufwendete. Kaiserl. Rath Straßmann lebte in g'ücklichster Ehe und hinterläßt außer der tieftrauernden Gattin 11 Kinder. Am Rathhause und an allen Gebäuden der Cultusgemeinde sowie am Deutschen Hause wurden Trauerflaggen gehißt. Ueber das Leichenbegängniß wird gemeldet: Dasselbe gestaltete sich zu einer großartigen Trauerkundgebung, wie eine solche seit Jahren hier nicht zu verzeichnen war. Um 2 Uhr Nachmittags hielt die Vertretung der israel. Cultusgemeinde eine Trauerverfammlung ab, in der der erste Cultusvorsteher-Stellvertreter Dr. Alois Hilf dem Schmerze über den die Cultusgemeinde betroffenen Verlust warmen Ausdruck gab und in der beschlossen wurde, dem verstorbenen Gründer und langjährigen Vorsteher der Cultusgemeinde ein Ehrengrab aus dem Friedhofe zu widmen. Um halb 3 Uhr fand eine ähnliche Trauersitzung der Gemeindevertretung statt, in der Bürgermeister Dr. Fiedler die Verdienste des Entschlafenen um das Gemeindewohl während seiner fast 30jährigen Thätigkeit als Gemeindeausschußmitglied und Gemeinderath in anerkennenden Worte» würdigte. Um 3 Uhr setzte sich der gewaltige Leichenzug in Bewegung, den die Schulkinder der israelitischen Volksschule und die uniformirten Vereine eröffneten, worauf der Sarg von Mitgliedern der Cultusgemeinde in den Tempel getragen wurde. Dem Sarge folgten au hundert Leidtragende Familienangehörige und Beamte der Firma, sodann der Cultusrath und Cultusausschuß der israel. Cultusgemeinde, die gesammte Gemeindevertretung, der Dechant Spicka und Vertreter des evangel. Presbyteriums, die Chefs und Beamten sämmtlicher staatlichen Behörden, der Ausschuß des israelitischen Frauenwohlthätigkeits- und Krankenvereines, Deputationen der Cultusgemeinde» Troppau, Teschen. Bielitz und Friedek, sowie sämmtlicher Nachbargemeinden, der Stadt Oderfurt, Witkowitz, Poln.-Ostrau, der Tempelvereine aus dem ganzen Gemeindegebiete. Vertreter sämmtlicher Großindustrien des Revieres, städtische Beamte und Diener und ein nach Tausenden zählendes Trauergrfolge aus allen Kreisen der Bevölkerung. Die Trauerqäste versammelten sich im Tempel, der die Zahl derselben kaum soffen konnte. Hier hielt nach Vortrag der üblichen Trauergesänge Rabbiner Dr. Spira eine ergreifende Trauerrede, in welcher er den erfolgreichen Lebenslauf des Verblichenen und sein humanitäres und öffentliches Wirken, sowie sein glückliches Familienleben schilderte. Nach einem weiteren Trauerchoral hielt Vorsteherstellverckreter Dr. Hilf eine zu Herzen gehende Abschiedsrede. Nach Beendigung der Trauerceremonien bewegte sich der Leichenzug nach dem israel. Friedhofe, wo nach einem neuerlichen Gebete und unter den Salven des Schützenvereines der Verblichene in dem ihm gewidmeten Ehrengrabe zur letzten Ruhe bestattet wurde. Unzählige prachtvolle Kranzspenden, die von den Bediensteten der Brauerei aetragen wurden, sowie Hunderte von telegraphischen und brieflichen Beileidskundgebungen haben der Familie die innige Theilnahme der gesammten Bevölkerung und der auswärtigen Freunde zum Ausdruck gebracht. Das Andenken dieses im öffentlichen Leben so erfolgreich thätigen Mannes wird in der Bevölkerung, insbesondere bei seinen Glaubensgenoffen ein dauerndes und ehrendes bleiben. Berlin. (Ein Ritualmord-Proceß.) Fast alle moralischen Fehler und Schwächen, welche sie den Juden vorwerfen, haben die Antisemiten selbst. Da ist beispielsweise der antisemitische „Gelehrte" Herr Paul Koch. Ec hatte die Unver—frorenheit, mit einer Broschüre, betitelt „Der Ritualmord, eine Forderung des Aalten Testaments", 'hervorzutreten, in welcher er den unverschämten Nachweis zu führen versucht, daß die Juden den Ritualmord als Gebot