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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-05-15 · 20 (15.5.1903) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
20 (15.5.1903)
Date
1903-05-15
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite SSO Dr. Bloch's Wmhsnfchrifi. Nr. SO Zu Beginn der öffentlichen Sitzung weist der Vorsitzende auf die dem kais. Rath Wilhelm Pollak gewordene Allerhöchste Auszeichnung hin und hält sich der Zustimmung der Versammlung versichert, wenn er Herrn kais. Rath Pollak zu dieser wohlverdienten Auszeichnung die Glückwünsche des Vorstandes ausspreche. (Beifall.) Cultusvorsteher kais. Rath Pollak dankt den Collegen für die freundliche Gesinnung und besonders dem hochverehrten Herrn Präsidenten für seine liebenswürdigen Worte. Der Vorsitzende läßt hierauf folgende Interpellation des Herrn Cultusvertreters kais. Rath H irsch zur Verlesung bringen: Offenbar infolge einer bedauerlichen Namensverwechslung hat in der letzten Nummer der „Oesterr. Wochenschrift" die irrthümliche Mittheilung Aufnahme gefunden, daß eine im IX. Bezirke wohnhafte Privatlehrerin, die für Töchter der besten jüdischen Familien Fortbildungscurse abhält, aus dem Judenthume ausgetreten sei. — An diese Notiz schließt sich eine für die betreffende Lehrerin, die allerdings nicht namentlich genannt, wohl aber erkennbar bezeichnet wird, höchst unfreundliche Kritik. Da sich die Dame in dieser ftzr sie äußerst peinlichen Angelegenheit an mich gewendet hat und da ich seit Jahren sie persönlich, ihre treue Anhänglichkeit an das Judenthum sowie den wahrhaft ethischen Einfluß kenne, den dieselbe auf die ihr anvertraute Jugend ausübt, so glaube ich, daß wir der Dame unser aufrichtiges Bedauern über die ihr widerfahrene Unbill aussprechen sollen. Bice-Präsident Dr. Kohn erbittet sich zu dieser Interpellation das Wort und führt Folgendes aus: Meine Herren! Es ist Ihnen wohl bekannt, daß in letzterer Zeit die Austritte aus dem Judenthum sich vermehrt haben, was zum großen Theile auf die judenfeindliche Strömung zurückzuführen ist, welche den in Diensten der Commune und des Landes stehenden Lehrern und Beamten jüdischer Confeffion das Fortkommen ausschließt und leider auch den im Staatsdienste Angestellten jüdischer Confession das Fortkommen erheblich erschwert. Nicht Jeder fühlt die Kraft in sich, ein Märtyrer seines Glaubens zu sein, und so ist es erklärlich, daß es ab und zu Personen gibt, welche ihrer Carriöre wegen vom Judenthume abfallen. — Es muß jedoch hervorgehoben werden, daß die Zahl der Uebertritte im Hinblicke auf die Ungunst der Verhältnisse gering ist. Der Cultusvorstand hat der Angelegenheit der Austritte aus dem Judenthume wiederholt seine Aufmerksamkeit zugewendet, ist aber vorläufig auf Grund der gepflogenen Berathungen nur zu der Verfügung gekommen, die in Wien erfolgenden Austritte aus dem Judenthume den Cultusgemeinden der betreffenden Zuständigkeitsorte zur Kenntniß zu bringen und dieselben um ein reciprokes Vorgehen in dieser Sache zu ersuchen. Weiter ist man diesfalls vorläufig nicht gekommen. Als jedoch der Austritt einer Lehrerin, Helene Fränkel, amtlich zur Kenntniß gelangte, glaubte das Vertreter-Collegium dieser Angelegenheit mehr Aufmerksamkeit zuwenden zu müssen; allerdings mit Rücksicht darauf, daß die austretende Helene Fränkel mit der rühmlichst bekannten Pädagogin Fräulein Jofifine Fränkel verwechselt wurde, von welcher bekannt ist, daß viele wohlhabende jüdische Eltern ihr die Kinder zur Erziehung und zum Unterrichte anvertrauen. Man kam auch diesfalls über Pourparlers nicht hinaus, und bevor das Vertreter-Collegium den für die nächste Sitzung vertagten Beschluß fassen konnte, war bereits eine diesbezügliche Notiz der „Oesterreichischen Wochenschrift" zugemittelt worden. Daraufhin hat Fräulein Jostfine Fränkel, welche in dieser Notiz zwar nicht genannt, aber unverkennbar bezeichnet war, mich besucht und um Aufklärungen gebeten. Es stellte fich nun heraus, daß eine Verwechslung mit einer aus Krakau gebürtigen Dame vorliegt, welche in derselben Gaffe des IX. Bezirkes wie Fräulein Jofifine Fränkel wohnt und gleichfalls als Lehrerin wirkt. Ich versprach dem Fräulein Josefine Fränkel, der weniger an der materiellen Schädigung als an der Bemakelung ihrer Glaubenstreue gelegen war, in angemessener Weise an paffender Stelle den Jrrthum richtigzustellen und ich halte mich deshalb für verpflichtet, in öffentlicher Sitzung zu constatiren, daß dem Fräulein Josefine Fränkel durch eine unliebsame Verwechslung großes Unrecht widerfahren ist, umsomehr, als sie mit ganzem Herzen am Judenthume hängt und manchen Verlockungen, von ihrem Glauben abzufallen, widerstanden ist. Cultus-Vertreter