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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-09-11 · 37 (11.9.1903) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
37 (11.9.1903)
Date
1903-09-11
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 37 Dr. Klocb's MocbenscbrLtt. Seite 587 der Magistrat, sondern die Familie einen Pflegekostenbeitrag leistet. Die Gesammtzahl der durch den Magistrat versorgten jüdischen Kinder zu ermitteln. ist bisher nicht gelungen. Schätzungsweise dürften sich noch etwa 100 jüdische Kinder bei christlichen Pflegeparteien befinden. An 15 der letzteren, deren Adresse ermittelt werden konnte, ertherlt der Cultusvorstand eine Monatsprämie von 4 resp. 8 Kronen gegen dem, daß sie sich verpflichten, die Kinder zum regelmäßigen Besuch des jüdischen Religionsunterrichtes anzuhalten. Die Aufsicht über die Pflegekinder wurde dem Armenamtsleiter gemeinsam mit dem Waiseninspector Direktor Jacob Mautner übertragen, dem angesichts der zunehmenden Anzahl der Pflegekinder seit Kurzem drei Volksschullehrer als Jnspicienten beigesellt worden sind. Als 1898 fünf Kinder aus der Zahl dieser Pflegekinder mit dem Genüsse der Thorsch'schen Waisenstiftung bedacht wurden, versuchte das Armenamt diesen pecuniären Zuwachs zu einer Unterbringung dieser Kinder am Lande zu benützen. Dieselben wurden dem als Pädagogen bewährten Oberlehrer Schönbrunn in Austerlitz übergeben, durch den sie in hygienischer, wie in pädagogischer Hinsicht trefflich gehalten werden. Bon den in Wien verpflegten Kindern kann Aehnliches nicht gesagt werden. Steht auch die Lebensführung der jüdischen weit über derjenigen der christlichen Parteien, so hindert doch der geringe Bildungsgrad, die Nothwendigkeil, dem Erwerbe außer Hause nachzugehen, und die in der jüdischen Bevölkerung rapid zunehmende Verarmung auch die jüdischen Parteien daran, die ihnen in Pflege gegebenen Kinder hinreichend zu überwachen, und für deren Körperpflege und Schulbildung zu sorgen. Die meisten Kinder bleiben in den schulfreien Stunden ohne Aufsicht und erscheinen betreffs Reinlichkeit und Kleidung sehr herabgekommen. Auch in sittlicher und religiöser Beziehung sind sie durchaus sich selbst überlassen. Besonders nachtheilig wirken hiebei die beschränkten Wohnungsverhältniffe, welche nur in seltenen Fällen eine Trennung der Geschlechter zulassen. In Folge dieser Zustände treten Anämie, Scropheln und Tuberculose unter den jüdischen Pflegekindern in zunehmender Häufigkeit auf. Gedeihliche Resultate sind solchergestalt weder in konfessioneller, noch in wirthschaftlicher Beziehung zu erwarten. Es werden diese Kinder weder zu Juden, noch zu erwerbsfähigen Menschen heraugebildet. Dazu kommt noch, daß mit dem 14. Lebensjahre jede Fürsorge aufhört und die Kinder einfach abbandonirt werden. Von den 291 Kindern, welche seit 1897 aus der Verpflegung entlassen wurden, sind 11 in ein Waisenhaus und 67 in eine Lehre getreten. Von den Geschicken der übrigen 213 Kinder ist überhaupt nichts bekannt. Daß in solcher Weise der Zweck der jüdischen Verpflegung erfüllt würde, läßt sich wohl nicht behaupten. Die zur Aufsicht bernfenen Organe tragen hieran keine Schuld. Sie haben nach Kräften ihres Amtes gewaltet; ganz besonders ist der Waisen-Jnspector den Pflegeparteien mit Rath und Th at zur Seite gestanden. Er hat dem Unterricht der Kinder nachzuhelfen gesucht, sich bei Vereinen für Bekleidung und Beschuhung der Kinder verwendet, kränklichen Kindern die Aufnahme in Curanstalten und Feriencolonien verschafft und seine Wahrnehmungen periodisch an den Cultusvorstand geleitet. Allein seine Berichte wurden wenig gelesen und seine Anträge fast niemals gewürdigt. Nur ganz anfänglich hatte beim Cultusvorstand ein lebhafteres Interesse für die »verlassenen Kinder" vorgewaltet. Man hatte die Fürsorge für dieselben als »Gemeinde-Institution" erklärt und den Beschluß gefaßt, unter der Bezeichnung »Mannheimer Kinderasyl" eine eigene Pflegeanstalt zu errichten. Ein Special- Comitö wurde hiefür bestellt, die Bettelheim-Widmung diesem Zwecke zugedacht und eine Collecte eingeleitet. Allein der Elfer war bald verraucht, die Anträge des Specialcomitös blieben unerledigt, in Folge dessen dasselbe sich auflöste. Als nachmals auch die III. Section, welcher die Fürsorge unterstellt war, ausgelassen wurde, blieben diese Angelegenheiten dem Wohlthätigkeitsamte anheimgestellt, welches jeder Ermächtigung zur Abstellung der Mißstände entbehrt. Und doch wäre es dringend nöthig, auf diesem Gebiete gründlich Wandel zu schaffen. Die Bedeutung der Kinderfürsorge