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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-05-29 · 22 (29.5.1903) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
22 (29.5.1903)
Date
1903-05-29
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 22 Dr. Bloch's Wochenschrift. -Seite 355 ist ferner, wie der Gelehrte aus den biblischen Worten von der Schaffung des Menschen einen hochpathetischen Klang, ja einen „rhythmischen Tonfall" heraushört, wie er die Erzählung, je mehr sie ihrem Höhepunkt zuschreitet, immer feierlicher werden sieht, bis sie, würdig und gemessen, ausklingt in den Bericht von Gottes Ruhe nach der Arbeit. Ganz besonders klar jedoch wird die höhere geistige Art der biblischen Kosmogonie bei einem unmittelbaren Vergleich mit der babylonischen. Wir haben in einer früheren Nummer unseres Blattes bereits unseren Lesern von dem Inhalt der „sieben Tafeln der babylonischen Schöpfungsgeschichte" Kenntniß gegeben. Der niedrige, polytheistische Charakter dieser Darstellung, in der die Götter miteinander kämpfen und einander umbringen, tritt für jeden unbefangenen modernen Menschen, der den biblischen Bericht danebenhält, klar zu Tage. Wenn aber Delitzsch meint, der Verfasser des ersten Capitels der Bibel habe den babylonischen Mythus mit Bewußtsein umgestaltet und des Mythologischen möglichst entkleidet, so wird die Verkehrtheit dieser Anschauung ebenso schön wie klar in den Worten gekennzeichnet, mit denen Prof. Gunkel seinen Aufsatz schließt: Wenn wir die Herkunft von 3. Mose 1 aus der babylonischen Tradition für böchst wahrscheinlich halten, so dürfen wir andererseits die große, unüberbietbar große Verschiedenheit beider Erzählungen nicht übersehen. Diese innere Verschiedenheit hat Delitzsch nicht ausdrücklich festgestellt; er hat mit dieser Unterlassung einen Fehler begangen, der viel schwerer wiegt als ein grober Verstoß gegen die Thatsachen. Denn wenn ein Forscher die Herkunst eines Stoffes festgestellt hat, so hat er, wenn eine er wissenschaftliche, d. h. umfassende und gerechte Darstellung geben will, die unabweisliche Verpflichtung, hinzuzufügen, was aus diesem Stoffe in der neuen Gestalt geworden sei. Die babylonische Schöpfungserzählung athmet den krassen Polytheismus der altbabylonischen Zeit, die israelitische setzt den Monotheismus voraus; dort die vielen, die in wildem Streit gegeneinander entbrannt sind, hier der eine; dort die Götter, zeugend und gezeugt, hier der Gott, der lebt von Ewigkeit zu Ewigkeit; dort Marduk, der die Göttermutter in zwei Theile zerschneidet, hier der Höchste, der spricht, und es geschieht; dort die Götter, mannigfaltig an die Natur gebunden: Tiämat zugleich das Urmeer, hier der Gott, der außerhalb der Welt und über ihr steht; dort bunte und groteske Mythologie, hier strenger und nüchterner Geist; hier zwar auch noch gewisse Reste vormaliger Mythologie, aber auch noch Archaismen sind ganz unbeträchtlich gegenüber der üppigen Blüthe phantastischer Mythologie im Babylonischen, mit einem Worte dort die p o l y - theistische Naturreligion, hier der ni o n o t h e i st i s ch e Supernaturalismus. Wahrlich, kein größerer Gegensatz ist denkbar als der zwischen dem Geiste dieser beiden Erzählungen. Die israelitische Religion hat, indem sie diesen Mythus umbildete, ihr Meisterstück vollbracht; sie hat das Fremdartigste und Widerstrebendste in ihre Dienste gezwungen und zu ihrem Eigenthum gestempelt. Beide Erzählungen sind Typen ihrer Religionen; wie unendlich hoch über der babylonischen steht die israelitische l Die babylonische ist längst vergangen und hat uns nichts mehr zu sagen, die israelitische Religion ist das Fundament der unserigen. Die babylonische Schöpfungsgeschichte hat die alte Welt beherrscht; aber jetzt ist sie uns nur noch ein interessantes Stück Alterthum. Die israelitische Schöpfungserzählung aber beherrscht die neue Welt nun schon zwei Jahrtausende. Mag nun auch an dieser Schöpfungserzählung der naturwissenschaftliche Stoff längst veraltet sein, mag auch der jüdische Supernaturalismus unserer religiösen Reflexion letztlich nicht genügen, so bleibt Mose doch das Dokument des Sieges des Monotheismus und der Religion des Geistes über die Vielgötterei und die Naturreligion. Antwerpen. In Nr. 20 der »Oesterr. Wochenschrift" wurde berichtet, daß die Zwistigkeiten in dem Vorstände des »Gegenseitigen Hilssvereines israelitischer Gewerbetreibender zn Antwerpen" durch ein Schiedsgericht geschlichtet werden sollen. Die Sitzung dieses Schiedsgerichtes hat nun stattgefunden und in derselben wurde folgender Schiedsspruch gefällt, den wir im Folgenden wortgetreu wiedergeben. 1. Die bisherigen im Jahre 1903 erfolgten Neuwahlen des Vorstandes des gegenseitigen Hilfsvereines israelitischer Gewerbetreibender erklären wir für annullirt. 