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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-06-19 · 25 (19.6.1903) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
25 (19.6.1903)
Date
1903-06-19
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 400 Dr. Blmtz's Wochvnschrifk Nr. 35 in den weniger civilisirten Regionen des Continents ablafsen von den Ausbrüchen einer sinnlosen, man möchte sagen teuflischen Grausamkeit. Horace Rumbold/ Der rumänische Präsident des Caffationshofes über die einheimischen Juden. Bukarest. Bekanntlich besteht hier ein Fremdengesetz, welches der Regierung das Recht einräumt, Fremde ohne Angabe des Grundes und binnen 24 Stunden des Landes zu verweisen. Sollte ein Ausgewiesener dennoch zurückkehren, so ist er vor Gericht zu stellen, mit Gefängnißstrase zu belegen und nach Abbüßung derselben ohneweiters wieder abzuschieben. Wie üblich, wurde auch dieses Gesetz gegen einheimische Juden, die ja als »Fremde" behandelt werden, angewendet. Bor einiger Zeit wurde über ein Urtheil des Bukarester Appellationshofes berichtet. welches dahin ging, daß einheimische Juden des Landes nicht verwiesen werden können. Der Präsident des Caffationshofes, Herr Mandrea, der sich bereits zu dieser Frage in Aussehen erregender Weise geäußert hat, ergreift nun in dem heute erschienenen ,6urieru1 «luäiciLr« wieder das Wort, um das Urtheil des Bukarester Appellationshofes zu besprechen. Herr Mandrea ist, im Gegensätze zu den meisten anderen Rechtsgelehrten Rumäniens, der Meinung, daß die einheimischen rumänischen Juden nicht als Fremde betrachtet und behandelt werden können. Indem er die alte rumänische Gesetzgebung bespricht, beweist er, daß auch historisch genommen, die einheimischen rumänischen Juden nie als Fremde betrachtet worden sind. Ja, sie habe» sich im Gegensatz zu wirklich Fremden sogar gewisser Borrechte erfreut, die ihnen später zwar entzogen wurden, die aber doch darauf hindeuten, daß die jetzt übliche Auffassung ihrer rechtlichen Stellung durch nichts begründet ist. So waren gewisse Kategorien von Juden für die Gemeinderäthe wahlberechtigt, ebenso für die Handelskammern — Vorrechte, deren sich andere Fremde nicht erfreuten und welche auch ihnen mit dem »Fortschritte^ der Zeit entzogen worden sind. Ein genaues Studium des Privat- und Handelsrechts läßt Herrn Mandrea zum Schlüsse gelangen, daß die Juden sich aller Civilrechte erfreuen, ausgenommen das Recht, Ruralbesitz zu erwerben, wofür die Verfaffung ausdrücklich den Besitz der politischen Rechte fordert. Daß die einheimischen Juden nicht einfach als Fremde behandelt werden können, beweist auch die Thalsache, daß sie zum Militärdienst verpflichtet sind. Die Verfassung lautet nämlich diesbezüglich: »Jeglicher Rumäne muß einem der Armeetheile angehören"'. Nun besagt zwar das Aushebungsgesetz: »Alle Landeseinwohner sind verpflichtet, dem Lande Militärdienst zu leisten"'. Ein folgender Artikel ergänzt aber diese Bestimmung: »Unterthanen fremder Staaten können nicht dem Heere angehören"'. Die Juden, wie die Rumänen sind also verpflichtet, dem Lande mit ihrer ganzen Person zu dienen, was bei Fremden nicht der Fall ist. Herr Mandrea folgert nun weiter: »Wenn also die Juden nicht Fremde sind, so können sie nur mißbräuchlich angehalten werden. Schultaxen zu zahlen. Man müßte ihnen auch sämmtliche öffentliche, durch die Berfaffung gewährleisteten Rechte einräumen, so z. B. Preß- und Gedankenfreiheit, Gewiffens- und Cultusfreiheit, Lehrfreiheit, Petitionsrecht, Vereinsrecht, Unantastbarkeit des Domicils und Eigenthums u. s. w. Einheimische Juden kann also umsoweniger eine Landesverweisung treffen. Um die einheimischen von den fremden Juden zu unterscheiden, schlägt Herr Mandrea vor, daß die ersteren angehalten werden sollen, nachzuweisen, daß sie im Lande geboren sind und daß ihre gleichfalls im Lande geborenen Eltern vor 1866 nicht einem fremden Staate angehörten. Desgleichen müßten sie Nachweisen, daß sie wie ihre Eltern sich den ihnen vom rumänischen Staate auferlegten Pflichten nicht entzogen haben. Der Präsident des Caffationshofes schließt,seine äußerst gehaltvolle Abhandlung mit folgenden Worten: »Wir leben in einem Lande, welches eine doppelte und dreifache Bevölkerung ernähren könnte. Die rumänische Nation ist aus verschiedenen Bolkslementen entstanden, die