Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 23 (5.6.1903)
- Date
- 1903-06-05
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3021493-3021517--12734-3037345- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 23 Dr. Blach's Wochenschrift Sette 367 Vom Jahrmarkt des Lebens. Gloffen zur Tagesgeschichte. (Der antisemitische Angeklagte. — Einschränkung der persönlichen Freiheit.) Zur heutigen Schwurgerichtsverhandlung herrscht ein ungewöhnlicher Andrang des Publicums, es ist ein Sensatiousproceß zu erwarten. Einer der ersten Antisemitenführer ist angeklagt, angeklagt von einem Juden, wegen grober Beschimpfungen und schwerer körperlicher Verletzung. Der Präsident fragt den Angeklagten: „Herr Angeklagter bekennen Sie sich schuldig?" Angeklagter: „Ja freili Hab' i dös thau, was der Jud sagt". Präsident: „Welche Gründe veranlaßten Sie dazu, oder noch besser, erzählen Sie uns einfach, wie sich der ganz harmlose Vorfall abgespielt hat". Angeklagter: „An dem Sonntag, an dem dös g'scheh'n ist, bin i mit meine Freund aufs Land hinausg'fahrn. Wie mir uns freuen, daß mir endli zu an Wirthshaus kommen, da find'n mir den besten Tisch von aner ganzen Judensamilie besetzt. Wie i die Juden so brat dasitzen seh', Hab' i mi glei dran erinnert, wie uns die Juden seit Jahrhunderten ausbeuten und unterdrücken. Net amal am Sonntag lassen sie uns im Wirthshaus a schattiges Platzerl. So a jüdische Bagage. (Lebhafte Bravorufe auf der Grschworenenbank.) Da ist eine Wuth über mi kommen, i Hab mi auf den Juden, der was mi klagt hat, hing'stürzt, i Hab ihn zusammg'schimpst und links und rechts a paar runterg'haut. Mir thut leid, daß i den Kerl net ganz erschlagen Hab'. Wenn i ihn auschau', den ekelhaften Kerl, glei möcht' i's thun". (Erneute Bravos.) Kläger: „Hoher Gerichtshof, der Mann wäre wirklich imstande, seine Drohung auszuführen. Jemanden ganz ohne Grund zu überfallen" — Präsident: „Schwätzen Sie nicht so lange, ich entziehe Ihnen das Wort. Wir kommen nun zum Resume. Der heutige Fall, meine Herren Geschworenen, ist ganz einfach. Der Angeklagte bekennt sich dessen schuldig, was ihm die Anklage vorwirft. Seine edlen Motive aber — übrigens, ich will nicht viele Worte verlieren, Ihr Beifall läßt mich hoffen, daß Sie schon das richtige Urtheil fällen werden". Die Geschworenen ziehen sich zurück und kommen nach einer Viertel' miaute wieder in den Saal. Der Angeklagte wird einstimmig freigesprochen, und der Präsident gibt seinem Bedauern darüber Ausdruck, daß es ein Jude gewagt hat, einen Antisemitenführer zu klagen. Zur Beruhigung ängstlicher Gemüther theilen wir mit, daß sich die vorstehende Verhandlung in der Wirklichkeit noch nicht abgespielt hat, wir bitten ober wohl zu beachten, noch nicht abgespielt hat, denn nach der Verhandlung gegen den Redacteur Johann König, die Mittwoch vor dem Schwurgerichte stattfand, ist es ganz gut möglich, daß sich in einigen Jahren Aehnliches ereignet. Herr König ist Herausgeber des antisemitischen „Wiener Volksbote" und war bis vor einigen Jahren in den weitesten Kreisen unbekannt. Sein Zeitgenosse Shakespeare, von dem er einen Brief in seinem Blatte veröffentlichte, machte ihn mit einem Schlage zu einem berühmten Manne. Dieser Ruhm schützte ihn aber nicht davor, angeklagt zu werden. Herr König veröffentlichte nämlich in seinem Blatte zwei Artikel unter der Ueberschrift: „Aus was Gott den Juden erschaffen hat", in welchen gegen den Tischlermeister Kalousek und seinem Geschäftsführer Eugen Kohn schwere Beschimpfungen enthalten sind, insbesondere wird ihnen vorgeworfen, bei dem Ankäufe einer Villa einen Betrug versucht zu haben. Bei der Verhandlung stellte sich heraus, daß auch nicht die leiseste Betrugsabsicht vorliegt, die Votanten constatirten im Gegentheile, daß der Vertrag für die Verkäuferin günstiger war, als für den Käufer, die Verkäuferin selbst erklärte mit Bestimmtheit, daß man gar nicht daran dachte, sie zu betrügen. Herr König bemühte sich auch gar nicht, für seine Angriffe, die in der rüdesten Weise erfolgt waren, den Wahrheitsbeweis zu erbringen. er rechnete auf die Zusammensetzung der Geschworeneubank. Ueber die allgemeine Gesinnung der Geschworenen herrscht bereits seit langer Zeit kein Zweifel. Schon bei einigen politischen Processen konnte man die Wahrnehmung machen, daß bei gleichen Delicten freisinnige Redacteure verurtheilt, antisemitische hingegen freigesprochen wurden. Allgemein ist man daher der Ansicht, daß es unbedingt erforderlich ist, die Geschworenenlisten auf gerechterer Basis zusammenzustellen. Die Geschworenen, die derzeit überwiegend aus Christlich-Socialen bestehen, vermögen eben, selbst wenn sie wollen, nicht obffctiv zu urtheilen, der Parteimann kommt unwillkürlich zum Vorschein. Der