2. Die Beschlüsse, die die neuen Vorstandsmitglieder gefaßt haben, sind ungiltig. 3. Es hat eine Neuwahl des Vorstandes, im Laufe des Monates Mai, an einen Sonntag Nachmittag um 3 Uhr stattzufinden. 4. Die Einberufung zur Wahl erfolgt durch das Schiedsgericht, das sich aus folgenden Herren zusammensetzt: I. Eckstein, H. Steinfeld und Dr. A. Wolff. 5. Die Wahl geschieht unter Vorsitz des Schiedsgerichtes unter Zuziehung zweier Vereinsmitglieder nach Wahl des Schiedsgerichtes und entscheiden diese 5 Herren in zweifelhaften Fällen während der Sitzung. 6. Wir erklären für diese Wahl nur diejenigen Herren wahlberechtigt, welche auf der Liste vom 31. Jänner 1903 verzeichnet find. 7. Als Candidaten figuriren die 22 Herren, für welche bei der am 7. März stattgehabten Wahl gestimmt wurde und werden hiervon 11 Herren gewählt. 8. Das Wahlprotokoll ist sofort nach Schluß der Versammlung von der Wahlcommiffion, sowie von den anwesenden neuen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. 9. Eventuelle Wahlanfechtungen müssen sofort nach Verkündigung des Wahlresultates dem Schiedsgericht unterbreitet werden und trifft dasselbe sofortige Entscheidung und ist nach Unterschreibung des Wahlprotokolles diese Wahl unantastbar. 10. Der Borstanb hat sich sofort zu constituiren unter Vorsitz des Schiedsgerichtes, behufs Wahl eines Vorsitzenden. 11. Das beim Schiedsgerichte deponirte Geld, sowie Bücher und sonstige deponirte Documente werden am Tage nach der Wahl dem gemäß § 10 gewählten Vorsitzenden ausgehändigt. 12. Die Partei, die sich Vorstehendem nicht fügt, verliert das Anrecht auf Vereinsvermögen, Bücher und Documente und darf den Namen des Vereines nicht führen. Es ist bedauerlich, daß ein Verein, der so sehr wohlthätig wirken könnte, durch Streitigkeiten und persönliche Eifersucht in seinem Wirken gestört wird. Buearest. (Offener Brief au den runiänischen Ministerpräfidenten Demeter Sturdza.) Euere Excellenz! Die Ereignisse von Kischenew sind so furchtbarer Art, daß sie von christlichen Personen den thierischen Verbrechen der Menschenfresser gleich geachtet werden — aber sie sind vorüber und kein verurtheilendes Gericht der civilisirten Völker und kein russisches Standgericht vermag das Unheil zu mildern, das über Tausende armer Menschen, die nichts verbrochen haben, als daß sie treu an ihrem Glauben festhalten, heraufbeschworen wurde — ja absichtlich veranlaßt wurde, weil die gewarnten Behörden die Juden nicht schützen wollten. In Rußland wird vielleicht jetzt Vorsorge getroffen werden, daß dem Morden Einhalt geschehe. Aber das Gift, welches in der russischen Bevölkerung ausgestreut wurde, um sie in Mordwuth zu versetzen, ist ein internationales; es hat insbesondere den gefährlichen Charakter einer weitausgreifenden Jnfection an sich und diese Jnfection ist namentlich dort zu fürchten, wo ein nicht widerstandsfähiger Organismus die Aufnahme und Verbreitung nicht hindert, wo durch locale Verhältnisse ein Krankheitsherd vorhanden ist. Und das trifft in hohem Grade in Bezug auf Rumänien zu, dessen oberster politischer Lenker, nächst dem Könige, Sie sind. Da Rumänien ein constitutioneller Staat ist, in welchem nicht der König, sondern das Ministerium und hauptsächlich der Cabinetschef als Träger der Politik für die Ereignisse verantwortlich gemacht werden muß, erscheint es wohl gerechtfertigt, daß ich mich an Sie wende, um Sie zn bitten, den Gefahren rechtzeitig zu begegnen, die von Kischenew aus Rumänien bedrohen. Kischenew ist so nahe der rumänischen Grenze. Sie wissen ja, daß sich dort die russischen Heerschaaren sammelten, die 1878 Ihr Land durchzogen, es ist die Furcht nicht unbegründet, daß jetzt der Bacillus der Volkswuth von Kischenew aus sich über Ihr Land verbreite und den Boden Rumäniens mit dem Blute Unschuldiger dünge. In Ihre Hand ist es gegeben, dieser Gefahr vorzubeugen. Gouverner, c’est prevoyer! Regieren heißt vorhersehen! Wenn Sie nicht vorhersehen und rechtzeitig die Gefahr abwehren, kann unendliches Elend über Tausende Bewohner Ihres Landes Hereinbrechen und Sie, nur Sie allein würde vor dem Richterstuhl Gottes, vor dem Richterstuhl der Menschheit, vor dem Richterstuhl der Weltgeschichte die Verantwortung treffen — falls ein neuer Schandfleck die Geschichte Ihres Landes beschmutzen sollte. Euere Excellenz! Um der reinen Menschlichkeit willen ergeht an Sie die Bitte, Ihr Land vor dieser Schmach zu schützen. Beachten Sie es nicht, daß in einem jüdischen Interessen gewidmeten Blatte diese Bitte an Sie gerichtet wird. Geben Sie nur der Stimme der Menschlichkeit Gehör, die ja auch in Ihrem Herzen ein Echo findet, und geben Sie derjenigen Stimme Gehör, die an den europäischen Staats-

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