Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 14 (3.4.1903)
- Date
- 1903-04-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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«r. 14 Vr. Blvch's Wochsnschrift. Seite 315 Grundbesitz selbst entzog, und durchaus nicht etwa in ihrer Unlust an dieser Arbeit. Und diese geringe Anzahl von Juden sollte sünf Millionen Rumänen von der Scholle drängen? Nein, einen solchen Bären läßt sich selbst der dümmste Antisemit nicht aufbinden, und da wir nicht annehmen, daß Derjenige, der ein solches Argument ersinnt, so dumm ist, es auch zu glauben, so müssen wir wohl der Meinung uns zuneigen, er ist schlecht genug, es zu erfinden, oder erbärmlich genug, um als Werkzeug für Andere es in die Oeffentlichkeit zu schmuggeln. Mit diesen Eigenschaften Paßt er allerdings in die antisemitische Gemeinschaft, aber daß eine ehrliche öffentliche Meinung ihm Glauben schenkt, darauf hat er keinen Anspruch. Wenn aber wirklich fünf Millionen Rumänen, dieAutochthonen des Landes, dadurch „ins Rutschen kämen", daß den im Lande wohnenden Juden das ihnen vorenthaltene, vertragsmäßig zugesprochene Heimatsrecht zuerkannt wird — dann, müßte man wohl annehmen, daß die Bodenständigkeit dieser seit Jahrhunderten im Lande wohnenden „Stammbevölkerung" keine sehr feste ist, daß ihre Heimatsliebe eine sehr schwache, ihr Boden ein sehr unergiebiger ist. Da aber die Geschichte und die Thatsacheu das Gegentheil beweisen, so ist der Rückschluß ein vollkommen berechtigter, daß die Befürchtungen nicht blos „Uebertreibungen" sind, die ein krankes Gehirn etwa ausgeheckt hat, sondern absichtliche Lügen, die ein kranker Charatter, ein an moral insanity leidendes Individuum ersonnen hat, und als Ausbrüche einer solchen leidenschaftlich verzerrten Phantasie haben sie vor dem Forum der Oeffentlichkeit keinen moralischen Werth, keinen Geschichtswerth. Es kann auch nur ein so verkommenes Individuum, welches die Geschichtsfälschung in solchem Maße betreibt, sich zur Behauptung erkühnen, daß es den rumänischen Juden besser geht, wie den galizischen und diese sich daher nach den Fleischtöpfen Rumäniens sehnen. Daß es den galizischen Juden materiell schlecht geht, ist leider wahr, aber ihren Glaubensgenossen im Nachbarlande geht es nicht blos materiell schlecht — ihren Kindern wird der Unterricht, ihnen der Aufenthalt entzogen, ihnen wird der Erwerb physisch und rechtlich unmöglich gemacht, ihnen wird die Heimat geraubt und das Bürgerrecht versagt — kann man mit dieser Lage die der galizischen Juden vergleichen? Kann eine ehrliche „Zeitung für die österreichische Monarchie" diesem Staate die Schmach anthun, ihn tiefer zu stellen, als Rumänien? A. W i e n e r. * * * Der bereits in voriger Nummer erwähnte Dringlichkeitsantrag Straucher hat folgenden Wortlaut: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Straucher und Genossen, betreffend die Einleitung geeigneter Maßnahmen zwecks Verhaltung der königlich rumänischen und kaiserlich türkischen Regierung zur Erfüllung der denselben in dem Berliner Staatsvertrage auferlegten Verpflichtungen. Seit dem Abschlüsse des Staatsvertrages zu Berlin 6e Lala 13. Juli 1878 zwischen Oesterreich-Ungarn, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Rußland und der Türkei hat das Königreich Rumänien, dessen Unabhängigkeit die ebengenannten vertragschließenden Theile unter Anderem von der Bedingung der durchzuführenden Rechtsgleichheit und Gleichberechtigung aller in Rumänien lebenden Confessionen auf bürgerlichem, politischem und wirthschaftlichem Gebiete anzuerkennen erklärt haben — entgegen dieser ihm auferlegten Verpflichtung in einer großen Anzahl von Gesetzen, in sogenannten Reglements, Verordnungen und Erlässen der Regierung und der Behörden die Juden in Rumänien von dem Genüsse nahezu aller bürgerlichen, politischen und wirthschaftlichen Rechte ausgeschlossen, wodurch die Juden dortselbst politisch und bürgerlich zu Parias herabgedrückt, wirthschaftlich aber zugrunde gerichtet und überdies infolge