Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 20 (15.5.1903)
- Date
- 1903-05-15
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3020846-3021493-3021514--12685-3037293- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Ni. 20 Dr. Bloch's Wochrnsthrift. Seite SSI und Zuschußconto am 31. December 1902 mit einem Saldo von 28.755-43 schließt, während das Budget pro 1903 in der ordentlichen Gebahrung einen Zuschuß von 24.346-42 und für besondere Auslagen (außerordentliche Gebahrung) einen solchen in der Höhe von 141.000*— aufweist, weshalb das unbedeckte Gesammterforderniß sich auf 165.346-42 beziffert. Es beträgt demnach die Differenz zwischen dem factischen Ergebniß und den budgetirten Posten 194.101-85. Meine Aufgabe ist es nun. Ihnen diese Differenz aufzuklären: Von den unter den besonderen Auslagen präliminirten Posten gelangten nicht zur Ausgabe: 10.000'— für Commission III., Kaiserin Elisabeth- Institut, Seite 56 des Voranschlages, und 10.000-— für Commission V., Wahlkataster, Seite 74. Ferner sind die als Zuschüsse präliminirten Posten: für Commission IV., Capitalsrückzahlung, Seite 69. 13.787-39, für Commission VI, Friedhofannuitäten, Seite 80, 9241-26 im Ueberschuß- und Zuschußconto nicht einbezogen, weil diese Ausgaben zu Lasten der betreffenden Creditoren gebucht erscheinen und in der Bilanz zum Ausdrucke kommen. Weiters kommen die Differenzen, welche zwischen den präliminirten und den thatsächlich sich ergebenden Zuschüssen und Ueberichüssen resultiren, in Betracht. So haben wir in der I. Commission einen präliminirten Zuschuß von 192.743-—, während der faktische Zuschuß nur 161.232-49 betrug, also einen geringeren Zuschuß von 31.510-61 ergibt. In der II. Commission war präliminirt an Zuschuß von 200.174-— ergab jedoch einen factischen Zuschuß von 186.008-08, sonach ein Minderzuschuß von 23.165.92. In der III. Commission war der Zuschuß präliminirt mit 510.958 30, sonach abzüglich früher erwähnten 10.000-— für das Kaiserin Elisabeth-Institut, 560.958-30, thatsächlicher Zuschuß aber war 490.864- - , demnach ein kleinerer Zuschuß von 10.094-30. Schließlich haben wir in der V. Commission einen präliminirten Zuschuß von 31.191-— abzüglich vorerwähnter 10.000 für Wahlkataster 21.191-—. Das Ergebniß erforderte aber nur einen Zuschuß von 20.896-24, sonach einen Minderzuschuß von 294-76. Summe der vorstehenden Minderzuschüsse 65.665-49. Bei den Ueberschüssen haben wir in der IV. Commission einen solchen von 641.592-14 präliminirt, welcher zuzüglich der Capitalsrückzahlungen per 13.787-37, weil, wie früher erwähnt, diese nicht als Zuschuß zu behandeln sind, sich auf 655.379-53 erhöht, thatsächlich beträgt derselbe 731-937-04, mithin ein Plusüberschuß von 76.557-51. In der VI. Commiffion erzielten wir einen Ueberschuß von 9450-20, sonach Summe der größeren Ueberschüsse 86.007 71 und diese verschiedenen Posten ergeben zusammen 194.101-85 als Differenz zwischen dem budgetirten und factischen Ergebnisse zu Gunsten der Gebahrung, welche ich, wie eingangs erwähnt, aufzuklären hatte. Die einzelnen Details, aus denen die Ueberschüsse und Zuschüsse resultiren, belieben Sie aus den Ihnen vorliegenden Details zum Rechnungsabschluß zu ersehen, in welchem bei jeder Post auch der Vergleich zum Voranschläge, sowie dem Ergebnisse des Vorjahres enthalten ist, und bin ich