ihrer Religion anerkennen müssen. Wir haben das Machwerkseinerzeit mit der verdienten Verochtung strafen wollen. Allein da hatte die antisemitische „Deutsche Hochwacht" die Ungenirtheit, uns anzuzapfen und uns zu einer Besprechung herauszufordern. Wir wagten oder vermöchten nicht, hieß es damals, auf die Broschüre zu antworten. Wir haben darauf die Sudelei gelesen und verdientermaßen abgefertigt. Nie war uns blasphemischeres, nie ein unlogischeres Geschreibsel vorgtkommen. Und dieses Werk war nicht einmal eigene Geistesarbeit, sondern, wie Professor Strack vor Gericht hat Nachweisen können, „ein dreistes Plagiat". Es war zum größten Theil abgeschrieben aus G. Fr. Daumer's: „Der Feuer- und Molochdienst der alten Hebräer", welches Buch 1842 in Braunschweig erschienen ist. Die Broschüre beschäftigte am 16. September die 3. Strafkammer des Landgerichtes I unter Vorsitz des Landgerichtsdirectors Leuschner. Wegen Beschimpfung der jüdischen Religion hatten sich Paul Koch und der Rechtsanwalt Ed. Jüngst zu verantworten. Letzterer war seinerzeit Geschäftsführer der „Deutschen Hochwacht", deren Geschäftsstelle eine Anzahl Exemplare der Broschüre verbreitete. Der Ab-Schriftsteller Koch hatte die Dreistigkeit^ nicht nur Professor Strack, den die Staatsanwaltschaft als Sachverständigen geladen hatte, dessen. Vernehmung jedoch allseitig für überflüssig und darum entbehrlich erachtet wurde, sondern auch den ganzen Gerichtshof abzulehnen und. zu beantragen, daß die fünf Richter darüber vernommen werden sollen, ob von irgend einer Seite der Versuch gemacht worden sei, auf sie einzuwirken. Herr Koch hatte sogar die Keckheit, die Regierung dahin zu verdächtigen, daß sie nach einer bestimmten Richtung hin auf die Richter in Berlin einzuwirken unternehme. Der Dieb, der „haltet den Dieb!" ruft, ist wahrlich ein Waisenknabe im Vergleich zu dem überführten Plagiator, der einen ganzen preußischen Gerichtshof und die preußische Regierung der denkbar schlimmsten Pflichtwidrigkeit verdächtigt. Der Gerichtshof häufte feurige Kohlen auf das Haupt seines Beleidigers und dictirte ihm nur eine vierzehntägige Zusatzstrafe zu einer noch zu verbüßenden Gefängnißstrafe von sechs Monaten. Ter Staatsanwalt hatte neun Monate und gegen den Mitangeklagten, Rechtsanwalt Jüngst, ein Jahr beantragt. Der Gerichtshof fand, daß für die Mitthäterschast des Herrn Jüngst keine genügende Unterlage vorhanden sei und sprach ihn frei. Ob Herr Paul Koch, Verfasser einer von einem Anderen geschriebenen Broschüre, danach noch die Courage haben wird, den Gerichtshof als voreingenommen und von der Regierung gegen ihn beeinflußt auszugeben? Zur Sache bemerken wir noch, daß der Staatsanwalt aussührte: „Die Behauptung, daß die heutigen Juden kraft religiösen Gesetzes zu Meuchelmördern werden müssen, beschimpfe die jüdische Religionsgemeinschaft auf das'Aergste. Daß die Juden unter einem solchen Gesetz nicht stehen, sei wissenschaftlich nachgewiesen und schon die Thatsache, daß die Juden als anerkannte Staatsbürger unter uns leben, müffe jedem Denkenden jene Behauptung als Märchen kennzeichnen." Der Gerichtshof begründete sein auf drei Monate Gefängniß lautendes Urtheil gegen Koch — die Strafe wurde, wie schon erwähnt, in eine Zusatzstrafe von 14 Tagen umgewandelt, da Koch noch sechs Monate zu verbüßen hat — mit folgender Ausführung: „Die Behauptung, daß die jüdische Religionsgesellschaft den Ritualmord als Gesetz habe, habe der Gerichtshof auf Grund eigener Erkeuntniß, ohne dazu noch eines Sachverständigen zu bedürfen, für unwahr erachtet. Jene Behauptung stelle eine Beschimpfung dar."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.