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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-02-06 · 6 (6.2.1903) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
6 (6.2.1903)
Date
1903-02-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. «S Dr. Bloch's Wortzonfchrifk» Sette ss Bevor wir dem Elberfelder System das von dem Herrn Magistratsdirector gerühmte Wiener System der Armenpflege vorziehen, möchten wir darüber, daß auch die jüdischen Armen an der geübten Wohlthätigkeit im gleichen Maße wie die anderen Armen Antheil haben, mehr Beruhigung haben, als sie uns die derzeitige christlich-sociale Gemeindeverwaltung bisher gewährt hat. Wir wollen gar nicht auf Reminiscenzen zurückgreifen, wie beispielsweise auf die Ausschließung jüdischer Mittelschüler von der Schulgeldbefreiung, obgleich sie bedürftig und würdig waren, nicht auf die Behandlung jüdischer Bittsteller durch antisemitische Armenräthe rc. Aus allerjüngster Zeit sei hier erwähnt, daß von zwei für jüdische Arme des Bezirkes Döbling bestimmte Kuffner'sche Stiftungen nur eine an eine jüdische Familie verabreicht wurde, weil ein zweiter bedürftiger Jude in Döbling nicht aufzutreiben war. Daß die Juden das meiste Geld haben, das können wir täglich in den Antisemitenblättern lesen. Daß es aber in ganz Döbling nur eine einzige arme jüdische Familie gibt, das wird auch im antisemitischen Publicum mit heiterem Erstaunen ausgenommen werden. * * * Die frivole Art, mit welcher im vorigen Jahre die jüdischen Armenräthe seitens der Majorität des Bezirksrathes im neunten Bezirk behandelt wurden, ist noch in lebhafter Erinnerung. Die Herren, welche die Bürden des Amtes im Interesse der Humanität gerne auf sich genommen und unter großen Mühen ihren Pflichten voll nachgekommen waren, wurden gegen den Willen der Bevölkerung von einem von Parteihaß und Mißgunst verblendeten Bezirksrathe nicht wieder in ihr Amt eingesetzt. Damit gerieth eine Institution, welche die bedürftigen und armen Menschen, gleichgiltig ob Christ oder Jude, unterstützen soll, auf die schiefe Basis des antisemitischen Partei-Fanatismus. Eine solche Vereinigung bietet nicht die Gewähr, daß sie ihre Aufgaben in objectiver und gerechter Weise lösen wird, und daß diese Anschauung nicht unrichtig ist, dafür bietet ein Borkommniß aus den allerjüngsten Tagen einen neuerlichen Beweis. Wie alljährlich, so circulirten auch Heuer in allen Häusern des Bezirkes Alsergrund die vom Armenrath über Auftrag der Bezirksvertretung ausgestellten Sammelbögen, um für arme Schulkinder Spenden zu, erhalten. Die Geldbeträge werden zur Beschaffung von Speisemarken und Lernmittel für arme Kinder verwendet. Christlichsociale Bornirtheit bleibt aber auch nicht vor der bitteren Noth der unschuldigen Kinder stehen und läßt es für die Confessio» des bedürftigen Vaters hungern und frieren; es ist auch bekannt, daß bei Bertheilung von Lernmitteln nach dem gleichen Maßstabe vorgegangen wurde. Es war also das Vorgehen des Obmannes des Bethausoereines im 9. Bezirk Herrn Gottlieb Bettelheim, begründet, der die Zumuthung, für Zwecke dieser Art Geld zu spenden, zurückwies, indem er auf den ihm übermittelten Sammelbogen angab, daß eine Institution, welche die verdienten jüdischen Mitglieder in brutaler Weise maßregelte, sich selbst das Recht nahm, für objectiv zu gelten und das Mißtrauen über die Verwendung des Geldes damit hervorgerufen hat. Diese deutliche Aeußerung ist der antisemitischen Majorität keineswegs angenehm, und Christlich-Sociale fürchten die Wahrheit. Bald erhielt Herr Bettelheim eine »Einladung" zum Magistrate, und man hatte wohl nicht übel Lust, gegen ihn eine Anzeige wegen ,Amts- Ehrenbeleidigung" zu erstatten. Der „Beschuldigte" trat hier nicht nur für seine Ansicht ein, sondern betonte ausdrücklich, daß ihm eine Beleidigung der ihm fremden Personen natürlich fern lag. er aber das S y st e m der christlich-socialen Armenverwaltung geißeln wollte. Es wäre zu wünschen, daß das entschiedene Eintreten des Herrn Bettelheim recht viele Nachahmer fände und von Juden nicht mehr Spenden für christlich-sociale Zwecke, sondern vor Allem für jüdische Wohlthätigkeitsanstalten gemacht würden. * * * Die antisemitische Katze läßt das Ritualmord-Mausen nicht. Während aber in Oesterreich auf diesem Gebiete die Judenhetze ziemlich ungenirt betrieben werden darf, hat das Berliner Landgericht eines jener Subjecte, die aus der Verleumdung ein Geschäft machen, soeben auf sechs Monate eingesponnen. In dem Berliner Bruderorgan des »Deutschen Volksblatt", der »Staatsbürger-Zeitung", hatte ein sicherer oder unsicherer Paul Koch ausgeführt, daß