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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-06-05 · 23 (5.6.1903) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
23 (5.6.1903)
Date
1903-06-05
Page
– (sequence 8)
Language
German
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|, Sette 368 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 23 unterschreiben, wonach sie nicht einer Partei angehören wollen, welche republikanischen Tendenzen huldigt. Diese Forderung des Bürgermeisters bedeutet eine Einschränkung der persönlichen Willensfreiheit, die absolut unstatthaft ist, und von der Staatsanwaltschaft sollte die Initiative ergriffen werden, dem Bürgermeister solche Rechtsverletzungen einfür allemal zu verbieten. Doch es ist wohl eine eitle Hoffnung, so etwas zu erwarten. Es wäre interessant, zu sehen, wie sich die Staatsanwaltschaft verhalten würde, wenn ein privater Großunternehmer, der politischen Ehrgeiz besäße, nach dem Vorbilde Lueger's seine Arbeiter zwingen wollte, für seine Wahl einzutreten. Da es sich bei den Straßenbahnen um Arbeiter handelt, dürfte die Forderung Lueger's nicht so glatt durchzusetzen sein, wie bei den Lehrern, sie dürfte vielmehr recht viel böses Blut machen. Herr Dr. Lueger hat, obwohl er gegenüber den Bediensteten den Mund sehr voll genommen hat, ihnen schon in einigen Punkten nachgeben müssen. Vielleicht bewirkt der Widerstand der geistig höher qualificirten Straßenbahner, daß er seine unwürdige Forderung schmählich zurückziehen muß. Schon das Anstandsgefühl sollte Herrn Doctor Lueger verbieten, materiell von ihm Abhängige zu zwingen, für seine Partei zu stimmen. Durch den Hunger will Lueger seine Gegner kirre machen, seine Anhänger erhalten Stellen, die je nach ihren agitatorischen Leistungen mehr oder minder gut dotirt sind, auf die qualitative Eignung kommt es nicht an. Corrumpirend wirkt ein derartiges Regime, und je länger es dauert, desto verheerender werden seine Folgen sein. 18 e g r i m. Zur Naturgeschichte der Blutlüge. Die sechsjährige Tochter Marie des Zentaer Einwohners Franz Halase trug dieser Tage einen irdenen Krug, den sie beim Auslausbrunnen mit Wasser gefüllt hatte, nach Hause. Unterwegs strauchelte sie über einen Stein, stürzte zu Boden und der Krug ging in Trümmer, wobei das Kind durch einige Stücke der Krugscherben im Gesichte nicht unerhebliche Schnittwunden erlitt. Das Kind schrie und jammerte, wobei ihm das Blut über das Gesicht rann. Der jüdische Lehrer Biegeleisen, der zufällig des Weges ging, erbarmte sich des jammernden Mädchens und wischte ihm mit dem Sacktuche das Blut vom Gesichte, sich bemühend, die Blutungen zu stillen. Inzwischen waren einige Bauern hinzugekommen, und als sie das blutende Mädchen mit dem jüdischen Lehrer sahen, stießen sie die Rufe aus: „Der braucht Blut für die Feiertage! Schlagt den Juden tobt!* In demselben Augenblick stürzten die Bauern herbei und schlugen mit Stöcken und Knütteln aus Biegeleisen ein. Der endlich herbeigeeilten Gendarmerie gelang es nur mit großer Mühe, den halbtodt geprügelten Lehrer aus den Händen der wüthenden Bauern zu befreien und in das Spital zu bringen, wo er schwer verletzt darnieder liegt. Mehrere Verhaftungen wurden vorgenommen. Ein Nachspiel zu den Konitzer Processen bildet das rechtskräftig gewordene Erkenntniß des ärztlichen Ehrengerichts für die Provinz Westpreußen gegen Dr. Arthur Müller in Könitz. Das Verfahren gegen Dr. Arthur Müller war aus Grund der Bekundungen des Ersten Staatsanwalts Schweigger aus Könitz im Proceß wider Bruhn und Genoffen eingeleitet worden. Dr. Arthur Müller hat aus Acten, die seinem Vater, der als Kreisarzt mit der Begutachtung der Winter'schen Todesursache betraut war, amtlich zugestellt worden waren, heimlich Abschriften genommen und dem antisemitischen Berichterstatter Werner gegeben. Als die Jndiscretion ruchbar wurde, kam es zur Einleitung einer Disciplinaruntersuchung gegen Beamte der königlichen Staatsanwaltschaft, bis durch Zufall die Thäterschaft Dr. Müller's offenbar wurde, obwohl er seine Aussage verweigerte. Das Erkenntniß lautet: „In dem nicht förmlich ehrengerichtlichen Verfahren gegen den Arzt Dr. Arthur Müller in Könitz hat das ärztliche Ehrengericht für die Provinz Westpreußen unter Vorsitz des Dr. Lievin nach mündlicher Anhörung des Angeschuldigten beschlossen: Der Angeschuldigte Dr. Arthur Müller in Könitz ist der Verletzung der ihm als Arzt obliegenden Pflichten (§ 3 des Gesetzes vom 25. November 1899) schuldig und wird deshalb zu einem Verweise und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurtheilt.