Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 3 (16.1.1903)
- Date
- 1903-01-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 36 Dr. Bloch's Wochvnfchrifk. Nr. 3 gespielt, den reichsten Actien-Gesellschaften Deutschlands Millionengewinnste auf Kosten der Stadt Wien zugeschanzt hat. Die Ausschreitungen der Arbeitslosen, mag auch die Verzweiflung und die Noth ihre Aufregung entschuldigen, müssen allerdings hintangehalten werden; Gewaltacte darf man nicht dulden. . Das Geringste aber, was man von einer einsichtsvollen Verwaltung fordern könnte, wäre eine eingehende objective Prüfung der mannigfachen Beschwerden, die von den Arbeitslosen gegen das Arbeitsvermittlungsamt erhoben werden. Sie behaupten, daß unter ihnen diejenigen bevorzugt werden, die der christlich-socialen Partei angehören, und daß insbesondere socialdemokratisch gesinnte Arbeitslose von den Beamten absichtlich zurückgesetzt und mit Arbeit nicht bedacht werden. Sind diese Beschwerden begründet oder nicht? Darüber fehlt uns jede Beruhigung, und es ist nur die Schuld der herrschenden Partei, insbesondere aber des Bürgermeisters, wenn einem großen Theile der Wiener Bevölkerung das Vertrauen in die Gerechtigkeit und Unparteilichkeit der kommunalen Aemter abhanden gekommen ist. Vorstand des Arbeitsvermittlungsamtes ist bekanntlich der Herr Prochaska, dessen Eignung für diese Stelle ausschließlich aus seiner Stellung als christlich-socialer Parteigänger abgeleitet wurde, und der ja eigentlich nur im Geiste des Dr. Lueger handeln würde, wenn er nur christlichsocialen Leuten Arbeit gibt. Wenn es dem Dr. Lueger gestattet ist. zu erklären: „Socialdemokraten und Deutschnationale werden nicht angestellt und nicht befördert", warum sollte der in der Lueger'schen Apportierschule herangebildete Prochaska nicht sagen dürfen, Socialdemokcaten und Deutschnationale bekommen keine Arbeit? Ist das Eine keine Rechtsverletzung und kein Mißbrauch der Amtsgewalt, so ist es auch das Andere nicht, und das Wort „quod licet Jovi, non licet bovi" hat innerhalb der christlichsocialen Parteiherrschaft keine Geltung. Dort sind sie alle auf Einen Leisten zugeschnitten, die Joves und die boves. Von jüdischen Arbeitslosen wollen wir gar nicht sprechen, denn daß ein christlich-socialer Antisemit um jüdische Arbeiter sich arnehmen sollte, das wäre eine directe Versündigung gegen das Parteiprogramm. * * * Der Allgemeine Wiener Jugendhort-Verein weiß von der socialpolitischen Einsicht und von der Menschenfreundlichkeit des herrschenden Parleiregimcs ebenfalls ein Lied zu singen. Dieser Verein übte ein Werk, durch welches er das Wohlwollen der Havraueke sich unbedingt verscherzen mußte. Er unterrichtete sechzig bis siebzig arme Kinder, verköstigte sie, bekleidete und beschenkte sie zu Weihnachten und hielt sie zur Arbeit an. Wahrscheinlich vernachlässigte aber der Verein die Erziehung der in seiner Obhut befindlichen Zöglinge zum Judenhaß. Vielleicht unterließ er es, seine Lehrsäle mit dem Bilde des Dr. Lueger zu schmücken. Genug daran, daß dieser Jugendhort weder eine antisemitische noch eine clericale Institution war, und das war gewiß ein hinreichender Grund dafür, daß die Commune dem Vereine die Localitäten kündigte, die er mit großen Kosten hatte adaptiren laffen, um dieselben, wie der Vereinsvorstand mittheilt, einem „confeffionellen Vereine" zu überweisen. Was für ein confeffioneller Verein das ist, wurde leider nicht mitgetheilt. Der Jugendhort-Berein aber mußte seine Auflösung beschließen, und er faßte diesen Beschluß mit dem Ausdrucke des Bedauerns darüber, daß nun „arme Kinder jene Hilfe entbehren müffen, die zu leisten dem Vereine bei anderem Verlauf der Ereignisse möglich gewesen wäre". Die Vereinsleitung hat sich da über das Gebühren der Commune sehr vorsichtig ausgedrückt, es ist allerdings nicht das erstemal und wird voraussichtlich nicht das letztemal sein, daß Werke der Humanität und Nächstenliebe seitens der derzeitigen Gemeindeverwaltung in so empörender Weise unterdrückt werden. * * * Die „Deutsche Zeitung" bekundet lebhafte Sympathien für Marokko und freut sich darüber, daß in diesem intereffanten Lande, wie sie zu wissen glaubt, die Juden mehr verachtet werden als die Christen. Da hat's die „Deutsche Zeitung" viel bequemer als die Juden. Sie braucht, um verachtet zu werden, nicht nach Marokko zu gehen. 