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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-05-29 · 22 (29.5.1903) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
22 (29.5.1903)
Date
1903-05-29
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Veite 852 Vr. Bloch's Wochonschrift. Rr. 22 Rumänien und Kischenew. Es ist nicht ohne Interesse, aus dem „Roumanian Bulletin" zu ersehen, daß der Kischenewer Judenhetze eine antisemitische Preßhetze in Rumänien vorausging. Anfangs März veröffentlichte die rumänische Zeitung „Bocea Tutovei" eine Serie von Artikeln, die sich mit dem Ritualmord beschäftigten und ihn als eine alte Einrichtung des Judaismus bezeichneten. In dem Schlußartikel befand sich nachstehende Bemerkung: „Die von den Juden neuerdings in Oesterreich, Böhmen, Ungarn, Deutschland und Rußland begangenen Ritnalmorde sind noch frisch in Jedermanns Gedachtniß. Wie viele Kinder sind aber in unserem eigenen Lande verschwunden? Wie viele verstümmelte Körper wurden gefunden, während die Verbrecher unentdeckt geblieben? Wer sind diese Verbrecher, diese blutdürstigen Mörder unserer lallenden Kleinen? Die 600.000 fanatischen Juden sind es, die unser Land verpesten. Diese Bestien sind die Schlächter unserer christlichen Kinder. Die Juden sind die Verbrecher, sie, die unser Land wie Heuschrecken überfielen. . . . Die Zeit ist vorbei, wo man mit friedlichen gesetzlichen Einschränkungen wirken konnte. Alle guten Rumänen sollen ihre schweren Stöcke schwingen und diese Parasiten ihres Landes vertilgen." Die Greuel in Beffarabien sind denn auch von der „Bocea Tutovei" mit Freuden begrüßt worden, und das Blatt hält die Zeit für bevorstehend, in der selbst die Bevölkerung der Bereinigten Staaten von Amerika sich erheben werde, um auch die amerikanischen Juden zu zerschmettern. Das Blatt nennt die Borgänge in Kischenew ein „vorzügliches Vorbild". Bon Seiten der rumänischen Regierung ist nichts dagegen geschehen, daß die „Bocea Tutovei" die Artikel auch in Broschürenform veröffentlichte, obgleich diese Artikel die deutliche Aufforderung zum Landfriedensbruch, um einen milden Ausdruck zu gebrauchen, enthalten. Ein neues Gesetz gegen -re rumänischen Inden. Die letzte Nummer des in London erscheinenden „Roumanian Bulletin" bringt nachstehende Betrachtung: „Wie wenig die Ereignisse der letzten Zeit dazu beigetragen haben, die antisemitische Politik des rumänischen Parlaments zu mäßigen, geht aus einem Gesetzentwurf hervor, dessen Zweck es ist, das bestehende Gesetz für die Förderung der nationalen Industrien zu ergänzen. Unter dem augenblicklichtn Gesetz werden den Fabrikanten, die gewisse Bedingungen erfüllen, Prämien, Subventionen und andere Privilegien gewährt. Der neue Entwurf enthält unter Anderem nachstehende neue Bestimmungen: „§ 7. Die Vergünstigungen dieses Gesetzes sollen nur denjenigen Fabriken und Werkstätten zutheil werden, in denen während der ersten fünf Jahre ihres Bestehens wenigstens 50 Procent der Arbeiter Rumänen sind. Nach Ablauf von sieben Jahren soll eine Weitergewährung der Vergünstigungen nur in solchen Fällen gewährt werden, wo während der letzten zwei Jahre wenigstens 50 Procent der Gesammtsumme der Löhne und Gehälter an rumänische Angestellte gingen. § 9. Technische Schulen, die von Fabrikanten, dem Gesetz für den Fachunterricht entsprechend, zur Ausbildung rumänischer Arbeiter in den verschiedenen Industriezweigen errichtet wurden, werden subventionirt." Das „Roumanian Bulletin" bemerkt zu diesen Bestimmungen: „Da nach dem Gesetz der rumänische Jude ein Ausländer ist, so wird die Folge dieser Bestimmungen die sein, daß die Verwendung von Juden in allen vom Staate unterstützten Industrien beschränkt wird und daß die Juden von allen technischen Schulen der Fabriken, in denen sie arbeiten, ausgeschlossen werden. So wird dieses Gesetz die ungünstige Lage, in der sich die jüdische Arbeiterbevölkerung bereits befindet, noch in zweierlei Hinsicht erschweren. Bisher war die Bestimmung, durch welche die Anstellung nichtrumänischer, das heißt jüdischer Arbeiter eingeschränkt wurde, nur für die großen Fabriken maßgebend. Das neue Gesetz wird diese Bestimmung auf alle Fabriken, mögen sie nun groß oder klein sein, ausdehnen. Es werden aber nicht nur die jüdischen Arbeiter darunter zu leiden haben. Die Bestimmung über die Gesammtsumme der Löhne und Gehälter wird in beträchtlichem Maße zur Verminderung der Anstellung jüdischer Clerks, Ingenieure und Leiter beitragen. Welche