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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-03-20 · 12 (20.3.1903) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
12 (20.3.1903)
Date
1903-03-20
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 12 Dr. Bloch's Wochenschrift. Sette 183 ist — der Sumpf des Philisterthums. Wo die Wellen der Aufregung ängstlich „beschwichtigt" werden — da gibt es eben einen Sumpf — dafür bieten gerade die Vorgänge in der Rettungsgesellschaft und in der Universität ein schlagendes Beispiel. Vom Grafen Wilczek bis zum Hofrath Tschermak, vom Senat bis zur Freien Presse ist soviel beschwichtigt worden, daß die Studenten Engel hätten sein .müssen, um nicht übermüthig zu werden. Die Stärke der Antisemiten besteht in der Schwäche der Gegner, das lehren uns die Ereignisse, das lehren uns vor Allem die Artikel der Neuen Freien Presse. 3. Die eivitas academica. Von der arischen Studentenschaft ist wenig zu sagen. Wie schon früher betont wurde, ist ihr nur der kleinste Theil der Schuld zuzumessen, der Culturhistoriker wird sie wesentlich nur als das Product von Zuständen betrachten. Hervorhebung verdient ihre störrische Unwahrhaftigkeit. Wie sie die Klinik bald als Theil der Universität, bald als bürgerlichen Boden bezeichnen, wie sie zu Unrecht angeben, keinen Einfluß auf ihre Mitglieder zu haben, wie sie in dem Schlußwort des Memorandums nicht freimüthig ihren Standpunkt vertreten, sondern dummdreist sich vor Strafe zu drücken suchen, macht einen unerfreulichen Eindruck. Es stellt der Erziehungskunst ihrer Lehrer ein ebenso schlechtes Zeugniß aus, wie ihr Deutsch deren Talent, zu lehren. Bedeutsamer war die Haltung der Universitätsbehörden. Die Universität hat eine Art Autonomie, Rector und Senat sind deren Regenten. Und wenn auch die Zahl der von ihnen regierten Personen nicht bedeutend ist, so wird durch deren Stellung das Amt andererseits um so bedeutsamer. Ihre Unterthanen stellen das Personal, mit welchem dereinst der Staat regiert werden soll. Wenn hier Anarchie einreißt, so ist das für das Bestehen und die Zukunft des Staates deshalb bedeutsamer, als wenn es im Comitat Neutra oder in Vorarlberg drunter- und drüberginge. Das legt aber überhaupt die Frage nahe, ob die Autonomie der Universität sich mit den Anschauungen der Jetztzeit verträgt. Wenn soviel vom Staat im Staate geredet worden ist — die „eivitas aeademiea" ist ein Staat im Staate. Und wenn soviel von der Freimaurerei erzählt worden ist, deren Mitglieder sich gegenseitig in die höchsten Staatsstellen befördern — die farbentragenden Verbindungen sind solche Freimaurerorden. Man gehe nur die Inhaber der höchsten Staatsstellungen durch und man wird staunen, wie viel Verbindungsstudenten sich darunter befinden. Das ist keine „judenliberale" Klage, draußen im Reich hat es die katholische Presse ebenfalls getadelt. Daran mag indessen wenig zu ändern sein; es ist menschlich, daß man seinen Jugendfreunden behilflich ist. Was indessen abgeschafft werden kann und muß, ist die Sonderstellung der Universitäten. Sie hat mit der Lehrfreiheit nichts zu thun — abgesehen davon, daß diese Lehrfreiheit doch nicht so zweifellos besteht und wir Universitätslehrer warnen möchten, diese Freiheit zu sehr auf die Probe zu stellen. Die Lehrfreiheit würde vielmehr genau so bestehen können wie jetzt, wenn die Studenten wie andere Bürger behandelt würden.