18 e g r i m. Der neue Magistratsdirector. Es ist durchaus keine gleichgiltige Sache, wer an der Spitze des Wiener Magistrates steht. Dieses Gemeindeverwaltungsorgan soll eigentlich der Berather des Gemeinderathes sein, der theils wegen seiner wechselnden Zusammensetzung, theils weil er der Parteieinwirkung sich nicht zu entziehen vermag, weder die Continuität aufrecht erhalten, die Tradition bewahren und mit Objektivität Vorgehen kann, noch auch jenes Maaß von administrativen Kenntnisien und jene Gründlichkeit besitzt, die Voraussetzung einer guten Verwaltung sind. Diese dem Gemeinderathe fehlenden Eigenschaften sollte der Magistrat ersetzen. Ueberdies ist aber der Magistrat auch die politische Behörde erster Instanz und als solcher sollte er noch vielmehr von jedem Parteigeist frei sein. Denn die Staatsverwaltung hat in Austheilung ihrer Dienstleistungen das „gleiche Recht für Alle" zum obersten Princip zu machen, ohne welches der gesummte Bau das Fundament verlieren würde, und der Wiener Magistrat als Bezirkshauptmannschaft dürfte sich von der Linie, die für die gesammte Staatsverwaltung gilt, auch nicht um eines Haares Breite entfernen. Wie der Magistrat zusammengesetzt ist, muß daher als eine alle Bewohner dieser Stadt sehr nahe angehende Angelegenheit angesehen werden. Der Magistrat greift ins Familienleben, ins Gewerbeleben, in Handel und Verkehr ein; er ist im Bauwesen eine maßgebende Instanz, er hat im Schulwesen einen großen Einfluß. Ob er sich dabei vom Rechte leiten läßt oder dem Parteidictat Folge leistet, ist daher eine so wichtige Frage, daß daran Niemand gleichgiltig vorübergehen kann und daß es selbst des Staates, in dessen Namen der Magistrat so viele Functionen ausübt, nicht unwürdig wäre, eine strenge Controle darüber zu führen, ob sein Organ in seinem Sinne oder in wessen Anderes Sinne thätig ist. Hat nun der Magistrat eine solche Bedeutung, so kommt es natürlich umso mehr darauf an, wer an seiner Spitze steht, wer sein unmittelbarer Leiter ist, wer den geistigen Impuls gibt, dem dieser Riesenkörper folgt, wer den Ton anschlägt, auf den dies ganze Orchester gestimmt wird. »Es stinkt der Fisch vom Kopfe" — das Sprichwort ist ein Wahrwort und kaum hat es sich anderwärts jemals so bewährt wie in der Wiener Gemeindeverwaltung. Am Wiener Magistrat kann man förmlich Studien machen, wie sich der Einfluß des obersten Leiters jeweilig geltend gemacht hat. Der oberste Leiter ist natürlich der Bürgermeister, und wie sein Charakter beschaffen ist, so bilden sich ihm nachfolgend seine Untergegebenen. Der ethisch hochstehende Felder hatte den Magistratsdirector Grohmann, die Oberbuchhalter Brodhubcr und Schmid zu Gehilfen — Dr. Lueger findet den Dr. Weißkirchner. Von Felder bis auf Lueger ist der Magistrat von einem dem Gemeinderath nahezu coordinirten, selbstbewußten, ausschließlich seinem besten Wissen und Gewissen, seiner freien Ueberzeugung folgenden, nicht selten opponirenden, allgemein geachteten Organ zu einem bloßen Willensvollstrecker des Commandos eines Parteiführers herabgesunken, und aus diesem Verhältniß heraus erklärt es sich, daß auf die tüchtigen und gewissenhaften Organe der Gemeindeverwaltung der ersten Zeit der autonomen Gemeindeverwaltung nach und nach Männer folgten, die entweder ihre früheren Ueberzeugungen verleugneten oder, soweit sie keine Gesinnung kundgegeben haben, jetzt die herrschende Gesinnung sich aneigneten, wie der Bediente eine Livree anzieht. Es wurde also nicht die Leistung in der Verwaltung, sondern die der Partei geleistete Gefolgschaft das Kriterium für Ernennung oder Beförderung, und dieses Princip sehen wir auch in der Berufung des Dr. Weißkirchner an die Spitze des Magistrats verwirklicht. Vergebens suchen wir in den ihm zu Ehren gedichteten Biographien irgend eine That, durch die er seine Befähigung als Magistratsleiter bewiesen hätte. Die so viel gepriesene „Reform der Armenverwaltung" ist umsomehr eine Carricatur auf eine wahre Reform, als weder in den Personen noch in den Instructionen eine wesentliche Aenderung eintrat und die neueingesetzte „Central-Commission" eine Körperschaft ohne Pienipotenz ist und den Namen „Central" nicht verdient, da sie auf ganz einseitiger Berufung basirt ist. Diese „Reform" — und dann eine angebliche „Reorganisation des Magistratsdienstes" sind aber auch das Einzige, was man von der Berwaltungsthätigkeit des neuen Magistratsdirectors zu erzählen weiß. Was man aber nicht erzählt und doch zu seiner Charakteristik viel mehr dient, das find seine im Landtag und im Reichsrath, sowie in Wählerversammlungen gehaltenen Reden, in denen ohne irgendwelche besondere Sachkenntniß blos der