Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 6 (6.2.1903)
- Date
- 1903-02-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021493-3021500--12433-3037027- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 6 Dr. Bloch's Wochenschrift. Sette 83 diese Erkenntniß aus, um seinen Brotherrn zu drücken sowohl in Bezug auf Forderungen an Lohn, wie an Kost, wie an persönlicher Freiheit. Wer ihnen die letztere beschränken will, der würde von ihnen boycottirt werden; um also einen Hofgänger oder eine Hofgängerin zu bekommen, muß der Arbeiter zu Manchem ein Auge zudrücken, was er unter anderen Umständen nicht leiden würde, z. B. mit seiner Frau von seiner Stube aus es oft genug ruhig mit anhören, wie die Hofgängerin in der nebenan liegenden Kammer allnächtlich einem Knechte Zusammenkünfte gewährt, muß es auch dann mit anhören, wenn er etwa durch die Enge der Wohnung gezwungen ist, seine eigene Tochter in der Kammer der Hofgängerin schlafen zu lassen und sie als Zeugin der Unzucht jener weiß." (S. 77 f.) „Gerichts- und Schwurgerichts-Verhandlungen haben manche geradezu schauerlichen Dinge zu Tage gefördert, die sich aus zu engen Beieinanderwohnen ergeben hatten. So wurde z. B. ein Fall festgestellt, in welchem die Arbeiterfrau von ihrem Gatten gezwungen war, den ehebrecherischen Handlungen, die dieser mit seiner Hofgängerin vornahm, beizuwohnen. Daß der Mann mit dieser höchsten Höhe der Bestialität nicht von Vorneherein angefangen hat, bedarf wohl nicht der Erwähnung; zuerst war die aus der Enge der Wohnung sich ergebende Gelegenheit die Kupplerin." (S. 78 s.) «Um den ganzen Jammer der Unsittlichkeit in Neuvorpommern und Rügen zu erklären, dazu reichen die Uebelstände des Hofgängerwesens allerdings nicht aus. Es hat trotz alledem sogar etwas Richtiges, wenn die ländlichen Arbeitgeber hier behaupten, die Hofgänger seien bei einem ordentlichen Katenmann besser verwahrt, als das Gesinde bei ihnen auf dem Hofe, denn unter Letzteren herrscht eine, noch größere Unsittlichkeit. Den nächtlichen Verkehr auf den Schlafstuben der Haus- und Wirthschaftsmädchen nehmen die Knechte fast wie ein stillschweigendes Recht in Anspruch. Gewiß denken manche ländliche Arbeitgeber selber in diesem Punkte sehr frei, aber es gibt doch unter ihnen auch sehr viele, welchen dieses Treiben ein Gräuel ist. Dennoch wagen sie nicht in das Wespennest zu greifen, weil sie fürchten, sonst nicht genügend Leute zu bekommen. Und sie haben mit dieser Befürchtung nicht ganz unrecht. Mir wurde vor Jahren ein Vorkommniß mitgethcilt, von welchem der Erzähler behauptete, es sei wirklich wahr. Ich lasse das dahingestellt; aber wenn auch vielleicht erfunden, so ist es doch so charakteristisch für unsere Verhältnisse, daß ich es hier wiedergebe: Ein Landwirth ließ die Haus- und Wirthschaftsmädchen in dem Gutshause eine Treppe hoch schlafen. Da das Haus des Abends regelrecht verschlossen wurde, so hatten die Knechte keine Möglichkeit, Nachts zu ihren „Bräuten" zu kommen. In Folge dessen wollte bald Niemand mehr auf dem Hofe dienen. Dem Schaden ist abzuhelfen, dachte der Wirth, und ließ oben eine Thür durchbrechen und außen eine Treppe an das Haus bauen. Und siehe da: dem Schaden war wirklich abgeholfen." (S. 85 f.) „Man sagt hier wohl: Die Sittlichkeit unter den unverheirateten Leuten steht auf einem sehr niedrigen Standpunkt, aber das eheliche Verhältniß ist im Allgemeinen ein normales, und es ist zugegeben, daß friedlose Ehen und Ehescheidungen im Arbeiterstand hier eine große Seltenheit sind. Allein, daraus den Schluß ziehen zu wollen, daß der Ehebruch hier seltener vorkäme als anderswo, wäre nicht richtig. Es müßte auch sonderbar zugehen, wenn die vor der Ehe so mannigfach bewährte Unkeuschheit und Liederlichkeit nach der Verheiratung stets in das Gegentheil umschlüge. Man nimmt den Ehebruch gegenüber hier eine nachsichtigere Stellung ein als anderswo. Eheliche Untreue, wenn sie bekannt wird, ist meistens nur Veranlassung zu einer zeitweiligen Verstimmung zwischen den Ehegatten; so tragisch, daß man die Ehe deshalb lösen sollte, denkt man hier selten darüber. Gilt doch auch ein Mädchen mit unehelichen Kindern in den Arbeiterkreisen noch keineswegs als entehrt." (S. 85 f.) Nirgends hat die Consequenz der antisemitischen Staatspolitik sich so rasch vollzogen als im Königreich Sachsen, welches einer vollständigen Demoralisation verfällt. Me Wiener kommunale Wenstnermittlnng. Der Wiener Gemeinderath hat auf dem Wege der socialen Hilfeleistung wieder einen Schritt gethan: Er hat beschlossen, die Vermittlung von Hausgesinde-Dienststellen in communale Verwaltung zu übernehmen. In anderen