Bedeutung diese Thatsache für Städte hat, in denen die jüdische Bevölkerung groß ist, läßt sich leicht voraussehen. Hunderte und vielleicht Tausende werden arbeitslos werden und dadurch in die Nothlage kommen, zwischen dem Hunger und der Auswanderung zu wählen. . . ." Zwei Protestkundgebungen der russischen Schriftsteller Moskaus und Petersburgs gegen die Greuelthaten von Kischenew liegen vor. Sie lauten: Tief erschüttert durch das Verbrechen, das erst vor Kurzem in Kischenew verübt worden ist. drücken wir unser schmerzlichstes Mitleid mit den unschuldigen Opfern der Bestialität der Menge aus; unser Entsetzen vor dieser Bestialität des russischen Volkes, unaussprechlichen Abscheu und Ekel vor den Veranlassern und Hetzern und tiefe Entrüstung gegen die Förderer dieses entsetzlichen Werkes. Unterzeichnet ist diese Kundgebung unter Anderen von Leo Tolstoi, Professor Storoschenko, Fürst A. Sumbatow, E. Oserow. Professor I. Oserow, K. Christoforow, A. Gaudurin, Fürst S. Trubetzkoj. N. W. Dawidow, D. Norow, W. Wernadski, N. Umow, L. Sabielin. Die Petersburger Kundgebung hat folgenden Wortlaut: Nachdem die St. Petersburger Schriftsteller, sowie andere Vertreter liberaler Berufe während eines geselligen Beisammenseins genaue Mittheilung über die schändlichen Gewaltthaten, die in Kischenew gegen wehrlose Juden verübt worden sind, mit angehört hatten, beschlossen sie, ihr warmes Mitgefühl für die Verunglückten, sowie auch für das ganze rechtlose jüdische Volk und ihre tiefe Entrüstung über die Verfolgung der Juden, an der leider auch einige Organe der russischen Presse theilnehmen, in einem Briefe an den „Hilfsverein für die schwer geprüfte jüdische Bevölkerung Kischenews" auszusprechen. Gleichzeitig wurde von den Theilnehmern an der Versammlung eine Summe zu Gunsten der Verunglückten gespendet. Dieser Summe fügten später auch noch einige andere Personen ihre Gaben bei. Die Sammlung der Petersburger Schriftsteller beläuft sich auf 499.50 Rubel. Petersburg, 27. Mai. Hier ist eine Deputation, aus drei Juristen bestehend, eingetrvffen, um eine Audienz beim Czaren zu erwirken und den Sachverhalt des Blutbades in Kischenew darzustellen. Der Minister des Innern Plehwe wird die Deputation zunächst empfangen. New-Aork. Eine große Volksversammlung beschloß, die Bundesregierung zu ersuchen, in geeigneter Weise bei Rußland dahin zu wirken, daß den Israeliten ein besserer Schutz gewährt werde. Eine weitere Versammlung findet statt, bei der der frühere demokratische Präsident Grober Clevelaud sprechen wird. Das Traumleben der Verbrecher. Ueb er rasche ndeForschungsergebnisse der Gegenwart und sogar Vorahnungen der modernen wissenschaftlichen Weltanschauung finden sich in räthselhaften Aussprüchen des Talmud, wie es sich aus folgender Gegenüberstellung zu unserem nicht geringen Erstaunen ergibt. Eine überkühne Auslegung des Verses (Sprüche 19, 23) lautet (Berachot 14a): ,Wer sieben Nächte ohne Traum verbringt, wird ein Bösewicht genannt". Wie ein Commentar hiezu liest sich der Bericht: „Haben die Verbrecher einen ruhigen oder einen unruhigen Schlaf, der viel durch lebhafte Träume gestört wird? Sante de Sanctis, Professor der Psychiatrie in Rom, hat an mehr als 100 Verbrechern interessante Aufschlüsse über ihre Träume gesammelt.' Er findet, daß der Verbrecher in den auf das Verbrechen folgenden Nächten und während der Jahre der Strafverbüßung ruhig und tief schläft, selbstverständlich nur, wenn nicht besondere Ursachen seine natürliche Veranlagung ändern. Besonders kommen auch atmosphärische Einflüsse hier in Betracht. Sehr wichtig ist die Thatsache, daß die nicht t r ä u m e n d e n V e rb r e ch er, soweit sie nichtSchwachsinnige sind, meistens der schlechtesten Sorte angehören. Unter den 24Verbrechern, die niemals träumten, überwogen die Mörder, die Raubmörder, die Straßenräuber, und fast alle sind zum Tode verurtheilt worden. Je mehr der Grad der Criminalität zunimmt, um so weniger ist das Traumleben lebendig. Die Freiheitsentziehung begünstigt das Traumleben; die arbeitenden Verbrecher träumen viel weniger, als die in Einzelhaft befindlichen. Das Gefühlsleben im Traum ist bei den Verbrechern sehr beschränkt, ihre Träume sind fast immer einfache Erinnerungen an das vergangene Leben draußen oder Wiederholungen von Tagesereignissen ohne gemüthliche Färbung. Je schwerer der Grad der Criminalität, um so seltener die g'müchsbewegen^en Träume. Die Scene des Verbrechens

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