Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 51 (19.12.1902)
- Date
- 1902-12-19
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 832 Dr. Bloch's Wochonschrift. Nr. 51 gleichüng unserer Armenpflege mit derjenigen von Budapest und Berlin ist nicht zutreffend, da in diesen Stätten Millionen für Kranken-, Alters- und Waisenpflege zur Verfügung gestellt werden, was bei uns auch nicht annähernd der Fall ist. Bekanntlich sind die Auslagen für solche Anstalten bei uns ganz oder größtentheils auf den Gemeindesäckel angewiesen. Aber auch die Behauptung Dr. Ster n's, daß die weitgehende Hebung der Wohlthätigkeit eine Gefahr für die in der Bethätigung des Ritus liegende Hauptaufgabe der Cultusgemeinde bildet, darf nicht unwidersprochen hingenommen werden. Gerade in religiöser Hinsicht bildet Gemilus Chafsodim die gesündeste Basis für ein jüdisches Gemeinwesen, welche jederzeit mit Tephiloh und Thauroh gleichwerthig gehalten wurde. Darum lasse man sich durch akademische Warnungen und fiscalische Rücksichten nicht beirren und trachte man den immer schwerer werdenden Aufgaben der Armenpflege je nach Bedarf gerecht zu werden. Cultusvorsteher Salo Cohn: Der Herr Bicepräsident Dr. Alfred Stern hat in großen Zügen das Bild des Budgets entworfen und Anschauungen entwickelt, für welche er seit einem Jahrzehnt eintritt. Auch Redner kann es nicht billigen, daß die Steuergelder der Gemeinde mehr für Wohlthätigkeit als für Cultuszwecke ausgegeben werden. Die Nothwendigkeit eines Tempelbaues für die Innere Stadt werde Jeder anerkennen, dem es am Herzen liegt, die Jugend dem Judenthum zu erhalten. Tempel und Gottesdienst müssen derartig ausgestaltet sein, daß sie die Jugend anziehen, daß namentlich die Töchter gerne den Tempel besuchen. In den Tempel der Seitenstettengaffe kann man ohne Drängen auf der Straße und den Stiegen kaum gelangen. Die Wohlthätigkeits - Institute find bester versorgt, wenn sie unter privater Verwaltung stehen. Redner verweist auf England als Beispiel. In London sind alle Spitäler, ausnahmslos, nicht unter staatlicher, sondern unter privater Verwaltung und es wird selbst von hvchststehenden Persönlichkeiten als eine besondere Auszeichnung betrachtet, einem derartigen Curatorium anzugehören. Redner zählt die großartigen Wohlthätigkeits-Jnstitute Englands auf, welche ihr Entstehen und Erblühen der Wirksamkeit von Privatpersonen verdanken. Ferner erinnert er an das israelitische Blindeninstitut aus der „Hohen Warte"', an das jüdische Taubstummeninstitut, endlich an die jüdische Volksküche, welche vor 28 Jahren gegründet worden und von den kleinsten Anfängen sich segensreich entwickelt hat. In den letzten Wochen hat ein Wohlthäter dem Counts der Volksküche 50.000 Kronen zur Verfügung gestellt, um in der Brigittenau eine jüdische Volksküche einzurichten. Es beweist dies nur. wie sehr Damen und Herren, die sich für derartige Wohlthätigkeitsinstitute intereffiren, auch Andere zu den Pflichten des Besitzes heranzuziehen verstehen. Deswegen stimmt Redner der Ansicht zu, daß die Erfüllung der Wohlthätigkeitspflichten nicht Sache der Cultusgemeinde sei. Bicepräsident Landesschulrath Dr. Gustav Kohn stimmt den Ausführungen des Vertreters Herrn Dr. S t ein e r vollständig zu. Er glaubt nicht, daß auch Herr Dr. Stern Einspruch erheben wollte gegen die Unterstützungen, welche das Vertreter-Collegium in einzelnen dringenden Fällen bewilligt. Die Armuth steigt von Tag zu Tag, die Noth wird von Gesetzeswegen noch verschärft. Wohlthätigkeit sollte Privatsache sein, ist es aber leider nicht. Wenigstens wächst sie nicht mit jener Progression, mit welcher leider die Noth unserer Glaubensbrüder steigt. Theilnahmslos können wir dem Elend unserer Glaubens genoffen nicht zuschauen und ohne Rücksicht auf die schönsten Theorien müssen wir dort helfen, wo Hilfe dringend noth thut. Redner wendet sich insbesondere gegen die Ausführungen des Dr. Spitzer bezüglich der Leichenbegängnisse. Die Beerdigung auch der Armen geschehe in würdiger Weise. Daß von den Bemittelteren höhere Taxen eingefordert werden, geschehe nicht um ein Geschäft zu machen. 