Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-12-19 · 51 (19.12.1902) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
51 (19.12.1902)
Date
1902-12-19
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3020846-3021439-3021491--12315-3036902
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 51 Seite 833 Dr. Bloch's WochenMrrifk. ständigt wird, was das Vertreter-Collegium, der Stadtrath des Cultusvorstandes, gemacht hat, so muß ich doch, entgegen einem meiner geehrten Herren Vorredner, rühmend hervorheben, daß höchst segensreiche Arbeit geleistet wurde. In den 63 Sitzungen des Vertreter-Collegiums, die der Bericht erwähnt, haben speciell die Vertreter der höherbesteuerten Curie sich ihrer Aufgaben mit größtem Eifer entledigt. Und wenn ich mich nun frage: Wieso kommt es, daß bei all der angestrengten, aufopferungsvollen Thätigkeit des Vertreter-Collegiums und des Cultusvorstandes. sowie der vorbereitenden Commission, bei ausgezeichneter innerer Buchhaltung und Caffaverwaltung, nach Außen hin doch so wenig von dieser Arbeit zu verspüren ist? Und darauf, meine Herren, muß ich antworten: Daran ist die nicht genügende Administration, die ungenügende, nicht in allen Consequenzen durchdachte, amtliche Verarbeitung der Beschlüsse des Vertreter-Collegiums schuld. Ein geehrter Vorredner hat die Opferwilligkeit unserer Glaubensgenossen hervorgehoben, die ja thatsächlich vorhanden ist, aber wenn die reicheren Kreise willig die ihnen auferlegten größeren Lasten übernommen haben, so drängt sich doch unwillkürlich die Frage auf: Was bieten wir ihnen als Compensatio» dafür? Namentlich zwei Gelegenheiten, Hochzeiten und Leichenbegängnisse sind es, die sie mit dem Gotteshause und der Gemeinde in nähere Verbindung bringen. Und kann man erwarten, daß die Leute weitere materielle Opfer gerne darbringen, wenn ihnen nichts geboten wird? Besonders im Tempel in der Seitenstettengaffe ist die Unzulänglichkeit der räumlichen Verhältnisse bei größeren Trauungen oft beklagt worden, und auch ich habe z. B. auf die Nothwendigkeit fahrpolizeilicher Verordnungen hingewiesen. Wenn man mir einwendet, daß wir kein Geld zur Errichtung von Tempeln haben, so gebe ich dies ruhig zu; so lange wir aber so hervorragende Männer an der Spitze unseres Collegiums haben, werden wir doch nebst den freiwilligen Spenden genügenden Credit aufbringen, um Gutes schaffen zu können. Soll denn die nächste Generation nur sagen können, daß wir ausgezeichnet gewirthschäftet und gut verwaltet haben? Wäre dies nicht dasselbe, wie bei der leider verflossenen Aera im Gemeinderath, wo ausgezeichnete Männer gut verwaltet haben, aber infolge ihrer Furcht vor Schulden-Contrahirung in der letzten Periode sich zu keinem großen Werk aufschwingen konnten? Die Männer, die nach ihnen gekommen sind, haben die Scheu vor Schulden überwunden und die Bezahlung eines Theils derselben mit Recht der Nachwelt überlaffen, der ja auch die betreffenden Institutionen zu Gute kommen werden. Schon seit länger als einem Jahre schlummern meine Anträge über Friedhofs- und Beerdigungswesen, über Leichenbegängnisse der Armen, auf welchem Gebiete ebenfalls Wandel nothwendig ist. Zeigt es sich ja auch, daß die von mir beantragte und durchgeführte Uniformirung und Auswahl der Schmieramänner (Leichenwache) von ganz besonderer Wichtigkeit ist. Diese Leute sind die ersten Religionsdiener, welche die Familien in traurigen Stunden aufzusuchen haben, sie dürfen daher kein abschreckendes Bild, keinen Anlaß zur Klage, Verlästerung oder Spott bieten. Die allgemeinen Klagen über die als nicht disciplinirbar bezeichneten Leichendiener halte ich für übertrieben. Bei einem leider im Vorjahre in meiner Familie vorgekommenen Fall habe ich mich überzeugt, daß nicht die Diener der Cultusgemeinde um Trinkgeld vorsprachen, sondern daß es ganz fremde, sich fälschlich als Diener der Cultusgemeinde vorstellende Individuen waren, welche die Mildthätigkeit der Leidtragenden auszunützen versuchten. Redner plaidirt ferner für die Einführung einer obligatorischen 5 fl.-Steuer, da die gegenwärtige freiwillige gar keinen Sinn und Erfolg habe. Aus reinem Opfermuth hat noch Niemand eine Steuer gezahlt, und der Vorstand braucht fich nicht zu fürchten, daß die Fünfgulden-Männer, wenn ihnen das Wahlrecht ertheilt ist, zahlreicher als bisher an ihn wegen einer Unterstützung herantreten werden. Wer hiezu durch die Noth getrieben wird, der thut es ohne Rücksicht darauf, ob er Steuer gezahlt hat oder nicht. Bezüglich der Armenpflege sollte der Versuch gemacht werden, die Unterstützung der jüdischen Armen auch durch die politische Gemeinde zu erwirken. Namentlich wäre es Aufgabe der bisher leider noch immer auf dem Papier stehenden Bezirkscommiffionen, bei den Vorstehern der Bezirke in höflicher