der gegen sie inscenirten gewaltthätigen Exceffe zu massenhafter Auswanderung gezwungen werden. Die Rechtlosigkeit der Juden in Rumänien, die grausame Behandlung und unsäglichen Leiden, die sie zu erdulden haben, die von der königlich rumänischen Regierung, ihren Behörden und Organen systematisch betriebenen Verfolgungen und Bedrückungen, sowie ihre auf eine völlige politische und wirthschaftliche Vernichtung der Juden abzielenden Maßnahmen find ebenso barbarisch, wie fie auch eine flagrante Verletzung der tu den Art. 43 und 44 des citiuen Berliner Staatsverrrages dem Fürstenthume Rumänien auferlegten Verpflichtungen bedeuten. Nicht minder unglücklich ist das Los der Christen in Armenien, die, von grausamen Verfolgungen und empörenden Bedrückungen der kaiserlich türkischen Regierung und ihren Organen heimgesucht, den brutalsten, gewalttbätigstcu Exc-ss.'u wilder Horden schutzlos preisgegeben sind, als Heloten behandelt werden, ja, massenweise hingeschlachtet und hingemordet wurden, geradezu vogelfrei sind und die kaiserlich türkische Regierung noch immer nicht die ihr im Art. 61 des Berliner Staatsvertrages auferlegten und von ihr des Oefteren verheißenen Reformen durchgeführt hat. In der gesammten civilisirten Welt regt es sich mächtig, diese einer gesitteten menschlichen Gesellschaft und dem Völkerrechte hohnsprechenden Entrechtungen von Menich'n und Berletzungen eingegangener internationaler Verpflichtungen nicht weiter zu dulden, vielmehr das Gewissen der Regierungen und aller gesitteten Völker zum wirksamen Schutze verfolgter, entrechteter, bedrückter und unterdrückter Bolksstämme aufzurütteln. Da auch unser Reich ein Rechts- und Cutturstaat ist, überdies zu den Signatarmächten des Berliner Sta.tsvertrages gehört und daher als Großmacht berufen erscheint, dessen Bestimmungen Geltung zu verschaffen, nicht aber durch beharrliches Schweigen an den geschilderten Verfolgungen und Vertragsverletzungen sich mitschuldig zu machen, stellen die Unterzeichneten den Antrag: „Das hohe Haus wolle beschließen: Die k. k. Regierung wird dringend aufgefordert, den ihr auf die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten des Staates gesetzlich zustehenden Einfluß im Wege des k. k. Auswärtigen Ministeriums dahin geltend zu machen, daß die königlich rumänische und kaiserlich türkische Regierung zur Erfüllung und Einhaltung ihrer in den Artikeln 44 und 61 des Berliner Staatsvertrages vom 13. Juli 1878 in Betreff der Juden und Armenier eingegangenen Verpflichtungen verhalten werde. Wien, den 26. März 1903. Dr. Straucher. Breiter. Daszynski, Dr. Ellenbogen. Pernerstorfer, Romanczuk, Nicolaj v. Waffilko. Schumeier, Dr. Ofner, Cingr, Choc. I. öerny, Josef Hai.nich, Rteger, Dr. Skedl. Rosenzweig, Basil Jaworski, Dr. Korol. Dr. Kos, Seitz, Hybeä." * * Ob dieser Antrag überhaupt zur Verhandlung gelangen wird, ist in letzter Stunde fraglich geworden. * * * Dem Abgeordneten Dr. Straucher sind anläßlich der Einbringung seines Dringlichkeitsantragcs, betreffend die Behandlung der armenischen Christen in der Türkei, von der armenischen Religionsgemeinde und vom armenischen Hilfscon.:!^ in der Bukowina Dankeskundgebungen zugekommen. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Der abgeblitzte Pattai. — Alois macht nur mit Juden Geschäfte) Arroganz und Albernheit waren die hervorstechendsten Merkmale der Interpellation, die unser „Salon-Antisemit" Dr. Pattai wegen der Verleihung des Bauernfeld-Preises an den Unterrichtsminister richtete. Wenn ein Bielohlawek oder ein noch ungebildeterer Mensch die Forderung aufstellt, bei der Beurtheilung künstlerischer oder literarischer Production nicht das Werk, sondern die Confessio« oder die Abstammung des Hervorbringers zu prüfen, so wird nt an das lächerlich finden, aber man kann immerhin glauben, daß es dem Bielohlawek oder einem noch dümmeren antisemitischen Volkstribun mit seiner Zumuthung ernst ist. Der Mann versteht es eben nicht besser, und in seiner Meinung steht der geistesschwache Masaidek, der über die Juden