alle aufgesaugt und affimilirt worden sind. Die rumänische Nation besitzt Aufsaugungs- und Affimilationsfähigkeit in hervorragendem Maße und ich glaube, daß sie unter dem neuen politischen Regime diese Fähigkeit nicht eingebüßt hat. Wollten wir uns ein gegentheiliges Zeugniß ausstellen, so spräche das nur gegen uns, besonders gegen gewisse Fähigkeiten im Staatsleben. Es ist nicht nützlich, daß die Israeliten fortfahren, als ein von der rumänischen Nation verschiedenes Element zu leben. Es müffen daher successive die Hinderniffe beseitigt werden, welche einer vollständigen Aussaugung im Wege stehen/ Schließlich empfiehlt Herr Mandrea den Juden, sich ja nicht einer Assimilation zu widersetzen. Der Artikel des Präsidenten des Caffationshofes erregt in politischen und juridischen Kreisen großes Aufsehen. <E nrresrmndenzen. Aus der Plenarsitzung des Vorstandes der israelitischen Cultusgemeinde, Donnerstag, den 11. Juni 1903. Unter dem Vorsitze des ersten Vieepräsidenten Dr. Alfred Stern. Zu Beginn der Sitzung gelangt ein an den Vorstand gerichtetes Schreiben des in Baden weilenden Präsidenten Herrn kaiserl. Rath Klinger zur Verlesung, in welchem derselbe im Hinblick auf seine angegriffene Gesundheit bis zur Znt einer wesentlichen Besserung seines Befindens um Nachsicht, betreffend die Theilnahme an den Sitzungen der nächsten Zeit, ersucht. Im Anschlüsse an diese Mittheilung ergreift Herr Vorsteher Dr. Adolf Stein das Wort, um auch bei diesem Anlässe der aufopfernden Thätigkeit des Präsidenten zu gedenken, und gibt unter lebhafter Zustimmung der Plenarversammlung dem Wunsche nach thunlichst baldiger Wiederaufnahme der ungeschwächten Thätigkeit des Präsidenten im Interesse der Gemeinde Ausdruck. Der Antrag, von dieser Enunciation dem Präsidenten in einer Adresse Kenntniß zu geben, findet einhellige Annahme. An Spenden werden bekanntgegeben: Von Frau Profeffor Dr. Guido Adler zum Andenken an ihre seligen Eltern eine Schulchan-Decke für das Gemeindebethaus Währing. Legate des seligen Herrn Commercialrathes Moriz Latzko zur sofortigen Vertheilung an Arme . . R 400.— ‘ für die israelitische Armenanstalt.» 400.— Bon Frau Bertha Bondy für die armen Glaubensgenossen in Kischenew.» 50.— Von Herrn Ludwig Eisenstädter für den gleichen Zweck. » 20.— Im Einlaufe wird weiters bekauntgegeben: Ein Schreiben des Comites für die Herausgabe der »Jewish Enchklopedia", betreffend Heranziehung von Subscribenten für das genannte Werk. Ueber Antrag des Vertreter-Collegiums werden zu Mitcuratoren für die Julius Fränkel'sche Studenten-Stiftung die Herren Vice Präsident Dr. Gustav Kohn und Vertreter Dr. Maximilian Steiner berufen. Entsprechend den Anträgen des Vertreter Collegiums werden nachfolgenden Bethausvereinen Subventionen pro 1903 bewilligt: »Chewra-Beth-Halfilah" im IX. Bezirke, »Machsike Hadaß", »Machasika Thora"', »Bethausverein Wieden-Margarethen"', »Beth Hachueteth", Hl., Untere Viaductgaffe 13, »Liwias Chen", Bethausverein III., Erdbergerstraße 15, »Emunas Awes", „Tempelverein Favoriten"', »Gemilas Chesed", »Meichisch Jeschuah". Weiters werden Subventionen bewilligt: Dem Turnverein »Zion" in Fünfhaus.K 200.— Dem Kinder Kranken-Jnstitut.„ 500.— Der Nanette Schlesinger-Stiftung zur Deckung eines aus früheren Jahren stammenden Deficites . . » 800.— ferner als ordentliche Subvention pro 1903 . . » 400.— als außerordentliche weitere. „ 400.— In Würdigung der segensreichen Wirksamkeit des Vereines zur unentgeltlichen Verpflegung Brustkranker auf dem Lande wird die Aufnahme dieses Vereines auf die Spendentafeln der Gemeinde-Bethäuser bewilligt. Nach Erledigung von Steuer-Angelegenheiten und Personalien wird die Sitzung geschlossen. Wien. Berehrliche Redaetion! Zur Beleuchtung der Zustände, welche in Rußland herrschen, dienen nachstehende Zeilen: »Ich reiste geschäftlich mit dem Chef der hiesigen, bestrenommirten Firma A. Hofbauer's Neffe, Fischhandlung, nach Zaryzin in Rußland. Als unsere Geschäfte beendet waren, sandten wir beide unsere Pässe durch den Lohndiener unseres Hotels, wo wir abgestiegen waren, zur Abstempelung an den dortigen Polizeimeister, da, wie bekannt, jeder Ausländer seinen Paß bei der Polizei derjenigen Stadt vorweisen und abstempeln lassen muß, wo er zuletzt weilt, um die Grenze an-

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