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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-12-26 · 52 (26.12.1902) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
52 (26.12.1902)
Date
1902-12-26
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 52 Vr. Bloch's Wochenschrift. Seite 857 Schidloff, Zwettl. „Diaspora" bedeutet „Zerstreuung", „Goluth". R. N-, Breslau. Besten Dank für die freundliche interessante Mittheilung. Da sich dieselbe mit den in dem veröffentlichten Artikel bereits ausgesprochenen Ansichten vollkommen deckt, glauben wir von einem Abdrucke absehen zu können. R. Die Erzählung des „Deutschen Volksblatt" über den russischen Schriftsteller Maxim Gorki ist selbstverständlich erlogen. Zwi Kosdhai berichtet in einem russischen Blatte über eine Unterredung, die er mit dem Schriftsteller Maxim Gorki hatte. Nach einigen einleitenden Worten über das Leben der Juden in den russischen Ansiedlungsgebieteu sagte Gorki: „Ich kenne die Juden recht gut, da ich, als einfacher Arbeiter, tagweise bei jüdischen Kolonisten im Chersonschen und Jekaterinoslaw'schen Gouvernement gearbeitet hahe. Ich war bei ihnen oft „Schabbes-Go i", d. h. ich hatte die Lampen am Freitag Abend ausznlöschen, trug ihnen ihre Sachen am Sonnabend nach u. s. w. Aufrichtig gesagt, werde ich nie jene schöne, natürliche Religiösität vergessen, vie dieser Nation eigen ist und die mich besonders in ihrem lichten Familienleben entzückte. Auch jetzt noch verspüre ich bei der Erinnerung daran die gehobene Stimmung, die bei mir einzukehren pflegte, wenn ich Sonnabends ein Stück Weißbrot oder einen Kuchen für meinen Dienst erhielt. Jetzt haben sich aber, wie mir scheint, die Juden von dieser Einfachheit entfernt; jene Poesie des Lebens, die mich mit Bewunderung erfüllte, wird nicht mehr bei ihnen gefunden. Schade, daß diese Originalität des jüdischen Volkes in unserer civilisirten Welt verschwindet. Ich habe mich schon längst entschlossen, die Juden in ihren Ansiedlungsgebieteu aufzusuchen, weil ich dem jüdischen Volke meine Liebe bezeugen will, nicht als ein Mensch, der die Leiden des verfolgten und bedrückten Volkes mitfühlt und bedauert, sondern als Einer, der dankbar ist für alles Gute und Wohlthätige, das das jüdische Volk der civilisirten Welt in der Zeit erwiesen hat, wo es von dieser civilisirten Welt mit Foltern und Hetzereien verfolgt wurde. Mein größter Wunsch ist aber, die Juden als etwas von Alters her lleberkommenes zu betrachten, um die Ueberzeugung zu gewinnen daß das Schicksal sie als Wahrzeichen für die Größe dieser Nation in der antiken Welt aufbewahrt hat. Theilen Sie in meinem Namen dem jüdischen Volke mit, daß ich in nächster Zeit das russische Publicum mit den guten Seiten des Judenthums bekannt machen werde, da man über die schlechten Seiten zu viel geredet hat." F. Ueber das Urtheil des Königs Salomo „Laufen in der Weltliteratur verschiedene Versionen: Die Zeitschrift „Der ferne Osten" erzählt Folgendes: Vor einem Mandarin erschienen einst zwei chinesische Frauen, von denen jede behauptete, die Mutter eines mitgebrachten Kindes zu sein. Sie waren in ihren Aussagen so bestimmt, daß der Mandarin wirklich verlegen war. Endlich zog er sich zurück und holte den Rath seiner Gattin ein, die als weise Frau bekannt war. Sie verlangte nur fünf Minuten zur Ueberlegung, dann entschied sie folgendermaßen. „Schicke die Diener hinaus und ordne an, daß man mir einen großen Fisch fängt und lebend hierher bringt." Als dies geschehen war, sagte sie: „Nun bringst Du mir das Kind, während die Frauen im andern Zimmer bleiben." Auch dieser Befehl wurde ausgeführt. Darauf kleidete die Frau