Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 27 (3.7.1903)
- Date
- 1903-07-03
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 27 Dr. Blocb’s MocbenscbrM. Seite 435 daß derselbe kein Bedenken trug, die auf demselben sich befindlichen Baumaterialien tatsächlich zu zelstreuen, wozu er meines Erachtens nicht das mindeste Recht hatte, wie er auch auf das Einschreiten meines Fiscalamtes von der k. k. Polizei zur Rückerstattung des Geraubten gezwungen wurde. Was den Gegenstand selbst betrifft, ist es notorisch, daß die Majorität der hiesigen Judengemeinde, die die besagte Bioleyz beging und auch das seit Langem bestehende Bethaus des dem alten Ritus ergebenen Theiles via lacti zerstörte, dem neuen oder reformirten Ritus huldige und daß durch den Von ihr neuerdings angenommenen Namen Altjuden an der Wesenheit der Sache nichts geändert sei, da es sich hier nicht um den Namen, wohl aber um die Sache selbst handle und da es keinem Vernünftigen Zweifel unterliegen könne, daß sie sich diesen Namen gerade darum geben wolle, damit sie den hohen Ministerialerlaß Vom 31. Juli 1857, Z. 9460/232, zu ihren Gunsten auslegen und den anderen Theil unterdrücken könne, da doch der Ministerialerlaß ausdrücklich der Religionsgenoffenschaft nach den alten gottesdienstlichen Gebräuchen, wie solche der israelitische Ritus vorschreibt, das Wort redet" u. s. w. Soweit die Worte des Kirchenfürsten. So Viel zu unserer Rechtfertigung; in eine weitere Polemik wollen wir uns nicht einlaffen, da wir jeden Chilul Haschern ausweichen. Mit Vorzüglicher Hochachtung Agram, 4. Thamus 5663. Der Bor st and der Agramer aut. israelit.-orthod. Cultusgemeinde. Das neue ruffische Judengesetz. Petersburg. Das neue Judengesetz hat auch in der russischen Presse sehr lebhafte Commentare hervorgerufen, wobei das temporäre Verbot über die Erwerbung von Grundeigenthum außerhalb des Wohnrayons der Juden in verschiedenartigem Sinne erläutert wurde. Während die „Nowoje Wremja" sich mit aller Entschiedenheit dahin aussprach, daß aus den Veröffentlichungen des „Regierungsanzeigers" mit Gewißheit hervorgehe, dieses Verbot erstrecke sich nicht auf die privilegirten Stände der Juden, sprachen hingegen die „Novosti" ihre Bedenken gegen eine derartige Commentirung und den Wunsch aus, die Regierung möchte sich in dieser Frage bestimmt äußern, damit jedes Mißverständniß ausgeschloffen sei. Ich habe mich, da die Regierung diesem Wunsche aus irgendwelchen Gründen nicht Folge leistete, an autoritativer Stelle genau über das Gesetz informirt und bin in der Lage, Folgendes darüber mitzutheilen: die Regierung steht auf dem Standpunkt, daß dieses als „temporär" bezeichnete Verbot auch den privilegirten Juden, also den Kaufleuten erster Gilde und denjenigen, die ein Universitätsdiplom besitzen, den Erwerb von Grundbesitz außerhalb des den Juden angewiesenen Wohnrayons für immer untersagt. Diese officielle Auslegung wird dadurch motivirt, daß es den privilegirten jüdischen Ständen dem eigentlichen Sinn der russischen Gesetze nach von rechtswegen nie erlaubt gewesen ist, Grundbesitz außerhalb des Ansiedelungsrayons zu erwerben, und die Umgehung des Gesetzes nur durch eine falsche Commentirung des Senates erfolgt ist. Aus dieser Umgehung habe sich im Laufe der Zeit ein Gewohnheitsrecht ergeben, das neuerdings zu der erwähnten Einschränkung geführt hat. Hierin liegt also wirklich eine bedeutende Einschränkung der Rechte der privilegirten Juden, welche die Regierung auch beabsichtigt hat. Andererseits wäre dagegen noch hervorzuheben, daß die Zahl der Ortschaften, die der jüdischen Bevölkerung zum Wohnen und zum Ankauf von Immobilien freigegeben worden sind, sich durchaus nicht auf die 101 Ortschaften beschränkt, sondern es dem Gesetze nach dem Minister des Innern freisteht, die Zahl dieser Ortschaften je nach Bedarf im Laufe der Zeit zu vermehren. In diesen Ortschaften ist es den Juden gestattet worden, Grundbesitz zu erwerben, und zwar ließ sich die Regierung hierbei von dem Gedanken leiten, daß ihr daran liegt, den jüdischen Kleinbesitz zu fördern und dem kleinen Mann die Möglichkeit zu geben, sich im Weichbilde dieser Ortschaften ein kleines Stück Land zu kaufen, auf welchem er Gemüse oder Feldfrüchte baut. Allerdings wohnten in diesen Ortschaften bereits Juden, aber jetzt sind ihnen durch das neue Gesetz ihre Rechte sanctionirt und erweitert worden. Aus weiteren Informationen gewann ich den Eindruck, daß die Politik der Regierung bei den fernerhin in der Judensrage stattfindenden Reformen darauf gerichtet