Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 17 (24.4.1903)
- Date
- 1903-04-24
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Veite 268 Dr. Blvch's Wochsnfchrifl. Nr. 17 Correspondenzen. Aus der Plenarsitzung des Vorstandes der israelitischen Eultusaemeinde in Wien vom 15. April 1903 unter dem Vorsitze des Präsidenten kais. Rath Klinger. Beginn der Sitzung 1/27 Uhr Abends. Bor Uebergang zur Tagesordnung gedenkt der Vorsitzende in warme» Worten des beklagenswerthen Hinscheidens des geheimen Regierungsrath es Professor Dr. Moritz Lazarus, des berühmten Verfassers der .Ethik des Judenthums*, und ersucht um den Beschluß der Versammlung, namens derselben an die Witwe des Dahingeschiedenen ein Condolenzschreiben zu richten. Die Versammlung, indem sie dem Anträge beistimmt, erhebt sich zum Zeichen der Trauer von den Sitzen.^ Im Einlaufe werden bekantgegeben an Spenden: Von Herrn Dr. Hermann Wolf zur Verkeilung an Arme am Begrabnißtage seiner Mutter, der Frau Franziska Wolf, K1600.—; von Herrn Moriz Edl. v. Kuffner anläßlich des Sterbetages seines Vaters Ignaz Edl. v. Kuffner K 440.—; von demselben für Ankauf und Vertheilung von Mazzoth K 400.—; von Anonymus anläßlich des christlichen Osterfestes für isrealitische Arme K 20.—; von Herrn Edmund Weiß für Arme K 20.—; von Herrn kais. Rath Wilhelm Pollak Weinspende für die Armen der Bezirke XU—XV anläßlich des Osterfestes. Den Spendern wird der Dank votirt. Im Präsidialberichte bringt der Vorsitzende, Präsident kaiserl. Rath Klinger zur Kenntniß, daß, wie ihm mitgetheilt wurde, ein sehr geschätzter College, Herr Emanuel Hoffmann das Jubiläum feiner 40jährigen Berufsthätigkeit feiere. Dieses Ereigniß, obgleich außerhalb der Sphäre der Cultusgemeinde liegend, biete jedoch willkommenen Anlaß, dem verdienten College», der sich insbesondere durch seine Wirksamkeit für das Spital, ferner für die ehemalige Cultusgemeinde Währing und die dortige Chewra-Kadischa die Dankbarkeit der Gemeinde erworben habe, der allgemeinen Werthschätzung und Sympathie zu versichern und die Glückwünsche des Vorstandes zum Ausdrucke zu bringen. (Zustimmung.) Anläßlich des diesjährigen Schlusses der Ausspeisung armer Schulkinder in der Brigittenau hält es der Präsident für augezeigt, des wohlthätigen Wirkens des Cultusvorstehers Herrn Dr. Alfred Berger, des Brigittenauer Frauenvereines, des Damencomitss, an dessen Spitze Frau Dr. Weiß, und des Herrencomitss, an dessen Spitze Herr Heinrich Weiner steht, anerknnend zu gedenken und sei der Zustimmung der Versammlung gewiß, wenn er den Genannten für ihre hingebungsvolle Thätigkeit in dieser eminent wohlthätigen Sache den wärmsten Dank ausspreche. (Zustimmung.) Weiters bringt der Vorsitzende zur Kenntniß, daß der Direktor des Baron Springer'schen Knabenwaisenhauses, Herr Alexander Hecht, seit Jahren Zöglinge des Institutes für den Chor des Fünfhauser G^meindebethauses zur Verfügung stelle, hierdurch zur Ausgestaltung des Gottesdienstes wesentlich beitrage, und hält er sich der Zustimmung der Versammlung versichert, wenn er Herrn Director Hecht den Dank des Vorstandes zum Ausdrucke bringe. (Zustimmung). Vieepräsident Dr. Alfred Stern berichtet über die am 9. d. M. stattgehabte Einweihung des Betpavillons im Allgemeinen Kcankenhause, welche sich zu einer sehr würdigen Feier gestaltete. Das Anzünden des ewigen Lichtes wurde von einer Ansprache des Herrn Rabbiners Dr. Schmied! begleitet, die Einweihungsrede hielt Herr Oberrabbiner Dr. Güdemann. Nachdem Architekt Fleischer den Betpavillon an die Cultusgemeinde, beziehungsweise — da der Präsident wegen Unwohlseins am Erscheinen verhindert war — an ihn, Redner, als Vicepräsidenten der Cultusgemeinde übergeben hatte, richtete Letzterer an die Spitalsdirection die Bitte, diesen Pavillon in ihre Obhut übernehmen zu wollen. In der Ansprache glaubte er, Redner, dreierlei Momente betonen zu sollen, und zwar: Den Dank an die Staatsbehörde und an die staatlichen Organe, sowie an die Krankenhausverwaltung für die gewährte Förderung, den Hinweis, daß das tolerante Vorgehen der genannten Behörden und Organe bti diesem Anlasse als Fortsetzung der seit der Gründung des Allgemeinen Krankenhauses daselbst herrschenden Uebung und Tradition anzusehen sei und endlich die Constatirung, daß bei aller Anerkennung des der Cultusgemeinde gewährten Entgegenkommens doch die Kostentvon unseren Glaubensgenosse,'n allein bestritten worden sind. Es gebühre noch insbesondere der wärmste Dank dem College» Architekten Fleischer, der, wie immer, auch in diesem