* „Die Politik des Creditoren-BereineS." Ueber die Angelegenheit der Zeugenaussage des Herrn Jacob Kaufler, die in Nr. 21 der „O esterreich ischen Wochenschrift* ausführlich in einer Zuschrift aus Krakau behandele worden, enthält die „Wochenschrift des Creditoren-Vereines* vom 30. Mai einen Verhandlungsbericht aus der Vorstands-Sitzung vom 25. v. M. mit nachstehendem Inhalt: „Ein erschöpfendes Referat beschäftigt sich mit der in zahlreichen Separatabdrücken verbreiteten, von Krakauer Firmen unterfertigten Zuschrift, die in schärfster Weise gegen den commerciellen Bereinsbeamten Herrn Jacob Kaufler die Beschwerde vorbringt, daß dieser, anläßlich einer Schwurgerichts-Verhandlung in Krakau als Zeuge einvernommen, in seiner Aussage den galizischen und insbesonders den jüdischen Kaufmannsstand herabgewürdigt und verunglimpft habe.* „Die in dieser Richtung gepflogenen Erhebungen haben dargethan, daß die gegen Herrn Kaufler erhobenen Anwürse den Thatsachen nicht entsprechen. Insbesonders bestätigt eine vorliegende Original-Erklärung des Herrn Vorsitzenden der betreffenden Schwurgerichtsverhandlung, daß der Zeuge Kaufler weder den galizischen Kaufmannsstand im Allgemeinen, noch die jüdischen Kaufleute im Besonderen angegriffen habe, ja daß sich der Zeuge des Wortes „Jude* auch nicht ein einzigesmal während der Verhandlung bedient habe.* „Wenn einzelne Journale diese Aussage tendenziös gefärbt und entstellt wiedergegeben haben, so kann hieraus ein Borwurf gegen Herrn Kaufler umsoweniger erhoben werden, als er sich unverzüglich zum Theil sogar mit Erfolg bemüht hat, diese Darstellungen zu berichtigen.* „Nach einer eingehenden Debatte gelangte der Vorstand zu dem einhelligen Beschlüsse, daß kein Grund zu einer Verfügung vorlieqe und daß die gegen den Vereinsbeamten Herrn Jacob Kaufler erhobenen Vorwürfe vollständig unbegründete seien.* Die Antisemiten und die Justiz. Ein Schriftsteller und ein Rechtsanwalt in Berlin hatten sich zusammengethan, eine Broschüre über den Ritualmord zu verfassen. Sie wurden deshalb wegen Beschimpfung der jüdischen Religion unter Anklage gestellt. Im Termin beantragten sie Ablehnung des Gerichtshofes wegen Befangenheit, weil nach ihnen gewordenen Mittheilungen die Regierung eine große Abrechnung mit den Antisemiten plane und weil sie aus neuerlichen Urtheilssprüchen in gleichartigen Fällen den Verdacht der Befangenheit sämmtlicher Berliner Richter schöpften. Sie wünschten deshalb die Verhandlung vor einem Gericht außerhalb Berlins. — Vielleicht wäre ihnen Könitz genehm? Was einem Arzte Passiven kann. Seit einer Reihe von Jahren ist in Payerbach-Reichenau Herr Dr. Robert Mayer als praktischer Arzt ansässig und erfreut sich um seiner fachlichen Tüchtigkeit, Liebenswürdigkeit und seines makellosen Charakters willen allseitiger Sympathien bei der dortigen Bevölkerung. Als nun in Reichenau die Stelle eines Gemeindearztes frei war, wurde dieselbe Herrn Dr. Mayer provisorisch verliehen. Das war das Signal für die hiesigen Antisemiten, über den Arzt herzufallen und die gemeinsten Verleumdungen gegen ihn auszustreuen. So wurde gegen ihn die Beschuldigung erhoben, gegen eine gewisse Johanna F. ein Sittlichkeitsverbrechen begangen zu haben, und als die von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Untersuchung die Unwahrheit dieses Gerüchtes ergab, erklärte das betreffende Mädchen, das von antisemitischer Seite berathen wurde, Dr. Mayer habe ihr zu Mutterfreuden verholfen. Nun klagte Dr. Mayer, und nachdem das Bezirksgericht Gloggnitz alle möglichen Zeugen vernommen hatte und mit dem Schuldspruche Vorgehen wollte, erklärte das geklagte Mädchen, Alles, was sie über Dr. Mayer gesagt, sei nichts als Erfindung und aus der Luft gegriffen; Dr. Mayer sei ihr nie auch nur nahegekommen, sie bereue ihre Lügen und bitte um Verzeihung. Damit war wohl der Ehre des Doctor Mayer Genüge geschehen; aber was der Mann in Folge dieser Lügen zu leiden gehabt hat, das kann nicht wieder gutgemacht werden und bleibt ein Schandfleck für alle Jene, welche die Verleumdung erfunden und weitergetragen haben.

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