Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 30 (24.7.1903)
- Date
- 1903-07-24
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 482 Dr. Dlocb's MocbenscbrM. Nr. 30 Vermögens eingesetzt hatte. Dieser Timoschtschuk erschien dem Matwejew vor Allem des Mordes verdächtig. Nachdem er die zur Bekräftigung seines Verdachtes erforderlichen Beweise gesammelt hatte, wozu er zwei Monate brauchte, begab er sich nach Odessa, um mit dem Oberprocuror und dem Procuror über die ferneren Schritte zu berathschlagen. Am 10. d. M. traf er wieder in Duboffary ein und schritt zur Verhaftung des Michael Timoschtschuk und des der Mitthäterschaft verdächtigen Anton Tischtschenko, eines Gartenwächters. Nach kurzem Leugnen gestand nun Tischtschenko. daß er am 21. Februar d.J. auf dem Großen Bazar in Dubossary, wo er eben Grütze und Oel kaufen wollte, mit dem Timoschtschuk zufammentraf. Dieser lud ihn auf ein Glas Wein ein, und sie begaben sich nach dem Schank des Jankel Fischmann. Beim Leeren der achten Flasche raunte ihm Timoschtschuk still ins Ohr, er möge ihm bei der Ermordung des Knaben helfen, wofür er ihm 50 Rubel zahlen wolle. Es kam aber zu keiner Abmachung. Am folgenden Morgen suchte ihn Timoschtschuk wieder auf. Nachdem sie sechs Flaschen Wein ausgetrunken hatten, wurden sie einig und gingen auseinander. Nach einer Stunde kehrte Timoschtschuk mit dem Knaben zurück, stieß ihn in den Keller, sprang ihm nach und schlug ihn mit einem Stock todt. Beide Männer entkleideten den Leichnam, und Timoschtschuk brachte ihm mit einem Federmesser mehrere Wunden bei. Bis zum Abend des 25. Februar ließen sie den Leichnam im Keller liegen und trugen ihn dann nach dem Garten Scholubow's. Krakau. (Kinderraub in Galizien.) Die ungesetzlich gelausten unmündigen Kinder Reiß sinv noch immer nicht bei ihrem Vater. Das Bezirksgericht Stanislau hat nunmehr nach sechsmonatlicher Dauer das Ansuchen wegen Abnahme der Kinder und Uebergabe derselben an den Vater meritorisch erledigt und demselben keine Folge gegeben. In der Begründung heißt es, daß laut § 145 a. b. G. B. die Ellern berechtigt seien, nur flüchtige Kinder mit obrigkeitlichem Beistände zurückzubringen (!?), und daß übrigens die Vaterschaft des Reiß ihn berechtige, die Kinder ohne gerichtlichen Beistand zurückzuverlangen. Diese letztere Bermuthung hat sich im gegebenen Falle als grundlos erwiesen, denn die Kinder werden dem Vater trotz seines Verlangens nicht zurückgestellt. Sein Vertreter, Advvcat Dr. Raphael Landau in Krakau, hat gegen diese Entscheidung an das Kreisgericht Stanislau recurrirt. Gleichzeitig hat Dr. Landau an die Krakauer Polizeidirection eine Eingabe gerichtet, es mögen die hier wohnenden Kinder vorläufig an einen sicheren Ort gebracht werden, da der Vater befürchte, die Kinder würden sonst unauffindbar werden. Diese Eingabe ist bis nun nicht erledigt worden. — Kinder, die mit List oder Gewalt der väterlichen Gewalt entzogen wurden, scheinen für das Bezirksgericht Stanislau nicht als Flüchtlinge zu gelten. Und um sich zu dieser Erkenntniß emporzuringen, braucht das Bezirksgericht Stanislau sechs Monate, einen Zeitraum, der ausreicht, um einen ausgewachsenen Proceß in allen drei Instanzen durchzuführen. Neuhof. Die Bodenculturgesellschaft mit beschränkter Haftung hatte für den 12. Juli eine Einladung an ihre Gesellschafter und an die