Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 27 (3.7.1903)
- Date
- 1903-07-03
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 484 Dr. Mocb's Wochenschrift Nr. 27 auch sofort als Klatsch feststellen ließ. Das zweite Mädchen sagte unumwunden aus, das erste hätte ihr von mir ausgerichtet, sich mit ihr am Samstag Abend 10 Uhr in besonderer Angelegenheit einzustellen und von mir persönlich überhaupt nichts gehört zu haben. Die Gendarmerie erstattete Strafanzeige und die beiden Mädchen, die sofort entlassen wurden, bekamen je 4 Lage, die Mutter des zweiten Mädchens 1V Tage Haft. Nichtsdestoweniger versuchten die Mädchen gleich darauf, bei anderen jüdischen Firmen Arbeit zu erhalten, was ihnen aber, da man sich vor ihnen fürchtete, nicht gelang. Lemberg. Eine Deputation der hiesigen israelitischen Gemeinde unter Führung des Cultuspräsidenten Reichsrathsabgeordneten Dr. Emil Byk machte dieser Tage dem neuen Statthalter Excellenz Grafen P o t o c k y ihre Aufwartung, um ihn anläßlich seiner Wahl zu beglückwünschen. Der Sprecher, Herr Dr. Byk, stellte im Namen der hiesigen israelitischen Gemeinde die Bitte an Se. Excellenz: .Eingedenk der letzten Rede Ew. Excellenz am Landtage, daß Ew. Excellenz jeder Nation, sei es Rurhenen oder Polen, Gerechtigkeit walten lasien, gibt sich die Lemberger israelitische Gemeinde der Hoffnung hin, daß Ew. Excellenz der Gleichberechtigung der Juden — die in Noth leben und von dem Antisemitismus unterdrückt werden — Gerechtigkeit walten laffen werden" — worauf Excellenz folgende Antwort gab: .Gemäß meinem Principe habe ich immer für alle Religionen und deren Institutionen, somit auch für Ihre Religion warme Sympathie bewahrt. Die Bedeutung der jüdischen Bevölkerung erkenne er nicht blos wegen ihrer numerisch gewaltigen Zahl, sondern auch deswegen an, weil sich der ganze Handel im Lande fast ausschließlich in ihren Händen befindet. Das allgemeine Landesintereffe, welches die Entwicklung des Handels fordert, müffe daher seine volle Aufmerksamkeit und seine Rücksichtnahme herbeiführen. Die Verhältniffe des Landes seien ihm bekannt, und er müsse daher dem Abgeordneten Dr. Byk beipflichten, daß Armuth und Noch der jüdischen Mafien, besonders in den kleinen Städten, unsagbar seien. Der Hunger laffe begreiflicherweise mitunter manche Grenze verkennen und könne auch leicht zu Ausschreitungen führen. Selbst abgesehen vom allgemeinen Menschlichkeitsgefühl müffe daher auch die öffentliche Sicherheit sein Interesse für diese wirtschaftliche Nothlage und ihre Ursache im hohen Grade wecken. Gleich bei Uebernahme seines Amtes habe man in polnischen und ruthenischen Blättern lesen können, daß sich antisemitische Exceffe in Galizien vorbereiten, ja noch mehr, daß sie organisirt werden. Der Statthalter habe sofort eine allseitige Berichterstattung abverlangt und könne die beruhigende Mittheilung machen, daß nicht ein Wort an jenen Zeituugsmeldungen wahr sei. Er knüpfe jedoch daran die entschiedene Erklärung, daß er derartige Erscheinungen oder auch nur deren Vorbereitungen mit aller Energie und allen staatlichen Mitteln Niederkämpfen werde. Zum Schluffe dankte der Statthalter in herzlichen Worten für die ihm dargebrachten Glückwünsche. Olmütz. (Friedliche Beilegung eines Conf l i c t e s.) Noch so viel Gutes und Gemeinnütziges mag in einer Gemeinde geschaffen werden, es wird nie so viel Interesse in- und außerhalb der Gemeinde wecken, als persönliche Dinge oder gar Conflicte persönlicher Art. Das ist aller Orten so und zeigte sich auch in unserer Gemeinde, als jüngst ein Gemeindebeamter sich in unziemlicher Weise gegen eine Verfügung unseres Rabbiners Dr. Oppenheim auflehnte und einen peinlichen Touflict mit dem L-tzreren provccirte, der sogar zu Persönlichem, thätlichem Angriffe gegen den Rabbiner ausartete. Die Gemeindevertretung war gezwungen, zur Sache Stellung zu nehmen. Sie suspendirte den schuldigen Beamten, der gewiß auch seine Entlassung zu gewärtigen gehabt hätte, wenn ihm nicht der Rabbiner in hochherziger Weise verziehen hätte. Dr. Oppenheim bewährte sich in diesem Falle als edler Charakter. Als ihn der Beamte um Verzeihung bat, ließ er ihm dieselbe nicht nur im vollsten Maße angedeihen, sondern er wurde auch sein Fürsprecher bei dem Cultusausschuffe und bat, daß derselbe die erfolgte Suspendirung wieder aufhebe. Dieser Act seltener Hochherzigkeit und reinster Menschlichkeit konnte natürlich die Sympathien nur erhöhen, deren sich Herr Dr. Oppenheim in der hiesigen Gemeinde erfreut. Die Selbstverleugnung, die er bei dieser Gelegenheit zeigte, veranlaßte auch das Präsidium, ihm seinen besonderen Dank schriftlich auszusprechen. Wenn sich trotzdem schadenfrohe Leute fanden, welche dem Rabbiner dadurch nah?t>.eten wollten, daß sie die ganze Angelegenheit in hämischer, mitunter auch entstellter Weise in