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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-07-10 · 28 (10.7.1903) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
28 (10.7.1903)
Date
1903-07-10
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 28 Dr. Dlocb's MocbenscbrM. Seite 447 deshalb vor, der Jewish Colonisation Association für jeden ausgewanderten Juden 5.84 Rubel zu zahlen, und zwar unter der Bedingung, daß sie in je 5 Jahren 650.000 Juden aus Rußland befördert. Der Minister des Innern Durnowo hielt diesen Vorschlag für nicht ausführbar. Der Finanzminister Abasi bekämpfte den Vorschlag, die Jewish Colonisation Association aus den Erträgnissen der Karobka zu subventioniren, da die Karobkagelder zur Unterhaltung der jüdischen, religiösen und Wohlthätigkeitsinstitutionen erforderlich sind. Auch glaubte er die Möglichkeit, große Massen von Juden nach Argentinien zu befördern, bezwecken zu müssen. Der Antrag des Marineministers wurde einstweilen zurückgestellt, obwohl der Minister des Innern bereits im Jahre 1892 einzelnen jüdischen Emigranten aus den Karobkageldern eine Reiseunterstützung zu gewähren begann. Ein weiteres Privilegium bestand darin, daß von Juden, welche vor ihrer Emigration ihrer Militärpflicht nicht genügt haben, die bekannte Strafe in der Höhe von 3OO Rubel nicht eingetrieben wurde. Diese Praxis wurde jedoch nur unter der Hand befolgt, ohne daß sie Gesetzeskraft erlangt hätte. Man scheute nämlich die zur Erlangung von Gesetzeskraft erforderliche Public a t i o n, durch welche zahlreiche Juden veranlaßt werden könnten, das Privilegium zu Militärhinterziehungen zu mißbrauchen. Aus Scheu vor der erforderlichen Publikation wurde auch einem weiteren Privilegium keine Gesetzeskraft, wonach wegen leichten, nicht ehrenrührigen Vergehen verfolgten jüdischen Emigranten die Strafen erlassen wurden. Jüdische Rückwanderer wurden, falls sie im Auslande noch kein Bürgerrecht erworben haben, auf Staatskosten zurückbefördert, wobei der Staat sich an der von der Jewish Colonisation Association hinterlegten Caution im Betrage von 100.000 Rubel schadlos hielt. Der Staat behielt sich vor, die Thätigkeit der Jewish Colonisation Association zu inhibiren, falls die Rückwanderung größere Dimensionen annehmen sollte. Der einzige Minister, der sich von vornherein keine Illusionen gemacht hat, war der geistvolle Bunge, der ein Finanzgenie ersten Ranges gewesen soll. Er schrieb gutachtlich: „Eine Mische Massenemigration ist nur nach einem reichbesiedelten Lande mit einer unternehmungslustigen aber dennoch etwas zurückgebliebenen Bevölkerung denkbar. Die Juden sind unfähig, ein noch nicht bevölkertes Land von Grunde auf zu colonisire,,. Daher wird aus dem argentinischen Plane nie etwas werden . . Der Traum, aus Rußland 6—8 Millionen Juden zu exportiren, wird für alle Zeiten ein Traum bleiben/ Friedrich der Große und sein Hofjuwelier Ephraim Beitel. Von Dr. Josef Hoff, Rabbiner in Bisen z. Keinem Hohenzoller-Fürsten gelang es in so hohem Maße, mitten in der Zerrissenheit, im ganzen Kreise der Nation populäre Wurzeln zu schlagen, als Friedrich dem Großen. Dieser unermüdliche, wachsame König, in seiner schlichten und anspruchslosen Erscheinung, seinem scharfen Auge, seiner Verrichtung des Scheines und der Lüge, ist in zahllosen Erzählungen und Anekdoten in alle Kreise des deutschen Volkslebens eingedrungen. Durch seine rastlose Thätigkeit vom frühen Morgen bis zum späten Abend erlangte Friedrich eine umfassende Einsicht in alle Zustände seines Reiches, und sein diktatorisches Wesen, das selbst den Stock nicht verschmähte, schreckte die Trägen und die Ungerechten. Von dem Grundsätze ausgehend, daß der König der erste Diener des Staates sei und daß die Wohlfahrt der Gesammtheit sein höchstes Ziel sein müsse, war seine Hauptsorge der materiellen Verbesserung seiner Staaten und der Vermehrung seiner Einkünfte zugewendet. Zu dem Ende löste er die Fesieln des Handels und der Gewerbe, legte Fabriken an, berief aus dem Ausland Handwerker und Künstler und beförderte den Ackerbau und die Forstcultur. Was Religion und Kirche betrifft, war es ein großer Vortheil, daß Friedrich zuerst den Grundsatz ch r i st l i ch e r Toleranz aufstellte und praktisch übte. Vermöge seiner Bildung und seiner freidenkenden Geistesricktung stand er über dem Gezänke der Theologen und den kleinlichen consissionellen Streitigkeiten. Als protestantischer Herrscher war er seinen katholischen Unterthanen ein milder Vater, ja er ließ sogar eine katholische Kirche in Berlin errichten und erhob den Cardinal von Sinzendorff zum Ritter des Schwarzen Adler-Ordens. In grellem Widerspruch zu dem Bestreben des Königs, die Toleranz in den preußischen Staaten zur Herrschaft zu bringen, steht jedoch die große Abneigung, die er bei jeder Gelegenheit den Juden gegenüber zur