Vorstandsmitglieder des Vereines zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands ergehen lassen, das ihr gehörige Gut Neuhof bei Posen in Augenschein zu nehmen. Etwa 30 Herren hatten der Einladung Folge geleistet, darunter die Herren Qberamtmann Cohn, I. Freymark, Dr. Ernst Tach und Prof. Marburg aus Berlin, Gutsbesitzer Ehrenfried auf Augustenberg bei Kostschin, Rittergutsbesitzer Cäsar Sachs auf Groß-Bersen bei Gellendorf. Gustav Tuch aus Hamburg, Director N. Hamburger, Dr Martin Jaffe, Commercienrath Nazary Kantorowicz, I. Lesser, Rechtsanwalt Placzek aus Posen, Aron Katz aus Schwersenz. In Equipagen und Kremsern wurden die Gäste um 8'/« Uhr Morgens vom „Hotel de Borne“ in Posen abgeholt und trafen gegen 9 Ühr auf dem Gute ein, dessen Eingangsthor mit Guirlanden und Fahnen einen freundlichen Empfang bot. Einen recht angenehmen Eindruck gewährt der Anblick des Wohnhauses, welches der Geschäftsführer, ein Ehrenamt, Herr Mühlenbesitzer I. Rosenthal, der überall den liebenswürdigen Führer machte, in sachgemäßer und geschmackvoller Weise hatte umbauen lassen. Es enthält die Wohnräume für den Jnspector, einen geräumigen Lehrsaal, Speisesaal und Schlafräume für die Zöglinge, sowie Räumlichkeiten, welche bei eventuellen Krankheitsfällen in Benützung zu nehmen sind. Das Ganze ist weit und lustig angelegt; überall herrscht peinliche Ordnung und Reinlichkeit. Die Eleven, die nunmehr den Anwesenden vorgestellt wurden, sahen frisch und gesund aus. Die Antworten, die sie auf an sie gestellte Fragen ertheilten, zeigten, daß sie praktisch mit allen landwirthschastlichen Thätigkeiten vertraut ge-^. macht werden und daß sie mit Lust und Liebe an dem von ihnenI erwählten Berufe hängen. Aus den kurzen Auffätzen, die die jungen» Leute über das, was sie gelernt, hatten anfertigen müssen, war zur ersehen, daß der theoretische Unterricht nicht hinter dem praktischen?! zurücksteht. Zuerst wurden die Ställe besichtigt. 24 Kühe, 10 Kälber, 9 Pferde zeigten einen vorzüglichen Stand. Da die Verwerthung der Milch die Gesammtwirthschaft günstig beeinflußt und andererseits die bisherige Production nicht mehr der Nachfrage genügt, soll in nächster Zeit die Zahl der Kühe auf mindestens 30 erhöht werden. Der Gang über die Felder des ca. 400 Morgen großen Gutes veranlaßte Diejenigen, welche Neuhof vor der Bewirthschaftung durch die Bodenculturgesellschaft gesehen hatten, zur rückhaltlosen Anerkennung der Betriebsleitung. Die anwesenden Fachleute sprachen sich außerordentlich befriedigt über den Stand der Früchte aus, der eine gute Ernte erhoffen läßt. Das Ganze sticht entschieden außerordentlich zu seinem Vortheil von den umliegenden Besitzungen ab und beweist, mit wie großem Verständniß und welch' rastloser Arbeit an der Meliorirung des Gutes gearbeitet wird. Nach dem Rundgang, der allgemein lebhaftes Interesse hervorgerufen hatte, wurden die Gäste von dem Posener Damencomite, welchem Frau Dr. Gellert, Frau Jeanette Herz, Frau Licht, Frau Medicinalrath Mankiewicz und Frau I. Rosenthal angehören, mit einem Frühstück bewirthet. Der Vorsitzende, Oberamtmann Cohn, begrüßte officiell die Erschienenen und sprach dem Leiter Herrn Rosenthal, sowie dem Damencomite den herzlichen Dank der Gesellschaft aus. Hiernach fand eine Besprechung der anwesenden Gesellschafter und Vorstandsmitglieder des Bodenculturvereines statt, in welcher