Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 13 (27.3.1903)
- Date
- 1903-03-27
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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seite 198 Dr. Bloch's Wochrnfchrrfl. Nr. 13 der in London erscheinenden Flugschrift „The roumanian bulletiu: A reeord of persecution“ (Rumänisches Bulletin: Berichte über Verfolgungen) mitzutheilen, daß die hervorragendsten anglikanischen Kirchenfürsten, die angesehensten Staatsmänner einhellig die rumänischen Grausamkeiten und Widerrechtlichkeiten verurtheilen und einen Appell an die öffentliche Meinung richten, Wandel, nein, Recht zu schaffen. Diesem Appell schließt er sich in der „Neuen Freien Presse" mit beherzigenswerthen Worten an und führt in einer ergreifenden Weise all die gewaltthätigen, das Recht mit Füßen tretenden Verordnungen und Gesetze an, welche gerade in den letzten 25 Jahren in Widerspruch mit den von Rumänien übernommenen Verpflichtungen erlassen worden sind. Mit beißendem Hohn charakterisirt er das Gebühren der rumänischen Kammern, die zwei Juden — sage zwei Juden — die Naturalisation bewilligen, während 11.000 in einem halben Jahre das Land verlassen mußten, das sie dem Hungertode überliefern wollte. Der Artikel, mit 8. gezeichnet, erregte allgemeines Aufsehen, wurde allen Journalen des Auslandes von ihren Vertretern telegraphisch übermittelt und erweckte überall aufrichtige Theilnahme mit dem Geschick der Verfolgten. Nun wurde auch Doctor Straucher's Dringlichkeits-Antrag im Parlament angekündigt, unterzeichnet von Männern der verschiedensten Parteien, und wir wollen den Verlauf der Verhandlungen ab warten. Solche Stimmen müssen endlich Gehör finden. Europa kann nicht taub bleiben gegen den Nothschrei von Hunderttausenden Menschen, die Anklagen solcher- Wortführer, wie sie in der englischen und in der Wiener Presse auftreten, müssen die Herzen der Mächtigen bewegen, das Gewissen der berufenen Wahrer des Rechtes erwecken, die Völker selbst an ihre Pflicht mahnen. In unserem Wirkungskreise schließen wir uns diesen Stimmen an und danken ihnen für ihr mannhaftes Eintreten für Wahrheit und Recht. Wenn die Antisemiten und ihre Lügenpresse dagegen wettern und unter den Peitschenhieben, die ihren rumänischen Gesinnungsgenossen versetzt werden, aufschreien, wenn sie, auf Lügenberichte rumänischer Fälscher gestützt, die rumänischen Schandthaten in Abrede stellen wollen, so braucht man derlei Ableugnungen von Beschuldigten ebm nur als das zu nehmen, was sie sind, vergebliche Versuche, die Richter — und diese sollen endlich die europäischen Staaten und Völker sein — irre zu führen. Von Zeugnissen, wie sie eben die unbefangensten englischen Untersuchungsrichter — Evans Gordon sei vor allem mit Ehren genannt — festgestellt haben, und aus die sich auch die „Neue Freie Presse" mit Recht beruft, müssen die Lügen der Angeklagten und deren antisemitischer Partisane in Wien verstummen. Recht wird endlich doch werden auf Erden! * * * Als ein, die rumänische Interpellation im Abgeordnetenhause illustrirender Fall wird uns Folgendes berichtet; Da lebte in einem Ort in der Moldau (Marmoritza) ein jüdischer Fleischhauer, Buca Appel, mit seiner Familie. Der Mann beging vor zwei Jahren eine Reihe grober Unvorsichtigkeiten. Er hatte den Amtsleiter und mehreren Beamten Fleisch auf Borg geliefert. Er hatte die Schuld 2 Monate lang bis aus 180 Lei (Franks), bei dem Amtschef allein bis auf 93 Lei anwachsen lassen. Und nun hatte er gar von dem Amtschef Zahlung verlangt. Er sei ein armer Mann, er könne ohne Geld nicht weiter liefern. Die Antwort hierauf war ebenso kurz als schlagend — ein Paar Ohrfeigen. Zufällig kam der Gendarmerie-Hauptmann aus der Nachbarstadt des Weges. Die Beiden, der Hauptmann und der Amtschef, durchsprachen den Fall gründlich im Wirthshause bis um Mitternacht. Das Resultat war, daß Appel in der Nacht mittelst Escorte nach Dorolwy geführt und dort auf 8 Tage eingesperrt wurde. Der Amtsleiter, hiemit