Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 12 (20.3.1903)
- Date
- 1903-03-20
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. IS Dr. Bloch's Wochsnschrifk. Seite 181 versichert, hat er, nach der Meinung des Senats, mit seiner „ruhigen Logik" ihnen das Ungeziemende ihres Benehmens auseinandergesetzt. Selbst in diesem Stadium der Angelegenheit hörte das Verhandeln mit den Demonstranten nicht auf. Man wollte, bevor die Nothnagelffche Klinik eröffnet würde, von ihnen ein Versprechen, sich weiterer Störungen zu enthalten. Die Herren erklärten das aber für ein Verkennen der Kompetenzen; die Klinik sei kein akademischer Boden. Hierauf erfanden die Behörden eine feine Unterscheidung. Hof und Zugänge der Klinik wurden für bürgerlicher Boden erklärt und mit Sicherheitswachmännern besetzt, die Klinik aber als akademischer Boden angesehen. Eine Auffassung, die den Demonstranten ebenfalls nicht gefiel; als sie die Sicherheitswachmänner sahen, fanden sie mit einemmal wieder, daß die Klinik doch akademischer Boden sei. Denn auf solchem hat die Polizei „nix to seggen" und ein echter Deutschnationaler mag die Polizei in der Universität nicht leiden. Das hatte man schon einige Tage vorher bewiesen, als man beim Anblick eines Mannes in Uniform ausgerufen hatte: „Da ist Polizei, das wird aä notam genommen". Sie beruhigten sich damals erst, als sich herausstellte, daß es ein befreundeter Staatsbeamter war, der gekommen war, mit ihnen die Wacht am Rhein zu singen und Pereats auf Nothnagel auszubringen. Ungefähr vierzehn Tage später erging das Urtheil des „hohen Senats". Einige Studenten wurden auf ein Jahr von der alma mater Yienoensis relegirt; ein Student, der vor dem Rigorosum stand, darf dieses erst nach Ablauf von zwei Semestern machen. Zehn Studenten sollen eine strenge Rüge erhalten, zwanzig eine einfache. lieber das Memorandum stellte der Senat fest: „daß in seiner amtlichen Thätigkeit Professor Nothnagel auch nicht der Schatten einer Parteilichkeit nachgewiesen werden konnte, die außeramtliche private Thätigkeit Nothnagells konnte, von allem andern abgesehen, schon aus formellen Gründen nicht den Gegenstand der Untersuchung bilden, da die Mitglieder des Professoren-Collegiums nur in der Erfüllung ihrer Berufspflicht den akademischen Behörden gegenüber Rechenschaft schuldig sind". Unter den Relegirten befinden sich auch zwei jüdische Studenten, Benedict und Schön. Wie aus dem Erkenntniß gegen den stuä. Benedict zu ersehen, erfolgte die Bestrafung, „wegen verhetzender Agitation unter der medicinischen Studentenschaft, welche zu grober Störung der akademischen Ruhe und Ordnung führte"; die verhetzende Agitation der jüdischen Studenten soll darin gefunden worden sein, daß sie mit 28 anderen Medicinern den Protest gegen die „Unterströmungen" in der freiwilligen Rettungsgesellschaft, bei der sie thätig waren, unterzeichnet haben. Soweit die Thatsachen, die zu verschiedenartigen Betrachtungen Veranlassung geben. II. Betrachtungen. 1. Die Freiwillige R et t u n g s g e se l ls ch a ft und die Juden. In der Freiwilligen Rettungsgesellschaft haben die Scandale ihren Anfang genommen, ihr gebührt deshalb die erste Stelle in unseren Betrachtungen. Die Gesellschaft hat sich mehrerer grober Fehler schuldig gemacht. Als solchen betrachten wir es nicht, daß der Vorstand von den antisemitischen Vorgängen innerhalb der Gesellschaft keine Ahnung hatte. Männer, die ein derartiges Ehrenamt bekleiden, können von den Einzelheiten in der Verwaltung keine Kenntniß haben. Es bewies zunächst aber Voreingenommenheit, die Beschwerden der jüdischen Mediciner vor geschehener Untersuchung als unbegründet zurückzuweisen. Graf Wilczek handelte dann wie ein Ehrenmann, daß er sich selbst