die Aufnahmebedingungen der Zöglinge principiell erörtert wurden und der Beschluß gefaßt wurde, weitere Zöglinge auf Neuhof aufzunehmen. Zwar liegt eine große Anzahl von Anmeldungen vor, die aber zum größten Theil keine Berücksichtigung finden konnten, da es sich entweder um kränkliche oder schwächliche junge Leute handelt, oder andere Bedenken vorliegen. Es sei an dieser Stelle nochmals betont, daß die Bodenculturgesellschaft nur gesunden und kräftigen Zöglingen Aufnahme gewähren kann. Neue Anmeldungen nimmt Herr Rosenthal, Posen, Naumannstraße 15 entgegen. Die Besichtigung hat alle Erschienenen davon überzeugt, daß das bedeutsame Unternehmen in guten Händen liegt und daß, wenn auch noch manche Verbesserungen zu hoffen, manche Erfahrungen zu sammeln sind, man dort beruhigt und vertrauensvoll der Zukunft des bedeutsamen Unternehmens entgegensetzen kann. Einen die Regelung des jüdischen Religionsunterrichtes betreffenden Erlaß des preußischen Cultusministers und des Ministers des Innern veröffentlicht die »Mg. Ztg. des Judenthums"'. In dem Erlaß heißt es: »Es ist uns erwünscht, einen Ueberblick darüber zu gewinnen, in welcher Weise in denjenigen Synagogengemeinden, die nicht zum Bezirke einer als öffentliche Schule anerkannten jüdischen Elementarschule gehören, den gesetzlichen Bestimmungen Genüge geleistet wird, nach denen eine jede Synagogengemeinde verbunden ist, solche Einrichtungen zu treffen, daß es keinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters an dem erforderlichen Religionsunterrichte fehle. Die königliche Regierung wird veranlaßt, hierüber Ermittlungen anzustellen. Dabei sind auch die Anstellungsbedingungen der mit dem Religionsunterricht beauftragten Lehrer näher zu erörtern. Ganz besonders aber ist die Frage eingehend zu prüfen, ob etwa eine ungenügende Dotirung der Religionslehrerstellen auch einen ungenügenden Religionsunterricht zur Folge hat. Ferner. ist zu erwägen, ob nicht die Synagogengemeinden nach Lage ihrer Verhältnisse anzuhalten sein werden, ausreichende Mittel zu dem Zwecke zur Verfügung zu stellen. Das Ergebniß der Ermittlungen ist in einer nach dem beigefügten Formular anzufertigenden Uebersicht zusammenzustellen, deren Einreichung wir binnen sechs Wochen entgegenfehen. In dem Formular werden etwa zwanzig Fragen aufgestellt. Die wichtigsten sind die folgenden: Hat der Religionslehrer zur Ausübung feines Amtes vom Staate die Erlaubniß erhalten, wenn nicht, welche Vorbildung hat derselbe? Ist der Religionslehrer lebenslänglich oder auf Kündigung angestellt, beziehungsweise welche Kündigungsfrist ist festgestellt? Ist die Besoldung des Religionslehrers eine feste, oder steigt dieselbe in gewissen Zeitabschnitten, bejahendenfalls wie? Ist die Gemeinde verpflichtet, dem Religionslehrer im Falle der Dienstunfähigkeit einen Ruhegehalt zu gewähren, bejahendenfalls welches? Haben dessen Witwe und Waisen Anspruch auf Versorgung seitens der Synagogengemeinde? Sind Mängel in Beziehung auf die Ertheilung des Religionsunterrichtes vorhanden, welche auf ungenügende Do- ^tirung der Lehrerstelle zurückzuführen sind, und welche? W Ist die Synagogengemeinde in der Lage, ausreichende 8 Mittel für die Ertheilung des Religionsunterrichts zur Ber- Lfügung zu stellen?"' 8 Diese - seit Langem viel erörterte Angelegenheit dürfte somit binnen kurzem ihre Erledigung finden.