die Oeffentlichkeit trugen, so braucht das Herrn Dr. Oppenheim in keiner Weise zu berühren. Er hat durch die vornehm edle Art, mit der er sich in diesem Falle benahm, gezeigt, daß ihm jedes Rachegefühl fremd ist, und er hat damit nicht nur sein eigenes Ansehen in der Gemeinde erhöht, sondern auch dem Ansehen seines ganzen Standes gedient. Es muß dies um so schärfer betont werden, als es nicht an Stimmen fehlt, welche ihn darob tadeln wollten, daß er so gerne verzeiht. Wir denken, Milde und Edelmuth können den Priester nur ehren, sie sind Zeichen eines vornehmen Charakters. Agram. Der Vorstand der orthodoxen Gemeinde sendet uns in Bezug auf die Zuschrift des Präsidiums der Agramer israelitischen Cultusgemeinde die nachstehende Erwiderung: Es ist unrichtig, daß unsere Gemeinde blos aus 20 Mitgliedern besteht; diesbezüglich laden wir unsere Herren Gegner ein, am Sabbath oder sonstigen Feiertagen unseren Gottesdienst zu besuchen, so werden sie sich gewiß vom Gegentheil überzeugen, ja daß wir sogar an Rösch Haschono und Jom-Kipur mit unserem 120 Betsitze zählenden Bethauslocal nicht hinreichen, um den an uns gestellten Anforderungen zu genügen. — Der Ausdruck „Io amhoorez Ghossid“ ist bei uns durchaus nicht anwendbar, da wir gottlob über eine genügende Anzahl „bne’ tores“ verfügen, die so mancher größeren Gemeinde zur Ehre gereichen würden, und wenn schon hie und da vielleicht ein Laie auf talmudischem Gebiete unter uns sich befindet, non oninia possimms omnes, so ist es ein Mitglied der sogenannten „jüngeren Generation", welches aus der vom löblichen Präsidium geleiteten Schule hervorging, wo leider das hebräische Fach in sehr mangelhafter Weise cultivirt wird; und eben desbalb gehen wir daran, mit dem Bau der Synagoge auch ein Reth Hamiärasch zu verbinden, wo die Thora, gepaart mit wahren „Jiras Hascliomajim“, unterrichtet werden soll. Daß es unter unseren Gemeindemitgliedern auch einige gibt, die vielleicht den Sabbath nicht so ganz in vorgeschriebener Weise halten, wollen wir zugeben, aber im Uebrigen sind selbe mit Leib und Seele Juden, besuchen regelmäßig den Gottesdienst, wie auch die talmudischen Vorträge „Schir“ u. s. tv. Im Uebrigen ist es ja nicht Sache einer Gemeinde, die religiöse Lebensführung ihrer Mitglieder zu controliren, sondern vielmehr auf die Erhaltung der traditionellen Institutionen zu achten. Gegen den Vorwurf des Ghikd Haschern protestiren wir. Wir erfüllen nur unsere Pflicht, wenn wir unser rechtliches Eigenthum auf Grund des Gesetzes reclamiren. Das löbliche Präsidium hielt es eben nicht der Mühe werth, im Verlaufe von zwei Jahren jemals auf unsere mehrmaligen Schreiben zu antworten, viel weniger mit uns auf gütlichem Wege in Unterhandlung zu treten; es blieb uns daher nicht anderes übrig, als den Rechtsweg zu betreten — und jetzt fragen wir ganz offen, ist das ein Chiiul Haschern, wenn wir unter solchen Umständen und auf solchem Wege gezwungen waren, unser altes Recht zu suchen? Wenn wir den Friedens- Versicherungen kein Zutrauen entgegenbringen und den rührenden Lockungen kalt gegenüberstehen, so sind vor Allem daran schuld die bittersten Erfahrungen, die wir bereits gemacht haben, worüber so manche vergilbte Protokolle unseres Archives noch lebende Zeugen sind, doch wollen wir hiervon vorläufig keinen Gebrauch machen und nur jene alte „Vereinigung" vom Jahre 1857 in möglichster Kürze erwähnen. Damals wurde uns auch die schriftliche Zusage gemacht, unsere jüdisch-orthodoxen Institutionen aufrecht zu erhalten, unsere althergebrachten Traditionen und „Minhogim" uns zu belassen u. f. w. Doch wie wurden alle diese Versprechungen gehalten? Diesbezüglich müssen wir auf eines der wichtigsten historischen Schriftstücke des hiesigen toleranten katholischen Cardinal-Erzbischofs weil. Georg Haulik unsere Gegner Hinweisen, welches sich ebenfalls in unserem Archive befindet. Zu jener Zeit gab es ob der vielen Rechtsverletzungen, die unsere „Reformiten", wie man die Neologen damals nannte, begingen, bezüglich jenes Grundstückes, welches der genannte Kirchenfürft zur Erbauung einer Syiagoge uns spendete, einen Rechtsstreit, worüber der Erzbischof von der damals bestandenen Statthalterei zur Abgabe eines Gutachtens aufgefordert wurde. Der genannte Kirchensürst erwiderte wörtlich Folgendes: „Ich kann es nicht gutheißen, daß der reformirte Theil der Judengemeinde sich erlaubt hat, über den besagten, von mir der Lachischen Gemeinde (so heißt nämlich noch heute eine Gasse, wo zu jener Zeit der Sitz der orthodoxen Gemeinde war, Lachische Gaffe) einzig und allein zur Errichtung eines Bethauses in Zins gegebenen Grundes (der Ausdruck „in Zins" gegeben, scheint daher zu rühren, weil damals die Juden bei uns noch nicht emancipirt waren, folglich keine Besitzfähigkeit besaßen) eine Autorität, und zwar dermaßen sich zu arrogiren,