Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 11 (13.3.1903)
- Date
- 1903-03-13
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Veite 170 Dr. Bloch's Wochsnsttzrifl. Nr. 11 die hiesige Chewra ein Ruhmesblatt mehr in ihrer Geschichte bedeutet. Seine Ehrwürden Herr Kreisrabbiner Adam Wunder sprach über die Entstehung und Entwicklung der Budweiser „Chewra-Kadischa", zu deren Gründern er selbst zählt und hatte ein sehr dankbares Publicum. Herr Religionsprofessor Dr. Emil Krakauer sprach über Zweck und Ziel der „Chewra-Kadischa" überhaupt, und hob das rühmenswerthe Wirken der Budweiser .Chewra-Kadischa" hervor, die trotz ihrer beschränkten Mittel Zedokoh in reichlichem Maße übt. Effek-Oberstadt. In der am 1. März abgehaltenen constituirenden Sitzung des neugewählten Vorstandes wurde über Antrag des Herrn Großhändlers Alexander Justus Herr Advocat Dr. Hugo Spitzer, Gemeinderath der königlichen Freistadt Effek, nunmehr schon zum dritten Male mit Acclamation zum Vorsteher der hiesigen Cultusgemeinde für weitere drei Jahre gewählt. Ebenso wurde auch der bisherige Vorsteherstellvertreter Herr Großhändler Bela Springer wiedergewählt und zum Gemeindecasiier Herr Commercienrath Otto Fellner, Direktor der Union-Dampfmühle. Nachdem der wiedergewählte Cultusvorsteher ein ausführlicheres Programm seiner zu entfaltenden Thätigkeit skizzirte, erfolgte die Constitutrung der verschiedenen Cultussectionen. Der Gesammtvorstand erschien am ersten Sabbath nach der Wahl im Tempel, wobei reiche Spenden für verschiedene Wohlthätigkeitszwecke gemacht wurden. Oberrabbiner Dr. Ungar begrüßte sodann in schwungvoller Ansprache den Cultusvorstand ihm Gottes Segen zu seiner Thätigkeit Wünschend. Fried ek« Einer dankenswerthen Anregung unseres Rabbiners Dr.Bergmann folgend, unternahm die Gruppe der hiesigen Mitglieder der Humanitätsvereine „Austria" und „Silesia Bnai brith" zwei Actionen zur Unterstützung unglücklicher Glaubensbrüder. Sie leitete eine Sammlung für die rumänischen Auswanderer ein, brachte mehr als 1000 Kronen zusammen und führte diesen Betrag durch die Cultuscasse seiner Bestimmung zu. Sodann schritt sie zur Gründung einer Ortsgruppe des „Hilfsvereines für die nothleidende jüdische Bevölkerung in Galizien". Sie veranlaßte die Einberufung einer Versammlung, die am 14. December v. I. im Sitzungssaale der Cultusgemeinde abgehalten wurde und bei welcher ihr Bundesbruder, der durch sein humanitäres Wirken in Ostschlesien bekannte Herr Doclor Stekl aus Bielitz, in ausgezeichneter, beredter Ausführung die Ziele und Zwecke des genannten Hilfsvereines darlegte, das bisherige erfolgreiche Wirken desselben schilderte und zur Gründung einer Ortsgruppe aufforderte. In trefflicher Rede unterstützte ihn hierin Herr Rabbiner Dr. Bergmann. Die Aufforderrung hatte den gewünschten Erfolg. Mehr als 40 Theilnehmer der Versammlung erklärten sich zum Beitritte bereit und an die Spitze stellte sich unser Cultusvorsteher Herr Hermann Löw mit einer namhaften Spende und einem bedeutenden Mitgliedsbeitrage, mehr aber noch mit seiner Persönlichkeit. Am I. März fand nun, wie wir an anderer Stelle berichten, in Gemäßheit der behördlich genehmigten Statuten die Constituirung der Hilfsvereins-Ortsgruppe statt. Berlin. Eine Petition der israelitische« Volksschullehrer des Religionsbezirkes Kasiel, betreffend Gleichstellung mit ihren christlichen College» bezüglich der durch das Gesetz vom 3. März 1897 gewährleisteten Vergütung für die Versehung des Kirchenamtes, fand bekanntlich, nachdem ein Regierungscommiffär die unverständliche Erklärung abgab, der Staat könne hier nichts thun, dieses sei Sache der Verwaltungen und der einzelnen Gemeinden, durch Uebergang zur Tagesordnung ihre Erledigung. In dem Augenblick, wo das Wort „Parität" so mannigfach interpretirt wird, muß es sehr befremden, daß die israelitischen Volksschullehrer, die, was Studiengang, Bildung und Leistung anbetrifft, ihren christlichen College« würdig an die Seite gestellt werden können, die Segnungen des § 4 genannten Gesetzes, der für die Verwaltung eines mit dem Schuldienst organisch verbundenen Kirchenamtes ein entsprechend höheres Grundgehalt fordert, verlustig gehen und so zu Lehrern zweiter Claffe herabgedrückt werden. Die neuerdings erfolgte sophistische Deutung des § 4, wonach dessen Anwendung auf israelitische Volksschulen grundsätzliche, insbesondere aus dem Wortlaute dieser Bestimmung herzuleitende Bedenken entgegenstehen, widerspricht ebenso dem Geiste der Gesetzgebung wie die anderweitige Auslegung des genannte» Paragraphen, daß Kirchendienst kein Synagogendienst