noch nicht zufrieden, wendete sich au den Präfecten. Der ging energischer vor. Er erklärte kurz und bündig, Appel habe binnen 24 Stunden das Land zu verlassen. Vergebens berief sich Appel darauf, er sei in Marmoritza geboren, er habe 3 Jahre in der rumänischen Armee gedient; vergebens wies er Geburtsschein, Mil'itärabschied und sonstige Papiere vor. Der Herr Präfect zerriß dieselben und ließ den Mann bei Nacht über die Grenze escortiren. Appel beschwerte sich nun beim österreichischen Grenzcommissär. Dieser, ein sehr humaner Mann, erklärte sich bereit, die Beschwerde zu Protokoll zu nehmen und sie der Landesregierung vorzulegen. Aber die Sache werde im diplomatischen Wege durch das Ministerium des Aeußern gehen und da sei ein Ende nicht leicht abzusehen. So unterließ denn Appel die Beschwerde in Anhoffnung — eines Ministerwechsels, der bekanntlich in Rumänien nicht gar so selten eintritt. Sieben Monate weilte Appel in Zuren (Bukowina). Da kam das Ministerium Carp. Der Ausweisungsbefehl gegen Appel wurde ignorirt. Der Mann durfte wieder in sein Heimatland zurück und sein Gewerbe ausüben. Dies dauerte so zwei rumänische Ministerien lang — iy2 Jahr. Unter dem dritten, dem jetzigen Ministerium lebte der Ausweisungsbefehl wieder auf, derselbe wurde auch, uud zwar im allerkürzesten Wege in Vollzug gesetzt, Appel wurde einfach an die Grenze escortirt. Aber nun weigerten sich in verschiedenen österreichischen Grenzorten die Behörden, den Fremden zu übernehmen. Nach vier Orten wurde der Mann geführt, jedesmal mußte er zurückkehren. Da heckte nun ein Amts-Secretär den schlauen Plan aus, den Mann bei Nacht — nicht bis zum österreichischen Grenzcommissariate — nur über die territoriale Landesgrenze zu schmuggeln; er möge dann selber schauen, wie er weiterkomme. Gedacht, gethan! Appel wurde eines schönen Tages wieder einmal in Haft gebracht, Abends 9 Uhr zum Commiffär berufen, der ibm bedeutete, er müsse heute Nacht über die Grenze. Appells Bitten und Remonstrationen wurden, wie landesüblich, mit Ohrfeigen erledigt. Nachts 12 Uhr erschienen mehrere Gendarmen und Soldaten, welche den unglücklichen Mann ergriffen, und da er sich sträubte, er wisse nicht, was man mit ihm vorhabe, er wolle nicht mitgehen, ihn mit Bajonnett und Klinge blutig schlugen. So wurde er mit Gewaltzur Landesgrenze geschmuggelt. Er ging dann seines Weges nach Suczawa, dann nach Czernowitz, wo er seine Frau mit den Kindern antraf, die allesammt in gleicher Weise gewaltsam über die Grenze geschmuggelt worden waren. Der Fall Appel ist nichts weniger als vereinzelt. Die österreichischen und die ungarischen Grenzämter sind in der Lage, dies zu bestätigen. Wenn über die harte rumänische „Fremden"-Gesetzgebung geklagt wird, so hört man hie und da die Entschuldigung, die Gesetze würden nicht so strikte gehandhabt. Das ist wahr. Laune und Willkür entscheiden bald für eine laxere, zumeist aber für die grausamste, selbst die Härte des Gesetzes überschreitende Anwendung. Es kommt darauf an, wie oben der Wind weht. „Für euch Juden gibt es kein Gesetz!" erklärt offen und ungescheut der Polizei- Präfect in Bukarest und erklären und handeln danach die großen und kleinen Bezirks-Paschas des Landes. A«de« als „Connationale" der Deutschen. Eine herzbewegende Klage geht durch die angeblich deutsch - fortschrittliche Provinzpresse Böhmens. In der Landesirrenanstalt zu Dobrzan sind, obwohl die Anstalt im deutschen Gebiete liegt, lauter czechische Aerzte angestellt. Auf wiederholte Interpellationen im Landtage antwortete der czechische Landesausschuß immer, daß es an deutschen Bewerbern fehle. Endlich meldete sich ein solcher. Er war in jeder Beziehung vollständig qualificirt, wurde von der Direction der Anstalt unter vier Bewerbern imico loco vorgeschlagen, hatte eine anerkannte sechsjährige Thätigkeit als Arzt in Westböhmen hinter sich und war der czechischen Sprache vollständig mächtig Dennoch wurde ihm ein czechischer Mitbewerber vorgezogen. Zu dieser Entscheidung