Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 20 (1903)
- Issue
- 2 (9.1.1903)
- Date
- 1903-01-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 18 Vr. Bloch's Wochenschrift. Nr. L oder Ungunsten der von ihm erhobenen Klage ausfallen werde. Das Rechtsgefühl der Bevölkerung muß tief erschüttert werden, wenn die zur Wahrung und Handhabung des Gesetzes bestellten Organe des Staates aus Gründen der Zweckmäßigkeit vor der Erfüllung ihrer Pflicht scheu zurückbeben. Was Unrecht ist, das muß vom Staate rücksichtslos und unnachsichtig als Unrecht gebrandmarkt werden, durch die Duldung des Unrechtes muß naturnothwendig in der großen Masse der Bevölkerung, die mit den Bestimmungen des Strafgesetzes nicht vertraut ist, der Glaube erzeugt werden, daß gewisse Dinge, die dieses Gesetz verpönt, rechtens und statthaft seien. Wir kennen eine höchst charakteristische Episode, welche diesen Gedankengang der ungebildeten Masse scharf illustrirt: Nach den Plünderungen in Att-Sandec stand ein angesehener alter Bauer vor dem Ausuahmsgerichte unter der Anklage, die Mitbewohner seines Dorfes zur Plünderung der Juden aufgefordert zu haben. Als der Präsident des Gerichtshofes ihn fragte, wie er denn bei seiner Erfahrung und Intelligenz zu einer solck ungesetzlichen Handlung habe aufreizen können, antwortete der Bauer: „Ich weiß, hoher Gerichtshof, daß der Staatsanwalt eine Zeitung, in der etwas Ungesetzliches steht, confiscireu muß. Nun kam zu uns ins Dorf eine Nummer des Krakauer „Glos narodü", in der es hieß, der Kaiser habe gestattet, die Juden zu plündern und zu schlagen. Da dieses Zeitungsblatt nicht confiscirt war, mußte ich glauben, daß die Behauptung des „Glos narodü" auf Wahrheit beruhe und daß die Plünderung der Juden wirklich vom Kaiser gestattet worden sei." Dieses Raisonnement eines masurischen Bauern ist auch das Raisonnement vieler Tausender von Anhängern der Wiener christlich-socialen Partei geworden. Wenn ein k. k. Realschulprofessor in einer öffentlichen Versammlung von den jüdischen Religiousgesetzen sagen darf, daß diese Gesetze jeden Nichtjuden als Nichtmenscheu bezeichnen und gegenüber diesen Nichtmenschen jede Lüge, jeden Verrath und jeden Meineid gebieten, ohne daß er für diese freche Verleumdung zunächst vom Unterrichtsminister im Disciplinarwege und in weiterer Folge vom Staatsanwalt aus strafgerichtlichem Wege zur Verantwortung gezogen wird; wenn jüdische Geschäftsleute in der unverantwortlichsten Weise in ihrem Erwerbe geschädigt werden, ohne daß dagegen eingeschritten wird, dann muß sich in der urtheilslosen Menge die Ueberzeugung festsetzen, daß auch iu Wien, an dem Sitze der Centralbehörden, an dem Sitze des kaiserlichen Hofes, gestattet sei, jede Gewaltthat gegen die Juden zu üben und ihnen nur noch die Wahl zu lassen, ob sie gehängt oder geköpft werden wollen. Der Spruch des Landesgerichtes in Civilsachen ist trotz der Abweisung des Klagemeritums deshalb von ungeheurer Wichtigkeit, weil er documentarisch die Thatsache feststellt, daß den Juden gegenüber heute wirklich Rechts- Verweigerung geübt wird. Soweit es sich um den Boycott handelt, ist allerdings in das neue Preßgesetz eine neue Bestimmung ausgenommen worden, welche den jetzigen unhaltbaren Zustand beseitigen soll. Allein an gesetzlichen Bestimmungen, mit welchen die Aufreizung gegen Angehörige einer bestimmten, im Staate anerkannten Religionsgenossenschaft strafrechtlich verfolgt werden kann, hat es auch bis jetzt nicht gefehlt, und die besten Gesetze erscheinen unwirksam und fruchüos, wenn die Organe, welche zu ihrer Anwendung und Handhabung berufen sind, nicht vom Geiste der strengsten Unparteilichkeit und der rigorosesten Pflichterfüllung durchdrungen sind. Immer wieder muß es betont werden, daß der Sinn für Gesetzlichkeit in der Bevölkerung nur dann gefestigt werden kann, wenn die staatlichen Organe selbst ihr darin mit gutem Beispiele vorangehen. Eine einzige praktische That, die der Staatsanwalt übt, indem er ohne Rücksicht auf das Endurtheil die