ist, die geringen Rechte des Proletariats zu erweitern, die Lage der privelegirten Juden dagegen einzuschränken. So befindet sich unter Anderem ein Gesetz in Vorbereitung, dessen Verwirklichung mir als gewiß hingestellt wurde. Dieses Gesetz wird den jüdischen Handwerkern, soweit es sich natürlich um wirkliche und keine fingirten Handwerker handelt, eine gewiffe Freizügigkeit nach den ruffischen Gouvernements einräumen, wenn sie sich dazu verpflichten, ihr Handwerk an ihrem neuen Wohnort fortzusetzen und es nicht etwa als Aushängeschild für irgendwelche andere Geschäfte zu benutzen. Dadurch würde das ganze Westgebiet von einem großen Theil armer, aber tüchtiger Handwerker entlastet werden, die dort der Concurrenz wegen keine genügende Arbeit finden können, während sie im Innern Rußlands ein gutes Fortkommen haben würden. Dieses Gesetz wäre eine große Erleichterung für die jüdische Bevölkerung des Westgebietes, die dort in vielen Fällen keine Verwendung für ihre Arbeitskraft findet. Petersburg. Ueber eine von der Kischerrewer Kaufmannschaft kürzlich Herrn von Witte überreichte Denkschrift wird dem „Tagblatt" aus Petersburg berichtet: Die Kaufmannschaft erbittet die Erlaubniß, temporär ein Comite von fünf Personen einzusetzen, das überall erforderlichen Falls eintreten könnte. Folgende Details verzeichnet die Denkschrift: Ausgeraubt und vernichtet wurden an 100 Weinhandlungen, 41 Fruchthandlungen, an 300 Colonialhandsungen, 9 Hutmagazine. 4 Fabriken, 8 Fischhandlungen. 4 Gemüse- und Fleischbuden, 1 Heulager, 51 Brotbuden, 15 Geschirrhandlungen, 16 Magazine mit fertigen Kleidern, 21 Manufacturhandlungen, 45 Galanteriehandlungen, 20Fleischerläden, 28 Schuhwaarenläden, 2 Holzlager, 3 Drogenhandlungen und 2 Apotheken. Ferner wird in dieser Schrift darauf hingewiesen, daß man die feindlichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Schichten der Bevölkerung, worunter natürlich das christliche und jüdische Element gemeint ist. durchaus noch nicht als ausgeglichen bezeichnen kann. Ein jeder Feiertag ruft neue Befürchtungen und neue Aufregungen wach; der kleinste Vorfall im Alltagsleben droht zu einem Ereigniß zu werden, deffen Folgen sich nicht übersehen lassen. Die jüdische Bevölkerung der Stadt hat jede Ueberzeugung von der Wiederkehr von Ruhe, Gefahrlosigkeit und Sicherheit ihres Eigenthums verloren, woraus fich ein völliger Stillstand in Handel und Wandel ergibt. Man kann gegenwärtig von keinem Handel in Kischenew mehr reden, denn er ist vollständig suspendirt. Die Fabrikanten und Industriellen, die Engroshändler, Banken und Privatpersonen haben ihre Thätigkeit bis auf ein Minimum eingeschränkt. Paris. (Ein Kischenewer Protestmeeting.) Die „Times" berichtet aus Paris von einem Protestmeeting, das die Radicalen und Socialisten gegen die Greuel in Kischenew und die Unterdrückungen in Finnland abgehalten haben. Der Hauptredner, der Vice-Präsident der Kammer, Jaurßs, führte aus, aus den ihm selbst aus Rußland zugekommenen Nachrichten sei er zur Ueberzeugung gekommen, daß der Czar diese Maffacres nicht gewünscht habe. Aber wohl sei die autokratische Regierung Rußlands sür sie verantwortlich zu machen. Die Entrüstung habe die Heuchelei einer angeblichen Untersuchung und der nur scheinbaren Unterdrückung der Exceffe erhöht. Charakteristisch für die Untersuchung sei. daß die Richter zum Theil Mitarbeiter jenes antisemitischen Wirrsals waren, das die Exceffe angezettelt hat. Erfreulich sei nur, daß Rußland nicht mehr wage, die Meinung der ganzen übrigen Welt zu mißachten. Der Minister Plehwe selbst habe sich mittelst des modernen Auskunftsmittels eines Interviews vor einem amerikanischen Journalisten reinzuwaschen gesucht. Das Meeting nahm sodann eine Protestresolution gegen die Maffacres in Kischenew und die Rechts- und Gesetzesverletzung in Finnland an. Eine jüdische Volkswehr in Kiew. Die bedrohten russischen Juden haben in Kiew zu dem einzig verläßlichen Schutzmittel gegriffen: zu einer Organisation des Selbstschutzes und der bewaffneten Gegenwehr. Es find jüdische Arbeiter, die die Organisation ins Leben gerufen haben. Die letzte Nummer des in Stuttgart erscheinenden Organs der liberalen Opposition, der „Oswoboschdenje" („Befreiung"), macht darüber folgende Mittheilung, die zu controliren wir nicht in der Lage find: Wenn Plehwe gehofft hat, das revolutionäre Feuer in Rußland durch kaltblütige Master. Opferung weiter Bevölkerungsschichten zu dämpfen, so läßt sich schon jetzt sagen, daß er fich gänzlich verrechnet, daß im Gegentheil die Entwicklung der re-