sei und umgekehrt. Einzelne Bezirksregierungen gingen noch weiter und verweigerten sogar der gemeindeseitig bewilligten Vergütung des Kirchensynagogendienstes die erforderliche Genehmigung, obgleich der Staat zu den Kosten dieser Vergütung auch nicht den geringsten Beitrag zu leisten hatte, beziehungsweise leisten sollte. Wie der Regierungscommissär sich die Mitwirkung der Verwaltungsbehörden zwecks Erfüllung dieser nur zu gerechten Forderung der israelitischen staatlich angestellten Volksschullehrer denkt, bleibt somit ein Räthsel. Unseres Erachtens kann sich die Regierung diesem Ersuchen für die Dauer nicht entziehen, zumal in den meisten von den königlichen Regierungen vollzogenen Anstellungsurkunden dem israelitischen Lehrer gleichzeitig die Versetzung des Synagogendienftes im Hauptamte übertragen ist. Abgesehen von der persönlichen Zurücksetzung des jüdischen Elementarlehrers vor seinen christlichen College« büßt derselbe durch die Versagung einer Entschädigung aus § 4 des Gesetzes vom 3. März 1897 in seiner Gehaltseinnahme einen erheblichen Betrag jährlich ein; auch bei der späteren Pensionirung macht sich diese Einbuße empfindlich geltend, da die Einnahme aus dem Kirchendienste zu dem pensionsfähigen Gehalt gerechnet wird. Wir hoffen, daß im nächsten Landtage sich eine größere Anzahl Abgeordneter finden wird, welche das dem israelitischen Volksschullehrerstand widerfahrene Unrecht gut macht. Vielleicht ergibt sich auch bei der erstrebten Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes, das so viel Erregung in alle Lehrerkreise getragen hat, Gelegenheit, die in den § 4 hineingetragene Härte zu mildern oder gänzlich zu beseitigen. Bukarest. In der Sitzung des Senats vom 26. Februar wurde über die Naturalisation eines jüdischen Apothekers Namens Frenkel verhandelt, Die Abgeordnetenkammer batte die Naturalisation bereits bewilligt. Der Senator Gradisteanu erklärte, ein gewisser Züsman habe erzählt, daß Frenkel sich gerühmt habe, eine bedeutende Summe bei einem Bankier deponirt zu haben, um Stimmen der Senatoren zu kaufen. „Angesichts einer solchen perfiden Insinuation," bemerkte Gradisteanu, „haben wir das Recht, zu Protestiren und zu protestiren gegen Denjenigen, der solche Erfindungen verbreitet. Ebenso müssen wir die Naturalisation -verschieben, bis eine Untersuchung veranstaltet worden, jst^, Vergebens machten der Präsident und der Senator Jrvoreanu geltend, daß solche Albernheiten die Senatoren nicht beeinflussen könnten. Die Naturalisation wurde mit 24 gegen 15 Stimmen verworfen, ebenso diejenige des jüdischen Arztes Züsman mit 32 gegen 7 Stimmen. Beide hatten mit den von Gradisteanu erwähnten Gerüchten nichts zu thun gehabt, und die Mehrheit des Senats hat nur gezeigt, daß sie einen Vorwand haben wollte, um die Naturalisationen von Juden zu verwerfen. Statt der 100 Naturalisationen, die in einer Session bewilligt werden sollten, sind in dieser Session nur — 3 gewährt worden. „Wenn die Regierung" — sagt das Blatt „Egalitatea" treffend — „überzeugt davon wäre, daß es gut ist, etwas für die Lösung der Jsraelitenfrage zu thun, würde sie sich nicht auf dos Jndigenat beschränken, sondern etwas Dauerhafteres schaffen: sie würde die beschränkenden Gesetze entfernen und die Juden auf denselben Fuß der Gleichheit wie die Rumänen setzen." Das will eben die rumänische Regierung nicht, sondern sie wünscht nur durch einige Naturalisationen die öffentliche Meinung der civilisirten Welt für sich günstiger zu stimmen, aber selbst hierbei stößt sie auf Widerstand in den gesetzgebenden Körperschaften. Jedenfalls sollte sich Niemand durch solche Machenschaften täuschen lassen. Paris. In Frankreich wurde unlängst in der Sorbonne die Hundertjahrfeier Edgar Quinet's festlich begangen. Von dem Festcomite ist auch der hiesige rumänische Gesandte G h i k a eingeladen worden, der bei der Gelegenheit eine Rede gehalten hat. Vorher erhob sich Pressenfö entrüstet gegen diese Programmnummer und schrieb: „Weiß man denn auch, was man thut, wenn man einen Rumänen zu einem Feste des Freisinns, der Vernunft, des Gewissens, der Revolution einladet? Im Augenblick, wo Rumänien den Berliner Vertrag mit Füßen tritt, mit Glaubensduldung und Gleichheit vor dem Gesetze Spott treibt, ladet man es mit Galgenhumor ein, feierlich einem unbeugsamen Vorkämpfer dieser großen Grundsätze zu huldigen. Das ist eine Demüthigung Quinet's, seiner Gedanken und der Demokratie, die in ihm einen treuen Ausleger des Geistes der Revolution feiern will. Die Verfolger einer Race und eines Glaubens dürfen bei der Quin et- Feier nicht zu Worte kommen."