bereit, wenn es gewünscht wird, über die einzeln angeführten Einnahms- und Ausgabsziffern weitere Aufklärung zu ertheilen. Es erübrigt mir nur noch Ihnen bezüglich der Zusammenstellung der Ueberschüsse und Zuschüffe nach Commissionen eine Aufklärung zu geben. In dieser resultirt auf der letzten Seite in der Recapitulation der präliminirte Zuschuß pro 1902 blos mit 122.317-77, weil die bereits besprochenen Posten, und zwar: für Kaiserin Elisabeth-Institut 10.000-—. für Wahlkataster 10.000-—, für Capitalsrückzahlungen 13.787-39, für Friedhofannuitäten 9241.26, in dieser Zusammenstellung nicht enthalten sind. Die Summe dieser Posten per 43.028-65 hinzugerechnet, ergibt conform dem Voranschlags pro 1902 als unbedecktes Mehrerforderniß 165.346 42. Ebenso differirt in dieser Recapitulation in dem Ergebnisse pro 1902 der resultirende Ueberschuß von 43.433-02, gegen den Saldo im Ueberschuß- und Zuschußconto per 28.755-43 um 14.677.59, welcher Betrag als restlicher Ueberschuß des Capitals XXXV auf Friedhof- Erwerbungsfond übertragen wurde. Zur Specialdebatte ergreift zunächst das Wort Herr Cultusvorsteher Auspitz; derselbe constatirt die erfreuliche Thatsache, daß das Ergebniß des Jahres 1902 mit einem Ueberschufse von X 30.000 abschließt. Er müffe jedoch die Form der Rechnungsabschlüsse bemängeln, die wegen Beibehaltung der früheren Eintheilung nach Sektionen als antiquirt zu bezeichnen sei. Redner wünscht auch, daß die Gesammteinnahmen und die Gesammtausgaben, welche aus der vorliegenden Zusammenstellung nicht ohne mühsame Berechnung zu entnehmen seien, in Hinkunst klar und deutlich aus den Rechnungsabschlüffen hervorgehen sollen, und schließt mit dem Ersuchen, daß das Vertreter-Collegium seine vorgebrachten Wünsche in Erwägung ziehen möge. Präsident: Eine Debatte über die zutreffenden Anregungen des Herrn College» Auspitz ist wohl nicht nothwendig. Ich glaube, daß wir dieselben mit Dank zur Kenntniß nehmen und in Erwägung ziehen sollen. Vice-Präsident Dr. Alfred Stern hält es für angezeigt, angesichts der bekannten zu Tage tretenden Bestrebungen, die nothwendig mit einer Vergrößerung des administrativen Apparates verbunden wären, darauf hinzuweisen, daß nach Abrechnung der Stiftungszinsen per X 370.000 und der durchgeführten Posten per K 140.000 die thatsächlichen Einnahmen der Cultusgemeinde sich auf K 1,500.000 reduciren, welcher Betrag sich auch in Zukunft nicht erhöhen dürfte. Es sei somit klar, daß sich die Cultusgemeinde einen großen Verwaltungsapparat, wie beispielsweise die Gemeinde Wien, welche mit einem Betrage von X 80.000.000 jährlich rechnet, nicht leisten könne. Cultusvorsteher Dr. Spitzer wünscht bezüglich der Abschnitte „Bethäuser, Cultus- und rituelle Angelegenheiten" und „Unterrichtswesen" Aufklärungen, welche ihm von kais. Rath Hirsch und Dr. Alfred Berger ertheilt werden. Kais. Rath Pollak wünscht zur Ermittlung der Kosten, bezikhungsweisedesErtragks aus den Gemeindebethäusern Fünfhaus, Ottakring und Währing, den Betriebskosten für dieselben die Cultussteuer' Eingänge aus den betreffenden Bezirken gegenübergestellt zu sehen. Cultusvorsteher Kauders weist darauf hin, daß die Gemeindebethäuser Fünfhaus, Ottakring und Währing einen Zuschuß von K 40.000 erfordern, während an Subventionen für sämmtliche Bethausvereine nur ein Betrag von X 33.000 verausgabt wurde, und