Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 2 (9.1.1903)
- Date
- 1903-01-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021493-3021496--12365-3036955- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 2 Sr. Moch's Wochenschrift. Lette 19 eine specielle Vertragsbestimmung berufen können und wollen, umso besser. Wenn die Mächte jetzt sich des Berliner Vertrages so heiß annehmen — wir können das nur mit Freude begrüßen. Denn wir haben ja seit Jahren schon den Unterzeichnern des Berliner Vertrages nahegelegt, daß derselbe zum Schaden des Ansehens seiner Signatare, zum Schaden der Civilisation nckt Füßen getreten wird. Die Macedonier beklagen sich über die Türkei und Europa soll ihnen zn Hilfe kommen! Handelt etwa Rumänien menschlicher, vertragstreuer als die Türkei? Wenn man es nun als Pflicht erachtet, die Türkei zur Einhaltung des Vertrages zu zwingen und ihr eine europäische politische Controle auf den Hals hetzt, warum thut man nicht das Gleiche Rumänien gegenüber? Die Macedonier wandern zu Hunderten aus, um in Bulgarien Zuflucht 511 suchen, das selbst nicht einmal Mittel hat, sie zu ernähren und deshalb ihre Anwesenheit als Belästigung empfindet; nun, tausend arme Juden werden aus Rumänien verjagt, und wenn sie in einem Nachbarstaate nur Durchzug begehren, sperrt man die Grenzen zu und treibt sie ins Elend zurück. Allen Verträgen zuwider und aller Menschlichkeit spottend, mißhandeln die Rumänen die Juden in erbärmlichster Weise, viel ärger als je die Türken die Macedonier mißhandelt haben, warum hat Graf Lamsdorff auf seiner Reise nicht in Bukarest Halt gemacht, um den dortigen Machthabern den Berliner Vertrag ins Gedüchtniß zu rufen? Warum hat er in seinen Gesprächen mit dem Grafen Goluchowski nicht von den Verletzungen des Berliner Vertrages durch Rumänien gesprochen? Warum hat er nicht die Mittel vorgeschlagen, wie mau Rumänien zur Pflichterfüllung zwingen werde, da er doch die Mittel, wie man die Türken zwingen müsse, sehr eingehend erörtert hat? Oesterreich-Ungarn und Rußland spielen jetzt Vertragspolizei gegenüber der Türkei. Dagegen läßt sich nichts einwendeu. Was aber dem Einem recht ist, muß dem Anderen billig sein. Genau so vertragsbrüchig wie die Türkei ist Rumänien auch, und wenn man gegen die erstere vorgeht, darf man das letztere nicht frei lassen. Das ist logische Cvnsequenz Aber in der Politik geschieht nicht das Logische, sondern das Willkürliche. Die Politik wird nicht von der Moral geleitet, sondern von zeitweiligem Vortheil, und diesem Umstand verdankt Rumänien, daß sich die europäische Polizei nicht um den großen Dieb bekümmert, dem gegenüber die Türkei als kleiner Dieb erscheint, und Hunderttausende von Menschen unter einem Drucke schmachten läßt, der viel ärger ist, als derjenige der Macedonier unter türkischer Gewalt. Girre Adresse des „Allgem. Oeftere.- Iseaelitischen Kmrdes" an den Kordmayor non London. Wir entnehmen dem „Jewish Chronicle“ vom 19. December v I. Folgendes: „Der Lordmayor von London, Sir Marcus Samuel, erhielt eine Adresse des „Allgemeinen Oksterr.-Israelitischen Bundes", der seinen Sitz in Wien hat. Die Adresse ist unterzeichnet von dem Präsidenten des „Allgemeinen Oesterr.-Jsraelitischen Bundes" Dr. Alfred Stern und den sämmtlichen Vorstandsmitgliedern. Die Verfassung derselben mit englischem und deutschem Text ist eine außerordentlich schöne und würdevolle." Sie lautet: Hochverehrter Herr! „Als Ihre Mitbürger Sie vor Kurzem zu dem höchsten Ehrenamt, welches dieselben zu verleihen haben, beriefen, durften auch Ihre Glaubensgenossen außerhalb Großbritanniens ein Gefühl freudiger Genugthuung empfinden. In einer Zeit, in der so häufig die mittelalterlichen Vorurtheile aus dem Grabe erweckt werden, hat die Hauptstadt eines der mächtigsten und blühendsten Reiche der Welt in demonstrativer Weise bekundet, daß das religiöse Bekenntniß, die confessionelle Zugehörigkeit weder eine Bedingung, noch einen Ausschließungsgrund für die öffentliche Anerkennung menschlicher und bürgerlicher Tugenden, für die Verleihung von Amt und Würde sein dürfe. Sie selbst, hochverehrter Herr, haben aber den Antritt Ihres verantwortungsvollen Amtes mit einer That