*) In Wahrheit beruht die „eivitas aeademiea" nur auf der mittelalterlichen Exterritorialität, die man zugestand, um fremde Studenten heranzuziehen. Wie man den Hanseaten, Lombarden und anderen Kaufleuten ein Sonderrecht gewährte, erhielten ein solches auch die fremden Studenten, um das berechtigte Mißtrauen gegen die mittelalterliche Justiz bei den Ausländern zu überwinden. Wie die Universität aber überhaupt in ihren Einrichtungen stabil ist, hat sich das Sonderrecht bei ihr erhalten. . *) In Amerika besteht weit mehr Lehr- und Lernfreiheit ohne .eivitas academica“. Die privilegirte Stellung hat aber umsomehr das Selbstbewußtsein der Studentenschaft gesteigert, als diese ohnehin besonders begüterten und einflußreichen*) Kreisen des Volkes angehört. Die Studentenschaft hat dadurch wiederholt im politischen Leben eine Rolle gespielt, die ihrer Reife und ihren Leistungen nicht zukommt. Und es ist bezeichnend, daß in England, dem Land der längsten politischen Erfahrung, die Studentenschaft politische Bedeutung überhaupt nicht besitzt und nicht besessen hat. Die Studentenschaft ist so mächtig, daß sie selbst mit der Armeeverwaltung einen Strauß wagen darf. Als vor einigen Jahren die Militärverwaltung Reserveofficieren die Zugehörigkeit zu gewissen, nach Deutschland schielenden Verbindungen verbot, gab es an der Universität Innsbruck einen Sturm wie jetzt an der Universität Wien. Und die Armee hat in diesem Kampfe nicht gesiegt. Da ist es kein Wunder, daß auch in der Aula der Wiener Universität die Wacht am Rhein gesungen wurde. Die Vorrechte der Studenten sind recht bedeutsame. Polizei wird in ihren Räumen nicht geduldet. — Sie haben aber auch gegenüber dem Strafgesetz Vorrechte. Zwar daß sie nach § 496 nicht bestraft werden, verdanken sie wohl nur Professor Nothnagel, der sich mit Recht zu vornehm hält, um ihre Anwürfe, wie Wucherer rc, mit einer Klage zu beehren. Dagegen haben sie es nur ihrer eximirten Stellung zu verdanken, daß aus §§ 68, 76, 78, 83, 98 b, 99 gegen sie keine Untersuchung stattfindet. Unwillkürlich drängt sich der Vergleich mit dem „Fall Pollitzer" auf. Pollitzer verlangte vom Abgeordneten Kaiser, daß er sich nicht zum Helfershelfer eines Erpressers mache und eine Verleumdung zurücknehme, die manchen braven Menschen um Lohn und Brod zu bringen drohte. Die Studenten dagegen verlangten, daß Professor Nothnagel sie durch seine liberale Gesinnung nicht provocire. Und die Prügelei auf der Straße — so sehr wir sie an sich mißbilligen — war jedenfalls bei Weitem ritterlicher als die Brutalität im Krankensaal. Der Causalnexus ist unzweifelhaft. Die Demonstrationen sind erfolgt, um Professor Nothnagel von seiner Haltung abzubringen. Ihre eigenen Angaben in der Verhandlung mit Hofcath Tschermak bestätigen das. Diese Angaben spielen also dieselbe Rolle wie der Pollitzer'jche Brief. Und sie erfolgten nicht post testum, sondern vor der zweiten Demonstration. Was wäre aber erst geschehen, wenn es sich um Arbeiter gehandelt hätte und nicht um Studenten? Danach mag man ermessen, was es mit „so harten und schweren Strafen", mit der „einfachen" und „strengen" Rüge auf sich hat. Eine andere Frage ist es, ob nicht wenigstens innerhalb der bestehenden Vorschriften der Rector und der „hohe Senat" (wie er sich selbst nennt) mehr Würde hätten beweisen können. Wie wir nachgewiesen haben, versehen bei der Autonomie der Universität Rector und Senat ein wichtiges Verwaltungsamt Nun mag man ein trefflicher Mineraloge sein, ohne die Kunst zu besitzen, Menschen zu regieren. Es läßt sich kaum etwas Kläglicheres denken, als die Haltung des Rectors, der mi idestens viermal mißverstanden worden ist. Muß da nicht bei den jungen Leuten die Achtung vor der Staatsgewalt untergraben werden, die ihnen gegenüber durch die Universitätsbehörde repräsentirt wird? Und ist die Anarchie ein Wunder, wenn das Oberhaupt der eivitas so kopflos ist? Auch die Haltung des Senats ist verblüffend: die „Kadimah" wird viel schärfer getadelt als die Demonstranten. Den lrtztcr« n wird Mißbilligung ausgedrückt, der Kadimah schärfste Mißbilligung. Ihr wird der Form nach die ünehrerbietige Knick der akademischen Behörden zum Vorwurf gemacht, während anscheinend in dem gegen Professor *) So einflußreichen, daß die Freie Preffe auf die Herren Eltern ihrer Gegner Rücksicht nimmt.

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