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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-03-20 · 12 (20.3.1903) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
12 (20.3.1903)
Date
1903-03-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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«Sette 180 Dr. Bloch's Wochsnschrifl. Rr. 13 auch hier ein Mißverständniß vorliegt. *) Denn nach dieser Erklärung ist es zwar seine Pflicht, als Rector, ein Memorandum entgegenzunehmen — aber danach darf er es in den Papierkorb werfen — wegen der ungebührlichen Ausdrücke, was ja wohl bei allen Behörden der übliche Geschäftsgang ist. Die Studentenschaft hatte indessen die väterlichen Absichten des Rectors vereitelt — ihr Memorandum wurde in der antisemitischen Presse veröffentlicht. Auf das Schriftstück, das übrigens in elendem Deutsch abgefaßt ist, näher einzugehen, verlohnt sich nicht. Denn das Charakteristische des Falles besteht nicht im Uebermuth der Studentenschaft, sondern in der kläglichen Haltung der Betheiligten, die diesen Uebermuth erst großgezogen hat. Nur zwei Stellen seien hervorgehoben. An der einen heißt es: „Verschanzte sich Hofrath Nothnagel bei der am 25. d. M. stattgehabten Demonstration auf Kosten jeder gesunden Menschlichkeit der Oeffentlichkeit gegenüber hinter einem Patienten, trotzdem von Seite der Demonstranten auf das Eindringlichste die Entfernung desselben gefordert wurde. Unmenschlich ist es erstens, einen Patienten während eines so tosenden Lärms, der voraussichtlich sich nicht legen konnte, (welch rührende Selbstcharakteristik!) im Hörsaale zu behalten. Unmenschlich ist es zweitens umsomehr, als der Hörsaal in Folge der Demonstration von Staub vollständig erfüllt war. Und gerade dieser Umstand wurde von der Judenpresse dazu benutzt, um die Demonstranten einer Gefühlsrohheit zu zeihen, ein Vorwurf, welcher gerade auf Hofrath Nothnagel zurückfällt." Wir wollen der Studentenschaft verrathen, daß sich noch andere Kreise der Gefühlsrohheit schuldig gemacht haben. Nämlich die Krankenhausverwaltung, welche auf die Demonstranten nicht die Rücksicht genommen hat, die unter der Nothuagel'schen Klinik liegenden Kranken zu dislociren, so daß es ausschließlich der Gefühlsrohheit besagter Verwaltung zuzuschreiben ist, wenn bei dem „tosenden Lärm, der voraussichtlich sich nicht legen konnte", sich dieser Kranken eine große Unruhe bemächtigte. Zum Schlüsse geben die Verfasser des Memorandums chrer Ueberzeugung dahin Ausdruck: „Der hohe akademische Senat werde von der Berücksichtigung der verachtenswerthen Denunciation, welche diesmals wieder ganz zu Tage getreten ist, absehen, zumal selbe nicht nur der persönlichen Voreingenommenheit, sondern vor Allem dem blinden Zufall großen Spielraum gegeben hat, da eben nur solche Namen der Angeberei verfallen, die gerade bekannt sind.**) Die Unterzeichneten vertreten die Ansicht, daß es sich im Falle dieser Demonstration nicht um Urheber und Rädelsführer, sondern nur einzig und allein um eine Ursache gehandelt hat. In dieser Angelegenheit erklären sich die deutsche Studentenschaft und mit ihr die Unterzeichneten anderen arischen Nationen für solidarisch und übernehmen in ihrer Gesammtheit die Verantwortung." Diese Proben dürften genügen, Gesinnung und Styl zu kennzeichnen. Wie es Nationen gemacht haben, um zu *) Nach einem späteren Bericht der Freien Presse war die Erklärung gegenüber dem Redacteur des Blattes nicht officiell, sondern nur officiös, was ja allerdings die Authenticität des Berichts schmälert. Der wesentliche Punkt, - daß es die Absicht des Rectors war, das Memorandum dem Senat