des Mandarinen das Kind aus, zog dessen Kleider dem Fisch an und begab sich dann, das Thier verdeckt im Arm haltend, von den beiden Frauen, ihrem Gatten und einigen Dienern begleitet, zum Hause hinaus und trat dicht an das Ufer des vorveifließenden Stromes. „Da ihr beide", sprach sie zu den streitenden Frauen, „euch durchaus nicht einigen könnt und die Wahrheit nicht zu ermitteln ist, wem das Kind gehört, so soll es keine von euch haben." Hiermit wandte sie sich an den ihr zunächst stehenden Diener, ihm dem Fisch übergebend. „Nimm das Kind und schleudere es in die Wellen!" Mit kräftigem Schwünge flog das aufgeputzte Thier durch die Luft und fiel klatschend ins Wasser, wo es sich, durch die Kleider einigermaßen behindert, zappelnd abmühte. In demselben Augenblicke ertönte ein verzweifelter Schrei, und im Nu war die eine der Frauen mitten in den Wellen und strebte dem Fische nach, obgleich man deutlich sah, daß sie nicht schwimmen konnte und der nächste Moment ihr den Tod bringen mußte. „Rettet sie schnell!", rief die Frau des Mandarinen den Dienern zu; „sie ist die rechte Mutter des Kindes." Die falsche Mutter aber, die ihren Betrug entdeckt sah, schlich unter dem Hohngelächter der Menge beschämt davon. Pan Verganew. Anstatt sich niit den angeblich schlechten Verhältnissen in der Cultusgemeinde in Wien zu befassen, empfehlen wir Ihnen nachstehende Vorgänge zur Registrirnng und Würdigung: Der Cooperator in Micheldorf (Oberösterreich) Pater Wilhelm Binderberger wurde wegen Verbrechens der Schändung, die er an drei . Schulmädchen begangen hatte, zu sieben Monaten schweren Kerkers verurtheilt. — Der Pfarrer von Kerschbach führte ein derart sittenreines Leben, daß nicht nur die Bewohner der Gemeinde sich darüber entrüsteten, sondern daß ihm auch seine Mutter wiederholt bittere Vorwürfe machte. Namentlich warf ihm seine Mutter vor, daß er zwei „Wirthschafterinnen" habe, eine für den Tag, die andere für die Nacht. So oft sie ihm das aber vorwarf, wurde sie von ihrem hochwürdigen Sohne geprügelt. Einmal kam nun dieses arme Weib, am Kopfe heftig blutend, zu einem Bauer und ersuchte ihn, er möge sie nach Windisch-Feistritz zum Bezirksgericht führen, damit sie Klage gegen ihren rohen Sohn führen könne. Der Bauer lehnte ledoch diese Bitte ab. Bald darauf starb die Mutter des Pfarrers, und nun machte der Bauer die Anzeige, die jedoch von der Staatsanwaltschaft in Marburg zurückgelegt wurde. Der Pfarrer klagte den Bauer wegen Ehrenbeleidigung und dieser erhielt acht Tage Arrest, da er den Wahrheitsbeweis nicht völlig erbracht habe. Das Kreisgericht in Marburg hob jedoch das Urtheil auf und sprach de» Bauer» frei, da die Prügeleieu des Pfarrers in der ganzen Gemeinde bekannt gewesen seien und auch von allen Zeugen bestätigt wurden. — Pater Postulka wird demnächst wieder die Gerichte beschäftigen. Dieser Herr hatte im vorigen Jahre, als er noch Katechet und Bezirksschulinspector in Kremsier war, ein unangenehmes Erlebniß auf dem Hauptplatz in Olmütz. Er ging gerade mit einer Dame spazieren, als plötzlich eine andere Dame, Fräulein Marie H., auf ihn losstürzte, ihn mit einen» Schirm über den Kopf schlug und ihn und seine Begleiterin beschimpfte. Wie der Olmützer „Pozor" mittheilt, ließ Pater Postulka damals das eifersüchtige Fräulein in die Kanzlei eines clericalen Advocaten vorladen, wo ihr 1000 Kronen geboten wurden, wenn sie Oesterreich verlasse, damit sie vor Gericht und vor den Schulbehörden nicht einvernommen werden könne. Sie weigerte sich, auf diesen Ausgleich einzugehen, worauf sie Pater Postulka wegen eines Briefes, den sie ihm vor Kurzem aus Zdounek geschrieben hat und in dem sie