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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-04-24 · 17 (24.4.1903) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
17 (24.4.1903)
Date
1903-04-24
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Pr» Vloch's WochrnfchrtW. Sette 367 Ar. 17 Ueber Hamburg kämen jährlich aus Amerika von den Angesiedelten etwa sieben Millionen Dollars. Um so größer sei daher die Ungeduld der Auswanderer, in die »Neue Welt* zu kommen. Ferner dürfe auch der Umstand nicht außer Acht gelasien werden, daß der größte Theil der Auswanderer in die Fremde gehe, ohne mit den Sitten oder auch nur mit der Sprache irgendwie vertraut zu sein. Schon an der Grenze begegneten sie mancherlei Hindernissen und nähmen dann die Dienstleistungen von sogenannten Agenten in Anspruch, von denen sie ausgebeutet würden. Daran trage die Hamburg-Amerika Linie natürlich keine Schuld, und jede Klage über schlechte Behandlung in Eydtkuhnen müsse kategorisch als Unwahrheit zurückgewiesen werden. Der dortige Hauptagent der Linie, Herr Bovin, genieße als echter Gentleman vollstes Vertrauen und würde nimmer einen moralisch kränkenden Schritt, am wenigsten gegen Frauen, dulden. Daß die Emigranten in besonderen Baracken der Desinfection unterzogen würden, sei die Folge einer Regierungsbestimmung. Als nämlich vor einigen Jahren Hamburg von der Cholera heimgesucht wurde, glaubten Gelehrte, daß sie von ruffischen Auswanderern eingeschleppt worden sei. Damals habe die preußische Regierung die Ostgrenze für die russische Auswanderung gänzlich verschließen wollen, und nur infolge der Vorkehrungen der Hamburg-Amerika Linie zur Jsolirung der Auswanderer sei jene Absicht unausgeführt geblieben. Damit die Auswanderer mit der Landesbevölkerung nicht in Berührung kämen, würden sie in besonderen Zügen mit geschlossenen Waggons von der Grenze nach Hamburg gebracht und nur in Ruhleben bei Berlin sei ein Aufenthalt. Bei der Desinfection würden durch die Hitze von 200 Gr. Kleidung und Proviantvorräthe allerdings etwas beschädigt, doch dafür gelangten die Auswanderer völlig gesund auf den Dampfer, ohne dort von der Gefahr einer epidemischen Krankheit bedroht zu sein. Die Dampfer nähmen bis 2000 Leute auf und Krankheitsfälle seien ganz vereinzelt, während auf den Schiffen anderer Linien oft recht viele Erkrankungen vorkämen. Auch die dreifache ärztliche Untersuchung in Eydtkuhnen. Ruhleben und Hamburg wirke darauf hin, daß kein Kranker sich einschiffe. Es sei unbegründet, wenn die Auswanderer über un»ützen Aufenthalt sich beschwerten; jeder Aufenthalt mache selbstverständlick der Hamburg-Amerika Linie große Kosten, sie werde also im eigene:: Interesse für möglichst wenig Aufenthalt sorgen. In den Hamburger Auswanderer-Hallen werde für gut", rituelle Kost, für das religiöse Bedürfniß und auch für Erheiterung durch Musik und Tanz gesorgt. Die Dampfer hätten enorme Proviantvorräthe an Bord und alle Angestellten hätten strengste Ordre, über die Reisenden zu wachen und sie höflich zu behandeln. Wäre irgend etwas Ungebührliches vorgefallen, so hätte die deutsche wie die amerikanische Regierung gewiß eine Untersuchung eingeleitet und die Sache zur Kenntniß der Verwaltung gebracht. Das sei jedoch niemals geschehen. Immerhin solle den angedeuteten Klagen Beachtung geschenkt und jeder Unzufriedenheit durch noch größere Sorgfalt der Boden entzogen werden.* Eine Ritualmordbeschuldigung vor 100 Jahren. Zu den Vorurtheilen, welche wie eine unheilbare Krankheit sich forterben von Geschlecht zu Geschlecht, ohne daß es der fortschreitenden Aufklärung bis jetzt wenigstens gelingen will, ihre Fortpflanzung und Ausbreitung zu verhüten und zu verhindern, gehört in erster Reihe auch das Vorurtheil des Ritualmordes oder die Beschuldigung, daß die Juden oder eine Secte derselben zu rituellen Zwecken, besonders bei Gelegenheit ihres Osterfestes, Christenblut gebrauchen. Ehemals zwar, im 2. und 3. Jahrhundert unserer Zeitrechnung, da waren es die Kirchenväter, welche ihre Religion vertheidigen mußten gegenüber der Beschuldigung des Ritualmordes, die von heidnischer Seite gegen das Christenthum erhoben wurden. Seit dem 13. Jahrhundert wurde nun diese wahnwitzige Verleumdung bald hier und bald dort in irgend einem Winkel der Erde gegen die Juden gerichtet und dadurch unsagbares'Elend über sie gebracht. Heinrich Heine's fragmentarische Dichtung »Der Rabbi von Bacharach* gibt ein ergreifendes Bild von den panischen Schrecken, welche um die Osterzeit durch das Märchen vom Ritualmord in den Judengassen des Mittelalters verbreitet wurden. Daß aber auch noch in unseren Tagen, im Zeitalter des elektrischen