und urbaner Form dafür einzutreten, daß aus den Spenden für Arme „ohne Unterschied der Confeffion" die jüdischen Armen einen aliquoten Tbeil erhalten; Sache der Bezirkscommiffionen wäre es, nur wirklich Bedürftige vorzuschlagen. Redner hat zu wiederholten Malen auf diesem Wege Erfolge erzielt und ist überzeugt, daß trotz der gegenwärtig unduldsamen Verhältnisse bei consequenter, gerechter Thätigkeit, bei unbedingter Vermeidung der Empfehlung Unwürdiger viel erreicht werden könnte. Man muß fich der Sache nur richtig und mit Tact annehmen, aber bisher ist der Versuch nicht gemacht worden. Zum Schluffe seiner Ausführungen richtet Redner einen Appell, die bezirksweise Wahl der Vorsteher und Vertrauensmänner nach den jetzigen Wahlbezirken statutarisch zu schaffen. Cultusvertreter Theodor Ritter v. Taussig bedauert es, daß sich die Debatte in einem seiner Anficht nach falschen Geleise bewege. Einer der geehrten Vorredner habe bemerkt, er wolle heute „zum Fenster hinaussprechen*. Das sei gerechtfertigt. Der Zweck der öffentlichen Sitzung des Cultusvorstandes ist hauptsächlich, einen Contact mit der Oeffentlichkeit und der Gemeinde herzustellen, zu dem Budget einen öffentlichen, mündlichen Commentar zu bieten, über die Intentionen der Verwaltung und ihre leitenden Ideen die Gemeindemitglieder zu informiren, Mißverständnisse aufzuklären. Eine Debatte, wie die heutige, sei aber kaum geeignet, diesem Zwecke zu dienen, scheine vielmehr dazu angethan, Verwirrung hervorzurufen. Es müffe befremdend wirken, daß Vorstandsmitglieder, welche während des ganzen Jahres Gelegenheit haben, motivirte Anträge zu stellen und zu vertreten, gerade die öffentliche Sitzung dazu benutzen, um unmotivirte, unausgereifte und vielfach in der Form von abfälligen Kritiken gekleidete Anträge zu stellen; wenn man mit nicht erfüllbaren Wünschen, mit mehr oder weniger — zumeist weniger — durchdachten Projecten die Reden für die öffentliche Sitzung des Vorstandes ausstattet, so vertauscht man die Vorstandssitzungen mit Wählerversammlungen. Neue Anträge und Projecte gehören in die vertraulichen Sitzungen, wo fie einer ernsten, reiflichen und eingehenden Würdigung und Prüfung unterzogen werden, nicht aber in eine öffentliche Sitzung, in welcher der Vorstand Rechenschaft ablegt über das Resultat seiner Verwaltung. Es muß verhängnißvoll und schädigend wirken, wenn Vorstandsmitglieder selbst in den öffentlichen Sitzungen statt aufklärend zu wirken, im Detail und Pauschal verdächtigende Kritik üben. Warum find die Herren mit dieser Kritik nicht im Laufe des ganzen Jahres gekommen und haben ihre Anträge zur Discussion gebracht? Heute, improvisirt, mit einer Flut unausgereifter Anträge und Projecte hervorzutreten, ist eine völlige Verkennung des Fnteressesder Gemeinde. Es ist nur zu natürlich, daß man bei solchem Verfahren schließlich zu Schlagworten greift, die geeignet find, nach Außen Verwirrung zu tragen. Redner bittet, wenn man zu einem collegialen Zusammenwirken gelangen soll, ein derartiges Vorgehen nicht fortzusetzen. Warum wurden uns die Anträge und Beschwerden erst heute und nicht in den früheren Sitzungen gebracht? Derlei Anregungen gehören in die normalen, vertraulichen Sitzungen. Ein geehrter Herr Redner hat neuerdings die obligatorische Fünf-Gulden-Steuer urgirt. Statutengemäß besteht diese Steuer, und wer fünf Gulden jährlich zahlt, wird Gemeinde- Mitglied und erwirbt das Wahlrecht. Arme Personen aber, welche erklären, eine Steuer von 10 Kronen nicht zahlen zu können, mit Execution zu verfolgen, ist weder billig, noch vernünftig. Die Kosten der Exemtionen würden die Erträgniffe dieser Steuer übersteigen und das Verfahren würde zu schweren Mißhelligkeiten führen, die dem Ansehen der Gemeinde nicht zuträglich sein können. Wenn aber jener Redner erwähnt hat. daß in einem Bezirke 9000 politische Wähler jüdischer Confesfion find und nur 3000 jüdische Cultussteuerträger, somit 6000 Glaubensgenoffen wohl eine staatliche Steuer zahlen, aber jeder Beitragsleistung für die jüdische Gemeinde sich entziehen, so möge er nunmehr sich auch die Frage vorlegen, ob es vernünftig und im Jntereffe der Gemeinde wäre, diese Elemente zum entscheidenden Factor für die Leitung der Gemeinde zu erheben, ob es nicht gewagt wäre gerade dieser speciellen Gruppe das Geschick des Wiener Judenthums anzuvertrauen. Daß der Vorstand den Aufgaben der Wohlthätigkeit fich entziehe, ist einfach undenkbar. Der größte Theil dieser Ausgaben können ihrer ganzen Natur nach, weil fie gebunden find, überhaupt nicht zur Discuffion gestellt werden. Spital, Siechenhaus, Bersorgungsanstalt können Sie nicht auflaffen. Auch betreffend die Unterstützungen, welche der Vorstand gewährt, habe ich mich überzeugt,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.