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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1903-01-30 · 5 (30.1.1903) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
20 (1903)
Issue
5 (30.1.1903)
Date
1903-01-30
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Seite 67 Kr. 5 Dr. Bloch's WorjiensttzrD. Vom Jahrmarkt des Lebens. Gloffen zur Tagesgeschichle. (Babel und Bibel. — JnWien und in der Provinz.— Herr Bielohlawek über die Juden. — Verschärfung der Todesstrafe und Leopold Hilsner. — Gregorig als Politiker.) Der christlich-sociale Schwindel ist in eine Sackgasse gerathen, aus der er vergeblich einen Ausweg sucht, damit die Gaukelei nicht für alle Welt erkennbar werde. Das Programm des Dr. Lueger ist bekanntlich mit einer starken Dosis von Clericalismus mit frommem Augenaufschlag und Rosenkranz versetzt. Das „Deutsche Volksblatt" hingegen macht den Versuch, zu beweisen, daß die Wiener Christlich-Socialen nicht clerical sind. Professor Delitzsch hat in seinem bekannten Bortrage „Bibel und Babel" die göttliche Inspiration der Bibel bestritten. Diese Ansicht findet den größten Beifall des „Deutschen Volksblattes", und es schreibt gegen die Juden und Clericalen, die gegen Delitzsch sind. Bon den Tiroler Clericalen schreibt es: „Mit jener unübertrefflichen Dummheit, die sie stets ausgezeichnet hat, stürzen sich einige ihrer Organe auf das „Deutsche Volksblatt", welches, wie das dümmste clericale Blatt in Tirol versickert. das größte Hinderniß zur Wiederverchristlichung Wiens sei. Wir registriren dieses Compliment mit gebührendem Dank. Einer „Wiederverchristlichung" Wiens im Sinne jener Kirchenfürsten, die nach Rom fahren, um den Batican gegen den Antisemitismus zu mobilisiren, werden wir stets mit der größten Energie entgegentreten; wir sind stolz darauf, daß wir für alle derartigen Bestrebungen ein unübecsteigliches Hinderniß bilden." Zur selben Zeit, in welchem sich das christlich-sociale Parteiblatt in Wien als freidenkerisch gerirt, läuten die Tiroler Christlich-Socialen die Sturmglocken, weil die Glaubenseinheit im Lande durch den Bau einer neuen protestantischen Kirche gefährdet wird. Die christlich-sociale Preffe richtet sich's eben ein, wie es für ihren Leserkreis paßt: in Wien freidenkerisch, in der Provinz frömmlerisch. Ueberall aber ist es derselbe Schwindel, derselbe Volksbetrug im Sinne und im Geiste des christlich-socialen Streberthums. * * * Ueber den neuesten Proceß Hilsner wollen wir keine eigene Betrachtung anstellen. Wir wollen uns nämlich mit dem Herrn Bielohlawek nicht verfeinden, der den Juden, wie er erklärt, weder ihre Confessio» noch ihre Nationalität übelnimmt, sondern nur ihre „Solidarität". Die Juden, behauptet diese Leuchte antisemitischer Weisheit, nehmen sich auch der jüdischen Verbrecher an. Herr Bielohlawek vergißt dabei nur an die Kleinigkeit, daß in seinen Augen und in den seiner Genoffen jeder Jude ein Verbrecher ist. Es ist überflüssig, Herrn Bielohlawek zu versichern, daß jedes Verbrechen und jeder Verbrecher von den Juden selbst verabscheut wird, aber es kommt dabei nur darauf an, ob der betreffende Jude das Verbrechen auch wirklich begangen hat und hinsichtlich des Hilsner bestehen auch noch sehr berechtigte Zweifel, ob er wirklich schuldig sei. Nun lassen wir hier einige intereffante Ausführungen, nicht etwa aus einem sogenannten Judenblatt, sondern aus den „Juristischen Blättern" folgen. Diese hochangesehene Fachzeitschrift schreibt in ihrer letzten Nummer: „Es ist eine oft aufgeworfene, freilich ziemlich müßige Frage, ob die Todesstrafe oder die Strafe des lebenslänglichen Kerkers die härtere ist. Daß die Verschärfung der Todesstrafe nicht mehr stattfinden dürfe, ist wohl seit fast einem Jahrhundert allgemeines Recht. Das Zwicken mit glühenden Zangen, das Abhauen von Hand oder Fuß, das Rädern von unten nach oben, all diese noch in der Theresiana enthaltenen Verschärfungen der Todesstrafe erscheinen dem modernen Gefühl unerträglich. Und sollte dieses nicht auch verletzt werden, wenn einem zu lebenslänglichen schweren Kerker Verurtheilten wegen eines Excesses eine Verschärfung der Strafe durch Verhängung einjähriger Einzelhaft zugefügt wird? Auf diejenigen, welche auch heute noch der unerschütterlichen Ueberzeugung sind, daß das gegen Hilsner ergangene Urtheil nicht die Garantie eines gerechten Spruches hatte, daß dieses Verdict der Geschwornen keine logische Consequenz aus den Verhandlungsergebnissen war, wird diese neuerliche Bestrafung Hilsner's einen noch peinlicheren Eindruck machen. Sie werden sich an jenen Vorfall erinnern müssen, der eines der dunkelsten Blätter der österreichischen Justizpflege bildet, die Disciplinirung der unschuldig zum Tode verurtheilten Katharina Steiner. Nur