72 Percent aller Beerdigungen erfolgen gratis, 22 Percent nach der vierten Classe. Daß zwei Stunden Religionsunterricht zu wenig ist, ist gewiß wahr, allein daß wir die Stundenzahl nicht vermehren können, weiß auch Herr Dr. Spitzer. Ueberdies werden die Bibelschulen, die hebräischen Leseübungsschulen reichlich unterstützt. Redner fühlt sich verpflichtet, mit hohem Dank anzuerkennen, daß die College» ohne Ausnahme jede Forderung für Unterrichtszwecke einhellig bewilligen. Eine jüdische Religionslehrer-Bildungsanstalt wird lange, trotzdem sie eine Nothwendigkeit ist, ein frommer Wunsch bleiben, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil das Schülermaterial mangelt. Einem Berufe mit solch geringen Bezügen wendet man sich nicht gerne zu und die Eltern überlegen sich lange, ehe sie ihre Kinder jüdische Religionslehrer werden lassen. Deswegen muß es unsere Aufgabe sein, zunächst eine bessere Besoldung der Lehrer durchzuführen. Baurath Theoder Ritter von G o l d s ch m i d t reflectirt auf die Ausführungen einiger Vorredner und resumirt dieselben dahin, daß nach seiner Ansicht 3 Vorschläge zur Besserung der Finanzlage der Cultusgemeinde gemacht worden sind: 1. Sei beantragt worden, die Cultussteuer in Specialsteuern zu zerlegen, etwa in solche für Unterricht, für Agenden des Gottesdienstes, für Friedhofs-Angelegenheiten. Dieser Anregung könne Redner nicht zustimmen; abgesehen davon, daß die Durchführung dieser Maßregel Statutenänderungen erfordere und längere Zeit beanspruchen würde, könnte kein finanzieller Vortheil für die Einnahmen daraus erwachsen und müßte die Administration der Cultusagenden hierdurch sehr erschwert werden, da eine strenge Abgrenzung der Ressortausgaben, den Steuergruppen entsprechend, stattfinden müßte. 2. Wurde beantragt, die Armenverwaltung, das Spital, die Altersversorgungs-Anstalt aus der Cultusadministration auszuschalten und jene Branchen durch Vereine betreiben zu lassen. Hierüber äußert sich Redner dahin, daß die Beiträge, welche die Cultusgemeinde für Armenunterstützungen gewährt, im Verhältniß nicht groß sind und daß in Wien eine imposante Anzahl von Wohlthätigkeitsvereinen fungiren, welche bewunderungswürdige Resultate erzielen. Aber bestimmte Zweige des Armenwesens müsse die Cultusgemeinde selbst betreiben und diese können keinem Vereine überantwortet werden, wie: die Pflege verlassener Kinder, die Unterstützungen der Wöchnerinnen der niederösterr. Gebäranstalt, die Zuweisung von bleibenden Unterstützungen (Monats- und Quartals gaben) und anderes mehr. Am Schluffe des Jahres 1901 hat der Cultusvorstand die directen Handbetheilungen für Arme einem Institute zugewiesen, welches, wenn auch der Cultusverwaltung sehr nahestehend, doch von ihr vollkommen administrativ getrennt erscheint; es ist dies die „Jsr a e li tisch e Arm e n anst a l t", eine zweifellos altehrwürdige Institution, in deren Verwaltung hochachtbare Männer mit größter Hingebung fungiren. Rach Redners Ansicht hat aber diese Disposition keine greifbaren Vortheile mit sich gebracht. Die Armenbetheilung erfolgt (nachdem derselben Comitsberathungen vorausgehen müssen) etwas langsamer als vormals im Wege der Ick. (Armen-) Section des Cultusvorstandes, eine Ersparnis in der Administration ist nicht erzielt worden und eine Ersparniß bezüglich des Umfanges der Unterstützungen gleichfalls nicht. Man kann daher nicht im Allgemeinen behaupten: Vereine administriren besser und billiger als die Cultusgemeinde selbst, sondern in jedem einzelnen Falle müssen die Verhältnisse strenge geprüft werden. 3. Sei das wohl längst bekannte Mittel der E rsparungen im Allgemeinen empfohlen worden.Redner meint, man könne nicht lediglich dadurch sparen, daß man die Ausgaben reducire und die Einnahmen vermehre, weil ja bestimmte vertragsgemäße Verpflichtungen vorliegen, über welche nicht hinausgegangen werden kann. Ersparnisse können nur durch musterhafte Administration erzielt werden, durch die Erreichung des ricktigen Verhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben, die begonnene Systemisirung der Beamtengehalte, der Functionstaxen müsse fortgesetzt werden, auch die Herren Rabbiner sollen in die Systemisirung einbezogen werden; die Trauungstaxen für die Gemeindetempel und die Vereinstempel sollen revidirt werden und dergleichen mehr. Es müsse in der administrativen Reform gründlich weitergeschritten und das Verwalten ohne genaues, zielbewußtes Programm vermieden werden. Kaiserl. Rath Wilhelm Pollak: Im Volksmunde wird der Jom-Kippur der „lange Tag" genannt. Ein solcher langer Tag scheint, nach der vorgerückten Stunde zu schließen, auch unsere Budgetdebatte zu werden. Die Budgetdebatte soll jedoch nicht allein Gelegenheit bieten, zum Cultusvorstande, sondern, wie man sagt, zum Fenster hinaus zu sprechen. Man möge mir dieses offene Bekenntniß nicht übel nehmen, da ich der Anschauung bin, daß diese Debatte nicht den Zweck hat. die Corporation des Cultusvorstandes als das höchste Ideal hinzustellen und alle seine Handlungen und Beschlüffe mit den üblichen Mischeberachs lobend gutzuheißen, sondern die Ansicht vertrete, daß bei diesem Anlaß Anregungen gegeben und Verbesserungen beantragt werden sollen, die sich in den verschiedenen Zweigen der Gemeindeverwaltung nothwendig erweisen. Wenngleich der arg beschnittene heutige Cultusvorstand blos in 13 Sitzungen berathen hat und auch informativ ver-