nicht zu unterbreiten —, findet sich aber auch in anderen Berichten und dürste danach als authentisch gelten. **) Bekanntlich hingen schon die Nürnberger keinen, den sie nicht hatten. Hoffentlich laßen die Arier als Staatsanwälte und Richter alle Verbrecher laufen, da diese nur dem blinden Zufall das Pech verdanken, daß sie entdeckt wurden, während ein großer Theil unentdeckt herumläuft. unterzeichnen, ist ein Geheimniß der Verfasser — beiläufig haben zwei polnisch-akademische Vereine anläßlich der Unterzeichnung durch die Galizier gegen eine „derartige Usurpation einer Vertretung der polnischen Studentenschaft" Protest eingelegt. Ein ähnlicher Protest ist von einem russischen Verein ergangen. Nach der Veröffentlichung des Memorandums empfing der Rector, was übrigens genau so überflüssig war wie seine früheren Schritte, den jüdischen Studentenverein „Kadimah" und erklärte nach dem Bericht der Freien Presse: „Er hege die größten Sympathien für die liberale Studentenschaft und werde dafür sorgen, daß durch eine objective aber strenge Untersuchung Jedem sein Recht werde." Das hat mit ihrem Singen Die Wacht am Rhein gethan! Ueber das Memorandum der „arischen" Studenten beschloß der Senat in seiner Sitzung vom 2. Juli d. I. Folgendes: Insofern die vorliegende Eingabe sich mit dem Verhalten des Herrn Hofrathes Professors Dr. Hermann Nothnagel außerhalb seines akademischen Wirkungskreises befaßt, lehnt der hohe akademische Senat jedes Eingehen auf dieselbe auf das Bestimmteste ab und spricht zugleich den Unterzeichneten der Eingabe seine Mißbilligung darüber aus, daß dieselben in völliger Verkennung sowohl ihrer Stellung als akademische Bürger, als auch der Aufgabe und Competenz des hohen akademischen Senates es unternommen haben, die außer amtliche Haltung eines Mitgliedes des Lehrkörpers der Universität zum Gegenstände einer Beschwerde zu machen. Insofern aber in der Eingabe auch solche Beschwerdepunkte enthalten sind, welche, sei es auch ohne die erforderliche Präcisirung von Thatsachen, das amtliche Verhalten des Herrn Hofrathes Professors Dr. Hermann Nothnagel betreffen, hält sich der hohe akademische Senat für berechtigt und verpflichtet, Erhebungen einzuleiten, um zu ermitteln, ob und welche Thatsachen diesen Beschwerdepunkten zu Grunde liegen. Auch darüber jedoch behält sich der hohe akademische Senat die Untersuchung vor, inwiefern durch die Veröffentlichung der vorliegenden Eingabe ein Vergehen gegen die akademische Disciplin stattgefunden hat. Auch der „Kadimah" sprach der Senat seine Mißbilligung aus. Es heißt in dem Beschlüsse (nach der Fr. Presse): Da dieses Memorandum eine unberechtigte, der Form nach unehrerbietige und auf falschen Zeitungs-Informationen beruhende Kritik des Vorgehens der akademischen Behörden enthält, spreche der hohe akademische Senat dem Vereine jüdischer Studenten „Kadimah" seine schärfste Mißbilligung aus. Auch in der Veröffentlichung dieses Memorandums, die in einem Wiener Tagblatte stattgefunden habe, erblicke der akademische Senat, insofern dieselbe von einem Studirenden ausgegangen sein sollte, umsomehr ein Vergehen gegen die akademische Disciplin, als der Rector der betreffenden Deputation sogleich das Ungeziemende ihres Auftretens vorgehalten hatte, und es werde die Untersuchung hierüber an die bereits eingesetzte Disciplinar-Cömmission verwiesen. Es ist merkwürdig, wie sehr der Rector, dessen Hauptthätigkeit doch darin besteht, öffentliche Vorträge zu halten, die Gabe hat, mißverstanden zu werden. Während die Deputation glaubt, der Rector habe sie seiner Sympathie

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