Lichtes, das Gespenst des krassesten Aberglaubens in weiten Kreisen des Volkes umgeht und die Maffen wahnbethört, das beweisen die noch nicht vergeffenen Affairen von Xanten und Könitz. In einer solchen Zeit dürfte es leider nicht unzeitgemäß sein, aus staubbedeckten Acten eine »Affaire* auszugraben, die sich vor genau 100 Jahren auf dem damals unter preußischer Landeshoheit stehenden Gebiete von Bayreuth zugetragen, um an diesem Beispiel zu zeigen und zu beweisen, wie durch das rasche und energische Einschreiten von Behörden das Aufkommen von solchen verhängnißvollen Anklagen und Beschuldigungen im Keime unterdrückt werden könne Die »Affaire* ist, kurz erzählt, folgende: Im März 1803 verschwand in der Nähe von Neustadt a. Aisch ein christliches Kind im Alter von 2 Jahren. Nach 12 bis 13 Tagen wurde dasselbe auf einem Acker todt aufgefunden. Nach Aussage des über die stattgehabte Section aufgenommenen Protokolls wardas Kind einfach erfroren. Das verhinderte aber nicht das Entstehen des Gerüchtes, daß das Kind das Opfer eines Ritualmordes geworden. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich die Schauermähr in der ganzen Gegend. Vergebens war die Intervention der localen Behörden, vergebens waren die aufklärenden Borträge der Prediger auf den Kanzeln. Das Volk ließ sich den einmal gefaßten Glauben nicht nehmen. Aufreizende Pasquille wurden gegen die Juden verbreitet und kein Jude, der sich auf den Straßen zeigte, war mehr seines Lebens sicher, bis endlich die Cultusgemeinde von Bayreuth im Jntereffe ihrer bedrohten Glaubensgenossen mit einer dringlichen Bittschrift an die Majestät des Königs von Preußen sich wandte und dadurch die Provinzialbehörde zur Ergreifung energischer Maßregeln veranlaßte. Von diesen Maßregeln verdient das folgende Publicandum. das wie ein kalter Strahl auf den entstandenen Brand der Leidenschaften wirkte, zur Kenntniß der Mitwelt gebracht zu werden: »Es ist der Unterzeichneten Landes-Polizey-Stelle zur Kenntniß gekommen, daß zwischen den christlichen Unterthanen und jüdischen Eingesessenen zu Uhlstadt und Suggenheim im Neustädter-Kreise darüber Mißhelligkeiten entstanden sind, daß man den Gedanken gefaßt, es sey der im letzt abgewichenen Monath März vermißt und nach einigen Tagen auf einem Acker tod gefunden wordene 2jährige Knabe des von Frankensteinl. Pächters Matthäus Makel auf dem Buchhof ohnweit Uhlstadt von Juden Behufs der Feyer ihres Osterfestes ermordet worden. Je thörigter dieses längst widerlegte Vorurtheil einer intoleranteren Vorzeit schon an sich ist und so wenig dessen Fortpflanzung dem gegenwärtigen helleren Zeitalter zur Ehre gereicht, desto weniger hätte man in dem vorliegenden Fall, wo durch eine gerichtliche Untersuchung des Kindes die Ueberzeugung gegeben wurde, daß dasselbe auf dem Felde erfroren ist, erwarten sollen, daß jemand auf diese unvernünftige Vermuthung verfallen und sich in solcher so weit verliehren und zu solchen Ausschweifungen verleiten lassen könne, wodurch sogar die öffentliche persönliche Sicherheit der jüdischen Bewohner jener Gegend in Gefahr zu kommen scheint. Es kann diese veranlaßte Ruhestörung wohl nur allein das Werk einzelner boshafter Menschen seyn, die vom Haß gegen einzelne jüdische Glaubens-Genoßeu angetrieben, Rache üben und dazu andere leichtgläubige Menschen mißbrauchen und irre führen wollen, ohne zu überlegen, welches Ungemach sie sich selbst und anderen dadurch bereiten. Die Ausmittelung dieser Ruhestörer wird indessen den Polizey — vereinigt mit den Justizbehörden nach den bereits gegen sie vorliegenden Anzeigen nicht schwer und es wird eines jeden Theilnahme an der Sache nach dem Grade seines Verschuldens mit aller Strenge der Geflze geahndet werden, welche Strafen um so empfindlicher werden müssen, als dabey Vergehungen auf Vergehungen gehäuft worden sind. Indem dieses hierdurch zu jedermanns Wissenschaft öffentlich bekannt gemacht und zugleich jeder dortige christliche Einwohner ernstlich gewarnt wird, sich nicht die mindesten weiteren Kränkungen gegen die jüdischen Eingesessenen zu erlauben; so verhaft die Königl. Kriegs- und Domainen-Kammer, daß dieser Warnung Gehör gegeben und durch ein entgegen geseztes Benehmen, welches überdieß eine Widersezlichkeit gegen obrigkeitliche Verfügungen bezeichnen und den Grad der Strafbarkeit erhöhen würde, nicht die Nothwendigkeit werde veranlaßt werden, daß die den Unterbehörden des Kreises wegen ihres weiteren Verfahrens gegebenen ernsten Instructionen zum Vollzug gebracht werden müssen.* Gegeben Bayreuth den 25. April 1803. Königl. Preuß. Kriegs- und Domainen-Kammer.

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