Ober-Ingenieur v. Mises meint, daß die Notizen in der „Oesterreichischen Wochenschrift" den Cultusvorstand nichts angehen. Erster Secretär kais. Rath Dr. L i e b e n erwidert hierauf, daß die Mittheilung an die „Oesterreichische Wochenschrift" von hier zur Publication zugegangen ist, allerdings nicht durch das Bureau. Es gelangt hierauf das Ansuchen der Proponenten des zu begründenden Vereines „MachsikeHadath" um Genehmigung des Statutenentwurfes zur Behandlung. Dem Anträge des Vertreter-Collegiums, das Statut dieses Vereines, dessen Zweck „die Erweckung und Förderung jüdischen Lebens, die Pflege jüdischer Lehre, die Kräftigung jüdischen Bewußtseins und Stärkung des Gefühles jüdischer Zusammengehörigkeit" ist, nach Aenderung eines Paragraphen zu genehmigen, wird zugestimmt. Zu dem Punkte der Tagesordnung „Rechnungsabschlüsse über die Einnahmen und Ausgaben der Cultusgemeinde und sämmtlicher unter Gemeindeverwaltung stehender Fonde und Anstalten" übergehend, bemerkt der Präsident: Gemäß § 91 des Statutes sind die Rechnungsabschlüsse durch 14 Tage zur Einsicht der Gemeindemitglieder aufgelegen; die diesbezügliche Verlautbarung ist in der „Wiener-Zeitung" vom 26. April 1903 erschienen. Erinnerungen, betreffend diese vom Vertreter-Collegium sorgfältigst berathenen Rechnungsabschlüsse, sind nicht eingelaufen. Ich ertheile somit dem Herrn Vertreter kais. Rath Hirsch das Wort zur Berichterstattung. Hochgeehrte Herren! Namens des Vertreter-Collegiums gebe ich mir die Ehre, Ihnen hiemit den Rechnungsabschluß für das Jahr 1902 zu unterbreiten. Ich lege Ihnen, wie alljährlich, eine Zusammenstellung der „Ueberschüsse und Zuschüsse", nach Commissionen geordnet, ferner die „Details zum Rechnungsabschluß", endlich die Bilanz, und Capital-Conto vor. Ueberdies habe ich mich Heuer der Mühe unterzogen, behufs Ermöglichung eines klareren Einblickes in den Rechnungsabschluß eine vergleichende Zusammenstellung der Ziffer des Budgets und jener der Gebahrung zu verfassen. Aus der Tabelle ..Ueberschüsse und Zuschüsse" belieben Sie zu entnehmen, daß Commission I (für Bethäuser, Cultus und rituelle Angelegenheiten) Einnahmen Kronen 233.498-23 und Ausgaben 394.670-72 hatte, sonach einen Zuschuß von 161.232-49 benöthigte, während im Verwaltungsjahre 1901 die Einnahmen 240.466-84, die Ausgaben 390.535-71 betrugen und daher einen Zuschuß von 150.069-87 erforderten. Wir hatten sonach in dieser Commission im Jahre 1902 Mehrauslagen von 11.162-62. Die Commiffion II (Unterrichtswesen) hatte Einnahmen Kronen 59.844-97 und Ausgaben 245.853-05, benöthigte sonach einen Zuschuß von 186 008-08, während im Verwaltungsjahre 1901 die Einnahmen 43.070-98, die Ausgaben 236.44106 betrugen und einen Zuschuß von 193.370-08 erforderten; sonach ergibt sich, daß im Jahre 1902 ein geringerer Zuschuß von 7862 erforderlich war. Die Commiffion III (Armenpflege, Versorgungsanstalt und Spitalverwaltung) und die Commiffion VI (Beerdigungs- und Friedhofswesen) hatten Einnahmen von zusammen 613.317-76 und Ausgaben von zusammen 933.684-97, benöthigten sonach einen Zuschuß von 320.367-21, während im Verwaltungsjahre 1901 die Gesammteinnahmen 560.518-16, die Gesammtausgaben 882.138-34 betrugen und einen Zuschuß von 321.620-18 erforderten. Es ergibt sich sonach, daß im Jahre 1901 ein Mehrbetrag von 1252-97 erforderlich war. Die Commission IV (für Finanzen) hatte Einnahmen- Kronen 1,178.997-14 und Ausgaben 447-080, erzielte einen Ueberschuß von 731.937-04, während im Verwaltungsjahre 1901 die Einnahmen 1,145.473-71, die Ausgaben 424.043-89 betrugen und einen Ueberschuß von 721,429-82, d. i. einen geringeren Ueberschuß von 10.507-22, ergaben. Die Commission V (Matrikelamt) hatte Einnahmen Kronen 6478 und Ausgaben 27.374-24, erforderte einen Zuschuß von 20.896-24, während im Verwaltungsjahre 1901 die Einnahmen 11.096, die Ausgaben 27.853-06 ergaben und einen Zuschuß von 16.757 06 erforderten, d. i. einen im Jahre 1902 um 4139-18 größeren Zuschuß erforderte. Die Recapitulation ergibt nun, daß die Ueberschüsse im Jahre 1902 Kronen 902.433-83 gegen 884.231-27, im Jahre 1901 und die Zuschüsse im Jahre 1902 859.000-81 gegen 844.618-71 im Jahre 1901 betrugen. Wir wollen uns nunmehr mtt der Gebahrung des Jahres 1902 beschäftigen und da finden Sie in dem Ihnen vorliegenden Ueberschuß- und Zuschußconto, richtiger Gewinn- und Verlustconto, daß den Zuschüssen von Kronen 1,050.055-26 Ueberschüsse von 1,078.810-69 gegenüberstehen; der sich ergebende Saldo von 28.765-43 dem Capitalconto gutgeschrieben wurde. Wenn wir ferner den letztgenannten Aktivsaldo mit dem Budget für das Berichtsjahr vergleichen, so finden Sie, daß das Ueberschuß-

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