schaudernd konnte man es mit anhören, wie ein Vertreter der staatlichen Gerechtigkeit, der soeben im Namen des Rechtes einer armen, durch Abkunft und Lebensführung rohen Creatur das Leben abgesprochen hatte, ihren natürlichen, wenn auch nicht formgerechten Aufschrei mit der ruhigen und kalten Verhängung einer dreitägigen Dunkelhaft beantwortete. Nachher, als es sich herausstellte, daß ein Verfahren, in dem die gröbsten Verstöße gegen die elementaren Regeln des Beweises begangen worden waren, indem man sich dazu erniedrigt hatte, Träume der Angeklagten durch Zellengenoffen belauschen und vor den Geschwornen wiedererzählen zu laffen, zu einem ungerechten Urtheil geführt hatte, das nach einerhöchst unglücklichen, theilweisen Sanirung durch den Cassationshof erst in Folge zufälliger Umstände corrigirt werden konnte, mußte man das Vorgehen der richterlichen Gewalt, die auf das Unrecht der Geschwornen noch ein zweites fetzte, noch schmerzlicher empfinden und noch tiefer beklagen. So wie diese Episode jeden österreichischen Juristen auch heute noch nach so vielen Jahren mit Beschämung erfüllen muß, weil es kaum eine ärgere Verletzung natürlicher Menschengefühle gibt als die Disciplinirung eines zum Tode Verurtheilten angesichts des Todesurtheils, selbst wenn er schuldig wäre, wie vielmehr, wenn an ihm soeben ein Justizmord begangen wurde, so denken wir, daß der heute besprochene Fall Anlaß geben sollte, zu erwägen, ob es zuläffig sei, gegen Denjenigen, der mit der höchsten zeitlichen Strafe, die das Gesetz kennt, belegt wurde, selbst wegen tadelnswerther und strafbarer Excefse eine so harte Verschärfung des Strafübels auszusprechen. Bei der Lösung solcher Fragen ist das Maß der Sympathie oder Antipathie, das man dem gerade Betroffenen zuwendet, dem Angeklagten vollständig gleichgiltig. Die Einzelhaft, deren Fürchterlichkeit oft genug geschildert wurde, ist überhaupt nur dort erträglich, wo sie gleichzeitig eine Abkürzung der Strafdauer herbeiführt, wie das ja auch im österr. Gesetz vorgesehen ist. Einem zu lebenslänglichen Kerker Verurtheilten mit einem Jahre Einzelhaft belegen, heißt eigentlich juristisch, so absurd es auch klingt, ihn länger als durch seine Lebensdauer bestrafen, da ja doch die in der Einzelhaft verbüßte Zeit wie 2:3 zu berechnen ist. Nicht juristisch, sondern menschlich gesprochen, ist der natürliche Effect einer solchen Behandlung freilich ein anderer, nämlich Abkürzung der Strafzeit, bedingt durch Abkürzung der Lebenszeit. So viel hat sich seit der Epoche des großen Aufklärers auf dem Throne seit fast mehr als einem Jahrhundert nicht gebessert, als Manche meinen. Der alte absurde Satz der mit Recht verachteten Criminalisten des 17. Jahrhunderts: „in atroeissimis levivres eonjeeturae sukkieiunt" gilt heute noch, nur daß er ein ungeschriebenes Recht der Geschwornen bildet, in denen naturgemäß atavistischer Aberglaube fortlebt, ebenso lebt aber auch der alte Wunsch der Strafrechtler nach mechanischen Verschärfungen der Strafen, und unerschüttert, ist auch die vorjosephinische Behandlung der R.ligionsverbrechen." * * * Für die vielen Opfer, die Herr G r e g o r i g der christlichsocialen Parteisache bringen mußte, sollte ihm endlich eine Entschädigung werden. Der Herr Bürgermeister hat diesen Getreuen schon einige Male recht unsanft behandelt. Das schöne Reichsrathsmandat mußte Gregorig aufgeben, als Herr Geßmann, von den Waldviertler Bauern davongejagt, obdachlos wurde. Da Lueger seinen Frieden mit der Regierung schloß, um die Wahlreform zu ergattern, legte er den Kleon von Mariahilf an die Kette und verbot ihm überhaupt, im Reichstag oder Landtag zu sprechen. Das heißersehnte Stadtrathsmandat mit den 3000 Kronen erhielten jüngere Kämpen der Partei, und als im vorigen Jahre die Landtagswahlen stattfanden, fügte Lueger noch zum Schaden den Spott, indem er Gregorig zwang, bei allen Candidatenreden den Bürgermeister als Parteioberhaupt anzuerkennen und durch Lobeshymnen zu feiern. Nach all' diesen Kränkungen sollte ihm nun endlich eine Freude werden. Bei dem Balle der Stadt Wien wurde dem Erzherzog, nachdem er Bielohlawek's und Geßmann's Bekanntschaft überstanden hatte, Herr Gregorig vorgestellt. Nun konnte sich endlich der Wäschehändler an seinem Peiniger Lueger rächen. Und wie rächt sich ein Gregorig? Einfach durch eine Rede, denn da entsteht sicher eine Blamage für die Partei. Herr Gregorig kam diesmal als Politiker und sprach von dem „Eigensinn der Ungarn, dem endlich ein Machtwort entgegengestellt werden müffe." Aber Gregorig hielt nicht nur diese Ansprache an den Erzherzog, er gab sich auch sofort die Antwort: „Ja, das ist richtig l" und bemerkte nicht, daß der kaiserliche

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