Gemeinden mag ein solcher Schritt als ein Symptom der wirthschaftlichen Fürsorge seitens der Stadtverwaltung angesehen werden' — in Wien ist das nicht der Fall. Hier nimmt eine jede Reform von vornherein einen feindseligen Charakter an. Sie wird auch nie um der Sache willen geplant oder durchgeführt, sondern hat regelmäßig einen persönlich gehässigen oder einen parteipolitischen Beigeschmack, der dann auch eine eventuell gut gemeinte Reform verunstaltet. Wer das Vermittlungswesen in Wien kennt und nicht blos das Dienstvermittlungswesen im engsten Sinne des Wortes, wird gewiß nicht in Abrede stellen, daß es reformbedürftig ist. Wie es jetzt beschaffen ist, sind mit wenigen Ausnahmen — eine solche ist die Vermittlungsthätigkeit des „Vereines für unentgeltlichen Arbeitsnachweis" — Arbeitgeber und Arbeitnehmer völlig der Willkür der Vermittler preisgegeben, die nach Belieben Arbeit zuweisen, nach Gutdünken die Gebühr festsetzen und nicht die geringste Gewähr bieten, daß der willige Arbeitnehmer die von ihm gewünschte Arbeit, der Arbeitgeber den von ihm verlangten Arbeiter erhalte, ja von deren uncontrolirbarem Ermessen es abhängt, ob thatsächlich für die geleistete Zahlung auch wirklich eine Vermittlung stattfindet. Die durch die Zeitungen bewirkte Vermittlung ist zwar von diesen Willkürlichkeiten frei, allein ihrer ganzen Einrichtung nach ist es dem Zufall überlassen, ob der Arbeitnehmer einen Platz, der Arbeitgeber einen Arbeiter erhält. Die Vermittlungsthätigkeit des Inserates ist nicht blos auf einen verhältnißmäßig kleinen Kreis beschränkt, sondern es ist ihr schon durch die Art ihrer Zusammenstellung eine gewisse Einseitigkeit aufgedrängt. Eine Reform ist also thatsächlich wünschenswerth. Allein daraus folgt noch lange nicht, daß die Wiener Gemeindeverwaltung die Befähigung habe, diese Reform durchzusühren. Schon die erste Wirkung, welche die von der Gemeinde beabsichtigte Reform haben muß, der Ruin von 115 Gewerbsleuten, diesich mit der Dienstvermittlung befassen, muß jeden Unbefangenen gegen die Reform einnehmen. Diefe 115 Gewerbsleute sind fast ausschließlich Religions- und Gesinnungsgenossen der Majorität des Wiener Gemeinderathes. Daß sie durch ihre eigenen „Führer" zu Grunde gerichtet werden, das ist so charakteristisch, daß eine einsichtsvolle Bevölkerung aus dieser Thatsache allein den Schluß ziehen müßte, wie schädlich diese Vertreter dem Kleingewerbe sind und wie wenig aufrichtig die angebliche Tendenz der „Rettung des kleinen Mannes" gemeint ist. Sowie man die Herren an der Arbeit sieht, nimmt man immer das Gegentheil von wirklicher Gewerbefreundlichkeit wahr. Ihre Rücksichtslosigkeit wird nur von ihrer Skrupellosigkeit übertroffen. Allein die Wiener Bevölkerung hat noch immer die Binde vor den Augen und Baumwolle in den Ohren, so daß sie das Elend der ruinirten Gewerbsleute nicht sieht, ihren Jammer nicht hört und stumpfsinnig, ohne eigenes Urtheil, sich von seinen Führern am Gängelband leiten läßt. Die alten Dienstvermittlungs-Bureaux waren — wie man sagt — reformbedürftig. Lassen wir es gelten. Wo ist aber die Gewähr, daß die städtischen Dienstbotenvermittluugs-Bureaux bester sein werden? Ist etwa das städtische Arbeitsvermittlungsamt ein zweckentsprechendes? Wenn man den Dienstvermittlungs-Bureaux zum Vorwurf mache, daß sie weder die Qualität des Arbeiters noch die des Dienstgebers garantirten — ist es denn im städtischen Arbeitsvermittlungsamt besser bestellt? Fungirt dies Amt nicht so schablonenhaft, daß es eben nicht mehr bietet, als Listen, ohne daß es eigentlich den Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch persönliche Wirksamkeit miteinander in Contact bringen würde? Und abgesehen von dieser Function, die eigentlich gar nichts Anderes leistet, als was jede Zeitung ohne „Amt" leisten würde, ist es denn nicht bekannt genug, daß das städtische Arbeitsvermittlungsamt nichts weniger als eine unparteiische Organisation? Ist es nicht bekannt, daß gerade diejenigen, die in der Gemeinde das große Wort führen und also auch alle Aemter beeinflussen, aus ihrer gegen den größten Theil der Arbeiter gerichteten Feindschaft kein Hehl machen? Darf man von einem Amt unter solcher Führung objective Arbeit erwarten? Und hat man nicht oft genug Aeußerungen gehört, welche darauf schließen lassen, daß ebenso wie die politische und sociale so auch die confessionelle Gleichberechtigung diesem Amte fremd ist? Wie kann man also erwarten, daß es als Dienstbotenvermittlungsanstalt eine objective Thätigkeit entfalten wird? Muß man nicht vielmehr befürchten, daß es auch diesen Zweig der Vermittlung in antisemitischem Sinne treiben wird?