inaugurirt, welche Mannesmuth und Ueberzeugungstreue, R chts- und Humanitätsgefühl bekundet und Ihnen die höchste Achtung und Sympathie aller Rechtlichdenkenden, insbesondere aber die dankbare Verehrung Ihrer Glaubensgenossen für alle Zeiten sichert. Sie haben in Ihrer hervorragenden, verantwortungsvollen Stellung einen unzweideutigen, aller Welt verständlichen P.ov.st erhoben gegen eine unser Jahrhundert schändende religiöse Verfolgung, gegen die Bedrückung und Mißhandlung hunderttausender Menschen um ihres Glaubens willen; Sie sind offen als Jude für Ihre, für unsere Glaubensgenossen eingetreten. Sie haben die Drangsalirung unserer Glaubensbrüder in Rumänien, das consequente Verhalten der Regierung und öffentlichen Verwaltung daselbst, welche vor Kurzem erst der Botschafter der Vereinigten Sraaten von Amerika And. D. White „als einfach monströs" und den „Gipfel der Grausamkeit (uiroeiiies) überlreffend" bezeichnet?, nach Gebühr gebrandmarkt. Ihre offene mannesmuthige That hat noch eine weitere Bedeutung dadurch erlangt, daß dieselbe die Bestimmung und Unterstützung Ihrer hochverehrten christlichen Collegen, der Sheriffs und des gesammten Magistrates fand. Diese vereinte That wächst zu einer monumentalen geschichtlichen Bedeutung empor, sie bleibt ein leuchtendes Denkmal des Rechtsgefühls und der Humanität, ein monumentum aere perennius. Diese That entspricht aber auch den großen Traditionen Ihres Vaterlandes. Ist es doch England, welches als eine der Signatarmächte des Berliner Conzrefses erscheint, jenes Congresses, der die Erhaltung zweier türklscher Vasallenländer zu dem vereinigten, unabhängigen, selbstständigen Rumänien an die vertragsmäßig festgestellre Bedingung knüpfte, daß das religiöse Bekenntniß bei der Gewährung und Ausübung bürgerlicher und politischer Rechte keinerlei Einfluß, keinerlei Unterschied üben dürfe, eine Bedingung, die bei dem Culturstande Europas selbstverständlich erscheinen mußte. Ist es doch England, welches lange Zeit hindurch, bei den späteren zweideutigen und gewundenen Ausflüchten der rumänischen Regierung bezüglich der Einhüllung dieser vertragsmäßigen Bedingung sich nicht beruhigen wollte. Ist es doch England, dessen Parlament wiederholt früher und wiederholt in letzter Zeit von den Klagen gegen rumänische Barbarei und Grausamkeit, gegen den offenen, den Siznatarmächten ins Antlitz geschleuderten Vertragsbruch widerhallte. In England haben aber auch schon längst vorher erleuchtete Staatsmänner für das Recht der Juden und gegen deren Bedrückung die Stimme erhoben. Unvergeßlich sind die Worte, die Graf Shaftesbury im englischen Oberhause vor gerade 40 Jahren der ganzen Welt zurief: „Ueberhaupt glaube ich, daß noch Niemand seine Hand auf das jüdische Volk gelegt hat, sei es um ihm weh oder wohl zu thun, ohne ein Leid für das Eine, eine Belohnung für das Andere davon zu tragen. Ihre und Ihrer hochverehrten Herren Collegen hervorragende edle That hat wieder die Ueberzeugung gestärkt, daß für die idealen Forderungen der Menschheit sich immer noch Fürsprecher finden, hat die Hoffnung in den Gemüthern unserer unglücklichen Glaubensgenossen belebt, daß man sich auch in Rumänien auf die Dauer über die Gebote der Menschlichkeit, über völkerrechtliche Verträge und Verpflichtungen durch künstliche „Rechtsgebilde", durch Rechtsvrrdrehungen, durch eine Fiction nicht hinwegsetzen kann, durch die Fiction, daß man Menschen, die im Lande geboren, Menschen, die ihre staatsbürgerlichen Pflichten an Gut undBlut erfüllen, zu „Fremden" stempeln und als solche behandeln, ja mißhandeln dürfe! Sie und Ihre hochverehrten Herren Collegen haben durch Ihr vorbildliches Beispiel dafür gewirkt, daß wieder einmal die Stimme des Rechtes die schrillen Töne des Haffes übertönt. Wir österreichische Juden, vor deren Augen tagtäglich die Schaaren der aus dem Nachbarlande Rumänien vertriebenen, flüchtigen Glaubensbrüder vorüberziehen, unsere Vereinigung, die im Namen von 200 jüdischen Cultusgemeinden Oesterreichs das Wort führen darf, empfinden es als eine beglückende Pflicht, Ihnen, hochverehrter Herr, und Ihren hochverehrten Collegen unsere vollste Anerkennung, unseren wärmsten Dank auszudrücken."