darf nicht allein vom Standpunkte der Wohlthätigkeitspflege aufgefaßt werden; sie ist vielmehr — nach der Ansicht der vornehmsten Nationalökonomen — eine Politisch und ökonomisch bedeutsame Maßregel. Diese Ansicht ist in Belgien, zum Theil in der Schweiz, in Frankreich und im Deutschen Reich in die Praxis übergegangen, ganz besonders in Ungarn, wo die Errichtung von staatlichen Kinder-Asylen bereits im Zuge ist und wo der Szell'sche Gesetzentwurf die staatliche Verpflegung aller verlassenen Kinder in Aussicht nimmt. Allerdings ist die Cultusgemeinde zu solcher Fürsorge nicht gesetzlich verpflichtet. Allein der Cultusvorstand hat freiwillig diese Pflicht übernommen, weil es zu Tage liegt, daß die fortschreitende Poletarisirung der Jugend dieselbe vom Judenthum ablenkt und daß es ein Lebensintereffe für die Gemeinde bildet, dem wirthschaftlichen und confeffionellen Niedergang entgegenzutreten. Um diesen Zweck zu erreichen, genügen die hierbei angewendeten Mittel nicht im Entferntesten. Zunächst erstreckt sich die bisherige Fürsorge nur auf einen Theil der in christlicher Pflege befindlichen Kinder, daher die Uebernahme der anderen Kinder wenigstens succeffwe zu erstreben wäre. Sodann ist die Fürsorge eine mangelhafte, was keineswegs nur auf die Geldfrage, sondern auf den Mangel eines festen Programmes und auf eine unzulängliche Beachtung seitens des Cultusvorstandes zurückzuführen ist. Und schließlich darf die Fürsorge, wenn sie wirksam sein soll, nicht mit dem 14. Lebensjahre ihr Ende finden, da in diesem Alter von einer religiösen oder wirthschaftlichen Selbstständigkeit noch nicht die Rede sein kann. Ein solches Programm müßte die Grundsätze feststellen, welche für die materielle Verpflegung, für die religiöse und sittliche Erziehung und für die Unterbringung und Evidenzhaltung der Kinder nach Vollendung des 14. Lebensjahres zu gelten haben. Als die wichtigsten dieser Piogrammpunkte erscheinen folgende: 1. Es sollte von der Etnzelverpflegung der Kinder abgesehen werden, da das verfügbare Pflegegetd für eine solche nicht zureichend erscheint. Um für den gleichen Einheitsbetrag Besseres zu leisten, sollten Gruppen von etwa 10 Kindern gleichen Geschlechtes und gleicher Schulstuse bei einer Pflegepartei untergebracht werden, welche hierdurch in die Lage käme, beffere Wohnung und Verköstigung zu bieten. 2. Als Pflegeparteien sollen nur verheiratete Lehrpersonen bestellt werden, welche in einem bestimmten Stadtbezirke (z. B. II oder XX) wohnen, um hierdurch die Controle der Kinder zu erleichtern. 3. Da von den Pflegeparteien eine unausgesetzte Beaufsichtigung der Kinder zu erwarten ist, so soll in der Nähe ihres Wohrsitzes ein Kinderhort errichtet werden, in welchem die Kinder ihre schulfreie Zeit unter Aussicht zubringen, ihre Schulaufgaben fertigen, Wiederholungsunterricht empfangen, lesen, spielen, turnen, baden können. An Sabbath-Nachmittagen und Festtagen könnte dort ein vereinfachter Jugendgottesdienst abgehalten werden. 4. Sämmtliche Kinder wären mindestens zweimal monatlich durch einen Kinderarzt zu revidiren. 5. Die Fürsorge wäre über das 14. Lebensjahr hinaus zu erstrecken, bis die Kinder durch eine Erziehungsanstalt oder eine Lehre übernommen werden. Auch dann hat die Controle der Kinder bis zur Erreichung der Erwerbsfähigkeit fortzudauern. 6. Die Fürsorge ist unter einen ständigen Ausschuß zu stellen, welcher sich aus Mitgliedern des Cultusvorstandes und aus Vorstandsmitgliedern der im II. und XX. Bezirke domicilierenden jüdischen Wohlthätigkeits-Bereine zusammensetzt. Erinnerungen an Moritz Kazarn«. (Zum 15. September 1903.) Zu seinem Geburtstage pflegte Lazarus Andere zu beschenken — ich will seiner lieblichen Sitte treu bleiben und fortan am 15. September Anderen Freude machen, da ich ihm keine mehr erweisen kann ... Um wie viel mehr drängt es mich dazu, an diesem ersten Geburtstage, da er nicht mehr unter uns Lebenden weilt! Womit aber könnte ich wohl seine Freunde mehr erfreuen, als mit Erinnerungen an sein großes, gutes Herz, an seinen treuen, liebereicheu Sinn? I Den Mann der Wissenschaft mögen Andere berufen sein, zu schildern, i ch kenne sein Gemüth! Wie viel Züge hat er mir aus der Kindheit erzählt! Einiges davon findet sich in der »Jüdischen Gemeinde vor 50 Jahren" (in »Treu und Frei"). Aber da ist er mehr der Vermittler der Wohlthaten seines Vaters, wenn er zum Beispiel dem armen Fischer heimlich den neuen Rock in die Bude trägt, — nein, ganz selbstständig verstand es der Knabe, Wohlthaten

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