ihn beleidigt haben soll, klagte. Wie der „Porzor" weiter meldet, machen die Gönner des Postulka, besonders Herr Kohn, alle Anstrengungen, um beim Ministerium durchzusetzen, daß Herr Postulka wieder in sein Amt als Bezirksschulinspector eingesetzt werde. — In Nagyvarad in Ungarn wurde der griechisch-orientalische Seelsorger Domaskin Stefan in Untersuchung gezogen, weil er zwei Mädchen im Alter von acht und zehn Jahren geschändet hat. — Aus Prag wird unter dem 18. d. M. geschrieben: Vor vierzehn Tagen etwa wurde ausFeistritz- Pulst (Kärnten) gemeldet, daß der dortige Pfarrer Pater Wenzel Strnad, während er bei der Messe vom Opferwein trank, plötzlich bewußtlos zusaminenbrach. Die Aerzte constatirten damals eine Cyankalivergiftung. Bald darauf wurde der Caplan der Feistritzer Pfarrei, Pater Thomas Maschek, verhaftet und dem Klagenfurter Landesgericht eingeliefert. Es hieß, Maschek habe ein Sittlichkeitsverbrechen am Gewiffen, von dem der Pfarrer wußte, und sei deshalb verdächtig, der Urheber des Mordplanes zu sein. Da Pater Maschek ein Prager ist, wurden auch hier Erhebungen gepflogen; es stellte sich Folgendes heraus: Der Pfarrer Strnad besaß ein Sparkassebuch der Böhmischen Sparkasse in Prag im Betrage von 4000 Kronen, das eines Tages verschwunden war. Er theilte dies seinem Caplan, dem Pater Maschek, mit und äußerte, es müsse ihm gelingen, den Dieb zu finden. Kurz darauf ereignete sich der Zwischenfall in der Feistntzer Kirche. Wie nun sichergestellt wurde, ist der Dieb niemand Anderer als der Maltheserordenspriester Pater Thomas Maschek. Er hat thatsäcklich das Sparkassebuck gestohlen und ließ von Prager Bekannten aus der Böhmischen Sparkasse Thellbeträge beheben, bis die 4000 Kronen draußen waren. Des Diebstahls ist der fromme Herr überführt, natürlich lastet nun auf ihm der schwere Verdacht des beabsichtigten Mordes. Noch. Versicherung gegen Derlosungsverlust. Die Central- Depositencasse und Wechselstube des Wiener Bankvereines, I., Herreugasse 10, hat den Prämientarif für die Versickerung von Werthpapiercn gegen Verlosungsverlust für das ganze Jahr 1903 veröffentlicht. Auch im ablaufenden Jahre hat sich die von derselben eingeführte Festsetzung des Tarises für den Zeitraum eines ganzen Jahres als wichtige Neuerung sehr bewährt. Die Besitzer versicherungsbedürftiger Werthpapiere haben von diesem in umfassender Weise Gebrauch gemacht, weil ihnen durch die Versicherung für ein ganzes Jahr eine bedeutende Ersparniß an Mühe, Zeit, Porto und Stempel ermöglicht wurde. Der für die Ziehungen im Jänner giltige Abschnitt dieses Tarifes ist im Inserate unseres Blattes enthalten. Kundmachung. (Theobald Nffenheimer'sche Studentensttfiung.) Vom Beginne des Studienjahres 1902/08 an gelangen vier Theobald Nffenheimer'sche Stiftplätze, und zwar je einer an einen Hörer der medicinischen, der juridischen und philosophischen Facultät an der k. k. Universität in Wien und an einem Hörer der k. k. technischen Hochschule in Wien mit dem Jahresbeiträge von je K 250*— für die Dauer eines Jahres zur Verleihung. Auf Grund der stifterischen Anordnung hat die Verleihung dieser Stiftplätze in diesem Studienjahre derart zu erfolgen, daß die Stipendien nur Studrrenden der israelitischen Religion verliehen werden. Bewerber, welche mit dem Stifter verwandt, in Wien zuständig, oder im Bezirke Leopoldstadt in Wien, oder in Wien überhaupt geboren sind, haben ein Vorrecht. Die Gesuche um diese Stipendien sind längstens bis 31. December 1902 im Einreichungs-Protokolle der Magistrats-Abtheilung XIII zu überreichen und sind denselben seitens der Bewerber der

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