Proceß König brachte aber ein Novum. Bis jetzt konnte man sich wenigstens bis zu dem Augenblicke, wo sich die Geschworenen zur Berathung zurückzogen, der Hoffnung hingeben, daß der Eid, den die Geschworenen leisten müssen, einen so tiefen Eindruck auf sie hervorruft, daß sie sich zwingen, ihre politische Anschauung zurückzustkllen. In dem Proceffe König jedoch wußte man bereits während der Verhandlung, wie die Geschworenen stimmen würden. Laute Bravorufe ertönten, wenn Herr König antisemitische Bemerkungen fallen ließ. Herr König hatte gut calculirt. Der Wahrheitsbeweis war ihm total mißlungen, seine Verurtheilung daher so viel wie gewiß, — da kam ihm der rettende Gedanke, sich auch im Gerichtssaale als Judenf.cfser zu geberden. Er hielt förmliche politische Brandreden, und er konnte sehr lange die Juden im Allgemeinen beschimpfen, bevor es dem H-rrn Vorsitzenden einfiel, ihm ein solches Benehmen zu verwehren. Das Verhalten des Vorsitzenden, des Oberlandesgerichtsrathes Dr. K h e r e s, dürfte in unserem vornehm gebildeten Richterstande lebhaftes Befremden Hervorrufen. Seinem höchst bedauerlichen Langmuthe ist es auch zuzuschreiben, wenn der Angeklagte immer neue Tiraden gegen die Juden losließ, von den Bravorufen der Geschworenen angeeifert, die sich nach ihrem Eide ganz unparteiisch zu verhalten haben, deren Ansicht über den Stand des Proc-sses während der Verhandlung unbekannt sein soll. Das Bravorufen in diesem Zusammenhänge widerspricht dem forensischen Anstande. Bei dieser Haltung der Geschworenen konnte es nicht wundernehmen, wenn sie einen Freispruch fällten, trotz der schwersten Beschimpfungen, für die der Angeklagte auch nicht den Schatten eines Wahrheitsbeweises erbracht hatte. Der Freispruch erfolgte nur, weil der Kläger ein Jude, der Angeklagte ein Antisemit war. Das Verbiet der Jury bedeutet einen Faustschlag in's Antlitz der Gerechtigkeit. * * * Wir sind in Wien bereits so weit, daß wir die italienischen Städte um ihre Maffia förmlich beneiden. Die Herrschaft der Maffia ist nicht so verderblich, wie das Regime Lueger. Die Maffia kann sich einige Jahre lang durch Gewaltthätigkeiten behaupten, nach ihrem Sturz hinterläßt sie keine Folgen, das System Lueger corrumpirt auf Jahrzehnte hinaus die Bevölkerung Wiens. „Wefs' Brot ich esse, dess' Lob ich singe" ist das Motto, dessen Erfüllung Herr Dr. Lueger von allen Denjenigen verlangt, die von der Commune materiell abhängig sind. Um seine Herrschaft zu erhalten, findet cr es für nothwendig, die Zahl dieser Leute möglichst zu erhöhen, und nur von diesem Gesichtspunkte aus ist er Gemeindesocialist, nur deshalb will er das Wirthschaftsfeld der Commune so weit als möglich ausdehnen. Die Socialiften thun unrecht daran, dem jetzigen Bürgermeister Wiens die Verstadtlichung der verschiedenen Unternehmungen zu bewilligen, denn Herr Dr. Lueger corrumpirt durch sein Verhalten den Gemeindesocialismus gründlich, den er nur aus niedrigen Motiven betreibt und mit gerade nicht wählerischen Mitteln in Scene setzt. Das Staatsgrundgesktz, auf das er einen Eid geleistet hat, wird von ihm fast ostentativ ignorirt. Zu den gefährlichsten Gegnern der Christlich-Socialen zählen die Angehörigen der sogenannten Jntelligenzberufe, und da unter diesen die L hrer als Angestellte der Commune von ihm abhängen, trachtet er auf alle mögliche Weise, sie für sich zu gewinnen. Mit Bernunftgründen geht das selbstverständlich nicht. So werden denn die Streber protegirt und über die charakterfesten Lehrer wird die Hungerpeitsche geschwungen. Wer christlich-social oder, was aus eins hinauskommt, clerical ist, avancirt, wer anderer Gesinnung ist, wird präterirt. Bei den Neuanstellungen ist die Sache noch viel einfacher. Es wird Jedem der Handschlag abgenommen, daß er weder der deutschnationalen, noch der socialdemokratischen Partei angehört. Durch das Staatsgrundgesetz wird jedem Staatsbürger das Recht der freien Meinungsäußerung zugestanden, jeder Staatsbürger kann sich derjenigen politischen Partei anschließen, die seinen Anschauungen entspricht. Herrn Doctor Lueger beliebt es aber, den Lehrern dieses Recht zu nehmen, und so wenig Rechtsgesühl herrscht in der Wiener Bevölkerung, daß nicht ein Sturm der Entrüstung diesen Bürgermeister hinwegfegt. Durch diesen erzwungenen Handschlag, durch Begünstigung der clericalen und Maßregelung der freisinnigen Lehrer, durch Pressionen und Drohui'gen haben es die Christlich-Socialen nun dahin gebracht, daß bei den Bezirksschulrathswahlen auf ihre Candidaten mehr Stimmen entfielen, als auf die Freisinnigen. Durch den Erfolg seines rechtswidrigen Borgehens bei den Lehrern ermuthigt, wagt es nun Herr Dr. Lueger, von den Straßenbahnbediensteten zu verlangen, sie mögen eine Erklärung