bittet, den Bethausvereinen eine erhöhte Fürsorge zuzuwenden. Bice-Präfident Dr. Stern hält die von Herrn kais. Rath Pollak gewünschte Eintheilung des Budgets nach Bezirken für zwecklos; zudem müßte bei konsequenter Durchführung derselben auch auf alle Lasten Rücksicht genommen werden, die in dem betreffenden Bezirke durch Gratis-Trauungen. Aufnahmen in die Bersorgungsanstalt, Armenunterstützungen, unentgeltliche Beerdigungen rc., erwachsen. In ähnlichem Sinne sprechen gegen die Anregung des kaiserl. Rathes Pollak die Herren Theodor Ritter v. Goldschmidt, Ober-Finanzrath Dr. Rappaport und Dr. Markus Spitzer. Kais. Rath Pollak erklärt, daß die Gegenüberstellung der Eingänge an Cultussteuern und Trauungstaxen in den Bezirken Fünfhaus, Ottakring, Währing und der Ausgaben für die dort befindlichen Gemeindebethäuser eine Richtschnur dafür bieten könnte, ob diese Bezirke sich eine Beschränkung in ihren Ansprüchen aufzuerlegen haben oder berechtigt seien, auf Verwirklichung ihrer Wünsche zu bestehen. Nur in diesem Sinne habe er seinen Antrag gestellt. Cultusvorsteher Rosner ist für die bezirksweise Eintheilung des Budgets in dem Sinne, wie kais. Rath Pollak dieselbe wünschen würde. Präsident kais. Rath Klinger bemerkt, daß der Antrag des kais. Rathes Pollak allenfalls in Erwägung gezogen werden könnte, gibt aber seiner Ansicht dahin Ausdruck, daß vom materiellen Standpunkte allein die Zusammengehörigkeit der Gemeinde nicht beurtheilt werden könne. Ueber Antrag des Vertreters Ober-Ingenieur Edler v. Mises wird die Debatte geschloffen. Bei der hierauf folgenden Abstimmung werden die Rechnungsabschlüsse einstimmig genehmigt. Der Vorsitzende ertheilt hierauf dem Referenten kais. Rath Hirsch das Wort zur Bilanz-Aufstellung. Kais. Rath Hirsch: Ich übergehe nun zur Erläuterung der Bilanz: In den Activen derselben haben wir als 1. Post den Baarbcstand pro 31. December 1902 Kronen 46.743-13, die 2. Post, Effecteneonto, per 22.<31-15 ist gegen das Vorjahr per 10.603 50 durch Uebertragung der seinerzeit von der aufgelösten Chewra-Kadischa in Währing (Jnterimsconto), sowie der Coursdifferenzen pro 31. December 1902 bei Effecten der Gemeinde um 11.827-65 größer; die betreffenden Details finden Sie auf der Haben-Seite des Capitalsconto verzeichnet. Post 3, Realitätenconto, sowie Post 4, Baugrundconto, sind unverändert geblieben. Post 5, Central-Friedhof-Anlageconto, per 15.030-20 hat sich gegen das Vorjahr per 40.800-— durch Amortisation der im Jahre 1902 belegten Grabstellen um den Betrag von 25.769-80 vermindert; dieser Betrag erscheint unter den Ausgaben Capitel XXXV, Seite 60 der Details zum Rechnungsabschluß. Post 6, Reservegrüfteeonto per 5880-— ist gegen das Vorjahr per17.190-— um 11.310-— geringer, weil am 31. December 1902 um so viel Reservegrüfte weniger vorhanden waren. Post 7, Spesenverlagsconto, ist unverändert geblieben. Post 8, Vorschußconto per 4> >.401-74 ist gegen das Vorjahr per 34.742-52 um 5659 22 größer. Dieser Post stehen in den Passiven als dubios 21*634- — gegenüber, welcher Betrag in der Passiv-Post 27 Conto sospeso per 70.222-82 enthalten ist; die restlichen 48.588-82 betreffen die nächstfolgende Post 9 der activen Bethänser und Tempelvereine per 48.588-82, die zur Gänze in der vorerwähnten Passiv-Post 27 als dubios enthalten ist. — Die im Jahre 1902 geleisteten Raten-