die Juden sich vergeblich gegen die Behauptung wehren, daß sie Ritualmorde begehen. Der Sachverständige Professor Dr. Strack widerlegte neuerdings das immer und immer wieder vorgebrachte Märchen und verwies auf die Acten und Gutachten im Proceffe Rohling-Bloch. Für das Judenthum gelte, und das mag sich auch der Herr Magistratsdirector von Wien merken, das Gebot der allgemeinen Menschenliebe. Bei dieser Gelegenheit wurde auch der Meineid- Rohling neuerdings als Fälscher gebrandmarkt, und der Staatsanwalt sagte, daß es sich bei dem incriminirten Artikel nicht um eine wissenschaftliche Arbeit, sondern um ein »lediglich zu Agitations- und Hetzzwecken zusammengeflicktes Product" handelt. Dennoch hat der Verleumder von der »Staatsbürger-Zeitung" nicht ganz Unrecht, wenn er sagt, daß die Juden sich gegen die Beschuldigung vergeblich wehren. Das antisemitische Gelichter wiederholt sie eben im vollen Bewußtsein der Verleumdung, und der Unterschied besteht nur darin, daß die Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft im Deutschen Reiche strenge geahndet wird,während sie in Oesterreich tagtäglich ungestraft begangen wird. I s e g v i m. Verurlherlung wegen der Ritualmord-Lüge. Eine Reminiscenz an den Proceß Rohling-Bloch. Wegen Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft hatten sich, wie bereits kurz gemeldet, der Redacteur der antisemitischen »Staatsbürger-Zeitung" Dr. Böckler und der Schriftsteller Paul Koch vor dem Berliner Landgerichte zu verantworten. Die »Staatsbürger-Zeitung" hatte eine Umfrage über den Blutmord veranstaltet und in ihrer Nummer vom 22. September 1901 einen Artikel des Angeklagten Paul Koch veröffentlicht, in welchem ausgeführt wurde, daß die Juden sich vergeblich gegen die Behauptung, daß sie Ritualmorde begehen, wehren. Angeklagter Dr. Böckler behauptet, daß der Artikel ohne sein Wissen in die »Staatsbürger-Zeitung" gekommen sei; im Uebrigen handle es sich doch nur um eine rein theoretische Auseinandersetzung über die Frage, nicht aber um eine provocatorisch hingeworfene Behauptung. Der Angeklagte Koch bekennt sich zur Verfasserschaft und erklärt, daß er doch nur Thatsachen constatirt und auf Honorar verzichtet habe. Der Angeklagte sucht in einem längeren Vortrage nachzuweisen, daß die Versöhnung mit Gott durch Blutopfer ein Dogma der jüdischen Religion sei. Der Vorsitzende erklärt, daß es nur darauf ankomwe, ob von der heutigen jüdischen Gemeinschaft ein solches Blutopfer als gottgefälliges Werk, als religiöses Opfer verlangt wird. — Der Angeklagte setzt darauf des Längeren auseinander, daß die Opfer der alten Religion nicht aufgehoben seien, folglich noch heute bestehen. Hierauf wird Professor Strack als Sachverständiger vernommen, nachdem die Vertheidigung vergeblich versucht hat, denselben wegen Befangenheit abzulehnen. Professor Dr. Strack äußert sich, nachdem er die gegen ihn von der Vertheidigung geltend gemachten Einwände entkäftet hat, zur Sache selbst in einem ausführlichen wissenschaftlichen, auf altjüdische Literatur und neuere Streitschriften zurückgreifenden Vortrag. Seine Ausführungen gipfeln darin, daß das gegenwärtige Judenthum vom Ritualmord schlechterdings nichts weiß. Was der Artikel vom Reform- und Nichtreformjudenthum sage, sei sehr unwissenschaftlich; hier handle es sich darum, daß das gegenwärtige Judenthum mit solchen Dingen nichts zu thun habe, sondern von solchen Satzungen frei sei. Seitens sämmtlicher Rabbiner in Deutschland und Oesterreich sei unter Anrufung Gottes bezeugt worden, daß für die Juden die Gesetze des civilifirten Staates absolut maßgebend seien, daß sie nur für ihre eigenen, rein religiösen Zwecke ihr besonderes Recht haben, aber beständig in Uebereinstimmung mit dem Staatsrechte. Im Uebrigen gelte für das Judenthum als Gesetz das Gebot der allgemeinen Menschenliebe und das unbedingte Verbot des Mordes. Der Sachverständige wendet sich gegen zwei in dem Artikel angezogene Stellen aus dem Senhar Halikkutim von Chajim Vital und aus dem Sohar in Rohling'scher Uebersetzung und verweist darauf, daß der berühmte Orientalist Professor N ö l d e ck e und Professor August Wünsche in Dresden in dem bekannten Proceß gegen D r. B l o ch in Wien unter ihrem Eid die Uebersetzung von Rohling für unrichtig erklärt haben. Der Sachverständige erwähnt, daß Dr. August Rohling es vorgezogen hat, die Klage gegen Dr. Bloch zurückz u z i e h e n und auf ein Schwurgerichtsurtheil es nicht ankommen zu lassen. Der Staatsanwaltsrath beantragt nach Schluß der Beweisaufnahme unter Berücksichtigung des Umstandes, daß es sich

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