Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 37 (11.9.1903)
- Date
- 1903-09-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 586 Dr. Dlocb's Mocbenscbritt. Nr. 37 Gin Wort an de« interparlamentarischen Frirdensrongrrk. Die Parlamentarier aller Staaten haben sich zum zwölfteumale, nunmehr in Wien, versammelt, um die hohe Mission zu berathen, wie der Friede unter den Staaten bei aufkeimenden Differenzen durch schiedsgerichtliche Thätigkeit zu vermitteln wäre. Die Parlamentarier bilden hiemit einen Theil des interationalen Friedenscongresses, der bekanntlich sich aus Idealisten und Theoretikern zusammeusetzt, und sie würden den maßgebendsten Theil ausmachen, wenn einerseits die Parlamente wirkliche Volksvertretungen wären, die nach oben wie nach unten gleich nachdrucksvoll das Gewissen des Volkes seien und seine sittliche Sendung zum Ausdruck bringen sollen, wenn sie nicht liebedienerisch nach oben und popularitätshascheud nach unten mehr um ihre Mandate und ihre persönlichen Vortheile als um die Wahrheit besorgt wären, und wenn anderseits nicht blos der Friede unter den Mächten, sondern der Friede unter den Menschen das Ziel wäre, das sich die parlamentarischen und außerparlamentarischen Vereinigungen setzen wollten. Gewiß ist die friedliche Beilegung aller Streitigkeiten unter den Staaten ein begehrenswerthes Ziel. Aber viel höher steht doch die Erstrebung des Friedens unter den Menschen. Die Entwicklung des Militärwesens hat einen solchen Grad erreicht, daß sie selbst die Regierungen zwingt, das Aeußerste zu vermelden und das Schwert in der Scheide zu lassen, so lange es nur irgendwie möglich ist, die staatlichen Interessen ohne Appell an das Kriegsglück zu schützen. Diese Verhältnisse kommen der internationalen Friedeusidee wenigstens in Europa so zu statten, daß die großen Mächte so ipso friedlich gesinnt sind. Anders stehen aber die Verhältnisse, wenn man die Volksstimmuugeu ins Auge faßt. Diese sind nichts weniger als friedlich. Der nationale Chauvinismus hat die Gemüther bis zur Siedehitze erregt, und wohin wir in Europa blicken, erkennen wir in dieser überhitzten nationalen Stimmung die Gefahr für den Weltfrieden. Das ist in Frankreich und Italien ebenso zutreffend, wie in Rußland und Bulgarien. Das Bestreben der Idealisten — Parlamentarier und Theoretiker — müßte daher in erster Reihe darauf gerichtet sein, dem mißverstandenen nationalen Ideal ein anderes, das Meujchheitsideal, zu substituiren und darauf hinzuarbeiten, daß die Nationen lernen, nicht blos ihre eigenen Existenzbedingungen zu fördern, sondern auch die der anderen zu achten. Neben und miteinander sollen die Völker leben — nicht gegeneinander. Das müßte das Programm sein, dessen Erfüllung die internationale, wie die interparlamentarische Friedensgesellschaft sich zur Aufgabe zu machen hätte. Untrennbar von dieser Mission wäre auch die, die nationale Gleichberechtigung, sowie die nationale Existenzberechtigung nicht in Gegensatz zu bringen mit coufessioneller Gleichberechtigung und konfessioneller Existenzberechtigung. Der Glaube des Menschen, seine Beziehungen zu Gott und der Welt, haben keinen Gegenstand des Angriffes Anderer zu bilden. Und wie Niemand seiner Abstammung wegen verfolgt werden darf, wenn anders die Friedensgesellschaft auf ehrlicher Grundlage bestehen soll, so darf auch Religion und Abstammung kein Gegenstand der Verfolgung oder auch nur der Erörterung sei«. Nur wenn die Friedensfreunde in diesem Sinne thätrg sein werden, wird ihre Arbeit erfolgreich sein — andernfalls bleiben alle ihre Resolutionen leere Worte ohne Wirkung. Wohin immer die in Wien zur interparlamentarischen Friedeusconferenz versammelten Parlamentarier ihre Blicke wenden, werden sie Stoff finden, in dem von uns bezeichueten Sinne ihre Thätigkeit zu entfalten. Das Nächstliegende Arbeitsfeld müßte wohl der Orient sein. Obwohl Rußland kein Parlament hat und somit