frechen Verächter des Gesetzes anklagt,, ist tausendmal mehr werth, als die schönsten Erlässe des Iustizministers. Zur Reise des Grafe« Zamsdorjf. Seit einigen Monaten widerhallt Europa wieder einmal von „Naeedoniav atroeitios", von Greuelthaten, die angeblich oder wirklich in einigen europäischen Provinzen der Türkei verübt wurden. Nicht nur das Mitgefühl der civilisirten Welt wird für die armen mißhandelten Macedonier angerufen, sondern es wurden auch die Mächte in Bewegung gesetzt, und besonders feinfühlige Politiker wollen ein Säbelgeklirr und Neitertraben — wenn auch noch in weiter Ferne — hören, als würde wie in den Jahren 1876 und 1877 ein Krieg im Anzug sein, der wieder ein Stück vom türkischen Reich losreißen und einen neuen „christlichen" Staat schaffen soll. Bekanntlich ging dem Krieg von 1877 die Entrevue von Reichstadt voran. Eine Kaiserzusammenkunft hat diesmal nicht stattgefunden, allein daß irgend etwas gebraut wird, ist darum doch nicht weniger wahr. Wenn mitten im Winter ein russischer Minister des Aeußern über Belgrad und Sofia nach Wien reist, so macht er hier und dort keine Höflichkeitsbesuche. Es genügt auch gar nicht, eine bloße Erneuerung der zwischen Oesterreich-Ungarn und Rußland seit 1897 bestehenden Vereinbarungen als Ursache dieser außergewöhnlichen Reise anzugeben, weil ein solches Ziel thatsächlich auch durch die beiderseitigen Botschafter hätte erreicht werden können. Es handelt sich also um mehr. Die Berufspolitiker zerbrechen sich die Köpfe, horchen an den Thüren, interviewen Diplomaten, schnüffeln in Papierkörbeu, um das Geheimniß der Entrevue zu ergründen. Allein die Minister des Aeußern, deren Secretäre und Preßbureaus hüllen sich in tiefes Geheimniß und lassen die „öffentliche Meinung" im Dunkeln über die „mysteriösen" Ziele, die durch eine gemeinschaftliche Action Oesterreich-Ungarns erreicht werden sollen. Seit Bismarck's Zeiten hat aber bei nichtzünftigen Politikern das Diplomatengeheimniß seinen Credit eiugebüßt, und wenn auch noch so viel Jntriguen und Winkelzüge gemacht werden, im Wesen handelt es sich heutzutage doch nur um Jnteressenpolitik und Staats- und Volksinteressen, die offen zu Tage liegen, die man mit diplomatischer Schlauheit nicht einmal verbergen könnte und dürfte, selbst wenn man es wollte. Und weil dem so ist, so läßt es sich auch vom nichtzünftigen Politiker ohne Interview erkennen, was denn die Minister des Aeußern von Rußland und Oesterreich-Ungarn im Sinne haben. Sie wollen die Christen in Macedonien von der türkischen Herrschaft wieder „befreien", ohne formell ein Glied ans dem türkischen Staatskörper herauszureißen. Zwar behaupten manche Kenner des Orientes, daß es den Christen unter türkischem Regime nicht gar so schlecht ging, daß die Türken ein viel toleranteres Element sind als die Christen, daß die „Naeodonian atrocities“ eigentlich „Bulgarian atrocities“ heißen müßten, weil die bulgarischen Banden in Macedonien an Türken und Griechen — also selbst an Christen — mehr Gräuel verübt haben, als jemals die Moslim an ihren Gegnern. Aber das thut nichts zur Sache. Es soll wieder einmal „Christenbefreiung" auf dem europäischen Theater aufgeführt werden, und der so vielfach durchlöcherte Berliner Vertrag gibt die willkommene Handhabe zu einer Einmischung in .die Angelegenheiten eines Staates, der allerdings durch eigene Schuld den anderen Staaten das Recht gibt, sich in seine inneren Affairen einzumengen. Wenn es sich wirklich darum handeln würde, ein unmenschliches System zu beseitigen und die Völkerschaften einer civllisirten Verwaltung theilhaftig werden zu lassen, wir wären gewiß die Letzten, die einem solchen Beginnen widerstreben würden. Ja, wir gehen noch weiter. Wir würden nicht einmal erst auf einen speciellen Vertrag uns berufen, wenn cs gälte, der Stimme der Menschlichkeit Gehör zu verschaffen. Wir halten den Schutz gegen Gewalt, Unterdrückung, Unmenschlichkeit für eine natürliche Pflicht civilisirter Gemeinschaften. Wenn sich dabei die Staaten auch noch auf