Falle seine hervorragende künstlerische Leistung mit vollster Uneigennützigkeit in den Dienst der Gemeinde gestellt hat. Ebenso gebühre auch der wärmste Dank dem ehemaligen Borstandsmitgliede Dr. Josef Grünfeld, welcher sich um die Einleitung und das Zustandekommen wesentliche Verdienste erworben hat. Präsident kaiserl. Rath Klinger ersucht um die Zustimmung, diese Dankeskundgebung dem Protokolle einverleiben zu dürfen. (Lebhafte Zustimmung.) Zum ersten Punkte der Tagesordnung, Bestellung von drei Gemeinderabbinern, bemerkt der Präsident, daß zur Beschlußfassung über diese Angelegenheit die Anwesenheit von 22 Vorstandsmitgliedern erforderlich sei, eonstatirt gleichzeitig die Anwesenheit von 29 Mitgliedern und ersucht Herrn I. Bicepräsidenten Doctor Stern, das Referat zu erstatten. Vieepräsident Dr. Alfred Stern gibt eine Darstellung der Vorgeschichte der Rabbinerbestellung. Auf Grundsvon Berufungen wurden zwölf Probepredigten am Freitag-Abend im Leopoldstädter Tempel und ebensoviele Exhorten beim Mittelschul- Jugendgottesdienste am Samstag-Nachmittag im Stadttempel abgehalten.' Es fanden sodann mehrere Besprechungen der Vertrauensmänner statt, aus welchen der Vorstand Gelegenheit hatte, die in der Gemeinde herrschenden Ansichten kennen zu lernen. Hieraus, sowie aus verschiedenen Kundgebungen aus der Mitte der Gemeinde, von Bethausvorstands- und Bezirkscollegien, von anderen Corporationen und von vielen Gemeindemitgliedern hat sich sozusagen eine öffentliche Meinung gebildet. Es ist den Herren erinnerlich, daß sohin eine allgemeine Besprechung, zu welcher sämmtliche Vorstandsmitglieder geladen waren und auch nahezu vollzählig erschienen sind, stattfand, und daß die Erschienenen mit einer an Einhelligkeit grenzenden Majorität sich zu Gunsten jener Candidaten erklärten, welche bereits in den früher erwähnten Versammlungen als die geeignetsten bezeichnet worden waren. Das Vertretercollegium, welches der Frage der Rabbinerbestellung nicht weniger als sieben Sitzungen gewidmet hat, fand keinen Anlaß, gegenüber dieser constatirten communis opinio eine abweichende Stellung einzunehmen, zumal die in Frage kommenden Persönlichkeiten kraft ihres Wissens, ihrer Fähigkeiten, ihrer bisherigen Wirksamkeit und ihrer Charaktereigenschaften einer Berufung nach Wien würdig erscheinen. Ueberdies wurden neuerlich nach allen Seiten genaueste Erhebungen gepflogen, und es liegen über jeden einzelnen der in Aussicht genommenen Candidaten seitens der glaubwürdigsten Stellen die glänzendsten Auskünfte vor. Das Vertretercollegium schlage also nach eingehendsten, wiederholten Berathungen und nach genauester Prüfung aller in Betracht kommenden Momente die Herren Rabbiner Dr. E. David aus Düsseldorf, Dr. D. Feuchtwang aus Nikolsburg und Dr. M. G r u n w a l d aus Hamburg zur Berufung als Gemeinderabbiner vor. Der Referent bespricht sodann eingehend deren Studiengang, die bisherige Wirksamkeit und die wissenschaftliche Bethätigung jedes einzelnen der genannten drei Herren, bringt zur Kenntniß. daß bezüglich zweier der genannten Candidaten von gelehrter Seite Bedenken angeregt wurden, daß diese jedoch von autoritativer Instanz ihre Widerlegung gefunden haben. Er resumirt sohin, daß die drei genannten Candidaten alle zur Anstellung als Gemeinderabbiner erforderlichen gesetzlichen und statutarischen Qualificationen, sowohl in Bezug auf die allgemeine Bildung, als auch hinsichtlich der theologischen Befähigung zweifellos besitzen. Die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei zweien der Genannten sei eine selbstverständliche Voraussetzung für die Bestellung. Als Grundlage für die seitens des Präsidiums gepflogenen Vorbesprechungen mit den genannten drei Herren dienten die vom Vertreter-Collegium ausgearbeiteten Instructionen, in welchen die Pflichten des zu Berufenden präcisirt sind. Hervorgehoben müsse werden, daß auf Grund dieser Instructionen dem Vorstande das jederzeitige freie Dispositionsrecht hinsichtlich des Amtsitzes und der Verwendung der Rabbiner zustehe, ebenso wie eine Anwartschaft oder ein Nachfolgerecht auf irgend eine bestimmte Stelle nicht besteht. Bei der Bemessung der Bezüge wurde einerseits auf die Amtsdauer und die bisherigen Stellungen der zu Berufenden Rücksicht genommen, andererseits darauf, daß dieselben einzelne der in den Instructionen vorgesehenen, mit dem Rabbinate nicht unbedingt in directem Zusammenhänge stehenden Agenden ohne Anspruch auf ein besonderes Entgelt zu übernehmen^verpflichtet sind, so beispielsweise die Inspektion an