eine unmittelbare parlamentarische Wirkung ausgeschlossen ist, würde auch in diesem monarchisch-despotischen Lande die Stimme der Friedensfreunde sich geltend machen, wenn die Parlamentarier aller Staaten ihre Stimme erheben würden, um dem Kaiser von Rußland nahezulegen, daß gerade in seinem Reiche die Menschlichkeit mit Füßen getreten wird, daß Nation als Eigenart, sowie confessionelle Selbstständigkeit dort mit brutalster Gewalt niedergedrückt werden, und daß nicht nur die Individualität, sondern die Individuen zu Tausenden gemordet, hingeschlachtet, vernichtet werden. Der Kaiser kann die Annahme der Adressen ans England und Amerika verweigern, die Stimme der Vertreter aller Culturstaaten kann er nicht überhören, und wenngleich sie nicht sofort ihre Wirkung üben wird, wirkungslos wird sie doch, nicht verhallen. Die anderen Orientstaaten, Rumänien, Bulgarien Serbien, haben Parlamente; ja ihre Parlamentarier nehmen sogar an den Friedenscougressen theil. Wenn diese Vertreter nicht der perfidesten Heuchelei beschuldigt werden sollen, dann müssen sie zuerst im eigenen Lande die Friedensidee vertreten, die Friedensidee, die nicht nur darin besteht, daß sich die Menschen nicht im Kriege morden sollen, sondern darin, daß sie sich gegenseitig auch im Frieden als Menschen achten. Aber gerade in diesen Staaten wird dieses Recht mit Füßen getreten, und es nimmt sich daher recht sonderbar aus, daß speciell rumänische Abgeordnete in großer Zahl an dem interparlamentarischen Congresse ohne Erröthen theilnehmen. Wenn sie es sich selbst nicht sagen, welche klägliche Rolle sie auf diesem Cultur-Cougresse spielen, so wäre es Pflicht aller anderen Congreßtheilnehmer, sie darüber aufzuklären, welche Mission sie zuvor in der eigenen Heimat zu erfüllen hätten, damit sie an einem europäischen Culturwerk theilnehmen können. Wir können uns eine aufrichtige Thätigkeit dieses Congresses nicht vorstellen,, wenn er nicht auch den Wiener Gesinnungsgenossen der Rumänen die Wahrheit in's Gesicht sagen würde. Die Pflicht dem Gastgeber gegenüber darf doch nicht soweit gehen, daß man Heuchelei treibt. In Wien wird aber gegen das Menschenrecht gerade so gesündigt wie in Rumänien, und es wäre Lug und Trug, wenn etwa ein Schneider oder Bielohlawek, weil sie zufällig Abgeordnete sind, an einem solchen Congreß theilnehmen dürften. Das muß klar herausgesagt werden, nicht diesen „Abgeordneten", sondern dem Wiener Volke. A. Wiener. Fürsorge für „Uerlaffenr Kinder". Von Dr. M. St .... r. Die Commune Wien ist gesetzlich verpflichtet, Kinder, welche notorisch des Ernährers entbehren, zu versorgen, und zwar salls dieselben in Wien heimatberechtigt sind, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Solche Kinder werden durch den Magistrat in Privatpflege gegeben; als Pflegegeld wird monatlich 9, bezw. 12 Kronen bezahlt. Entsprechend der unzureichenden Zahlung werden die Kinder meist schlecht genährt und wenig beaufsichtigt. Jüdische Kinder werden in der Regel nur von den dürftigsten Pflegeparteien übernommen, und , falls sie überhaupt das 14. Jahr erreichen, zumeist getauft. Diese Verhältnisse veranlaßten den Cultusvorstand im Jahre 1891, sich beim Magistrate dahin zu verwenden, daß die zu versorgenden jüdischen Kinder zu jüdischen Parteien in Pflege gegeben würden. Es fanden sich aber keine jüdischen Parteien, welche gewissenlos genug wären, Kinder zu übernehmen, ohne daß ihnen die Mittel geboten werden, sie wenigstens nothdürftig zu ernähren. Nach gründlicher Umschau jedoch gelang es, eine Liste jüdischer Pflegeparteien aufzustellen, welche sich mit einem Pflegegeld von monatlich 25 Kronen begnügten. Der Cultusvorstand erklärte, für den Mehrbetrag aufzukommen und der Magistrat übergab demzufolge 13 jüdische Kinder an jüdische Pflegeparteien. Im Laufe der Zeit vermehrte sich die Zahl solcher Kinder auf 107, unter denen sich auch einige befinden, für welche nicht