verleugnete und über die für unrichtig erklärten Beschwerden eine Untersuchung in seinem Palais veranstaltet. Dagegen scheint Graf Lamezan seine Voreingenommenheit vor der Commission noch stärker gezeigt zu haben. Es war ein grober Fehler des Gesellschaftsvorstandes, Herrn Dr. v. Vragüssy seinen Rücktritt für 11.000 Gulden abzukaufen. So sehr die Vornehmheit der betheiligten Personen aus ästhetischen Gründen zu schätzen ist — bei der Verwaltung fremder Gelder ist sie nicht am Platze. Und sicherlich hatte der Vorstand der Gesellschaft das Recht, mit Schimpf und Schande einen Angestellten zu entlassen, der nicht nur den Interessen der Gesellschaft zuwider gehandelt, sondern durch Ableugnen die Schwere seiner Vergehung selbst anerkannt hatte. d'- KEs war eine Schwäche, die jüdischen Mediciner ziehen zu lassen, die ihre Pflicht gethan hatten, den demonstrirenden Studenten hingegen ihre spätere Beschäftigung in Aussicht zu stellen. Die Herren hatten durch ihre lärmende Massendemonstration innerhalb eines fremden Hauses einen Hausfriedensbruch (§ 83), zum mindesten eine grobe Ungehörigkeit begangen. Statt den Herren aber zu empfehlen, einen Ort zu verlassen, an dem sie nichts zu suchen hatten, verhandelte man mit ihnen. Die Männer, denen ein Pereat ausgebracht wird, „beschwichtigen""') ihre Gegner (immer und ewig die Beschwichtigung!). Sie verhandeln mit ihnen durch einen entlassenen Angestellten, der ihr Gesinnungsgenosse ist, und bitten sie recht schön, die Sache doch nicht zu tragisch zu nehmen. Wenn hübsch Gras über der Geschichte gewachsen sei, würde man sie anstellen. Daß man damit den Studenten, die sich einen „Morgenscherz" machen wollten, nicht imponirt hat, ist natürlich. Um ganz zu ermessen, wie grotesk die Thatsachen sind, denke man sich an Stelle der Betheiligten einen Fabriksherrn und seine Arbeiter. Der Fabriksherr entläßt Angestellte, die sein Interesse gröblich verletzt und ihr Vergehen durch Ableugnen erschwert haben. Dem Einen, der nicht freiwillig gehen will, kaust er seinen Austritt ab. Auf seinem Hofe demonstriren fremde Arbeiter, und der Fabriksherr läßt denen, die gegen ihn demonstriren und sich einen Morgenscherz machen wollen, durch einen Entlassenen sagen, sie sollten doch nur gemüthlich sein, worauf diese mit einem Hoch auf den Rädelsführer antworten! Ich fürchte, ein solcher „Morgenscherz" würde für Arbeiter recht ernste Folgen haben! Die Verhältnisse liegen aber bei den Studenten deswegen viel schlimmer, weil sie den sogenannten gebildeten Kreisen angehören und weil ein Theil von ihnen dereinst in autoritativen Stellungen aus Mangel an Rechtsgefühl die Saat der Corruption streuen wird. Schwäche verrieth endlich auch die Veröffentlichung der Untersuchungscommission. Wenn Baron Mundy, wie es in der Freien Presse hieß, die Commission gebeten hat, „das Urtheil so milde und delicat wie möglich zu fassen", so muß man es der Commission lassen, daß sie diese Aufgabe glänzend gelöst hat. Die Beweisaufnahme ergibt, daß Dr. Vragüssy den Antisemitismus gezüchtet hat — und die Commission findet, daß er ihm nicht entgegengetreten ist. Das Urtheil der Commission ist geeignet, unseren Styl umzuwälzen; statt zum Beispiel zu sagen, er hat ihm eine Ohrfeige gegeben, werden wir in Zukunft sagen, „seine Hand hat eine Unterströmung gehabt, bezüglich welcher ihm der Vorwurf nicht erspart werden kann, ihr nicht rechtzeitig genug entgegengetreten zu sein". Die schmachvolle Einnahme des Augenscheins wird so verschämt angedeutet, daß man sie errathen muß, sie erregt nach der Freien Presse im Palais Wilczek Entrüstung — aber nach Außen dringt von ihrer Entrüstung nichts; das Wort Antisemitismus ist in der Erklärung der Commission durch das neutrale und besser *) S. S. 178.