Schau trug. Friedrich der Große ließ zwar einen Jeden nach seiner Fa9on selig werden, aber im bürgerlichen Leben erkannte er nicht Jeden neben den christlichen Unterthanen als gleichberechtigt an. Er beschränkte die Rechte der Juden, um die der Nichtjuden zu wahren; ja seine Antipathie gegen die jüdische Nation ging so weit, daß er in einem Edikte vom 28. August 1752 die in seinem Lande ansässigen Juden auf eine gewisse Anzahl Köpfe restringirte. Belastet mit schweren, ungerechtfertigten Abgaben, von Künsten und Wiflenschaften ausgeschlossen, blieb den Juden nichts als der Handel mit Geld und Waaren/) „Nur insofern sie dem Staate nützlich sein konnten, trat Friedrich zu ihnen in ein milderes Verhältniß; er duldete und schützte sie nur, weil sein Staatsschatz dadurch gewann. Er dachte nur daran, die Juden systematisch auszusaugen, und insofern bezeichnet der Amerikaner Prescott die Gesetzgebung des großen Königs in Betreff der Juden als eine westgothische mit vollem Rechte/-) In geeigneten, natürlich sehr vereinzelten Fällen hatte daher Friedrich, gemäß seinem schlauen Herrscherprincip, jüdische Kaufleute durch besondere Gnade auch in ihren bürgerlichen Rechten den christlichen Unterthanen ganz ebenbürtig gemacht, theils um sie für ihre Geschäftstüchtigkeit ausnahmsweise zu belohnen, theils um sie für diese Gnade zu besonderen Leistungen gegen den Staat heranzuziehen. Gleich nach seinem Regierungsantritte hatte der König das Edict erlassen, daß „alle nützliche und geschickte Leute, welche aus fremden Landen in Berlin sich häuslich niederließen, außer den bisherigen Beneficiis. auch die Accise- und Service-Freiheit auf zwei Jahre genießen füllten."* 2 3) Am 16. F.'bruar 1786 ertheilte er durch ein außerordentliches Privileg den jüdischen Banquiers Salomon Moses Levi's Erben die Rechte christlicher Kaufleute in ihrem Handel in und außer den Gerichten, welches Privileg das jüdische Bankhaus theuer bezahlen mußte. Dieselbe königliche Gnade war schon im Jahre 1761 dem Hofjuwelier Ephraim Beitel zutheil geworden. Beitel, ein Mann von seltener Energie und Geschäftstüchtigkeit, hatte während des siebenjährigen Krieges als Pächter und Inhaber der Berliner Münze eine außerordentliche Macht. Als perboua grata beim preußischen Hof nahm er unter den Juden Berlins eine Ausnahmsstellung ein, wodurch es ihm ermöglicht wurde, in dringenden Fällen für seine bedrängten Glaubensbrüder einzutreten4. — Im dritten schlesischen Kriege hatte Friedrich der Große mit übermenschlichen Kräften gegen die damaligen Großmächte Europas gerungen; sieben Jahre lang handelte es sich um die Existenz des preußischen Staates. Um sein Land zu retten und seine Unterthanen womöglichst zu schonen, mußte der König zu den gewagtesten Mitteln und zu den künstlichsten Münzoperationen greifen. Seine persönliche Gesinnung der eisernen Nothwendigkeit unterordnend, erkannte er sofort mit klarem Blick das besondere Talent des jüdischen Juweliers Ephraim Beitel. Getreu seinem Princip, einen Jeden für das Wohl der Gesammtheit zu verwenden, schloß Friedrich bereits im Jahre 1755 mit Beitel einen Münzcontract. Zwar wurde schon im nächsten Jahre dieser Contract aufgehoben, doch wurde ihm nach der Besitzung Sachsens die dortige Münze übertragen. Das Ansehen, das er seines großen Reichthums und seiner hohen Stellung wegen allenthalben genoß, zog ihm Verleumdungen und Verdächtigungen, ja sogar Untersuchung und Gefängniß zu. Gegen Zahlung von 30.000 Reichsthaler erlangte er vom Könige seine Freiheit wieder, worauf er abermals die Berliner Münze bis zum Ende des siebenjährigen Krieges in Pacht erhielt. Beitel's Bestreben ging nun dahin, das alte Geld gegen das neugemünzte umzutauschen. Zu diesem Behufs stellte er Agenten an, deren Aufgabe es war. das platte Land zu durchstreichen, um alles Silber, dessen sie habhaft werden konnten, in seine Münze abzuliefern; auch das sächsische Geld wurde, u. zw. „aus Gnaden * in den königlichen Cossen angenommen, das ausländische wurde jedoch von Beitel zurückgewiesen, weil die andern Staaten noch viel gehaltloser als Preußen prägten. Diese Finanzoperationen allein setzten Friedrich den Großen in den Stand, das scheinbar Unmögliche möglich zu machen, nämlich, den dritten schlesischen ') Vgl. Streckfuß: „500 Jahre Berliner Geschichte und Sage"; $D. Jungfer: „Die Juden unter Friedrich dem Großen/ Seite 33; Grätz: XI. Seite 17 u. 159; Dessauer's Geschichte, Seite 495. 2) Vgl. M. Kahserling: „Moses Mendelssohn." Seite 287 f. 3) S. H. Jungfer: „Die Inden unter Friedrich dem Großen." Seite 34. 4) Ein Gesuch, das Ephraim Beitel der Regierung überreichte, daß die Inden mindestens zu Handwerken zugelaffen werden mögen, blieb jedoch unbeachtet. S. Mendelsohn's Ges. Schriften. V. S. 680, vgl. Grätz, XI, S. 80 u. 159.

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